EU-Flash Nr. 208 vom 18. Februar 2022

Wie können die EU-Vorschriften für Pauschalreisen verbraucherfreundlicher werden?

2020 und 2021 hat die COVID-19-Pandemie zu massenhaften Stornierungen von Reisen geführt. Das führte zu vielen Problemen: Reisenden wurden die Zahlungen oft erst viel später erstattet, und in vielen Fällen musssten sie Gutscheine anstelle von Erstattungen akzeptieren.
Reiseveranstalter machten ihrerseits geltend, dass sie aufgrund der COVID-19-Pandemie Liquiditätsprobleme hätten und Reisenden die Zahlungen nicht zurückerstatten könnten, da sie von Leistungserbringern wie Fluggesellschaften keine Rückzahlungen erhalten hätten.
Manchmal waren sich Reiseveranstalter und Reisende auch nicht einig darüber, ob eine Stornierung gerechtfertigt war.

Zwar ermöglicht es die geltende EU-Pauschalreiserichtlinie Reisenden, vor Beginn der Pauschalreise jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und alle bereits getätigten Zahlungen (zumeist abzüglich einer angemessenen Rücktrittsgebühr) erstattet zu bekommen.
Jedoch ist derzeit z.B. nicht geregelt, ob als Ersatz Gutscheine angeboten werden dürfen und was die Gutscheine beinhalten sollten.

Da Konsumentenschutz ein wichtiges Ziel im EU-Binnenmarkt ist, legte die EU-Kommission als Reaktion auf diese Entwicklung in der Pandemie im Mai 2020 zunächst eine Empfehlung mit Maßnahmen vor, wie diesem Mißstand abgeholfen werden könnte. Die nun lancierte EU-weite Konsultation zum Verbesserungsbedarf der EU-Richtlinie für Pauschalreisen dient daher der Umsetzung der Empfehlung.

Die Teilnahme an der EU-Konsultation steht allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen. Die Kommission hofft auf Beiträge und Rückmeldungen von Einzelreisenden, Verbraucherorganisationen, Fachleuten und einschlägigen Berufsverbänden, insbesondere auf EU-Ebene. Sie wird Erfahrungen mit den derzeitigen Vorschriften für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen sammeln.

Rückmeldungen und Anregungen will die Kommission für die Bewertung der geltenden EU-Richtlinie über Pauschalreisen hinzuziehen und in die Vorbereitung eines möglichen EU-Gesetzesvorschlags zur Änderung der derzeit geltenden Richtlinie einbeziehen. Der Vorschlag der Kommission darf für das 4. Quartal 2022 erwartet werden.

Beiträge können bis 10. Mai 2022 eingereicht werden.



Impressum -Europa Spezial und EU-Flash abonnieren -Twitter -facebook -Europa-Seiten des Landes