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Gefördert werden:
Förderungen für freie Medien
2009 wurde bei der RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) ein Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen privaten Rundfunks eingerichtet. Antragsberechtigt sind nichtkommerzielle Rundfunkveranstaltende, deren Programme über eine Zulassung oder Anzeige im Sinne des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) oder des Privatradiogesetzes (PrR-G) verfügen.
Als nichtkommerziellen Rundfunk bezeichnet man Radio- und Fernsehsender, die nicht mit Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden und nicht staatlich oder Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind. Ziel der nichtkommerziellen Radio- und Fernsehsender ist es, allen Interessierten den Zugang zu Produktionsmitteln und Programmen der beiden elektronischen Medien zu ermöglichen.