Grund- und Höchstbeträge
Schulbeihilfe: 1.608 Euro
Heimbeihilfe: 1.964 Euro
Fahrtkostenbeihilfe: 150 Euro
Voraussetzung
Der Schüler/die Schülerin muss sozial bedürftig sein (Einkommen, Familienstand, Familiengröße).
Nachweise
zur Berechnung des Anspruchs auf Schul- und Heimbeihilfe:
- Lohnzettel, Einkommensteuerbescheid (von Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung) der Eltern, der Schülerin bzw. des Schülers und der unversorgten Geschwister der Schülerin/des Schülers;
- Einheitswertbescheid des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und der Zupachtungen;
- Einkommensnachweise über Karenzurlaubsgeld, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosenentgelt;
- Schulbesuchs- und Inskriptionsbestätigungen der unversorgten Geschwister der Schülerin bzw. des Schülers.
- Nähere Informationen
- Alle Einkommensnachweise müssen sich auf das Vorjahr der Antragsstellung beziehen.
Auskünfte für Landwirtschaftliche Schulen erteilt:
Sigrid Schwarz, +43 662 8042-3630, E-Mail:sigrid.schwarz@salzburg.gv.at
Anträge sind an folgende Adresse zu senden:
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 4, Referat 4/11
Landwirtschaftliches Schulwesen und Betriebe
Postfach 527, 5010 Salzburg
Unterstützung vom Landwirtschaftlichen Schulverein
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können durch den Landwirtschaftlichen Schulverein bei der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln sowie für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen unterstützt werden. Entsprechende Antragsformulare liegen im Verwaltungsbüro der jeweiligen Schule auf.