Salzburger Parteienförderungsgesetz

Der Salzburger Landesrechnungshof ist nach dem Salzburger Parteienförderungsgesetz verpflichtet, Folgendes auf seiner Homepage zu veröffentlichen:

  • Spendenlisten der Landtagsparteien für Spenden zwischen 500 und 3.500 Euro
  • Rechenschaftsberichte der Landtagsklubs und Landtagsparteien ohne Klubstärke
  • Spendenlisten der Landtagsklubs und Landtagsparteien ohne Klubstärke für Spenden ab 500 Euro

Die Spendenlisten und Rechenschaftsberichte sind dem Landesrechnungshof bis spätestens 30. September des folgenden Jahres zu übermitteln. Mitteilungen, dass keine meldepflichtigen Spenden vorlagen und daher keine Spendenlisten abzugeben waren, sind nicht zu veröffentlichen.

Spendenlisten und Rechenschaftsberichte für die Gesetzgebungsperiode 2018 bis 2023 und für die Gesetzgebungsperiode ab 2023 werden hier veröffentlicht. Spendenlisten und Rechenschaftsberichte vor diesem Zeitpunkt sind ebenfalls digital verfügbar und können im Sekretariat des Landesrechnungshofs angefordert werden.


Spendenlisten                     Rechenschaftsberichte