Salzburger Raumordnungsgesetz 2009,
LGBl. Nr. 30/2009, § 7 Abs. 3:
Die Landesregierung hat dem Landtag spätestens nach zwei Jahren ab Beginn einer Gesetzgebungsperiode einen Raumordnungsbericht vorzulegen. Gegenstände des Raumordnungsberichts sind:
- der grundsätzliche Stand der Raumordnung im Land Salzburg auf Basis der von den Gebietskörperschaften und den Regionalverbänden erstellten Programme und Pläne,
- die Darstellung der Entwicklung des Landes anhand geeigneter Indikatoren,
- die Ergebnisse der Überwachung von Planungen mit erheblichen Umweltauswirkungen und
- die Zusammenarbeit mit dem Bund und den benachbarten Ländern auf dem Gebiet der Raumordnung.
Salzburger Raumordnungsbericht 2015-2019. 8. Bericht über den Stand der Raumordnung im Land Salzburg, 2021, 194 S.
Der Raumordnungsbericht kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Land Salzburg - Publikationen Raumplanung
Der Raumordnungsbericht wird am 9. Februar 2022 im zuständigen Ausschuss des Salzburger Landtages beraten. Das Protokoll der Ausschuss-Sitzung wird als Anhang in den Raumordnungsbericht integriert werden.