Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit wird durch das
Produktsicherheitsgesetz 2004 - PSG 2004, BGBl.I Nr. 16/2005, umgesetzt.
Die anderen Produktsicherheitsrichtlinien wurden dagegen in den Rechtsbestand eingearbeitet.
Die Bestimmungen dieser Richtlinien finden sich daher in den
verschiedensten österreichischen Gesetzen (Gewerbeordnung,
Elektrotechnikgesetz, Lebensmittelgesetz, Chemikaliengesetz etc.).
Auf
Grund dieses Umstandes sind im Bereich des Bundes für die Vollziehung
unterschiedliche Ministerien zuständig. In den Bundesländern ist als
Teil der mittelbaren Bundesverwaltung der / die Landeshauptmann /
Landeshauptfrau zuständig, welcher / welche sich seinerseits /
ihrerseits entweder der Abteilungen des Amtes der Landesregierung oder
der Bezirksverwaltungsbehörden bedient.
Die Bestimmungen des
Produktsicherheitsgesetzes und seiner Verordnungen sind jeweils dann
anzuwenden, wenn bzw. insofern keine anderen besonderen bundesgesetzlichen Verwaltungsvorschriften vorliegen.
Bei
der Beurteilung der Frage, ob ein Produkt mit den gesetzlich
geforderten Sicherheitsanforderungen übereinstimmt wird unter anderem
auf die vorliegenden innerstaatlichen bzw europäischen technischen
Normen abgestellt. Gemäß Art 4 der Richtlinie über die Allgemeine
Produktsicherheit können Normen zur Allgemeinen Produktsicherheit von
der Europäischen Kommission mandatiert und im Amtsblatt der EG
veröffentlicht werden. Werden diese Normen von HerstellerInnen
eingehalten, gilt für die entsprechenden Produkte eine
Konformitätsvermutung mit den Sicherheitsanforderungen der Richtlinie.
HerstellerInnen können somit darauf vertrauen, dass solche Produkte auf
Grund der Produktsicherheits-Richtlinie bzw. des PSG 2004 in aller Regel
nicht beanstandet werden. Obwohl solche Normen nicht verbindlich sind,
wird das mit ihnen begründete Sicherheitsniveau Maßstab für die
Risikobewertung sein.
Die Europäische Kommission hat nun nach Befassung des Ausschusses für Produktsicherheit die erste Liste solcher Normen (Website des BMSG - Downloads - Fachbereich: Konsumentenschutz) im Amtsblatt veröffentlicht.
Weitere Listen harmonisierter Normen finden Sie in den Bundesgesetzblättern (Rechtsinformationssystems - RIS).
Normen können beim Österreichischen Normungsinstitut bezogen werden.
Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Produktsicherheit nimmt Österreich an der europaweiten Produktsicherheit-Datenbank "ICSMS"
teil, wodurch gewährleistet ist, dass die österreichischen Behörden ab
dem Tätigwerden einer ausländischen Behörde von möglichen Gefahren bei
Produkten informiert sind und bei Gefahr in Verzug sofort tätig werden
können.
Unabhängig davon ist Österreich Teil des von der Europäischen
Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz,
betriebenen Produktsicherheitsnotfallsverfahrens RAPEX (Rapid Exchange of Information System).
Daneben gibt es noch das "Kuratorium für Verkehrssicherheit" ua mit dem Beriech Heim, Freizeit und Sport (www.kfv.at):
- Unfallforschung im Bereich Heim, Freizeit und Sport
- Information gefährdeter Bevölkerungsgruppen
- Beratung von Institutionen
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