Energiewende: EU-Gesetzespaket für saubere Energieträger kann 2019 in Kraft treten

EU erzielt politische Einigung über „Clean Energy“- Paket

© Europäische Union / EK
Zum Abschluss der österreichischen Ratspräsidentschaft (Juli bis Dezember 2018) konnten bedeutende Fortschritte in der europäischen Energiewende erreicht werden: Nach längeren Verhandlungen zwischen den europäischen Institutionen wurde rechtzeitig bis Jahresende 2018 bei allen acht im „Clean Energy" Package vorgesehenen Rechtsakten eine Einigung erzielt.

Während drei Richtlinien und eine Verordnung bereits offiziell verabschiedet wurden (Gebäudeenergieeffizienz, Erneuerbare Energieträger, Energieeffizienz, Governance), wurde bei den anderen vier finalen Entwürfen eine politische Einigung erzielt, so dass nun noch die Übersetzung in alle 24 Amtssprachen sowie die offizielle Annahme durch den Ministerrat und das Parlament benötigt werden.
Der Abschluss der EU-Gesetzgebungsverfahren für die Neuordnung des Strommarktes (Stromverordnung, Stromrichtlinie), für die Energieversorgungssicherheit sowie für die Energieagentur ACER wird in der ersten Hälfte 2019 erwartet.

Die nun noch anhängigen Vorschläge für die Gestaltung des Strommarkts – eine Richtlinie und eine Verordnung – zielen darauf ab, die derzeitigen Marktregeln an die neuen Marktgegebenheiten anzupassen. Mit ihnen soll ein neuer Grenzwert für Kraftwerke, die im Rahmen des Kapazitätsmechanismus gefördert werden können, eingeführt werden. Subventionen für Erzeugungskapazitäten mit Emissionen von 550 g CO2/kWh oder mehr werden nach den neuen Vorschriften schrittweise abgeschafft. Weiters sollen den Konsumentinnen und Konsumenten bei der Umstellung auf saubere Energie neue Möglichkeiten eröffnet werden, sich aktiv am Markt zu beteiligen. Gleichzeitig wird ein solider Rahmen für den Verbraucherschutz am EU-Binnenmarkt für Strom geschaffen.

Die neue Marktgestaltung soll auch dazu beitragen, dass das gemeinsame Ziel, in der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen weltweit die Führungsrolle zu übernehmen, erreicht werden kann. Hier soll mehr Flexibilität gewährt werden, um den steigenden Anteil erneuerbarer Energien im Netz aufnehmen zu können. Die Umstellung auf erneuerbare Energien und eine stärkere Elektrifizierung ist nach Einschätzung der EU-Kommission für die Verwirklichung der CO2-Neutralität bis 2050 von entscheidender Bedeutung.

Die Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie sowie der Richtlinie über erneuerbare Energien soll zudem die Energiewende beschleunigen und Europa als weltweit führende Kraft im Kampf gegen den Klimawandel bestätigen.


Bis 2030 werden ambitionierte Ziele gesetzt

Die Mitgliedstaaten müssen gemeinsam sicherstellen, dass 32 % des Gesamtenergieverbrauchs in der EU aus erneuerbaren Quellen stammen und 32,5 % des Verbrauchs durch Effizienzmaßnahmen eingespart werden. Des Weiteren wird die Fertigstellung der Energieunion forciert.
Die noch formell abzusegnende Elektrizitätsverordnung zielt darauf ab, einheitliche Regeln im Strombinnenmarkt zu schaffen und bestehende Hemmnisse im grenzüberschreitenden Energiehandel abzubauen.
Außerdem soll Bürgerinnen und Bürgern in Zukunft mehr Autonomie garantiert werden: Ihnen wird europaweit ermöglicht, produzierten Strom zu verkaufen sowie an Energiegemeinschaften teilzunehmen.

Für Salzburg sind die neuen Richtlinien eine Bestätigung der bisherigen Bemühungen. Wie das europäische „Clean Energy"-Paket, so basiert auch der bereits 2012 beschlossene Salzburger „Masterplan Klima + Energie 2020" auf den zwei Säulen der Energieeffizienz und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Insbesondere bei Letzterem nimmt Salzburg eine Vorreiterrolle ein und setzt sich mit 50 % Anteil erneuerbarer Energieträger am Gesamtverbrauch ein außerordentlich ambitioniertes Ziel, das die EU-Richtwerte deutlich übersteigt.
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