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Am
15. Dezember 2020 hat das Europäische Parlament den
Übergangsvorschriften für die Gemeinsame Agrarpolitik 2021-2022
formal zugestimmt. Damit wird die Anwendung der bestehenden Regeln der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis zum Ende des Jahres 2022 verlängert und
sichergestellt, dass die Zahlungen an Landwirte und Begünstigte der ländlichen
Entwicklung fortgesetzt werden können. Insbesondere soll es den Mitgliedstaaten
ermöglicht werden,
Landwirten das Erlangen
von Ausgleichszahlungen für
schwere Einkommensverluste und für Verluste zu erleichtern, die
durch ungünstige klimatische Ereignisse, Ausbrüche von Tier- oder
Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall verursacht werden.
Weiters sollen die
Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Unterstützung von Landwirten
erhalten, insbesondere während der COVID-19-Krise.
Die Laufzeit neuer
mehrjähriger Projekte zur Entwicklung
des ländlichen Raums, die sich auf den ökologischen Landbau und
klima- und umweltfreundliche Maßnahmen konzentrieren, soll über drei Jahre
hinaus verlängert werden.
Die
Auszahlung von 8 Milliarden Euro an Beihilfen für Landwirte (EU27) soll
beschleunigt werden.
Kürzlich vereinbarte
Regeln für die Art und Weise, wie Landwirte, Lebensmittelproduzenten und
ländliche Gebiete die 8 Mrd. EUR (EU27) an COVID-19-Krisenhilfe verwenden können,
um ihre widerstandsfähige, nachhaltige und digitale Erholung in den
nächsten zwei Jahren zu finanzieren, sind ebenfalls Teil der
Gesamtvereinbarung.
Etwa 30 % der Sanierungsgelder werden
im Jahr 2021 zur Verfügung
stehen, die restlichen 70 % würden
im Jahr 2022 freigegeben werden.
Mindestens 37 % der
zusätzlichen Mittel für die Linderung von COVID-19-Folgen sollen für Biobauern, für umwelt- und klimabezogene Maßnahmen
und für den Tierschutz zur
Verfügung stehen.
Mindestens 55 % der
Mittel sollen für Investitionen in
landwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden, die zu einem
widerstandsfähigen, nachhaltigen und digitalen Aufschwung beitragen, sowie
für Neugründungen von Junglandwirten.
Mit der Verabschiedung der
GAP-Übergangsregelung wird mehr
als eine einfache Verlängerung des Status quo erreicht: Den Landwirten,
Lebensmittelproduzenten und ländlichen Gemeinden werden ein ehrgeiziges
Instrumentarium und die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um die
Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe zu
erhöhen. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Digitalisierung des Sektors.
Die Übergangsregelung wurde am 23. Dezember 2020 im
Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt unmittelbar.
Die Übergangsregelung 2021-2022 wurde mit dem Ziel vereinbart, die
Verhandlungen über die Ausgestaltung
der GAP-Reform in den kommenden Monaten weiter voranzutreiben, ohne dass
es für die Landwirtschaft und für den ländlichen Raum in Europa zu einer
Finanzierungslücke kommt. Die Verhandlungen
zwischen dem Europäischen Parlament und Rat über die endgültige Form der
EU-Agrarpolitikreform nach 2022 laufen weiter.
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