Auf den Salzburger Seen ist privates (nicht-gewerbliches) Motorbootfahren grundsätzlich nicht möglich. Lediglich am Wolfgangsee ist es zu bestimmten Zeiten erlaubt. Auf einigen Seen, insbesondere dem Wolfgangsee und dem Zellersee sowie dem Obertrumersee und dem Fuschlsee, werden gewerbliche Fahrten (Rundfahrten etc.) angeboten.
Zum Führen eines Motorbootes auf österreichischen Binnengewässern ist der
Erwerb eines Schiffsführerpatentes notwendig. Verschiedene Schiffsführerschulen bieten eine entsprechende Ausbildung an.
Motorboote und gewerblich geführte Boote müssen behördlich zugelassen sein.
Nähere Informationen zu den Beschränkungen:
Verordnungstexte mit den näheren Beschränkungsinhalten (erlaubte Zeiten, Schutzzonen etc.) findet man im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (
www.ris.bka.gv.at).
Schifffahrtsbehörden
Oberste Schifffahrtsbehörde ist das
BMK Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie Als Schifffahrtsbehörde für die
Zulassung von Booten und Jachten ist das
Referat Maschinenbau und Elektrizitätswesen des Amtes der Salzburger Landesregierung zuständig.
Als Schifffahrtsbehörde für die Ausstellung von
Schiffsführerpatenten ist das
Referat- Maschinenbau und Elektrizitätswesen des Amtes der Salzburger Landesregierung zuständig.