LE-Projektförderungen

​Die Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen (pdf, 2.977 KB) des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft und die Sonderrichtlinie Soziale Dienstleistungen (pdf, 340 KB) dienen als Grundlage für die Umsetzung von Projektinterventionen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 (pdf, 22.536 KB).

Die Informationen zu den Projektmaßnahmen werden zentral auf der Homepage der Agrarmarkt Austria zur Verfügung gestellt.

Diese wurde mit der Digitalisierung der Antragstellung im Bereich der Projektmaßnahmen (Ländliche Entwicklung) beauftragt. Zu diesem Zweck wurde die gemeinsame Digitale Förderplattform (DFP) entwickelt. Die DFP ist unter www.eama.at aufrufbar. Die Antragstellung auf der Digitalen Förderplattform (DFP) setzt eine Registrierung bei der Agrarmarkt Austria (AMA) voraus. Details zur Erstregistrierung sind unter https://www.ama.at/fachliche-informationen/kundendaten abrufbar.

Die Antragstellung in der neuen Förderperiode 2023-2027 beginnt grundsätzlich am 01.01.2023. Beachten Sie bitte, dass nicht alle Sektor- und Projektmaßnahmen zu diesem Termin starten. Jene Fördermaßnahmen für die bereits eine Antragstellung möglich ist, finden Sie im Bereich "Förderungen/Fristen".

Voraussichtliche Starttermine der Fördermaßahmen im ersten Halbjahr 2023 finden Sie in dieser Übersicht.

Sobald die Antragstellung für weitere Fördermaßnahmen startet, wird darüber im Bereich "Aktuellen Informationen" auf der Homepage der AMA informiert.

Nachfolgend eine Übersicht der Zuständigkeiten auf Landesebene nach Interventionen:

​KontaktstelleIntervention(en)
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 4
Referat 4/02: Landesforstdirektion
Bundesstraße 6, 5071 Wals-Siezenheim
E-Mail:
forstdirektion@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-3686
​73-03 - Infrastruktur Wald
    
73-04 - Waldbewirtschaftung

77-02 - Zusammenarbeit (betreffend Forstwirtschaft)

78-03 - Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder (betreffend Forstwirtschaft)

Bewilligende Stelle

Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 4
Referat 4/07: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Bundesstraße 6, 5071 Wals-Siezenheim
E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-2415

Einreichstelle
- jeweilige Bezirksbauernkammer!

73-01 - Investitionen in die lw. Erzeugung

75-01 - "Niederlassungsprämie"
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 4
Referat 4/08: Ländliche Entwicklung und Bildung
Bundesstraße 6, 5071 Wals-Siezenheim
E-Mail:
laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-2366

​73-05 - Investitionen in überbetriebliche Bewässerung

73-06 - Investitionen in ökologische Verbesserungen und Maßnahmen zur Minderung des Hochwasserrisikos

73-08 - Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inklusive Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung lw. Erzeugnisse

73-09 - Ländliche Verkehrsinfrastruktur

73-10 - Orts- und Stadtkernförderung

73-11 - Investitionen in soziale Dienstleistungen

77-02 - Zusammenarbeit

77-04 - Reaktivierung des Leerstands durch Bewusstseinsbildung & Beratung, Enwicklungskonzepte & Management zur Orts- und Stadtkernstärkung

77-05 - LEADER - Erstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie

78-02 - Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (betreffend Bildung)

78-03 - Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder (betreffend Bildung)
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 5
Natur- und Umweltschutz, Gewerbe
Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg
E-Mail: natur-recht@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-5501

​73-15 - Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes

77-02 - Zusammenarbeit (betreffend Naturschutz)

78-03 - Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder (betreffend Naturschutz)