EU-weite Preisobergrenzen für Mobiltelefonate ins EU-Ausland und für Kreditkartengebühren in Kraft

Günstiger telefonieren in andere EU-Länder


Seit dem 15. Mai 2019 gelten EU-weit neue Preisobergrenzen für Mobiltelefonate in andere EU-Länder. Damit zahlen Handynutzer, welche in andere EU-Länder telefonieren, einen Höchstbetrag von 19 Cent pro Gesprächsminute und 6 Cent pro SMS-Nachricht, jeweils zuzüglich der Mehrwertsteuer.

Nach der Abschaffung der Roaminggebühren im Jahr 2017 sind diese neuen Preisobergrenzen ein weiterer Schritt zur Erreichung der Überarbeitung des EU-weiten Telekommunikationsrechtes. Ziel dieser Maßnahmen sollte die Stärkung der Koordinierung der elektronischen Kommunikation sein.

Die neuen Preisobergrenzen für Telefonate in andere EU-Länder sind ein deutliches Beispiel, wie sich der digitale Binnenmarkt in Europa positiv auf den Alltag der Bürgerinnen und Bürger auswirkt. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden durch die gesetzten Maßnahmen effektiv vor unerwartet hohen Rechnungen für Anrufe im In- und Ausland geschützt.

Durch diese Maßnahmen werden die zum Teil gravierenden Preisunterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten ausgeglichen. Diese waren im Durchschnitt drei Mal höher als für Telefonate im Inland.

Die Telekommunikationsanbieter müssen ihre Kunden über die neuen Preisobergrenzen informieren.



Gebühren für Kreditkartenzahlungen werden gesenkt


Die Europäische Kommission hat die Verpflichtungsangebote von Mastercard und Visa zur Senkung der Entgelte für interregionale Interbankgeschäfte als rechtlich bindend erklärt. Dadurch werden die multilateralen Interbankentgelte für Zahlungen, die im EWR mit außerhalb des EWR ausgegebenen Karten getätigt werden, im Schnitt um 40 % gesenkt und so die Kosten, die für Einzelunternehmen anfallen, wenn sie Zahlungen mit außerhalb des EWR ausgestellten Kreditkarten akzeptieren, verringert.

Diese Kosten entstehen, da bei Transaktionen Gebühren der Bank des Karteninhabers für die Bank des Händlers anfallen. Da die abrechnende Bank die Gebühren auf den Einzelunternehmer abwälzt und dieser die Kosten im Endpreis miteinbezieht, kommt diese Regelung allen Endverbrauchern zugute.

Die Höhe der interregionalen Interbankentgelte werden von den Kreditkartenanbietern für ihre Lizenzbanken intern festgelegt. Gibt es zwischen den Banken keine bilateralen Vereinbarungen, gelten automatisch die von Mastercard und Visa festgelegten Entgelte, d.h. Einzelhändlerinnen und Einzelhänder sowie Endverbraucherinnen und Endverbraucher haben keine Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen.

Durch die Verpflichtungen, die Mastercard und Visa nun eingehen, wird es zu einer massiven Senkung der interregionalen Interbankentgelte kommen. Die Kosten, die Einzelunternehmen zu tragen haben, werden gesenkt, was zu niedrigeren Preisen für Privatkunden am EU-Binnenmarkt führen wird.
Die Europäische Kommission ist die erste Wettbewerbsbehörde weltweit, die im Bereich der interregionalen Interbankgeschäfte zugunsten von Einzelhandel und Konsumentinnen und Konsumenten tätig wird.
Die jetzt vereinbarten Verpflichtungen gelten ab sofort für fünf Jahre und sechs Monate.
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