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Aktuelle EU-Konsultationen

Wie kann die Nutzungsdauer von Konsumgütern verlängert werden?

Mit dieser Frage richtet sich die EU-Kommission nicht nur an Hersteller und Händler, sondern auch an alle interessierten EU-Bürgerinnen und –Bürger, private als auch öffentliche Unternehmen, NGOs, Wissenschaftler und Behörden.
In der EU-weiten-Konsultation für Nachhaltigen Konsum von Gütern und der damit verbundenen Förderung von Reparaturen sollen sowohl Hersteller, als auch Verbraucher zu Wort kommen. Die Kommission startet diese öffentliche Konsultation mit dem Ziel, Informationen über das Bestehen und das Ausmaß des Problems der unzureichenden Nutzungsdauer von Waren sowie über mögliche politische Optionen und deren wahrscheinliche Auswirkungen einzuholen.
Um die Kreislaufwirtschaft und den nachhaltigen Verbrauch zu fördern und unnötigen Abfall zu vermeiden, ist der Zeitraum, in dem die Verbraucher ihre Produkte sinnvoll nutzen können, von entscheidender Bedeutung. Dieser Zeitraum wird durch das Produktdesign und seine Verwendung beeinflusst. Produkte können nur dann lange genutzt werden, wenn sie dauerhaft konzipiert sind und so lange wie möglich verwendet werden.
Die „Initiative für nachhaltige Produkte“ (SPI) der Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, verbindliche Vorgaben für Hersteller zu entwickeln, um die Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit der Produkte zu sichern. Aber auch die Verbraucher müssen bereit sein, Produkte über einen langen Zeitraum zu nutzen und den vorzeitigen Austausch der Produkte vermeiden.
In der Umfrage der Kommission werden 14 Fragen zum Wunsch nach Reparaturmöglichkeiten und Nutzungsdauer von Produkten gestellt. Die eingereichten Beiträge werden von der SPI ausgewertet und (anonymisiert) veröffentlicht, um so einen Überblick in die Wünsche der Verbraucher und Unternehmer zu erhalten. Der Fragebogen ist auf allen 24 EU-Sprachen verfügbar.

Beiträge können bis zum 5. April 2022 eingereicht werden.


Wie sollte die geltende EU-Verordnung über Quecksilber am besten im Hinblick auf das Null-Schadstoffziel der EU überarbeitet werden?

In der Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber wird dessen gesamter Lebenszyklus vom primären Quecksilberbergbau bis zur endgültigen Entsorgung als Abfall behandelt. Damit wird hauptsächlich das Übereinkommen von Minamata umgesetzt (nach der japanischen Stadt Minamata, wo die Freisetzung von Methylquecksilber im industriellen Abwasser einer Chemiefabrik in der Bevölkerung zu Vergiftungen führte, was sich in schweren Nervenschädigungen zeigte). Gleichzeitig werden aber auch quecksilberbezogene Maßnahmen aus früheren EU-Rechtsakten verstärkt und der Rechtsrahmen in vielen Bereichen weiterentwickelt.
Trotz deutlicher Fortschritte bei der Eindämmung der Nutzung von Quecksilber und letztlich der dadurch verursachten Emissionen, sind einige mit Quecksilber versetzte Produkte, wie unter anderem Dentalamalgam, auf dem EU-Binnenmarkt immer noch zugelassen und werden aus der EU ausgeführt. Produkte, bei denen Quecksilber oder Quecksilberverbindungen verwendet werden, sind die letzte verbleibende Form der absichtlichen Verwendung von Quecksilber in der EU. Ziel der bevorstehenden Überarbeitung der Verordnung ist es, diese absichtliche Verwendung von Quecksilber weiter einzuschränken, um so zum Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt des europäischen Grünen Deals beizutragen. Indem die EU mit Quecksilber versetzte Produkte, wie unter anderem bestimmte Lampen und Dentalamalgam, angeht, arbeitet sie aktiv an der Umsetzung des Null-Schadstoff-Aktionsplans und verringert so den externen ökologischen Fußabdruck der EU.
Die Kommission hofft auf Rückmeldungen und Anregungen, insbesondere aus Wirtschaft, Medizin, Wissenschaft und Gesellschaft, von Ämtern und Behörden sowie von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern.
Die Beiträge will die Kommission für ihre Vorarbeiten für einen Vorschlag zur Erneuerung der geltenden Quecksilberrichtlinie zu Rate ziehen. Der Vorschlag der Kommission darf für das 4. Quartal 2022 erwartet werden.

Beiträge können bis 3. Mai 2022 eingereicht werden.


Sollen Teile aus Elektronikgeräten wiederverwendet werden?

Mit dieser Frage richtet sich die EU an Behörden, Unternehmensverbände, NGOs, Hochschulen und Einzelpersonen. Zweck der Konsultation ist es, dass alle interessierten Akteure, auch die breite Öffentlichkeit, Fakten und Meinungen zu den besten Optionen zur Verbesserung der RoHS-Richtlinie vorlegen können.
Der Anstieg der Produktion und des Einsatzes von Elektro- und Elektronikprodukten wie Mobiltelefonen, Computern und Küchengeräten hat zu einem zunehmenden Anteil an Elektro- und Elektronikabfällen geführt. Während der Verwendung, Sammlung, Behandlung und Beseitigung solcher Abfälle können Produkte schädliche (gefährliche) Stoffe wie Blei, Quecksilber und Cadmium freisetzen, was erhebliche Umwelt- und Gesundheitsprobleme verursachen kann. Daher wurde die RoHS-Richtlinie eingeführt, um die Verwendung von schädlichen Stoffen zu beschränken.
Im Fragebogen der Kommission werden 35 Fragen zur möglichen Verwendung von zurückgewonnen Teilen und recycelten Materialen in Elektrogeräten untersucht. Hierbei werden die Punkte der möglichen negativen Folgen für Umwelt und Gesundheit mit den Vorteilen der Einsparung von Ressourcen zusammengeführt.
Befragt werden sowohl Hersteller und Recyclingunternehmen als auch Verbraucher. Verbraucher sollten bereit sein, einen höheren Preis für Produkte in Kauf zu nehmen, wenn diese aufbereitete Teile beinhalten. Gleichzeitig soll es den Unternehmen möglich sein, Teile wiederzuverwenden, ohne einen zu großen Aufwand und Schaden für Gesundheit und Umwelt zu riskieren.

Beiträge können bis zum 2. Juni 2022 eingereicht werden.


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