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Nr. 442 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 11. Gesetzgebungsperiode)

B e r i c h t

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 247 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Schulzeit-Ausführungsgesetz 1995 geändert wird

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuß hat sich in der Sitzung vom13. März 1996 mit der zitierten Vorlage der Landesregierunggeschäftsordnungsgemäß in Anwesenheit von Experten derSchulverwaltung befaßt. Das Gesetzesvorhaben steht im Zusammenhang mitder unter LGBl. Nr. 105/1995 kundgemachten Novelle zum SalzburgerSchulzeit-Ausführungsgesetz 1995. Wesentlicher Inhalt dieser Novelle warzum einen die Ermöglichung der Schulfreierklärung des Samstages auchan Hauptschulen und zum anderen die Schaffung der gesetzlichen Grundlagefür die Freigabe bis zu vier Tagen im Schuljahr durch die Schule im Rahmender Schulautonomie. Diese Novelle nimmt jedoch nur bezug auf Volksschulen,Hauptschulen, Polytechnische Lehrgänge und Sonderschulen, die nach demLehrplan einer Volksschule, einer Hauptschule oder eines PolytechnischenLehrganges geführt werden. Es gibt weiter Sonderschulen, die nach demLehrplan einer Sonderschule geführt werden, die in diese Maßnahmenicht einbezogen wären. Der Gesetzesvorschlag dient ausschließlichder Schließung dieser Lücke.

Die Ausschußmitglieder kamen überein, das Gesetzesvorhabenunverändert dem Landtag zur Beschlußfassung zu empfehlen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuß stellt sohin einstimmigden

A n t r a g ,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1. Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 247 der Beilagenenthaltene Gesetz wird zum Beschluß erhoben.

2. Die Landesregierung wird zur Vornahme formeller Änderungen im Sinnedes § 58 der Geschäftsordnung des Landtagesermächtigt.

Salzburg, am 13. März 1996

Der Obmann: Die Berichterstatterin:

Roßmann Fletschberger