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Nr. 95 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(6. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)

Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr 707 der Beilagen der 5. Session der 12. Gesetzgebungsperiode) betreffend ein Gesetz, mit dem das Krankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz 2001 und das Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 geändert werden

 

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 17. September 2003 in Anwesenheit von Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Burgstaller sowie der Experten Dr. Steinhäusler (Abt 8/01), Hofrat Dr. Grüner (Abt 9), Mag. Hundsberger (Abt 11/01), Dipl.-Ing. Dr. Haslinger (SAKRAF), Wirtschaftsdirektor Dr. Schwarz (LKS/CDK), Wirtschaftsdirektor Mag. Biber (LKS/SJS) und Frau Dr. Höftberger (MA 8/00) mit der zitierten Regierungsvorlage geschäftsordnungsgemäß befasst.

Die Novelle zur Änderung des SAKRAF-Gesetzes und des Krankenanstaltengesetzes 2000 enthält neben einigen formalen Änderungen folgende Regelungsschwerpunkte:

Die im SAKRAF-Gesetz 2001 neu vorgesehene Lösung für die Abgeltung von Stationärleistungen für Sozialhilfeempfänger hat sich in der Praxis nicht bewährt. Deshalb wird die bis zum 31. Dezember 2000 geltende Rechtslage wieder hergestellt.

Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle ist die klare Regelung der Zuteilung von Investitionsgeldern.

Schlussendlich werden die Bestimmungen über Ausgleichsmittel neu gefasst.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ - sohin einstimmig - den

 

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das in Nr 707 der Beilagen der 5. Session der 12. Gesetzgebungsperiode enthaltene Gesetz wird zum Beschluss erhoben.

 

Salzburg, am 17. September 2003

Der Vorsitzende:

Lindenthaler eh

 

Die Berichterstatterin:

Mag. Hofer eh

 

Beschluss des Salzburger Landtages vom 24. September 2003:

Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.