Das Salzburger Gentechnikbuch

In Salzburg wird der Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut durch das Salzburger Gentechnik-Vorsorgegesetz, das seit 1. Oktober 2004 in Kraft ist, geregelt.

Das Gesetz bildet die Grundlage zur Vorschreibung von Maßnahmen zur Sicherstellung der dauerhaften Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und biologischer Kulturen und hat weiters die Erhaltung der genetischen Vielfalt und den Schutz besonders sensibler Gebiete zum Ziel.

Kernpunkte des Salzburger Gentechnik-Vorsorgegesetzes
  • Der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft ist an ein behördliches Bewilligungsverfahren gebunden (§ 4). Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens hat der Antragsteller Angaben betreffend den geplanten Anbau von GVO-Saatgut vorzulegen und können in weiterer Folge Auflagen seitens der Behörde bescheidmäßig angeordnet werden. Weiters können auch eine Haftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Sicherheitsleistung vorgeschrieben werden.
  • Wurden GVO ohne Bewilligung ausgebracht oder die bescheidmäßig angeordneten Auflagen nicht eingehalten, hat die Landesregierung entsprechende Maßnahmen aufzutragen, wie z.B. die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes (§ 6).
  • Wurden GVO rechtswidrig ausgebracht und entsteht dadurch ein Schaden, so sind die Geschädigten vom Verursacher (GVO-Landwirt) angemessen zu entschädigen (§ 8).
  • Die von der Behörde erfassten Grundstücke, auf denen gentechnisch verändertes Saatgut ausgebracht wird, sind im Salzburger Gentechnikbuch enthalten und öffentlich einsehbar.