Für die Förderung für Medien sowie Einrichtung und Ausstattung ist die Einreichfrist der 31. März des laufenden Jahres. Ansuchen für Projekte und Maßnahmen für Sprach- und Leseförderung können grundsätzlich ganzjährig gestellt werden.
Haben Sie die Jahresmeldung vom Vorjahr beim Büchereiverband Österreichs eingereicht?
Haben Sie die Verwendung der letzten Förderung nachgewiesen?
Ja? Jetzt können Sie um Förderung ansuchen.
Für den Nachweis der Förderungen ist - neben des Verwendungsnachweises bzw. der Selbsterklärung - die Jahresmeldung des betreffenden Förderjahres Voraussetzung.
Reichen Sie die Formulare im Sinne der Nachhaltigkeit und Verwaltungsökonomie bitte ausschließlich elektronisch ein.
Tipp
Speichern Sie Ihr ausgefülltes Formular (xml-Datei) ab. Bei neuen Ansuchen können Sie mit „Daten laden“ die xml-Datei hochladen. Damit sind viele Felder bereits wieder ausgefüllt.
Sie können die Online-Formulare auch gerne vorab ohne Folgen ausprobieren: