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Nr. 188 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(6. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)

Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr 102 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem ein Salzburger Landesbediensteten-Zuwei­sungs­gesetz erlassen wird und das Salzburger Objektivierungsgesetz sowie das Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 geändert werden

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 22. Oktober 2003 geschäftsordnungsgemäß eingehend mit der zitierten Vorlage der Landesregierung befasst.

Als Experten waren Hofrat Dr. Cecon (Leiter der Personalabteilung), Hofrat Dr. Paulus (Leiter der Abteilung 8), Dr. Grünbart (Referat 8/01), Hofrat Dr. Grüner (Leiter der Abteilung 9), Dr. Höftberger (SB Personal LKS), Herr Treschnitzer (Zentralbetriebsrat der Anstalten und Betriebe) sowie Dr. Hager (AK Salzburg) anwesend.

Das Gesetzesvorhaben zielt auf folgende Punkte ab: Zwecks Erzielung von Synergieeffekten und zur Stabilisierung der finanziellen Situation der vier landeseigenen Krankenanstalten wurde 1998 eine Holding ohne Rechtspersönlichkeit geschaffen. Da dies nicht die gewünschten Erfolge zeigte, soll die Holding zu einer Kapitalgesellschaft weiterentwickelt werden. Die GmbH mit der Bezeichnung „Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mit beschränk­ter Haftung“ soll die Landeskrankenanstalten als Rechtsträger führen und auch umfassende Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Personalwesens erhalten. Hierbei sollen die zukünftig aufzunehmenden MitarbeiterInnen den Status „Landesbedienstete“ und nicht „Angestellte“ erhalten.

Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zur zitierten Vorlage der Landesregierung verwiesen.

In seiner Wortmeldung kritisiert Abg. Schwaighofer (Grüne), dass wieder kein Finanzierungsvertrag vorläge. Bisher habe das Land den finanziellen Abgang übernommen, aber nun sei eine sogenannte „Abgangsförderung“ vorgesehen. Es sei fraglich, ob damit die zu erwartenden höheren Abgänge gedeckt werden könnten. Darüber hinaus könnten in Zukunft die den Landeskrankenanstalten zugewiesenen Landesbediensteten per Verordnung vom Landesbedienstetenzuweisungsgesetz ausgenommen werden.

Abg. Schwaighofer kritisiert weiters, dass man der komplexen Angelegenheit nicht mehr Zeit eingeräumt habe. Man sei wieder einmal „d’rübergefahren“. Vor allem in den Augen der Mitarbeiter sei die Sache übereilt abgehandelt worden. Was passiere überhaupt mit diesen, wenn Teile der GesmbH veräußert werden? Man solle das Zuweisungsgesetz erst in Kraft treten lassen, wenn die Geschäftsführung bestätigt sei. Außerdem weist Abg. Schwaighofer darauf hin, dass seiner Meinung nach die vorgesehene Abgangsdeckungsförderung mit der gegenwärtigen Abgangsdeckung nicht gleichzusetzen sei, da letztere keine Garantie beinhalte. Daher finde die Vorlage nicht die Zustimmung der Fraktion der Grünen.

Dr. Hager führt aus, dass Landesbeschäftigte per Verordnung ausgenommen werden können, aber alle aufgenommene Personen den Status eines Vertragsbediensteten erhalten werden.

Hofrat Dr. Cecon ergänzt, dass die oben erwähnte Verordnungsbestimmung seit 50 Jahren im Landesgesetz vorhanden sei, aber noch nie angewendet wurde. Zu den Fragen der ÖVP wird ausgeführt, dass bei allen Auswahlgesprächen Belegschaftsvertreter zugegen seien.

Landeshauptmann–Stellvertreterin Mag. Burgstaller erklärt, dass nach der Implementierung des Gesetzes alles so bleiben werde, wie es sei. Jetzige und künftige Mitarbeiter würden Landesbedienstete sein. Die Abgangsdeckung 2004 sei gleich geregelt wie die von 2003, hier werde es keine Verschlechterungen geben. Allerdings sei die Entwicklung des SAKRAF ab 2005 unklar. Nach Aussage der Bundesregierung würden in Zukunft für diesen weniger Mittel zur Verfügung stehen.

Klubvorsitzender Mag. Thaler (SPÖ) führt aus, dass es Sorgen unter der Belegschaft gäbe. Allerdings ändere sich für das Personal nichts. Die Änderungen würden das Management betreffen, von dem man eine effizientere Führung erwarte. Der Vorschlag des Abg. Schwaighofer sei völlig verfehlt. Man könne das Gesetz nicht länger verzögern, denn die Bediensteten würden Sicherheit erwarten. Die Personalvertretung solle bei der Bestellung von Führungskräften ein Mitwirkungsrecht erhalten, zumindest aber soll die Arbeitnehmervertretung mit Rederecht in der Aufnahmekommission vertreten sein.

Abg. Mag. Hofer (ÖVP) führt aus, dass das Land zu 100% Eigentümer bleibe. Die Einrichtung einer GesmbH schaffe eine klare Führungsstruktur und eindeutige Verantwortlichkeiten. Bis jetzt habe sich die Politik oft in Angelegenheiten der Holding eingemischt, so zum Beispiel bei der Anschaffung eines Röntgengeräts. Mit der Gesetzesvorlage werde alles besser geregelt. Weiters spreche sich die ÖVP dagegen aus, die Belegschaftsvertreter „auf die Flotte“ in die Aufnahmekommission hineinzubringen. An die Experten werde die Frage gestellt, ob schon jetzt dort Belegschaftsvertreter anwesend seien.

Abg. MMag. Neureiter (ÖVP) ersucht den anwesenden Experten Zentralbetriebsobmann Treschnitzer um die Einschätzung der Lage aus dessen Sicht.

Zentralbetriebsobmann Treschnitzer betont, dass die Forderungen des Betriebsrates durch die Gesetzesvorlage erfüllt seien. Allerdings könnte eine GesmbH eine weitere GesmbH gründen und diese dürfe Angestellte aufnehmen. Dies würde die Zielsetzung des Gesetzes aushöhlen.

Nach Ansicht von Landesrätin Dr. Haidinger müsse Verantwortlichkeit beim Management einforderbar sein. Die bisherige Holdinglösung sei in dieser Hinsicht wegen den gestiegenen Anforderungen unverantwortlich. Die angestrebte Lösung bedeute keine Verschlechterung für die Dienstnehmer, denn die Landeskliniken blieben weiterhin in Landesbesitz. Man habe die Notwendigkeit der Ausgliederung den Mitarbeitern nicht richtig verdeutlicht. Die dadurch aufgetretene Verunsicherung sei von Interessensvertretern, Parteien und skandalsüchtigen Journalisten ausgenutzt worden.

Die Mitglieder des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses kommen schlussendlich überein, über die Punkte der Vorlage einzeln abzustimmen. Alle Punkte werden mit den Stimmen der ÖVP und SPÖ gegen die der FPÖ unverändert angenommen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen der ÖVP und SPÖ gegen die der FPÖ – sohin mehrstimmig – den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das in der Vorlage der Landesregierung Nr 102 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluss erhoben.

Salzburg, am 22. Oktober 2003

Der Vorsitzende:

Lindenthaler eh

Die Berichterstatterin:

Mag. Hofer eh

Beschluss des Salzburger Landtages vom 5. November 2003:

Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ gegen die der FPÖ und der Grünen

- sohin mehrstimmig - zum Beschluss erhoben.