EU-Kommission startet „Fitness-Check" für die EU-Wasserrahmen-richtlinie und für die Hochwasserrichtlinie
Glauben Sie, dass durch die Richtlinie genug getan wird, um gegen die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserqualität und den Wasserzugang anzukämpfen? Das sind einige Fragen, mit denen sich die EU-Kommission an Ämter und Behörden, Expertinnen und Experten sowie an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger wendet.
Im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie
2000/60/EG sowie die Richtlinien
2006/118/EC (Grundwasser),
2008/105/EC (Umweltqualitätsnormen) und
2007/60/EC (Hochwasserschutz) führt die EU-Kommission aktuell einen „Fitness Check" durch, mit dem die Anwendungspraxis und der Novellierungsbedarf der EU-Vorschriften geprüft werden soll. Grundlage für den aktuellen Fitness-Check ist eine
Roadmap der Europäischen Kommission, in der der Zeitplan für die weitere Vorgangsweise dargelegt wird.
Mit so genannten „
Fitness Checks" prüft die EU-Kommission die Anwendungspraxis und den Anpassungsbedarf geltender EU-Vorschriften. Die Antworten fließen in die Bewertung der geltenden Vorschriften ein und werden von der EU-Kommission für die Vorbereitung etwaiger Novellierungsvorschläge zu Rate gezogen.
Beiträge können bis 4. März 2019 eingereicht werden.
Sollte die EU-Verordnung zur Regelung von Computerreservierungs-systemen aktualisiert werden?
Aktuell führt die EU-Kommission eine EU-weite Konsultation zur Bewertung der
Verordnung Nr. 80/2009 über einen Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme (CRS) durch. CRS fungieren als technische Zwischenhändler in einem zweiseitigen Markt und verbinden Reiseanbieter wie Fluggesellschaften auf der einen Seite mit Reisebüros bzw. Großunternehmen auf der anderen.
Um beurteilen zu können, in welchem Maße die Verordnung von 2009 über einen Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme möglicherweise überarbeitet werden muss, ruft die Kommission zur Beantwortung dieses Fragebogens auf. Befragt werden Sie unter anderem dazu, wie stark sich die Art und Weise, in der Sie Flugscheine buchen, Ihrer Erfahrung nach in den letzten zehn Jahren verändert hat. Und dazu, ob es Ihren Erfahrungen nach Probleme gibt, die im CRS-Verhaltenskodex derzeit nicht abgedeckt und künftig berücksichtigt werden sollten.
Beiträge können bis zum 10. Dezember 2018 eingereicht werden.
Evaluation der EU-Richtlinie über die Sicherheit bei Spielzeug
Mit der Richtlinie
2009/48/EC hat es sich die EU zur Aufgabe gemacht, ein hohes Maß an Sicherheit bei Spielzeug zu gewährleisten, was für die Sicherstellung der Gesundheit und vor allem für die Sicherheit von Kindern notwendig ist. Darüber hinaus soll die Richtlinie das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gewährleisten.
Bei der
Evaluation mithilfe des EU-weiten Online-Fragebogens der Europäischen Kommission werden die Wirksamkeit, die Effizienz und die Kohärenz der EU-Richtlinie in ihrer derzeitigen Fassung mit anderen Rechtsvorschriften abgeglichen und die Relevanz und der EU-Mehrwert der Richtlinie bewertet.
Die EU-Kommission erkundigt sich nach Erfahrungen aus der Praxis:
Hat Ihr Unternehmen bereits selbst das Problem gehabt, Spielzeug auf den Markt eines Mitgliedstaates zu bringen, in dem Ihr Unternehmen nicht ansässig ist?
Haben sich die Sicherheit und der Vertrieb von Spielzeug durch die Richtlinie Ihrem Eindruck nach verbessert?
Wäre es besser, die Sicherheit bei Spielzeug sowie den Import und Vertrieb von Spielzeug am EU-Binnenmarkt gemeinsam und EU-weit durch eine einheitliche europäische Richtlinie zu regeln oder sollte diese Regelung auf die nationalen Ebenen in den künftig 27 Mitgliedstaaten der EU zurückdelegiert werden?
Beiträge können bis 12. Dezember 2018 eingereicht werden.
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