Meldung anzeigen


Nr. 180 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 11. Gesetzgebungsperiode)

B e r i c h t

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 14 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem die Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992 geändert wird

 

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuß hat sich in der Sitzung vom 16. November 1995 mit der zitierten Vorlage der Landesregierung in Anwesenheit von Experten des Amtes der Landesregierung, des Städtebundes sowie des Magistrates der Stadt Salzburg geschäftsordnungsgemäß befaßt. Auf die Erläuterungen wird verwiesen.

In der Generaldebatte entwickelte sich eine grundsätzliche Diskussion über die Frage der Kostentragung und -aufteilung. Die Bürgerliste hat sich gegen das Gesetzesvorhaben ausgesprochen, weil sie generell mit der Bestimmung in Z. 2 Abs. 2 nicht einverstanden sei.

Gleichzeitig mit dem Gesetzesbeschluß wurde ein von der ÖVP eingebrachter und unter Mitwirkung aller Parteien modifizierter Entschließungsantrag verabschiedet. Dadurch wird die Landesregierung ersucht, aufgrund der eingetretenen Problemlagen im Jugendbereich und der eingetretenen und sich weiter abzeichnenden Kostenentwicklung im Rahmen des Vollzugs der Jugendwohlfahrtsordnung eine Überprüfung vorzunehmen und dem Landtag zu berichten.

Schlußendlich kamen ÖVP, SPÖ und F zur Auffassung, dem Landtag eine unveränderte Beschlußfassung zu empfehlen. Die Bürgerliste spricht sich gegen Z. 2 Abs. 2 des Gesetzesvorhabens aus. Dies hat auch zur Folge, gegen die gesamte Novelle zu sein.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuß stellt mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und F gegen die Stimme der Bürgerliste - sohin mehrstimmig - den

A n t r a g ,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1. Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 14 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluß erhoben.

2. Die Landesregierung wird zur Vornahme formeller Änderungen im Sinne des § 58 der Geschäftsordnung des Landtages ermächtigt.

 

Salzburg, am 16. November 1995

Der Obmann: Die Berichterstatterin:

Roßmann Oberndorfer