Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Mindestsicherungsgesetz geändert wird



Regierungsvorlage (RV) Nr. 577 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 659 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode


Zentraler Inhalt des Gesetzesvorhabens ist die Nicht-Einrechnung von Sonderzahlungen, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten erhalten, in das Einkommen im Sinn des Salzburger Mindestsicherungsgesetzes (MSG), sodass die Leistungen der Mindestsicherung in den Monaten, in denen die Sonderzahlungen zufließen, nicht mehr entfallen oder gekürzt werden.

Weiters sollen bestimmte Norminhalte im MSG präziser gefasst werden, um für die Rechtsanwender und -unterworfenen mehr Klarheit zu schaffen. Dies gilt konkret für die Umschreibung des Anwendungsbereichs des MSG (§ 1 Abs 3), die Konsequenz aus der Nicht-Beachtung der Rechtsverfolgungspflicht (§ 5 Abs 3), den Arbeitnehmerfreibetrag (§ 6 Abs 4), die Kürzungsbestimmungen (§§ 8 und 13), die Soforthilfe (§ 24) und die solidarische Ersatzpflicht für Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften (§ 29 Abs 2). Im § 10 Abs 2 soll darüber hinaus die unterschiedliche Behandlung der 13. und 14. Monatsbezüge von minderjährigen Hilfesuchenden beseitigt werden.

Mit der Nicht-Einrechnung des 13. und 14. Monatseinkommens bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und des 14. Monatsbezugs bei Pensionistinnen und Pensionisten wird der Entschließung des Salzburger Landtages vom 28. März 2012, Nr 395 BlgLT, 4. Sess, 14 GP, Rechnung getragen. Darin wird die Landesregierung ersucht, "dem Landtag eine Novelle zum Salzburger Mindestsicherungsgesetz mit dem Inhalt vorzulegen, dass befristet bis 31. Dezember 2014

1.bei BezieherInnen mit aktivem Arbeitseinkommen die Sonderzahlungen (13. und 14. Bezug) nicht mehr auf das Einkommen angerechnet werden und demnach auch der 14-malige Bezug der Mindestsicherungsleistung für die Kinder sichergestellt wird;

2.für PensionistInnen eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) nicht als Einkommen angerechnet wird."




 Begutachtungsverfahren:
 Begutachtungsentwurf Stellungnahmen
 Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
 Status Datum Dokumente
 Regierungsvorlage RV 577.pdf
 Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und  Verwaltungsausschuss 04.07.2012
 Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 04.07.2012
 Ausschussbericht AB 659.pdf
 Beschlussfassung Plenarsitzung 04.07.2012 Protokoll
 Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 20.07.2012 LGBl Nr. 57/2012
 Datum des Inkrafttretens 01.08.2012
 Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
 Geltender Gesetzestext vor der Novelle: RIS