ÖPUL 2023 (inklusive Öko-Regelungen)

Das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 ist Teil der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU in Österreich. Basis ist der seitens der Europäischen Kommission genehmigte und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sowie den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierende Strategieplan (GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027).

Die Bereiche Öko-Regelungen (Artikel 31), Agrarumwelt, Klima sowie Tierwohl (Artikel 70) und Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie (Artikel 72) der Verordnung (EU) 2021/2115 werden hier umgesetzt. Wirksamkeit: 2023 bis 2028.

Als ein zentrales Instrument der Agrarpolitik und regionalen Entwicklung in Österreich ist das ÖPUL 2023 seit EU-Beitritt 1995 bereits das sechste Agrarumweltprogramm.

Das ÖPUL 2023 wird mit 01.01.2023 wirksam für teilnehmende landwirtschaftliche Betriebe angeboten und bietet fünfundzwanzig Maßnahmen an, die überwiegend in allen neun Bundesländern angeboten werden. Damit ist die freiwillige Teilnahme grundsätzlich für jeden landwirtschaftlichen Betrieb in Österreich möglich – unter der Bedingung, dass die Einstiegsvoraussetzungen gegeben sind und Förderverpflichtungen eingehalten werden.

Finanziert wird das ÖPUL 2023 (exklusive Öko-Regelungen) zu ca. 50% aus EU-Mitteln (Öko-Regelungen werden zu 100% aus EU-Mitteln finanziert)und zu ca. 50% aus nationalen Mitteln. Der nationale Anteil wird zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 60 zu 40 aufgeteilt. Für das ÖPUL 2023 sind jährlich in Summe 574 Millionen Euro (Durchschnitt 2023 bis 2027, inklusive 100 Millionen Euro Öko-Regelungen) vorgesehen. Damit wird wie bereits in den Vorgängerprogrammen das Ziel einer flächendeckenden Ökologisierung und der flächendeckende Ansatz für Ackerland, Grünland und Dauerkulturen verfolgt.


Wofür ÖPUL steht

Mit dem Agrarumweltprogramm, dem Österreichischen Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL), wird eine umweltschonende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen unterstützt. Bereits 1995 hat Österreich einen Ansatz gewählt, der ein horizontales und integrales nationales Agrarumweltprogramm mit breit gestreuten Maßnahmen anbietet. Damit wird die weitgehend flächendeckende Teilnahme der österreichischen Landwirtschaft verfolgt.

Rechtliche Basis ist eine nationale Sonderrichtlinie im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung. In dieser sind die allgemeinen und maßnahmenspezifischen Förderungsvoraussetzungen festgelegt.


Ziele des ÖPUL 2023

Die heimische Landwirtschaft ist gegenwärtig zwischen den beiden Polen einer wettbewerbsfähigen Produktion auf globalisierten Agrarmärkten und den Anforderungen der Gesellschaft an eine ökologisch nachhaltige Produktion in Österreich aufgespannt. In Einklang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union liegt der Fokus der österreichischen Agrarpolitik darauf, die ökologischen Leistungen der Landwirtschaft langfristig zu sichern. Die Maßnahmen des ÖPUL verfolgen dabei das Ziel, den beiden zentralen Trends in der österreichischen Landbewirtschaftung, der Nutzungsaufgabe und der Nutzungsintensivierung, entgegenzuwirken. Es werden zusätzliche Umweltleistungen abgegolten, welche die Landwirtinnen und Landwirte im Zuge ihrer Teilnahme am Agrarumweltprogramm erbringen.

In Übereinstimmung mit den Zielen des GAP-Strategieplans setzt das ÖPUL die folgenden Ziele:

  • Verbesserung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Wertschöpfungskette
  • Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie
  • Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft
  • Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften
  • Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der EU gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf sichere, nahrhafte und nachhaltige Lebensmittel, Lebensmittelabfälle sowie Tierschutz gerecht wird.
n Summe dient das ÖPUL 2023 somit nicht nur der Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft und der Kulturlandschaft, sondern fördert ebenso die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes und begegnet der in der Gesellschaft zunehmenden Nachfrage an Umweltdienstleistungen.

Förderungsvoraussetzungen und Abwicklung

Das BML ist zuständig für die Erarbeitung der rechtlichen Grundlagen sowie die Grundsätzedes ÖPUL . Die rechtliche Umsetzung erfolgt über die GAP Strategieplan-Anwendungsverordnung und die nationale Sonderrichtlinie.

Mit der Abwicklung ist die AgrarMarkt Austria (AMA)betraut. Sie stellt Informationen und Unterlagen zu Beantragung, korrekte Umsetzung und fachspezifische Inhalte (zum Beispiel Informationsblätter zu jeder ÖPUL-Maßnahme im Internet) bereit. Sie nimmt die Ansuchen um Teilnahme entgegen. Sie entscheidet auch über die Gewährung der Prämien, kontrolliert die Einhaltung der Förderungsverpflichtungen und legt bei Verstößen einzelbetriebliche Sanktionen fest.

Die Landwirtschaftskammern sind bei der Umsetzung eingebunden und bieten Hilfestellung bei der Antragstellung, zielgerichtete Beratung und Schulungen an.

Bei ÖPUL-Maßnahmen mit starkem Naturschutzbezug sind auch die Naturschutz- und Agrarbehörden derLandesregierungen bei Umsetzung und Abwicklung wesentlich eingebunden.


Die 25 Maßnahmen im ÖPUL 2023

  1. Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
  2. Biologische Wirtschaftsweise
  3. Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
  4. Heuwirtschaft
  5. Bewirtschaftung von Bergmähdern
  6. Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
  7. Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
  8. Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
  9. Erosionsschutz Acker
  10. Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
  11. Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
  12. Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
  13. Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
  14. Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
  15. Almbewirtschaftung
  16. Tierwohl – Behirtung
  17. Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker
  18. Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
  19. Naturschutz
  20. Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
  21. Tierwohl – Weide
  22. Tierwohl – Stallhaltung Rinder
  23. Tierwohl – Schweinehaltung
  24. Natura 2000 und andere Schutzgebiete– Landwirtschaft
  25. Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft


Sonderrichtlinie ÖPUL 2023

Die Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 (pdf, 1.682 KB) enthält die allgemein geltenden und die für die jeweilige Maßnahme spezifischen Bedingungen für die Teilnahme am ÖPUL 2023 und für den Abschluss eines Vertrages zwischen der förderwerbenden Person und dem Bund.

Basis für die Bestimmungen der Sonderrichtlinie bildet der von der Europäischen Kommission genehmigte GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 (GSP) (pdf, 22.536 KB), welcher mit Durchführungsbeschluss der Kommission, C(2022) 6490 vom 13.09.2022 genehmigt wurde.

Die Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 umfasst die nationale Umsetzung der Interventionen im Rahmen der Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl der Direktzahlungen gemäß Artikel 31 (Öko-Regelungen), der Interventionen zu Umwelt-, Klima- und anderen Bewirtschaftungsverpflichtungen gemäß Artikel 70 (Agrarumweltmaßnahmen) sowie der Interventionen, die sich aus gebietsspezifische Benachteiligungen aufgrund verpflichtender Anforderungen gemäß Artikel 72 (Natura 2000/Wasserrahmenrichtlinie) ergeben.

Die angebotenen Fördermaßnahmen zielen unter anderem auf den Erhalt oder die Steigerung der biologischen Vielfalt und von Lebensräumen, auf die Verbesserung der Bodenstruktur, auf die Verringerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinträgen in Gewässer, auf einen Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz sowie auf eine Steigerung des Tierwohls in der Tierhaltung ab.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des BML bzw. aktuelle Informationen zu Antrag und Abwicklung zu einzelnen Maßnahmen oder zu grundsätzlichen Fragen sind auf der Homepage der Agrarmarkt Austria (AMA) zu finden

Persönliche und fachliche Beratung erhalten Landwirtinnen und Landwirte bei den Landwirtschaftskammern bzw. auf den jew. Bezirksbauernkammern.