Inhalt
Förderbar im Sinne dieser Richtlinie sind Maßnahmen an Haltestellen, welche vorrangig im Kraftfahrlinienverkehr im Salzburger Verkehrsverbund bedient werden:
- Erneuerung oder Attraktivierung einer bereits bestehenden Haltestelle
- Verbesserung des Informationssystems an einer Haltestelle
- Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Fahrgäste im Haltestellenbereich
- Schaffung von überdachten Radständern im Haltestellenbereich
- Errichtung einer neuen Haltestelle