Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Landeselektrizitätsgesetz 1999 geändert wird

Regierungsvorlage (RV) Nr. 162 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 219 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode


In der Europäischen Union wurden mit der Verabschiedung des 3. Energie-Binnenmarktpakets im Jahr 2009 die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Energiebinnenmarkt neu gestaltet. Das 3. Energie-Binnenmarktpaket umfasst insbesondere auch die Richtlinie 2009/72/EG (Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie).

Die wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkte der durch die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vorgesehenen Neuerungen, die in nationales Recht umzusetzen sind, sind folgende:

  • Stärkung und Absicherung der Verbraucherrechte
  • wirksame Entflechtung der Übertragungs- bzw Fernleitungsnetzbetreiber
  • Gewährleistung des freien Marktzugangs für die Versorger und Entwicklung von Kapazitäten für neue Erzeugungsanlagen
  • Harmonisierung der Zuständigkeiten der Regulierungsbehörden
  • Maßnahmen zur Gewährleistung und Stärkung der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde von öffentlichen und privaten Interessen.




 Begutachtungsverfahren:
 Begutachtungsentwurf Stellungnahmen
 Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
 Status Datum Dokumente
 Regierungsvorlage RV 162.pdf
 Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 09.11.2011
 Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 30.11.2011
 Ausschussbericht AB 219.pdf
 Beschlussfassung Plenarsitzung 14.12.2011 Protokol
 Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 09.02.2012 LGBl Nr.14/2012
 Datum des Inkrafttretens 10.02.2012
 Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
 Geltender Gesetzestext vor der Novelle:
 Geltender Gesetzestext nach der Novelle:
RIS
RIS