Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Mindestsicherungsgesetz geändert wird
Regierungsvorlage (RV) Nr. 577 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 659 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Zentraler Inhalt des Gesetzesvorhabens ist die Nicht-Einrechnung von Sonderzahlungen, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten erhalten, in das Einkommen im Sinn des Salzburger Mindestsicherungsgesetzes (MSG), sodass die Leistungen der Mindestsicherung in den Monaten, in denen die Sonderzahlungen zufließen, nicht mehr entfallen oder gekürzt werden.
Weiters sollen bestimmte Norminhalte im MSG präziser gefasst werden, um für die Rechtsanwender und -unterworfenen mehr Klarheit zu schaffen. Dies gilt konkret für die Umschreibung des Anwendungsbereichs des MSG (§ 1 Abs 3), die Konsequenz aus der Nicht-Beachtung der Rechtsverfolgungspflicht (§ 5 Abs 3), den Arbeitnehmerfreibetrag (§ 6 Abs 4), die Kürzungsbestimmungen (§§ 8 und 13), die Soforthilfe (§ 24) und die solidarische Ersatzpflicht für Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften (§ 29 Abs 2). Im § 10 Abs 2 soll darüber hinaus die unterschiedliche Behandlung der 13. und 14. Monatsbezüge von minderjährigen Hilfesuchenden beseitigt werden.
Mit der Nicht-Einrechnung des 13. und 14. Monatseinkommens bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und des 14. Monatsbezugs bei Pensionistinnen und Pensionisten wird der Entschließung des Salzburger Landtages vom 28. März 2012, Nr 395 BlgLT, 4. Sess, 14 GP, Rechnung getragen. Darin wird die Landesregierung ersucht, "dem Landtag eine Novelle zum Salzburger Mindestsicherungsgesetz mit dem Inhalt vorzulegen, dass befristet bis 31. Dezember 2014
1.bei BezieherInnen mit aktivem Arbeitseinkommen die Sonderzahlungen (13. und 14. Bezug) nicht mehr auf das Einkommen angerechnet werden und demnach auch der 14-malige Bezug der Mindestsicherungsleistung für die Kinder sichergestellt wird;
2.für PensionistInnen eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) nicht als Einkommen angerechnet wird."
Begutachtungsverfahren:
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Begutachtungsentwurf
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Stellungnahmen
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Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
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Status
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Datum
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Dokumente
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Regierungsvorlage
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RV 577.pdf
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Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
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04.07.2012
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Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
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04.07.2012
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Ausschussbericht
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AB 659.pdf
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Beschlussfassung Plenarsitzung
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04.07.2012
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Protokoll
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Veröffentlichung im Landesgesetzblatt
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20.07.2012
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LGBl Nr. 57/2012
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Datum des Inkrafttretens
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01.08.2012
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Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
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Geltender Gesetzestext vor der Novelle:
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RIS
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