Inhalt
Das Kooperationsprogramm Bayern-Österreich legt die inhaltliche Ausrichtung des INTERREG-Programms für die Periode 2021-2027 fest. Am 7. Mai 2020 wurde für den Programmentwurf für die nächste EU-Förderperiode, die am 1. Jänner 2021 beginnt, vom Gemeinsamen INTERREG-Sekretariat Bayern-Österreich eine öffentliche Konsultation lanciert.
In den
Programmentwurf für die Erstellung des Kooperationsprogramms eingeflossen sind umfangreiche Vorarbeiten: darunter eine Evaluierung der Förderperiode 2014-2020, eine umfangreiche SWOT-Analyse von Stärken, Schwächen und weiteren Umsetzungspotenzialen, Stakeholder-Feedback (z. B. im Rahmen von Stakeholder-Workshops) zu den Herausforderungen und Bedürfnissen im bevorstehenden Programmzeitraum 2021-2027 und Abstimmung mit den Vorgaben aus der Verordnung der Europäischen Kommission. Im Anschluss, nachdem der erste Entwurf Anfang des Jahres 2020 vorgelegt und programmintern nochmal abgestimmt wurde, erfolgte eine Konsultation der Fachstellen auf Länder- bzw. Regierungsebene in Österreich und Bayern.
Die programmverantwortlichen Stellen sind an einer möglichst breiten Beteiligung aller regionalen und lokalen Stakeholder bei der Erstellung des Programms interessiert.
Der aktuelle Entwurf wird darum mithilfe einer öffentlichen Konsultation allen Interessierten zur Verfügung gestellt. Das Gemeinsame INTERREG-Sekretariat hofft auf Feedback, Anmerkungen und Anregungen von allen Stellen, die 2021-2027 grenzüberschreitende Projekte anstreben. Eingehende Anmerkungen und Anregungen werden im Hinblick auf die Berücksichtigung der europäischen Rahmenbedingungen geprüft und zur Finalisierung des Programms beitragen.
Rückmeldungen und Anregungen sind bis 20. Juni 2020 möglich und können per E-Mail an gs.interreg@ooe.gv.at übermittelt werden.
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