Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Landeselektrizitätsgesetz 1999 geändert wird
Regierungsvorlage (RV) Nr. 162 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 219 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode
In der Europäischen Union wurden mit der Verabschiedung des 3. Energie-Binnenmarktpakets im Jahr 2009 die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Energiebinnenmarkt neu gestaltet. Das 3. Energie-Binnenmarktpaket umfasst insbesondere auch die Richtlinie 2009/72/EG (Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie).
Die wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkte der durch die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vorgesehenen Neuerungen, die in nationales Recht umzusetzen sind, sind folgende:
- Stärkung und Absicherung der Verbraucherrechte
- wirksame Entflechtung der Übertragungs- bzw Fernleitungsnetzbetreiber
- Gewährleistung des freien Marktzugangs für die Versorger und Entwicklung von Kapazitäten für neue Erzeugungsanlagen
- Harmonisierung der Zuständigkeiten der Regulierungsbehörden
- Maßnahmen zur Gewährleistung und Stärkung der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde von öffentlichen und privaten Interessen.
Begutachtungsverfahren:
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Begutachtungsentwurf
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Stellungnahmen
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Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
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Status
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Datum
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Dokumente
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Regierungsvorlage
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RV 162.pdf
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Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
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09.11.2011
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Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
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30.11.2011
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Ausschussbericht
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AB 219.pdf
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Beschlussfassung Plenarsitzung
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14.12.2011
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Protokol
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Veröffentlichung im Landesgesetzblatt
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09.02.2012
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LGBl Nr.14/2012
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Datum des Inkrafttretens
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10.02.2012
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Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
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Geltender Gesetzestext vor der Novelle: Geltender Gesetzestext nach der Novelle:
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RIS RIS
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