Ansuchen um Förderungsbeitrag für Sprach- und Leseförderung in Öffentlichen Bibliotheken
Datenerhebung erfolgt direkt beim Betroffenen
Inhalt
Verantwortlicher | Referatsleitung und Sachbearbeitung |
Verarbeitungszwecke | Förderabwicklung |
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung | Einwilligungserklärung Förderwerber/Förderwerberin; Landeshaushaltsgesetz; Erlass 2.15 vom 19.2.2009; interne Richtlinien |
Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw eines Dritten | Liegt nicht vor. |
ggf Empfänger, Empfängerkreise der Daten | Zuständiges Regierungsressort, Abteilungsleitung, Landesbuchhaltung, Finanzabteilung (Transferbericht), Transparenzdatenbank, L-RH, RH, Organe der EU |
Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln | Nein |
Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung der Dauer | Gemäß Salzburger Archivgesetz |
Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung | Praktisch ist der Widerruf möglich, es wird allerdings nicht ausdrücklich darauf hingewiesen. |
Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben? | Nicht ausdrücklich formuliert. Die Bereitstellung ist allerdings für eine Förderabwicklung notwendig. Werden Daten nicht bereitgestellt oder die Daten-Verwendung widerrufen, muss die Förderung (inklusive etwaiger Auszahlung) rückabgewickelt werden. |
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung | Nein |