Jede Errichtung (Einbau) und jeder Austausch einer Feuerungsanlage ist dem zuständigen Rauchfangkehrer (der Überwachungsstelle) zu melden.
Den Rauchfangkehrer, der für Ihre Adresse zuständig ist, können Sie auf der
Seite der Rauchfangkehrerinnung suchen. Sie können auch einen anderen Rauchfangkehrer mit dem Kehren und der Überprüfung beauftragen.
Heizgeräte mit einer Brennstoffwärmeleistung bis 400
kW (das entspricht einer Anlage für einen großen Wohnblock) müssen ein
Typenschild aufweisen. Nicht typengeprüfte Heizgeräte dürfen im
Bundesland Salzburg nicht verkauft und auch nicht eingebaut werden.
Achten Sie
Falls Sie den Austausch bzw. eine Erneuerung Ihrer Heizungsanlage in Betracht ziehen, erkundigen Sie sich über Förderungsmöglichkeiten und gesetzliche Regelungen bei der Energieberatung Salzburg.
Für weitere Informationen zur Heizungsanlagen-Verordnung wenden Sie sich an:
Land Salzburg Abteilung 5 - Umweltschutz Postfach 527 5010 Salzburg
Tel.: 0662/8042-4544 (Sekretariat)
Links
Bei Fragen zur Kehrhäufigkeit und zu den Kehrtarifen wenden Sie sich bitte an den Verbraucherschutz (Tel.: 0662/8042-3467)
Tipps zum Kauf und zur richtigen Nutzung von Holzheizungen sowie ein Überblick über die gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern: www.richtigheizen.at.