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Nr. 551 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(4. Session der 11. Gesetzgebungsperiode)

B e r i c h t

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 475 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 und das Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 geändert werden

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuß hat sich in der Sitzung vom 19. Juni 1997 eingehend geschäftsordnungsgemäß mit der zitierten Vorlage der Landesregierung befaßt.

Das Gesetzesvorhaben dient der Ausführung von kürzlich erlassenen Grundsatzregelungen im Schulorganisationsrecht. Unter BGBl. Nr. 766/1996 wurde eine Novelle zum Schulorganisationsgesetz kundgemacht, die ua. die Fortsetzung der Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I, also in der Hauptschule, und in der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule beinhaltet. Im vorliegenden Gesetzesvorschlag sind zur Ermöglichung der Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Hauptschule die notwendigen Ausführungsbestimmungen enthalten. Inhaltlich sind im wesentlichen gleiche Regelungen wie für die Integration in der Volksschule vorgesehen, sofern nicht durch eine Grundsatzbestimmung des Bundes eine andere Regelung notwendig war.

Zum anderen wurde unter BGBl. Nr. 332/1996 eine Novelle zum Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz kundgemacht. Sie betrifft die Überlassung von Baulichkeiten und Liegenschaften, die Schulzwecken gewidmet sind, für nichtschulische Zwecke. Diesbezüglich sind sowohl im Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 als auch im Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 Anpassungen vorzunehmen. Auf die ausführlichen Erläuterungen zur Vorlage der Landesregierung wird überdies verwiesen.

Die ÖVP betonte sowohl in der Generaldebatte als auch in der Spezialdebatte die Bedeutung und Wichtigkeit der sozialen Integration.

Auch die SPÖ unterstrich diese Position und unterstützte die Vorlage der Landesregierung.

Durch die FPÖ wurde die Bereitschaft für eine Zustimmung zum Gesetzesvorhaben signalisiert, in der Diskussion wurde aber eine Reihe von kritischen Fragen aufgeworfen.

Die BL sprach sich durch ihre Sprecherin Abg. Dr. Hochreiter massiv gegen die Sonderschulen mit kooperativen Klassen aus, welche eine Integration von Behinderten nach ihrer Auffassung verhinderten. Darüber entwickelte sich eine breite Diskussion mit erläuternden Darstellungen aus der Praxis, insbesondere auch durch betroffene Eltern, welche an den Ausschußberatungen teilnahmen. Ein Konfliktpunkt in der Diskussion war überdies die Frage der Klassenschülerhöchstzahl.

Der Leiter der Abteilung 2, Hofrat Dr. Paulus, berichtete, daß derzeit im Land Salzburg für 525 Schüler an Volks- und Hauptschulen ein sonderpädagogischer Förderbedarf angemeldet wurde. Davon seien 425 Schüler echt integriert, lediglich 100 Schüler würden in einer sogenannten kooperativen Klasse unterrichtet werden. Es wurde auch von der Kritik durch das zuständige Bundesministerium berichtet, daß das Land Salzburg den Personalschlüssel im Stellenplan voll ausnütze.

Die BL kritisierte in der Diskussion auch, daß neben der Integrationsklassen auch noch Kooperationsklassen geführt werden würden. Die Kooperationsmodelle seien aus der Sicht der Fraktion der BL abzulehnen.

Durch die BL wurde schließlich ein Entschließungsantrag zum Schulorganisations-Ausführungsgesetz eingebracht, dessen erster Punkt mehrheitlich abgelehnt wurde, der zweite Punkt wurde einstimmig, der dritte Punkt wieder mehrheitlich (gegen die Stimmen der ÖVP) angenommen. Danach sollte die Landesregierung ersucht werden, einerseits gemeinsam mit dem Landesschulrat gegenüber der Pädagogischen Akademie und den zuständigen Bundesstellen bei der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern entsprechende Ausbildungsinhalte anzubieten und andererseits Schulen entsprechend behindertengerecht auszustatten. Vor allem wäre auch bei Schulneubauten jedenfalls auf eine behindertengerechte Bauweise zu achten.

Änderungsvorschläge der BL zum Novellierungsvorhaben wurden abgelehnt. Die einzelnen Novellierungspunkte der Regierungsvorlage wurden entweder mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ mehrstimmig gegen die Stimme der BL oder in mehreren Fällen auch einstimmig zur Beschlußfassung empfohlen. Das Gesetzesvorhaben wurde insgesamt jedoch einstimmig verabschiedet.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuß stellt sohin einstimmig den

A n t r a g ,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1. Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 475 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluß erhoben.

2. Die Landesregierung wird zur Vornahme formeller Änderungen im Sinne des § 58 der Geschäftsordnung des Landtages ermächtigt.

Salzburg, am 19. Juni 1997

Der Obmann: Der Berichterstatter:

Roßmann Saller