COVID-19: Unterstützung für Landwirtschaft und Lebensmittelbranche

Frist für Zahlungsanträge im Rahmen der GAP wird verlängert.

Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen erlaubt erhöhte Beihilfen für landwirtschaftliche Betriebe.

Leitlinien für Grüne Korridore sichern fortlaufenden Warenverkehr für Nahrungsmittel in der EU.

Österreicher Wolfgang Burtscher zum Generaldirektor der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ernannt.

​Am 25. März 2020 hat die Europäische Kommission ihre Entschlossenheit bekräftigt, dem Agrar- und Lebensmittelsektor in der Corona-Krise die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Nach dem Ausbruch des Corona-Virus stellt der Agrar- und Lebensmittelsektor der Europäischen Union seine Krisenfestigkeit unter Beweis und versorgt die Europäerinnen und Europäer weiterhin mit hochwertigen und sicheren Nahrungsmitteln. Dennoch stehen Landwirte und Erzeuger von Nahrungsmitteln vor großen Herausforderungen und geraten zunehmend unter Druck.

Ernährungssicherheit und eine wirksame Lebensmittelversorgungskette auf dem ganzen Kontinent zu gewährleisten, haben nach Einschätzung der EU-Kommission hohe Priorität.

Die Kommission verfolgt alle Agrarmärkte und den Handel mit Lebensmitteln aufmerksam; die Daten der EU-Marktbeobachtungsstellen werden auf dem neuesten Stand gehalten.

Seit Beginn der Krise hat die Kommission folgende Maßnahmen zur Unterstützung des Agrar- und Lebensmittelsektors gesetzt:
  • Verlängerung der Frist für Zahlungsanträge im Rahmen der GAP: Die Frist für die Einreichung von Anträgen läuft nun nicht mehr bis zum 15. Mai 2020, sondern bis zum 15. Juni 2020, um Landwirten bei der Fertigstellung ihrer Anträge in diesen Zeiten noch nie dagewesener Schwierigkeiten mehr Flexibilität zu verschaffen. Die Kommission ergreift derzeit die dafür notwendigen rechtlichen Schritte.
  • Mehr staatliche Beihilfen: Gemäß dem kürzlich angenommenen Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen können landwirtschaftliche Betriebe nun Beihilfen in Höhe von bis zu 100.000 EUR und lebensmittelverarbeitende oder vermarktende Unternehmen Beihilfen von bis zu 800.000 EUR erhalten. Diese Beträge können durch De-Minimis-Beihilfen ergänzt werden, eine spezielle Form der Unterstützung für den Landwirtschaftssektor auf nationaler Ebene, die ohne vorherige Genehmigung der Kommission gewährt werden kann. Der Höchstbetrag für diese Beihilfen wurde vor Kurzem auf 20.000 EUR angehoben (bis zu 25.000 EUR in Sonderfällen). Demzufolge kann aufgrund des Befristeten Rahmens Unterstützung auf nationaler Ebene von bis zu 120.000 EUR (bzw. 125.000 EUR) pro landwirtschaftlichen Betrieb gewährt werden.
  • Fortlaufender Warenverkehr für Nahrungsmittel in der EU: Die Kommission arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um über die Schaffung von „Grünen Korridoren (Green Lanes)“ einen funktionierenden Binnenmarkt für Waren zu gewährleisten. Auf diesen „Grünen Korridoren“, die an bestimmten wichtigen Grenzübergangsstellen eingerichtet werden, sollen die Kontrollen beim Grenzübergang nicht länger als 15 Minuten dauern. Die Durchfahrt wird nun für den Transport sämtlicher Waren - auch von Nahrungsmitteln - gewährt.
Ebenfalls am 25. März 2020 hat die Europäische Kommission den Österreicher Wolfgang Burtscher zum Generaldirektor der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ernannt.
Die mit der Leitung einer der insgesamt 34 Generaldirektionen der Europäischen Kommission betrauten Generaldirektorinnen und –direktoren zählen zu den höchstrangigen Beamten in der Europäischen Kommission.
Wolfgang Burtscher startete seine Karriere in der Europäischen Kommission im Jahr 2000 als Direktor der Generaldirektion Landwirtschaft. 2009 wechselte er als stellvertretender Generaldirektor in die Generaldirektion Forschung und Innovation, wo er für zahlreiche Politikmaßnahmen im Bereich Landwirtschaft, Lebensmittel und Gesundheit verantwortlich war.

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