Programmlinie 2 – Forschung vor den Vorhang

In dieser Programmlinie werden Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers sowie der Wissenschaftskommunikation z.B. Publikationen, Veranstaltungen, Konferenzen unterstützt.

Die Detailinformationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen entnehmen Sie bitte dem Programmdokument.

Maßnahme 1 - Wissenstransfer

Die Förderung von Wissenstransfer ermöglicht Unternehmen und der interessierten Öffentlichkeit den gezielten Zugang zu den Forschungsergebnissen. Eine zielgruppenorientierte Transferagenda soll eine Brücke zu Wirtschaft und Gesellschaft schlagen und die Ergebnisse zugänglich und nutzbar machen. 

Förderbar ist die Erstellung eines Gesamttransferkonzeptes und die daraus resultierenden Maßnahmenpakete, die zur Überführung von spezifischem Know-how und innovativen Entwicklungen aus der akademischen Forschung in die Anwendung.

Einreichung: laufend möglich

Projektdauer: 6-18 Monate

Förderhöhe: € 10.000 - € 50.000

Förderquote: bis zu 80%

Förderbare Kosten: Personalkosten (max. 50% der förderbaren Gesamtkosten), 25 % Overhead auf die Personalkosten, Sach-, Material- und Drittkosten
Nichtförderbare Kosten: Infrastrukturkosten, Investitionskosten

Maßnahme 2 - Wissenschaftliche Veranstaltungen, Konferenzen

Mit der Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Konferenzen soll ein Wissenstransfer von national und international renommierten Referent:innen nach Salzburg sowie ein Wissensaustausch innerhalb der jeweiligen Community erfolgen.

Die Veranstaltung soll nachweislich einen überwiegenden Anteil an Vortragenden aus Österreich (außerhalb Salzburgs) bzw. dem internationalen Raum aufweisen. Die Veranstaltung muss im Bundesland Salzburg stattfinden. Die Mindestteilnehmer:innenanzahl beträgt 30 Personen.  

Förderhöhe: max. € 15.000 pro Veranstaltung. Die tatsächliche Fördersumme ist gestaffelt und richtet sich nach der Zahl der Teilnehmenden und den förderfähigen Gesamtkosten.

Förderbar sind u.a. Reise- und Übernachtungskosten sowie Honorare für Speaker, Kommunikation/ Öffentlichkeitsarbeit, Personalkosten studentischer Hilfskräfte.

Einreichung: laufend möglich

Maßnahme 3 - Publikationen

Durch diese Fördermaßnahme werden Forschungseinrichtungen sowie Verlage bei der Publikation von Forschungsergebnissen unterstützt. Vorwiegend sollen noch nicht etablierte Wissenschaftler:innen, bis zehn Jahre nach Abschluss des Doktorats- bzw. PhD-Studiums gefördert werden.

Der Sitz der einreichenden Organisation muss grundsätzlich im Bundesland Salzburg sein, in Ausnahmefällen kann ein thematischer Salzburgbezug ausreichend sein. Publikationen im Eigenverlag können nicht gefördert werden. Online-Publikationen können gefördert werden, sofern es sich um eine Open-Access-Veröffentlichung mit standardisiertem Begutachtungsverfahren (z.B. peer-reviewed-Verfahren) handelt. 

Förderhöhe: max. € 5.000 pro Publikation. Die Förderhöhe richtet sich nach den Gesamtkosten und der weiteren Finanzierung der Publikation. Förderansuchen für Publikationen von Angehörigen der Paris-Lodron-Universität Salzburg müssen vorab beim Förderverein zur wissenschaftlichen Forschung an der Paris Lodron Universität Salzburg eingereicht werden.

Einreichung: laufend möglich