Projekte und Förderungen

Entwicklungszusammenarbeit des Landes

Projektförderung ist ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklungspolitik des Landes. Diese ist nicht nur im Interesse der Projektpartner:innen in den Ländern des globalen Südens, sondern auch im eigenen Interesse des Landes. Dazu kommt politisches Eintreten zum Beispiel für Menschenrechte und Frieden sowie für entwicklungspolitische Bewusstseinsbildung.

Das Land Salzburg fördert Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit von Initiativen, die ihren Sitz in Salzburg haben.Antragsteller:innen können mehrere Projekte einreichen. Für die pro Call und Antragssteller:in gewährte Förderung gilt eine Höchstsumme von insgesamt 20.000 Euro. Dies gilt für Auslands- und Inlandsprojekte, ausgenommen Schwerpunktsetzungen des Landes.

Aktuell können keine Projekte eingereicht werden.

Für die Antragstellung von Förderungen werden folgende Unterlagen per E-Mail an kunst-kultur@salzburg.gv.at benötigt:
  • Formular Förderansuchen
  • Formular Antrag und etwaige Anhänge
In der Betreffzeile bitte anführen:
  • Nachname und Vorname oder Name des Vereins oder Name der Institution
  • Bezeichnung des Vorhabens oder Projekttitel
  • Beispiel: Verein Tools for Help, Brunnen in Uganda

Bekanntgabe von Änderungen bei laufenden Förderungen

Förderwerber/innen und Fördernehmer/innen müssen dem Fördergeber mitteilen, wenn das geförderte Vorhaben teilweise oder zur Gänze nicht in der geplanten Art und Weise oder zum geplanten Zeitpunkt ausgeführt wird, wenn sich sonstige wesentlichen Änderungen (in inhaltlicher oder finanzieller Hinsicht) bezüglich des Vorhabens ergeben oder wenn sich personenbezogene Daten ändern.