Agrargemeinschaften werden auch als Alm-, Weide-, Waldgemeinschaft bezeichnet, je nach dem um welchen (überwiegenden) Grundbesitz oder Gemeinschaftszweck es sich handelt. Der Grundbesitz kann von einem Hektar Fläche bis zu über tausend Hektar Fläche betragen.
Im Land Salzburg bestehen mehrere hundert Agrargemeinschaften, die meist reguliert (Regulierungsurkunde) und als eigene Körperschaft eingerichtet sind. Die Verwaltung geschieht durch Organe (Obmann, Ausschuss, Vollversammlung) auf Grundlage der Bestimmungen des Regulierungsplanes, der Verwaltungssatzungen und des Flurverfassungs- Landesgesetzes 1973.
Welche Leistungen werden von uns übernommen ?
- Angelegenheiten im Zusammenhang mit Regulierungsplänen
- Entscheidungen über Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis
- Teilungen von Agrargemeinschaften
- Einforstungsrechte
- Vertragsgenehmigungen
Landschaftliche Forstverwaltung Zell am See
Die 14 ausgeforsteten Agrargemeinschaften werden von der Landschaftlichen Forstverwaltung Zell am See betreut.
Ansprechpartner: DI Hubert Schilcher
Telefon: +43 6542-475 29
Fax: +43 6542-475 31
Büro: Schmittenstraße 24, 5700 Zell am See