Bestellung von Straßenaufsichtsorganen für Transportbegleitungen

Im Land Salzburg werden zur Durchführung von Transportbegleitungen bei Sondertransporten (überschwer, überbreit und überlang) Straßenaufsichtsorgane bestellt.

Transportbegleitung – Voraussetzungen

Die Bezeichnungen "Stufe bzw. Begleitstufe 2 bis 4" beruhen auf der Diktion des Erlasses des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 18.9.2017, Zahl BMVIT-179.727/0008-IV/ST1/2017 idgF.


1. Voraussetzungen:

Österreichische Staatsbürgerschaft

Alter unter 65 Jahren

Mindestalter 21 Jahre (ausgenommen Berufskraftfahrer)

Kenntnisse der deutschen Sprache

keine relevanten Verwaltungsstrafen

keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen

Lenkberechtigung C und CE


Ausbildung:

a) Stufe 2: Grundkurs und Nachweis über mindestens drei Teilnahmen an Transportbegleitungen

b) Stufe 4: spezieller Grundkurs (inkludiert Stufe 2) und Nachweis über mindestens sieben Teilnahmen an Stufe 4-Begleitungen

bei Verlängerung der Bestellung: Auffrischungskurs (Stufe 2/Stufe 4) und Tätigkeitsnachweis

2. Theoretische Ausbildung:

Vor der erstmaligen Bestellung ist ein Grundkus für die jeweilige Begleitstufe zu absolvieren.

Vor jeder Verlängerung der Bestellung ist ein Auffrischungskurs für die jeweilige Begleitstufe zu absolvieren.

Achtung! Es wird empfohlen, vor Absolvierung der theoretischen Ausbildung das Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Verkehrsrecht, zu kontaktieren, ob Schulungsnachweise der jeweiligen Ausbildungseinrichtung anerkannt werden.


3. Praktische Ausbildung:

Stufe 2-Begleitungen: Nachweis über drei Teilnahmen an Transportbegleitungen innerhalb der letzten 12 Monate

Stufe 4-Begleitung:

Bestellung als Straßenaufsichtsorgan für Stufe 2-Begleitungen zumindest seit sechs Monaten und

Nachweis der Teilnahme an mindestens sieben Stufe 4-Begleitungen innerhalb der letzten 12 Monate

Diese praktische Ausbildung kann grundsätzlich bei jedem Transportbegleitunternehmen absolviert werden, wenn von jenem Amt der Landesregierung, in dessen örtlichem Wirkunsbereich dieses Unternehmen seinen Sitz hat, keine Einwände bestehen. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich rechtzeitig mit dem jeweiligen Amt der Landesregierung in Verbindung zu setzen.


4. Verlängerung der Bestellung:

Die Erstbestellung erfolgt auf fünf Jahre ab Datum des Grundkurses, wobei dieser inhaltlich in der von den Bundesländern ab 1.7.2018 genehmigten Form abgewickelt worden sein muss.

Bei einem Ansuchen um Verlängerung der Bestellung als Straßenaufsichtsorgan für Transportbegleitungen ist auch ein Nachweis über die Absolvierung des jeweiligen Auffrischungskurses vorzulegen. Die Verlängerung der Bestellung erfolgt auf fünf Jahre ab Datum des Auffrischungskurses.

Da nach den allgemeinen persönlichen Voraussetzungen (siehe Punkt 1.) vorgesehen ist, auch bei einem Ansuchen um Verlängerung der Bestellung einen Tätigkeitsnachweis zu verlangen, ist ein Nachweis über mindestens zwei durchgeführte einschlägige Transportbegleitungen innerhalb des letzten Jahres vorzulegen. Der Nachweis sollte zumindest durch Angabe der bescheidausstellenden Behörde und der Bescheidzahl des Transportbewilligungsbescheides und des Datums der Transportdurchführung erfolgen (Bestätigung des ausführenden Unternehmens mit Firmenstempel und Unterzeichnung durch eine vertretungsbefugte Person).

5. Transportbegleitungen „Stufe 4":

Für bereits bestellte Straßenaufsichtsorgane zur Durchführung von Transportbegleitungen gelten folgende Voraussetzungen, um Transportbegleitungen der Stufe 4 durchführen zu dürfen: Vereidigung seit mindestens sechs Monaten (die Vereidigungsdauer muss im Zeitpunkt der Absolvierung des Aufstockungskurses vorliegen) Nachweis von sieben Praxisfahrten bei Begleitungen der Stufe 4 innerhalb der letzten 12 Monate


Aufstockungskurs Stufe 4

Hiezu ist es erforderlich, dass die vorerwähnten Nachweise dem Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Verkehrsrecht und KFZ-Prüfstelle, Postfach 527, 5010 Salzburg, unter Anschluss des Dienstausweises für das Land Salzburg vorgelegt werden. In diesen Dienstausweis erfolgt dann bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen die Eintragung der Befugnis zur Begleitung von Sondertransporten der Stufe 4.


6. Antragstellung

Ansuchen zur Bestellung für das Land Salzburg sind unter Anschluss der oben erwähnten Unterlagen und Dokumente an folgende Adresse zu richten:

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Verkehrsrecht und KFZ-Prüfstelle, Postfach 527, 5010 Salzburg;

Bei der Antragstellung ist unter anderem eine Kombination aus Passbild mit Unterschrift in digitaler Form (Unterschrift unter dem Foto) im jpg. Format vorzulegen.
Nochmals wird darauf hingewiesen, dass bei einem Wohnsitz außerhalb des Landes Salzburg die Erstbestellung bzw. zuerst die Verlängerung der Bestellung beim Wohnsitzbundesland zu beantragen ist. Für die Antragstellung in Salzburg genügt dann die Vorlage einer Ablichtung des Dienstausweises des Wohnsitzbundeslandes (und Passfoto mit Unterschrift im jpg.-Format).

 
Achtung! Es wird empfohlen, vor Absolvierung der theoretischen und praktischen Ausbildung das Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Verkehrsrecht und KFZ-Prüfstelle, zu kontaktieren, ob für den Fall einer Beantragung der Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan die erforderliche Vertrauenswürdigkeit gegeben wäre.


Vergebührung:

Antrag mit Euro 14,30

Beilagen: pro Bogen mit je Euro 3,90

Landesverwaltungsabgaben: Euro 40,00


Nach Erstbestellung und Vereidigung werden das Bestellungsdekret als Straßenaufsichtsorgan, der Dienstausweis und das Dienstabzeichen persönlich ausgefolgt.

Telefonischae Auskunft unter 0662 8042-3484