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Nr. 323 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(5. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)

Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr 270 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem die Salzburger Landesabgabenordnung und das Salzburger Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz 1969 geändert werden

 

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 21. Jänner 2003 mit der zitierten Regierungsvorlage geschäftsordnungsgemäß befasst.

Abg. Scheiber (ÖVP) bezeichnet die vorliegende Novelle als eine gute Basis zur Einführung von Verwaltungsvereinfachungen sowohl auf Landes- als auch auf Gemeindeebene. Mit der Novelle würde den Gemeinden keine zusätzlichen Verwaltungskosten entstehen. Die ÖVP werde diesem Gesetz die Zustimmung erteilen.

Abg. Hammerschmied (SPÖ) kündigt ebenfalls die Unterstützung der Regierungsvorlage an. Die im Begutachtungsverfahren kritisierte Möglichkeit zur Einhebung einer Mahngebühr bereits bei der 1. Mahnung sei gerechtfertigt. Dies würde dazu beitragen, die Abgabenmoral zu erhöhen.

Abg. Wiedermann (FPÖ) stellt fest, dass dieses Gesetz in den Gemeinden immer wieder zu Diskussionen führe. Der Bürgermeister könne nach freiem Ermessen eine Abgabenschuld ganz oder teilweise zu stunden. Die vorgeschlagenen Änderungen seien grundsätzlich positiv zu bewerten. Der Ermessensspielraum des Bürgermeisters sei jedoch immer noch zu groß.

Hofrat Dr. Faber schlägt, vor im Artikel I Ziffer 9 die Buchstabenfolge „XXX" durch die Ziffer 65 zu ersetzen und im Artikel IV das Datum „1. März 2003" durch das Datum „1. Mai 2003" zu ersetzen.

Die Mitglieder des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses kommen einhellig zu der Auffassung, dem Landtag die modifizierte Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu empfehlen.

 

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ - sohin einstimmig - den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das in der Nr 270 vorgeschlagene Gesetz wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

1. Im Art I hat die Z 9 zu lauten:

„9. Im § 72 wird nach dem Zitat ‚BGBl Nr 200/1982‘ die Wortfolge‚ in der Fassung des Gesetzes BGBl I Nr 65/2002‘ eingefügt."

2. Im Art IV wird das Datum „1. März 2003" durch das Datum „1. Mai 2003" ersetzt.

Salzburg, am 21. Jänner 2003

Der Vorsitzende: Der Berichterstatter:

Lindenthaler eh Scheiber eh

 

Beschluss des Salzburger Landtages vom 5. Februar 2003:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.