Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen (M5)

Warum wird gefördert?

Verhinderung der Vermehrung von schädlichen rindenbrütenden Insekten.

Wer wird gefördert?

Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gemäß Punkt 1.4.6 der Sonderrichtlinie hinsichtlich der Fördergegenstände Maschinelle Entrindung und Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen

Sonstige Förderungswerber gemäß Punkt 1.4.7 der Sonderrichtlinie bei Maschineller Entrindung und vorbeugenden Forstschutzmaßnahmen:

  • Waldbesitzervereinigungen
  • Agrargemeinschaften
  • Gemeinden

Hinsichtlich Fördergegenstand Adaption von Spezialgeräten ausschließlich Forstunternehmen

Zusammenschlüsse der o.a. Förderungswerber

 

Für die Einreichung des Antrages ist die Angabe einer Betriebs- oder Klientennummer erforderlich. Sollten Sie über keine Betriebs- oder Klientennummer verfügen, gilt:

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben. Diese erhalten Sie über die zuständige Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie sich bei der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel" über die zuständige Bezirksbauernkammer unter Angabe Ihrer LFBIS-Nummer registrieren.

Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Klientennummer anzugeben. Zur Beantragung füllen Sie bitte dieses Formular Erstzuweisung einer Klientennummer vollständig aus und senden das Formular anschließend bitte an std@ama.gv.at. Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per Email übermittelt.


Ihre zuständige Bezirksbauernkammer ist Ihnen gegebenenfalls gerne behilflich.

 
Was wird gefördert?

  • Adaption von Spezialgeräten (Harvesterköpfe) zur mechanischen Entrindung von Schadholz
  • Maschinelle Entrindung von Schadholz am Waldort oder am Trockenlagerplatz
  • Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen wie Mulchen, Hacken, Häckseln, Legen von Fangbäumen, Hygienemaßnahmen und Monitoring


Wie hoch ist die Förderung?

Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 80% für alle Maßnahmen

Der Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) wird für den Förderungswerber „Forstunternehmer" als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt.  De-minimis-Erklärung

Soweit für die förderbaren Leistungen Standardkosten festgelegt wurden, hat die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte zu erfolgen.

Bei der Abrechnung über Kosten sind Preisauskünfte zur Kostenplausibilisierung beizulegen (unter 10.000 € Nettokosten: 2 Auskünfte; mehr als 10.000 €: 3 Auskünfte).

Projekte mit weniger als EUR 500,- anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert.

Laufzeit des Projektes max. 3,5 Jahre

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Maschinelle Entrindung ist nicht unmittelbarer Teil der industriellen Verarbeitung.

Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die konkrete geplante Aktivität kein Antrag für eine Förderung aus öffentlichen Mitteln genehmigt wurde.

Hinsichtlich der Förderungsgegenstände „Maschinelle Entrindung und vorbeugende Forstschutzmaßnahmen": Vorlage von einschlägigen Informationen über die nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument für Betriebe ab 100 Hektar Waldfläche (z.B. Waldzertifizierung, Waldtypisierung, Einheitswertbescheid in Verbindung mit Zertifizierung oder Waldtypisierung).

Ist der Förderungswerber ein Forstunternehmen, wird die Förderung nur als De-minimis-Beihilfe gewährt und es muss ein entsprechendes Formular dem Antrag beigelegt werden (gilt nur bei „Adaption von Spezialgeräten zur mechanischen Entrindung").

Bei Maßnahmen ohne Standardkosten sind Preisauskünfte vorzulegen (unter 10.000 € Nettokosten: 2 Auskünfte mehr als 10.000 €: 3 Auskünfte).

Wo kann ich den Förderantrag stellen?

ONLINE ANTRAG – hier können Sie den Antrag auf Förderung aus dem Waldfonds stellen

Wer hilft mir bei der Antragstellung?

Land Salzburg - Beratungsstellen

Regionalbetreuer Pinzgau und Gasteinertal:

DDI Johanna Steinberger
+ 43 662 8042-3694

Förster Matthias Herzog
+ 43 662 8042-3682

Forstwart Laurenz Nindl (BH Zell am See)
+43 6542 760-6794

Jakob Stoffl
+ 43 662 8042-3486

Regionalbetreuer Lungau und restlicher Pongau:

DI Josef Petzlberger
+ 43 662 8042-3685

Ing. Dominik Posch
+43 662 8042-3666

Florian Warter
+ 43 662 8042-3429

-
Regionalbetreuer Flach- und Tennengau:

DI Maximilian Rossmann
+ 43 662 8042-3683

Fabian Zopf, Bsc
+43 662 8042-3490

Förster Martin Seiwald
+ 43 662 8042-3678