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Nr. 652 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 14. Gesetzgebungsperiode)

Anfrage

 

Der Abg. Mag. Eisl und Dr. Solarz an Landesrat Eisl betreffend die Kontrolle von land­wirtschaftlichen, tierhaltenden Betrieben in Salzburg

 

 

Die auf dem Tierschutzgesetz (TSchG) des Bundes fußende und mit 1. Jänner 2005 unter Bundesministerin Maria Rauch-Kallat in Kraft getretene Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Kontrolle der Einhaltung von Tierschutzbestimmungen (Tierschutz-Kontrollverordnung) regelt neben den Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Kontrollorgane eben die Kontrolle der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen. § 3 Abs 1 TSchKV fordert in diesem Zusammenhang, dass die Behörde gemäß § 33 Abs 1 TSchG (BVB) mindestens 2 % der landwirtschaftlichen tierhaltenden Betriebe auf die Einhaltung der Tierschutzrechtsvorschriften zu kontrollieren sind, wobei gemäß Abs 2 Kontrollen, die im Rahmen von anderen Qualitätsprogrammen aufgrund anderer Rechtsvorschriften durchgeführt werden ebenso nicht in die 2 %-Quote des Abs 1 einzurechnen sind, wie Verdachts- oder Nachkontrollen.

 

Darüber hinaus hat die Behörde gem. § 4 Abs 1 TSchKV alle gem. § 23 TSchG bewilligten Zoos, Tierheime, etc mindestens einmal jährlich auf die Einhaltung der Tierschutzrechtsvorschriften zu kontrollieren.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten die

 

Anfrage:

 

1.        Wie viele Betriebe wurden in den letzten drei Jahren im Sinne der in der Präambel genannten Bestimmung kontrolliert (es wird um Auflistung nach Jahren sowie um Angabe des Anteils der kontrollierten Betriebe am Gesamtbetriebestand ersucht)?

 

2.        In wie vielen Fällen (in wie vielen Betrieben) wurden Verstöße gegen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen festgestellt?

 

3.        ev: Um welche Art von Verstößen handelte es sich (bitte um Auflistung nach Art des Verstoßes)?

 

4.        Welche Konsequenzen zogen diese Verstöße nach sich?

 

5.        Gab es Fälle bei denen in der nachprüfenden Kontrolle dieselben oder ähnliche Missstände wiederum festgestellt wurden?

 

6.        Wenn ja, was geschah in diesen Fällen?

 

7.        Welche Betriebe wurden in den vergangenen drei Jahren aufgrund der Regelung des § 4 Absatz 1 TSchKV kontrolliert?

 

8.        Was waren die Ergebnisse der Kontrolle des Tierheims Salzburg?

 

 

Salzburg, am 6. Juli 2011

 

Mag. Eisl eh

 

Dr. Solarz eh