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Nr. 543 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode)

Antrag

 

der Abg. Dr. Solarz, Riezler und Dr. Schlömicher-Thier betreffend die Fotomanipulation in der Modebranche sowie Mindest-BMI

 

 

In Israel wurde am 19. März 2012 ein neues Gesetz vom Parlament verabschiedet, das Medien dazu verpflichtet, Fotomanipulationen offenzulegen. Damit soll verhindert werden, dass Models unnatürlich dünn abgebildet werden.

Jede digitale Bildbearbeitung muss in Zukunft mit einem deutlich erkennbaren Hinweis sichtbar gemacht werden. Zudem müssen Models in Israel von nun an ein ärztliches Attest über ihren Body-Mass-Index (BMI) vorlegen.

Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Ist der BMI unter der von der WHO festgelegten Untergrenze von 18,5, darf dieses Model nicht beschäftigt werden. Andernfalls drohen empfindliche Geldstrafen.

BMI 18,5 heißt, dass eine Frau, die 1,72 Meter groß ist, 54 Kilogramm wiegt. Zahlreiche Supermodels liegen weit unter dieser Grenze.

Medien und Agenturen sollen zudem dazu angehalten werden, gesunde Models zu engagieren.

Die Initiative ist ein wichtiger Impuls zur Bekämpfung der Magersucht bei jungen Mädchen und zur Geraderückung des verfälschten Bildes der "Idealfrau".

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten den

 

Antrag,

 

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

 

1.        Die Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung für ein entsprechendes Gesetz einzusetzen, dass

 

1.1    die Kennzeichnung von digital bearbeiteten Fotos beinhaltet sowie

 

1.2    ein Verbot für Agenturen enthält, Models unter einem Body-Mass-Index von 18,5 zu beschäftigen; andernfalls ist mit empfindlichen Geldbussen zu rechnen.

2.    Dieser Antrag wird dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

 

 

Salzburg, am 23. Mai 2012

 

Dr. Solarz eh

Riezler eh

Dr. Schlömicher-Thier eh