Der Einheitliche Ansprechpartner - EAP (Point of single contact - PSC) ist eine Servicestelle bei der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen. Diese Servicestelle trägt zur Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachung bei, ist jedoch keine Behörde und trifft daher keine Rechtsentscheidung.
Der Einheitliche Ansprechpartner entsteht durch die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in österreichisches Recht (Dienstleistungsgesetz). Die Inanspruchnahme ist kostenlos.
Der Einheitliche Ansprechpartner
- stellt allgemeine und aktuelle Informationen für die Aufnahme und die Ausübung von Dienstleistungen bereit und
- nimmt schriftliche Anbringen entgegen und leitet diese an die zuständigen Behörden/Stellen weiter.