Bei der Wahl muss eine Partei mindestens vier Prozent aller in Österreich abgegeben Stimmen erreichen, um Abgeordnete ins EU-Parlament entsenden zu können. Vorzugsstimmen können auf dem Stimmzettel vergeben werden. Sind es mehr als fünf Prozent der gültigen Stimmen einer Partei, dann ist eine Vorreihung möglich.