Nr. 93 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(5. Session der 11. Gesetzgebungsperiode)
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuß hat sich in der Sitzung vom 15. Oktober 1997 geschäftsordnungsgemäß in Anwesenheit von Experten der Landesverwaltung, des Gemeindeverbandes, des Städtebundes wie auch des Kinder- und Jugendanwaltes eingehend befaßt. Das Gesetzesvorhaben beinhaltet einige Änderungen der Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992, die aus den Erfahrungen bei der praktischen Anwendung des Gesetzes resultieren und vor allem aufgetretene Unklarheiten beenden sollen. Auf die ausführlichen Erläuterungen wird verwiesen.
Gleichzeitig werden auch der vorliegende Tätigkeitsbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft 1996 eingehend diskutiert.
Die Ausschußmitglieder kamen einhellig zur Auffassung, dem Landtag die Beschlußfassung des in der genannten Vorlage der Landesregierung enthaltenen Gesetzes zu empfehlen. Lediglich der Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde auf den 1. Jänner 1998 verschoben.
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuß stellt sohin einstimmig den
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
1. Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 520 der Beilagen der 4. Session der 11. Gesetzgebungsperiode enthaltene Gesetz wird mit der Maßgabe beschlossen, daß im § 50 Abs. 2 (Z. 3) das Datum "1. Oktober 1997" durch das Datum "1. Jänner 1998" ersetzt wird.
2. Die Landesregierung wird zur Vornahme formeller Änderungen im Sinne des § 58 der Geschäftsordnung des Landtages ermächtigt.
Der Verhandlungsleiter: Die Berichterstatterin:
Illmer eh. Bommer eh.