Für die obertägige Gewinnung und Aufbereitung grundeigener mineralischer Rohstoffe.
Für die
Genehmigung von Betriebsplänen, wenn sich die in diesen vorgesehenen Arbeiten und Maßnahmen über zwei oder mehrere Verwaltungsbezirke erstrecken
Bewilligung von Bergbauanlagen, die sich über zwei oder mehrere Verwaltungsbezirke erstrecken
Für die
Genehmigung von Betriebsplänen, wenn sich die in diesen vorgesehenen Arbeiten und Maßnahmen über zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken
Bewilligung von Bergbauanlagen, die sich über zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken
Gewinnung eines natürlichen Vorkommens mineralischer Rohstoffe unter- und obertags und eine wechselseitige Beeinflussung der unter- und obertägigen Gewinnung ist gegeben.