Gemeindebegriffe

Der Weg zu den Gemeinden
Die 119 Gemeinden des Landes Salzburg (inklusive der Landeshauptstadt Salzburg) sind in vielen Belangen des täglichen Lebens die ersten Ansprechpartner der BürgerInnen. Für Gemeindeangelegenheiten ist die für Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden zuständige Abteilung des Landes Salzburg).

Gemeindeprojektfinanzierung
Jede Gemeinde stellt für seine BewohnerInnen und Gäste die Basis-Infrastruktur wie z.B. Straßen, Schulen, oder auch Kindergärten sicher. Damit sind die Gemeinden auch der größte öffentliche Investor. Rund 70 % des öffentlichen Investitionsvolumens inklusive der Instandhaltungen kommen von den Gemeinden.

Gemeindeausgleichsfonds
Der Gemeindeausgleichsfonds (GAF) ist das wichtigste Instrument der Gemeindeprojektfinanzierung und wird auf Basis der GAF Richtlinien durch das Referat für Gemeindefinanzierung verwaltet. Durch die neuen GAF-Richtlinien wird die Höhe der jeweiligen Förderung mit einem standardisierten Berechnungsschema ermittelt, mit dem sowohl die Anforderungen des Ausgleichs zwischen den Gemeinden, als auch der Berechenbarkeit und Transparenz erfüllt werden können.

Die Gemeinden werden bei all ihren Investitionsvorhaben von den Mitarbeitern des Gemeindefinanzreferates begleitet und in Finanzierungsfragen beraten. Bei großen, umfangreichen Bauvorhaben, die bei Bedarf in mehrjährigen Bauprogrammen aus dem GAF gefördert werden können, koordinieren die MitarbeiterInnen federführend die Erstellung, sowie die Abwicklung der jeweiligen Bauprogramme.


Gemeinderecht und Gemeindeaufsicht
Die Abteilung 1 nimmt jene aufsichtsbehördlichen Maßnahmen wahr, die von den anderen Fachabteilungen des Landes (z.B. Bau- und Veranstaltungsrecht etc) nicht abgedeckt werden. Sie überprüft als Aufsichtsbehörde die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen durch die Gemeinden. Dabei stellt die Gemeindeordnung (Gdo 1994) als Organisationsrecht die Einhaltung demokratischer Spielregeln auf Gemeindeebene sicher:


Gemeindeprüfung
Ein Beitrag zu stabilen Finanzen ist die Gebarungsprüfung der Gemeinden. Dabei wird die finanzielle Situation der Gemeinden analysiert und das Ergebnis in einem Prüfbericht dokumentiert. Die Prüfberichte liefern Entscheidungsgrundlagen für die Gemeinden, aber auch für die Gemeindeabteilung in Ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde (Genehmigung von Darlehen und Verträgen) und als Förderstelle.


Gemeindeverbände
Die Gemeindeabteilung ist auch zuständig für die wirtschaftliche Prüfung und Aufsicht über Gemeindeverbände nach dem Salzburger Gemeindeverbändegesetz. Die fachliche Aufsicht obliegt der jeweils zuständigen Abteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung.


Gemeindeertragsanteile
Die Gemeindeertragsanteile sind die wichtigsten Gemeindeeinnahmen. Dabei handelt es sich um den Anteil der Gemeinden am Österreichischen Steueraufkommen, der im Finanzausgleichsgesetzt festgelegt und über die Abteilung 1 aufgeteilt und angewiesen wird.  

Gemeindepersonal
Die Personalangelegenheiten der Gemeinden werden im Personalreferat wahrgenommen. Dazu zählen die laufende, begleitende Kontrolle von rund 8.000 Dienstverhältnissen, die unter das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz fallen. Die Gemeinden werden auch in allen individuellen Personalfragen beraten. Anträge auf sondervertragliche Regelungen werden geprüft.


Interkommunale Zusammenarbeit
Im Bundesland Salzburg kann die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) auf eine jahrzehntelange Tradition zurückblicken. Namentlich in der Organisationsform von Gemeindeverbänden werden schon seit langem und auf den verschiedensten Gebieten (so zB Standesamtsverbände, Seniorenwohnheimverbände) diverse Kooperationen realisiert. Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Einengung der finanziellen Möglichkeiten und Spielräume der Gemeinden ist eine weitere Forcierung von Formen der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit unabdingbar.