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Nr. 548 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(5. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)

Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr 411 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 geändert wird

 

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 9. April 2003 in Anwesenheit von Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Burgstaller und Landeshauptmann-Stellvertreter Eisl sowie der Experten Hofrat Dr. Grüner (Leiter der Abteilung 9), Mag. Eisl (Referat 8/01), Mag. Hundsberger (Leiter des Referates 11/01), Ing. Mag. Biber (Wirtschaftsdirektor LKS), Frau Dr. Zsifkovics (Salzburger Patientenvertretung), Mag. Fellhofer (Landesapotheke) und Dr. Schwarz (Wirtschaftsdirektor CDK) mit der zitierten Regierungsvorlage geschäftsordnungsgemäß befasst.

Mit der vorliegenden Regierungsvorlage werden die Änderungen des Bundes-Grundsatzgesetzes im Salzburger Krankenanstaltengesetz nachvollzogen. Dabei wurden folgende Änderungen vorgenommen:

- In die Ethikkommission wird ein Behindertenvertreter beigezogen.

- Eine Arzneimittelkommission wird eingerichtet.

- Die Einhebung des für die Patientenentschädigung bestimmten Betrages von € 0,73 je Verpflegstag wird auch für Patienten der Sonderklasse normiert.

Hofrat Faber bittet um die Vornahme folgender Änderung: In der Z 8. soll die Ziffernbezeichnung des § 88 Abs 1 anstelle von Z 3 „Z 2" lauten.

Die Mitglieder des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses sprechen sich für die Beschlussfassung der modifizierten Regierungsvorlage aus.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ - sohin einstimmig - den

 

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das in der Nr 411 enthaltene Gesetz wird mit der Maßgabe zum Beschluss erhoben, dass in der Z 8. die Wortfolge „Im § 88 Abs 1 lautet die Z 3" durch die Wortfolge „Im § 88 Abs 1 lautet die Z 2" ersetzt wird.

 

Salzburg, am 9. April 2003

Der Vorsitzende: Die Berichterstatterin:

Lindenthaler eh Wanner eh

 

Beschluss des Salzburger Landtages vom 21. Mai 2003:

Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.