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Nr. 0 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 11. Gesetzgebungsperiode)

6. S i t z u n g

 

 

Mittwoch, den 29. Mai 1996

 

 

Inhalt:

 

1. Genehmigung des stenographischen Protokolles der 2. Sitzung der 3. Session der 11. Gesetzgebungsperiode

2. Dringliche Anfragen

2.1 Dringliche Anfrage der Abg. Ing. Griessner, Dr. Nindl, Hofer und Roßmann an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner betreffend die Gesundheitsplanung im Land Salzburg

(Nr. 475 der Beilagen)

2.2 Dringliche Anfrage der Abg. Mag. Burgstaller und Dr. Firlei an Herrn Landeshauptmann Dr. Schausberger betreffend den Landesdienst 2000

(Nr. 476 der Beilagen)

2.3 Dringliche Anfrage der Abg. Haider, Dipl.-Vw. Hofer, Blattl, Fritzenwallner, Höggerl, Hornegger, Dr. Lechenauer und Naderer an Herrn Landtagspräsidenten Dr. Schreiner (gemäß §§ 70 und 75 der Geschäftsordnung des Landtages) betreffend die Einhaltung der Geschäftsordnung des Landtages in Fragen der Europäischen Integration

(Nr. 477 der Beilagen)

2.4 Dringliche Anfrage der Abg. Dr. Meisl, Dr. Burtscher und Dr. Hochreiter an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger betreffend den Nahverkehr und die Nahverkehrsfinanzierung im Bundesland Salzburg

(Nr. 478 der Beilagen)

3. Fragestunde

3.1 Mündliche Anfrage des Abg. Illmer an Herrn Landesrat Dr. Thaller betreffend die Errichtung einer Schipistenbeleuchtung in St. Johann-Alpendorf

3.2 Mündliche Anfrage der Abg. Mayr an Herrn Landeshauptmann Dr. Schausberger betreffend das Projekt "Nationalpark Kalkhochalpen"

3.3 Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Burtscher an Herrn Landeshauptmann Dr. Schausberger betreffend die für das Land Salzburg notwendige Klärung in der Frage Olympiabewerbung 2006

 

3.4 Mündliche Anfrage des Abg. Mödlhammer an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner betreffend die Prüf- und Einschauberichte der Gemeindeaufsicht

4. Einlauf

4.1 Antrag der Abg. Ing. Griessner, Mag. Burgstaller, Haider und Dr. Meisl betreffend ein Gesetz, mit dem das Grundverkehrsgesetz 1993 und das Kollegialorgane-Sitzungsentschädigungsgesetz geändert werden

(Nr. 479 der Beilagen)

4.2 Antrag der Abg. Dr. Schreiner, Mag. Thaler und Dipl.-Vw. Hofer betreffend die Änderung der Geschäftsordnung des Salzburger Landtages

(Nr. 480 der Beilagen)

4.3 Antrag der Abg. Ing. Griessner, Mag. Neureiter und Saliger betreffend die Sicherung der gerichtlichen Nahversorgung in den Salzburger Landbezirken und das Zustimmungsrecht der Länder bei Gerichtssprengeländerungen

(Nr. 481 der Beilagen)

4.4 Antrag der Abg. Ing. Griessner, Mag. Neureiter, Lienbacher, Illmer und Roßmann betreffend ein "Aktionspaket Wasser", das den sparsamen Umgang mit Trinkwasser, die langfristige Sicherung der Trinkwasserressourcen, den Ausgleich von Einschränkungen durch Wasserschongebiete und die Forcierung des Einsatzes von Nutzwasser umfaßt

(Nr. 482 der Beilagen)

4.5 Antrag der Abg. Ing. Griessner, Roßmann, Fletschberger, Illmer und Saliger betreffend Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze auf den Bauernhöfen

(Nr. 483 der Beilagen)

4.6 Antrag der Abg. Ing. Griessner, Mag. Neureiter, Hofer, Saliger und Illmer betreffend ein Abkommen über grenznahe Atomkraftwerke als Bedingung für den EU-Beitritt Tschechiens

(Nr. 484 der Beilagen)

4.7 Antrag der Abg. Ing. Griessner, Dr. Nindl, Roßmann und Lienbacher betreffend die gesetzliche Verankerung und Finanzierung des Salzburger Bergrettungsdienstes

(Nr. 485 der Beilagen)

4.8 Antrag der Abg. Mag. Burgstaller, Dr. Firlei und Mag. Thaler betreffend eine grundlegende Reform des Salzburger Verfassungsrechtes

(Nr. 486 der Beilagen)

4.9 Antrag der Abg. Mayr, Mag. Burgstaller und Mag. Thaler betreffend kostengünstigen Wohnbau

(Nr. 487 der Beilagen)

4.10 Antrag der Abg. Mag. Burgstaller, Holztrattner und Bommer betreffend eine Zweckwidmung der Erträge aus der Gebrauchsabgabe

(Nr. 488 der Beilagen)

4.11 Antrag der Abg. Oberndorfer, Mag. Thaler und Bommer betreffend eine Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht für Informationen über pflegerische Maßnahmen

(Nr. 489 der Beilagen)

4.12 Antrag der Abg. Naderer, Haider und Höggerl betreffend die Mitfinanzierung des Landes an der Musikschule Seekirchen

(Nr. 490 der Beilagen)

4.13 Antrag der Abg. Haider, Dipl.-Vw. Hofer, Dr. Lechenauer und Höggerl betreffend die Ausgliederung des Landesmuseums und des Landesarchivs aus der Landesverwaltung

(Nr. 491 der Beilagen)

4.14 Antrag der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl betreffend eine Fristsetzung für die Beschlußfassung einer grundlegenden Novelle zum Landwirtschaftskammergesetz

(Nr. 492 der Beilagen)

4.15 Antrag der Abg. Dr. Meisl, Hornegger und Lienbacher betreffend eine Novelle des Salzburger Bienenwirtschaftsgesetzes

(Nr. 493 der Beilagen)

4.16 Antrag der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl betreffend die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen

(Nr. 494 der Beilagen)

4.17 Antrag der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl betreffend die Einrichtung einer Verkehrsgesundheitskonferenz

(Nr. 495 der Beilagen)

4.18 Antrag der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl betreffend mögliche und dringend notwendige Aufträge an die Bauwirtschaft aus dem Titel "Ökologischer Rückbau von Bächen und Flüssen"

(Nr. 496 der Beilagen)

4.19 Antrag der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl betreffend ein Programm zur Reduktion der Todesopfer aus dem Straßenverkehr um mindestens 25 % bis zum Jahr 2000

(Nr. 497 der Beilagen)

4.20 Antrag der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl betreffend die Zweckbindung der Gebrauchsabgabe für Investitionen in den öffentlichen Verkehr

(Nr. 498 der Beilagen)

4.21 Anfrage der Abg. Mag. Thaler und Mag. Burgstaller an Herrn Landeshauptmann Dr. Schausberger betreffend die Verwirklichung des Guggenheim-Museums in Salzburg

(Nr. 388 der Beilagen)

4.22 Anfrage der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl an Herrn Landesrat Dr. Thaller betreffend die erfolgte Ausnahmegenehmigung für den Vogelfang im Bundesland Salzburg

(Nr. 469 der Beilagen)

4.23 Anfrage der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl an Herrn Landesrat Dr. Schnell betreffend Ausschreibungsergebnisse und Auftragsvergaben im Straßenbau

(Nr. 470 der Beilagen)

4.24 Anfrage der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl an Herrn Landeshauptmann Dr. Schausberger betreffend Maßnahmen zur Reduktion der Gesundheits- und Lebensgefahr aus dem Straßenverkehr

(Nr. 471 der Beilagen)

4.25 Anfrage der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl an Herrn Landesrat Dr. Raus betreffend Kanalverlegungen und Kanalanschlüsse im ländlichen Raum

(Nr. 472 der Beilagen)

4.26 Anfrage der Abg. Mag. Thaler, Mag. Burgstaller und Mag. Strebl an die Landesregierung betreffend die Durchführung von länderübergreifenden Maßnahmen im Sinne der Alpenschutzkonvention

(Nr. 499 der Beilagen)

4.27 Anfrage der Abg. Blattl und Naderer an Herrn Landeshauptmann Dr. Schausberger betreffend die Drogensituation an Salzburgs Schulen

(Nr. 500 der Beilagen)

4.28 Anfrage der Abg. Ing. Griessner, Forsthuber und Fletschberger an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner betreffend die Zufriedenheitsstudie "Soziale Dienste"

(Nr. 501 der Beilagen)

4.29 Anfrage der Abg. Naderer und Fritzenwallner an Herrn Landesrat Dr. Raus betreffend die Generalsanierung der Sportanlagen des SAK und der Union in Nonntal

(Nr. 502 der Beilagen)

4.30 Anfrage der Abg. Ing. Griessner, Mag. Neureiter, Illmer und Dr. Nindl an Herrn Landesrat Wolfgruber betreffend die Nutzung der Windenergie im Bundesland Salzburg

(Nr. 503 der Beilagen)

4.31 Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über Teilgebiete der Gebarung im Land Salzburg

4.32 Tätigkeitsbericht des Landesrechnungshofes für das Jahr 1995

4.33 Bericht des Landesrechnungshofes "Mozarteum-Orchester Salzburg"

4.34 Bericht des Landesrechnungshofes "Salzburger Tiergarten Hellbrunn"

4.35 Bericht der Landesregierung über die Subventionen des Landes Salzburg im Jahre 1995 (Subventionsbericht 1995)

5. Zuweisung von Vorlagen und Berichten der Landesregierung

5.1 Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Haushalts-Strukturgesetz ergänzt und Bestimmungen über eine Einmalzahlung für Magistrats- und Gemeindebedienstete im Jahr 1996 erlassen werden

(Nr. 344 der Beilagen)

5.2 Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz über den Schutz von Nutztieren (Nutztierschutzgesetz)

(Nr. 389 der Beilagen)

5.3 Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz über die Personalvertretung der Bediensteten der Stadtgemeinde Salzburg (Magistrats-Personalvertretungsgesetz - Mag-PVG)

(Nr. 390 der Beilagen)

5.4 Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz über die Personalvertretung der Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände (Gemeinde-Personalvertretungsgesetz - Gem-PVG)

(Nr. 391 der Beilagen)

5.5 Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Behindertengesetz 1981 und das Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 geändert werden

(Nr. 392 der Beilagen)

5.6 Bericht der Landesregierung über den Vermögensstand und die Gebarung des Salzburger Brandverhütungsfonds im Jahre 1995

(Nr. 393 der Beilagen)

5.7 Bericht der Landesregierung über den Stand und die Gebarung des Salzburger Landmaschinenfonds im Jahre 1995

(Nr. 394 der Beilagen)

5.8 Bericht der Landesregierung über den Stand und die Gebarung des Salzburger Strukturverbesserungsfonds im Jahre 1995

(Nr. 395 der Beilagen)

5.9 Bericht der Landesregierung über den Stand und die Gebarung des Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen im Jahre 1995

(Nr. 396 der Beilagen)

5.10 Vorlage der Landesregierung betreffend die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen der Gebarung 1995

(Nr. 397 der Beilagen)

5.11 Vorlage der Landesregierung betreffend die Genehmigung des Rechnungsabschlusses des Landes Salzburg für das Haushaltsjahr 1995

(Nr. 398 der Beilagen)

5.12 Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem die Salzburger Gemeindewahlordnung 1974, das Salzburger Stadtrecht 1966 und die Salzburger Gemeindeordnung 1994 geändert werden

(Nr. 473 der Beilagen)

5.13 Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Pflegegeldgesetz geändert wird

(Nr. 474 der Beilagen)

6. Beantwortung der

6.1 Anfrage der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl an die Landesregierung betreffend das Bauvorhaben Parkgarage Nord/West in den Landeskrankenanstalten

(Nr. 399 der Beilagen)

6.2 Anfrage der Abg. Naderer und Haider an die Landesregierung betreffend die Reinhalteverbände Trumerseen und Wallersee-Süd

(Nr. 400 der Beilagen)

6.3 Anfrage des Abg. Mag. Thaler an die Landesregierung betreffend die Installationen von Datenbahnen für Breitbandübertragungen an den Landeskrankenanstalten zur Einführung telemedizinischer Maßnahmen

(Nr. 401 der Beilagen)

6.4 Anfrage der Abg. Oberndorfer und Mag. Thaler an die Landesregierung betreffend Kriterien bei der Besetzung von Primararztposten an Krankenanstalten

(Nr. 402 der Beilagen)

6.5 Anfrage der Abg. Haider und Naderer an die Landesregierung betreffend den Ankauf des Porschehauses als Amtsgebäude

(Nr. 403 der Beilagen)

6.6 Anfrage des Abg. Mag. Thaler an Herrn Landeshauptmann Dr. Katschthaler betreffend die künftige wirtschaftliche Gestion der Salzburger Festspiele und die Handhabe der Freikartenvergabe durch die Präsidialabteilung der Landesregierung

(Nr. 404 der Beilagen)

6.7 Anfrage der Abg. Dr. Meisl und Dr. Burtscher an Herrn Landeshauptmann Dr. Katschthaler betreffend die Besetzung von Zivildienststellen im Bundesland Salzburg

(Nr. 405 der Beilagen)

6.8 Anfrage der Abg. Dr. Burtscher und Dr. Meisl an Herrn Landeshauptmann Dr. Katschthaler betreffend die Salzburger Landes-Zeitung

(Nr. 406 der Beilagen)

6.9 Anfrage der Abg. Dipl.-Vw. Hofer, Naderer und Höggerl an Herrn Landeshauptmann Dr. Katschthaler betreffend Schulversuche im Pflichtschulbereich

(Nr. 407 der Beilagen)

6.10 Anfrage der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner betreffend die Röntgenuntersuchungen

(Nr. 408 der Beilagen)

6.11 Anfrage der Abg. Dipl.-Vw. Hofer und Blattl an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner betreffend die Schaffung von Pflegeplätzen

(Nr. 409 der Beilagen)

6.12 Anfrage der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner betreffend Obergrenzen für Heime und betreffend die Teuerungen im Landespflegeheim Mülln

(Nr. 410 der Beilagen)

6.13 Anfrage der Abg. Oberndorfer und Mag. Thaler an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner betreffend Reihen-Röntgen-Untersuchungen bei bestimmten Berufsgruppen

(Nr. 411 der Beilagen)

 

6.14 Anfrage der Abg. Haider und Naderer an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner betreffend das Frauenbüro

(Nr. 412 der Beilagen)

6.15 Anfrage der Abg. Haider und Fritzenwallner an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner betreffend den Verein Akzente

(Nr. 413 der Beilagen)

6.16 Anfrage des Abg. Mag. Thaler an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger, ressortzuständige Beantwortung durch die Landesregierung, betreffend die illegale Beschäftigung von Ärzten an den Landeskrankenanstalten

(Nr. 414 der Beilagen)

6.17 Anfrage der Abg. Dr. Schausberger, Mag. Neureiter, Lienbacher und Saliger an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger betreffend die Firma EMCO

(Nr. 415 der Beilagen)

6.18 Anfrage der Abg. Oberndorfer und Mag. Thaler an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger betreffend die Kleinlabors am Landeskrankenhaus

(Nr. 416 der Beilagen)

6.19 Anfrage der Abg. Oberndorfer und Mag. Thaler an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger betreffend die Diskussion über die Küche an der Landesnervenklinik

(Nr. 417 der Beilagen)

6.20 Anfrage der Abg. Haider und Dipl.-Vw. Hofer an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger betreffend die Nachbesetzung des Postens des kaufmännischen Direktors der GSWB

(Nr. 418 der Beilagen)

6.21 Anfrage der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger betreffend die Leistungen des Zentrallabors und des Stationslabors in den Landeskliniken

(Nr. 419 der Beilagen)

6.22 Anfrage der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger betreffend die Tarifgestaltung und den Weiterbestand des Salzburger Tarifverbundes

(Nr. 420 der Beilagen)

6.23 Anfrage der Abg. Oberndorfer und Mag. Thaler an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger betreffend ein Sanierungskonzept für das Kinderspital im Landeskrankenhaus Salzburg

(Nr. 421 der Beilagen)

6.24 Anfrage der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger betreffend die Medikamente in den Landeskrankenanstalten

(Nr. 422 der Beilagen)

6.25 Anfrage der Abg. Dr. Schausberger, Saliger und Mag. Neureiter an Herrn Landesrat Dr. Schnell betreffend die Garagenordnung

(Nr. 423 der Beilagen)

6.26 Anfrage der Abg. Dr. Schausberger, Saller und Illmer an Herrn Landesrat Dr. Schnell betreffend das Bauvorhaben Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau

(Nr. 424 der Beilagen)

6.27 Anfrage der Abg. Dr. Schausberger, Saliger und Mag. Neureiter an Herrn Landesrat Dr. Schnell betreffend das "Programm 2002" des Kuratoriums für Verkehrssicherheit

(Nr. 425 der Beilagen)

6.28 Anfrage der Abg. Saliger, Mödlhammer und Fletschberger an Herrn Landesrat Dr. Schnell betreffend den Ausbau des Knotens Lengfelden zu einem Kreisverkehr

(Nr. 426 der Beilagen)

6.29 Anfrage der Abg. Dr. Hochreiter und Dr. Meisl an Herrn Landesrat Dr. Raus betreffend die Umweltgefährdung durch Quecksilber aus Fieberthermometern

(Nr. 427 der Beilagen)

6.30 Anfrage der Abg. Naderer und Haider an Herrn Landesrat Dr. Raus betreffend die Ausbau- und Umbaumaßnahmen beim Fußballstadion in Salzburg-Lehen

(Nr. 428 der Beilagen)

6.31 Anfrage der Abg. Haider und Dipl.-Vw. Hofer an Herrn Landesrat Dr. Raus betreffend die ASA-Holding, Betreiberfirma der Großarler Mülldeponie

(Nr. 429 der Beilagen)

6.32 Anfrage der Abg. Dipl.-Vw. Hofer, Haider und Naderer an Herrn Landesrat Dr. Raus betreffend die Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft Heimat Österreich

(Nr. 430 der Beilagen)

6.33 Anfrage der Abg. Naderer und Dipl-Vw. Hofer an Herrn Landesrat Dr. Raus betreffend die Gruppe VIGOR

(Nr. 431 der Beilagen)

 

6.34 Anfrage der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl an Herrn Landesrat Wolfgruber betreffend den Import und Export von Schlachttieren

(Nr. 432 der Beilagen)

6.35 Anfrage der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl an Herrn Landesrat Wolfgruber betreffend das Salzburger Tierschutzgesetz

(Nr. 433 der Beilagen)

6.36 Anfrage der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl an Herrn Landesrat Wolfgruber betreffend den Eingangsstopp für Salzburgs Bauern in das Österreichische Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL)

(Nr. 434 der Beilagen)

6.37 Anfrage der Abg. Dr. Schausberger, Mag. Neureiter und Roßmann an Herrn Landesrat Dr. Thaller betreffend die Naturschutzabgabe

(Nr. 435 der Beilagen)

6.38 Anfrage der Abg. Dr. Schausberger, Ing. Griessner und Dr. Nindl an Herrn Landesrat Dr. Thaller betreffend die

weitere Errichtung und den Betrieb der Klärteichanlagen

in der KG Stuhlfelden durch die Wolfram Bergbau- und Hüt-

tenges. m. b. H.

(Nr. 436 der Beilagen)

6.39 Anfrage der Abg. Dr. Schausberger, Saliger und Mag. Neureiter an Herrn Landesrat Dr. Thaller betreffend das "Programm 2002" des Kuratoriums für Verkehrssicherheit

(Nr. 437 der Beilagen)

7. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1991 bis einschließlich 1995

(Nr. 438 der Beilagen - Berichterstatterin: Abg.

Mag. Strebl)

8. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem die Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973 geändert wird

(Nr. 439 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Saliger)

9. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Katastrophenhilfegesetz geändert wird

(Nr. 440 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Lienbacher)

10. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Feuerwehrgesetz geändert wird

(Nr. 441 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Lienbacher)

11. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Schulzeit-Ausführungsgesetz 1995 geändert wird

(Nr. 442 der Beilagen - Berichterstatterin: Abg. Fletschberger)

12. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Tagesbetreuungsgesetz geändert wird und zum Antrag der Abg. Mag. Burgstaller, Mag. Strebl und Dr. Firlei betreffend eine Novellierung des Salzburger Tagesbetreuungsgesetzes sowie des Sozial- und Gesundheitsausschusses zum Antrag der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl betreffend die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung von Tagesmüttern

(Nr. 443 der Beilagen - Berichterstatterin: Abg. Fletschberger)

13. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Grundverkehrsgesetz 1993 geändert wird (Grundverkehrsgesetz-Novelle 1996)

(Nr. 444 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Fritzenwallner)

14. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Ortsbildschutzgesetz geändert wird

(Nr. 445 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Naderer)

15. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Dr. Schausberger, Fletschberger, Lienbacher, Roßmann und Saliger betreffend das Fiakergesetz

(Nr. 446 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Mödlhammer)

16. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Dr. Firlei, Dr. Schausberger und Haider betreffend die digitale Erfassung des Landesrechtes und von Vorlagen der Landesregierung im Landespolitischen Informationssystem (LPI)

(Nr. 447 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Mayr)

17. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Mag. Burgstaller, Dr. Firlei und Mag. Thaler betreffend die Durchforstung des Landesrechtes

(Nr. 448 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Mayr)

18. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Haider, Dipl.-Vw. Hofer und Dr. Lechenauer betreffend die Bundesstaatsreform

(Nr. 449 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Dr. Lechenauer)

19. Bericht des Ausschusses für Umweltschutz zum Antrag der Abg. Mag. Neureiter, Mag. Burgstaller, Fritzenwallner und Dr. Hochreiter betreffend die Initiative Österreichs zur Schaffung einer "Koalition atomfreier Staaten"

(Nr. 450 der Beilagen - Berichterstatterin: Abg. Hofer)

20. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Dr. Meisl, Dr. Burtscher und Dr. Hochreiter betreffend das Sachprogramm "Siedlungsentwicklung und Betriebsstandorte im Salzburger Zentralraum"

(Nr. 451 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Dr. Lechenauer)

21. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Dr. Schausberger, Ing. Griessner, Saliger, Hofer und Saller betreffend die Verhinderung von Alterslimitierungen bei Stellenangeboten

(Nr. 452 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Saliger)

22. Bericht des Sozial- und Gesundheitsausschusses zum Antrag der Abg. Dr. Schausberger, Hofer, Fletschberger, Saliger und Saller betreffend die Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Ermittlung der Pension für Pflegemütter

(Nr. 453 der Beilagen - Berichterstatterin: Abg. Fletschberger)

23. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Mag. Burgstaller und Mag. Strebl betreffend die Vereinheitlichung des Salzburger Kindergartengesetzes, des Salzburger Hortgesetzes und des Salzburger Tagesbetreuungsgesetzes

(Nr. 454 der Beilagen - Berichterstatterin: Abg. Fletschberger)

24. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Mag. Burgstaller, Mag. Strebl und Rainer betreffend die Integration behinderter Kinder im Kindergarten

(Nr. 455 der Beilagen - Berichterstatterin: Abg. Oberndorfer)

25. Bericht des Verfasssungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Haider, Dipl.-Vw. Hofer und Höggerl betreffend die Schaffung von Telearbeitsplätzen in der Landesverwaltung

(Nr. 456 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Fritzenwall- ner)

26. Bericht des Ausschusses für Umweltschutz zum Antrag der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl betreffend die Förderung von Energiespar-Investitionen und Energiespar-Contracting-Verträgen für Salzburgs Gemeinden

(Nr. 457 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Dr. Burt- scher)

27. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Haider, Naderer und Dr. Lechenauer betreffend ein Sicherheitsgesetz für das Land Salzburg

(Nr. 458 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Naderer)

28. Bericht des Ausschusses für Raumordnung und Verkehr zum Antrag der Abg. Mag. Burgstaller, Mayr und Dr. Firlei betreffend die Erfahrungen mit dem Grundverkehrsgesetz 1993

(Nr. 459 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Schröcker)

29. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Mag. Burgstaller, Mayr und Dr. Firlei betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 geändert wird

(Nr. 460 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Holztrattner)

30. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Meisl und Dr. Hochreiter betreffend die Änderung des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes

(Nr. 461 der Beilagen - Berichterstatterin: Abg. Hofer)

31. Bericht des Finanzüberwachungsausschusses zum Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Tauernkraftwerke AG

(Nr. 462 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Mag. Neureiter)

32. Bericht des Finanzüberwachungsausschusses zum Bericht des Landesrechnungshofes "Beteiligung des Landes am Investitionsprogramm 1991 bis 1997 der Salzburger Stadtwerke AG (Tieferlegung der Lokalbahn)"

(Nr. 463 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Dr. Nindl)

33. Bericht des Finanzüberwachungsauschusses zum Bericht des Landesrechnungshofes "Dienstfahrzeuge des Landes"

(Nr. 464 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Saliger)

34. Bericht des Finanzüberwachungsausschusses zum Bericht des Landesrechnungshofes "Hackschnitzelanlagen"

(Nr. 465 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Illmer)

35. Bericht des Finanzüberwachungsausschusses zum Bericht des Landesrechnungshofes "Landeslabor"

(Nr. 466 der Beilagen - Berichterstatterin: Abg. Mag. Strebl)

36. Bericht des Finanzüberwachungsausschusses zum Bericht des Landesrechnungshofes "Medizinische Geräte und ärztliches Verbrauchsmaterial"

(Nr. 467 der Beilagen - Berichterstatterin: Abg. Hofer)

37. Bericht des Petitionsausschusses zur Petition der überparteilichen Bürgerinitiative Alpenstraße Süd betreffend die Altstadterhaltungsgesetz-Novelle sowie zur Petition der Bürgerinitiative Josefiau/Herrnau betreffend die Altstadterhaltungsgesetz-Novelle

(Nr. 468 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Dr. Burtscher)

38. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Haushalts-Strukturgesetz ergänzt und Bestimmungen über eine Einmalzahlung für Magistrats- und Gemeindebedienstete im Jahr 1996 erlassen werden

(Nr. 504 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Saliger)

39. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Ing. Griessner, Mag. Burgstaller, Haider und Dr. Meisl betreffend ein Gesetz, mit dem das Grundverkehrsgesetz 1993 und das Kollegialorgane-Sitzungsentschädigungsgesetz geändert werden

(Nr. 505 der Beilagen - Berichterstatter: Abg. Mödlhammer)

 

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(Beginn der Sitzung: 9:05 Uhr)

Präsident Dr. Schreiner: Ich eröffne die 6. Sitzung der 3. Session. Die Tagesordnung ist Ihnen zugegangen.

Im Einvernehmen mit der Präsidialkonferenz wurde festgelegt, daß wir tunlichst versuchen sollten, heute mit der Tagesordnung zurande zu kommen. Endgültig werden wir das aber erst am Nachmittag - nach dem Verlauf der Erledigungen - festlegen können.

Um ca. 12:30 Uhr ist die Mittagspause vorgesehen. Sollte wider Erwarten den Anträgen die Dringlichkeit zuerkannt werden, finden um 14:00 Uhr Ausschußberatungen statt.

 

Gegebenenfalls würde dann die Tagesordnung um die Ausschußberichte ergänzt.

Die Tagesordnung liegt Ihnen in der im Einvernehmen mit der Präsidialkonferenz festgestellten Form vor.

Ich begrüße in unserer Mitte die neue Bundesrätin Frau Fischer. Die übrigen Bundesräte sind entschuldigt von der heutigen Sitzung. Weiters entschuldigt ist der Herr Abg. Rainer. Wir kommen damit zu

 

Punkt 1: Genehmigung des stenographischen Protokolles der 2. Sitzung der 3. Session der 11. Gesetzgebungsperiode

Es wurde gegen das Protokoll kein Einwand erhoben, somit ist das Protokoll genehmigt! Wir kommen zu

 

Punkt 2: Dringliche Anfragen

Es liegen vier dringliche Anfragen vor.

2.1 Dringliche Anfrage der Abg. Ing. Griessner, Dr. Nindl, Hofer und Roßmann an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner betreffend die Gesundheitsplanung im Land Salzburg - Nr. 475 der Beilagen

Ich bitte die Frau Schriftführerin um die Verlesung!

Abg. Hofer (verliest die dringliche Anfrage)

 

Präsident Dr. Schreiner: Sie haben diese dringliche Anfrage gehört. Darf ich nun den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner zur Beantwortung bitten!

LHStv. Buchleitner: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zur Anfrage der Kollegen der ÖVP-Fraktion ist seitens des Gesundheitsressorts folgendes auszuführen:

Zur Frage Nummer eins, nach den Zielen aus der Sicht der Gesundheitsplanung, ist in der gebotenen Kürze zu vermerken, daß das vorrangige Ziel die bedarfsgerechte Versorgung der Patienten unter effizienter Nutzung der Ressourcen ist.

Welche weiteren Maßnahmen sind aus der Sicht der Gesundheitsplanung zu den Vorhaben Hallein und Zell am See zu treffen: Dazu die erste grundsätzliche Bemerkung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt keine Krankenhauskapazität in der nächsten Zeit, die abseits der Gesundheitsplanung errichtet, vergrößert oder verkleinert werden kann. Für sämtliche stationären Einrichtungen gilt der Grundsatz der Gesundheitsplanung, dh. bedarfsgerechter Ausbau.

Konkret zum Krankenhaus Hallein: Es bedeutet dies, daß der Krankenhausträger bzw. die Krankenhausverwaltung dazu veranlaßt werden soll, die Bettenkapazität, die jetzt in der aktuellen Planung vorgesehen ist, um rund 20 Betten zu reduzieren. Konkret etwa zehn Betten in den chirurgischen Fächern und etwa zehn Betten im Bereich der Frauenheilkunde. Dh. der Auftrag ist bereits ergangen, die Krankenhausplanung für Hallein den Ergebnissen der Gesundheitsplanung anzupassen.

 

Beim Krankenhaus Zell am See ist folgender interessante Sachverhalt zu vermerken. Hier sieht der österreichische Krankenanstaltenplan eine Erhöhung der Betten bis zum Jahr 2005 um 120 Betten vor, während unsere Ergebnisse, die Ergebnisse der Salzburger Gesundheitsplanung, eine Erhöhung der Bettenanzahl um lediglich 20 Betten vorsehen und es ist nun unsere Aufgabe, mit den Verfassern des Bundeskrankenanstaltenplanes, also dem ÖBIG, einen Konsens über die tatsächlich richtige Bettenanzahl herbeizuführen.

Dh. konkret: Krankenhaus Hallein: Verminderung der Betten, Krankenhaus Zell am See: Erhöhung der Betten. In welchem Ausmaß, das ist noch offen. Während die Bettenanzahl in Hallein ziemlich ident mit dem ÖKAP und unserer Planung ist, klafft eine große Lücke zwischen der Bundeskrankenanstaltenplanung und der Landesplanung. Aber das ist unsere Aufgabe, jetzt über die Sommermonate für Klarheit zu sorgen.

Nun zur dritten Frage der Erstellung eines österreichischen Krankenanstaltenplanes und Großgeräteplanes. Meine Damen und Herren! Die Beantwortung dieser Frage kann sich nicht nur auf diese beiden Punkte beschränken. Es ist viel mehr zu tun, wenn es darum geht, jetzt die Umstellung auf die leistungsbezogene Finanzierung durchzuführen und ich möchte Ihnen einen kurzen Einblick darüber geben, womit sich das Gesundheitsressort jetzt in den kommenden Monaten, die Termine sind bereits fix vereinbart, einvernehmlich auch mit dem Finanzreferenten und Anstaltenreferenten, womit sich das Gesundheitsressort einläßlich, ich sage es einmal so, zu befassen haben wird.

Wir werden die Monate Juli und August für zahlreiche Einzelgespräche mit den einzelnen Krankenhausträgern zu nutzen haben. Die konkreten Terminvereinbarungen gibt es längst und wir werden jetzt am 31. Mai bei einer Gesundheitsreferentenkonferenz in Wien hoffentlich entscheidende Weichenstellungen durchzuführen haben, denn

trotz der Länderkompetenz, dh. Autonomie für neun Bundesländer, kann es ja nicht so sein, daß es neun verschiedene Systeme, neun verschiedene Strukturen gibt. Die Vorgaben sind aufgrund der Finanzausgleichsverhandlungen gegeben, aber der Teufel liegt im wahrsten Sinne des Wortes im Detail und es ist eine große Herausforderung an die Landesregierung, vor allem an das Gesundheitsressort, aber auch an das Finanzressort, mit diesen Fragen fertig zu werden.

Gesundheitsplan: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der österreichische Krankenanstaltenplan einschließlich des Großgeräteplanes muß bis Ende dJ erarbeitet sein. Detailpläne so bald wie möglich. Die Kompetenz liegt beim Bund, aber auch bei den Ländern. Der Krankenanstaltenplan für die Länder, Termin 1. Jänner 1997, die Kompetenz der Länder ist bisher noch nicht eindeutig festgestellt. Er soll aber eine Abklärung zwischen den Landesplänen und dem österreichischen Krankenanstaltenplan, wie bereits zur Frage zwei gesagt, bis Ende dJ. Diese Abklärung muß erfolgen.

Der Großgeräteplan: Termin Ende Oktober 1996, soll ein Entwurf des Bundes vorliegen, inkrafttreten soll der Großgeräteplan mit 1. Jänner 1997. Die Kompetenz für den Großgeräteplan liegt voraussichtlich beim Bund.

Ich möchte hier eine Einfügung machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gesamte Gesundheitsplanung, Krankenanstaltenplanung, Großgeräteplanung, ist ein Torso, wenn nicht auch die privaten Spitäler in die Gesundheitsplanung einbezogen werden. Das ist vorderhand nicht vorgesehen. Ein für mich unhaltbarer Zustand, wenn die öffentlichen Spitäler dazu verhalten werden sollen, Sparmaßnahmen durchzuführen und die privaten Spitäler aus diesen Bemühungen ausgespart sind.

Ich habe daher die Frau Gesundheitsministerin dringend ersucht, aber nicht nur ich, die Konsequenzen aus dieser Situation zu zie

hen und die Einbeziehung der privaten Spitäler in diese Bemühungen vorzusehen und als letzte Konsequenz, wenn alle Stricke reißen, wäre die generelle Kündigung der Verträge mit den privaten Spitälern ein Ausweg. Dh., daß es dann keine Verträge mehr mit den privaten Spitälern geben sollte. Das wäre dann sicher eine sehr rigorose Maßnahme. Ich würde sie aber begrüßen, wenn es keinen anderen Weg gibt.

Stellen Sie sich vor, es nehmen die öffentlichen Spitäler ihre Betten zurück, die privaten Spitäler tun das nicht. Das kann nicht in unserem Sinne sein, wenn man über Gesundheitsplanung redet.

Ein großes Problem, liebe Kolleginnen und Kollegen der ÖVP, ist über die an mich gerichteten Fragen hinaus auch noch die Erstellung des Ambulanzplanes. Denn die Lösung der Ambulanzfrage wird einer der heikelsten Punkte in der Gesundheitsplanung überhaupt werden. Weil wir ja jetzt die pauschale Bezahlung für die Ambulanzfälle haben, was aber für die Zukunft noch nicht geregelt ist.

Wir brauchen einen Pflegebereichsplan. Auch der wird zu besprechen sein. Die Kompetenz wird bei den Ländern liegen. Wir brauchen, und das ist ein weiterer Knackpunkt, einen Plan über die Rehabilitationsbetten. Denn wir dürfen ja jene Betten nicht vergessen, die außerhalb der leistungsbezogenen Verrechnung liegen. Für chronisch Kranke, für Langzeitkranke, für gerontologische und geriatrische Fälle. Diese Fälle sind bis jetzt noch nicht geklärt. Dafür wird man wahrscheinlich Sondertöpfe, auch im Land Salzburg, einrichten müssen.

Und so könnte ich Ihnen also jetzt zu Ihrer Frage noch einige andere Dinge nennen, die jetzt bis Ende dJ verwirklicht werden müssen. Die Gesundheitsressorts der neun Bundesländer sind gefordert, und ich sage Ihnen auch warum. Weil es den KRAZAF 16 Jahre lang als österreichisches Dauerprovisorium gegeben hat. 16 Jahre

KRAZAF! Und nach einem Beschluß in den Finanzausgleichsverhandlungen sollen jetzt die Gesundheitsreferenten nach 16 Jahren KRAZAF in vier bis fünf Monaten das System österreichweit umstellen!

Daß es hier noch sehr viele Detailfragen zu lösen geben wird, daß wird denen, die sich mit der Materie einigermaßen befassen, klar sein. Und ich bezweifle, ob es in allen neun Bundesländern möglich sein wird, allen Anforderungen bis 31. Dezember dJ gerecht zu werden. Aber dann hätten wir, falls Salzburg auch davon betroffen ist, für Übergangsregelungen zu sorgen.

Abschließend: Es ist dies also jetzt eine zentrale Frage des Gesundheitsressorts, mit diesen Problemen fertig zu werden. Ich rechne hier auch mit der Unterstützung des Kollegen Gasteiger. Wir haben gewisse Weichenstellungen bereits vorgenommen und wir werden dann dem Landtag, das wird auch mein Anliegen sein, im Herbst über den Fortgang dieser Verhandlungen auch berichten. Jedenfalls der Sommer steht im Zeichen von vielen Einzelverhandlungen zur Lösung dieser Probleme! (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Danke! Es liegen bereits fünf Wortmeldungen vor. Erste Wortmeldung, Herr Präsident Thaler!

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ich melde mich im wesentlichen zur zweiten Frage, die eingebracht wurde, zu Wort. Weil nämlich hier angedeutet wird, daß möglicherweise das Ausbauvorhaben am Krankenhaus Zell am See im Widerspruch stehen könnte zu der vom Land Salzburg in Auftrag gegebenen und bereits fertiggestellten Gesundheitsplanung.

 

Es schwingt in dieser Frage die Möglichkeit mit, daß unter Umständen hier in Zell am See zusätzliche Betten geschaffen werden könnten, während landesweit Betten abgebaut werden sollen.

Ich darf, meine Damen und Herren, nachdem ich, gerade was dieses Bauvorhaben, das rund S 200 Mio. kosten wird, in der Startphase noch entscheidend mit dabei war, folgendes dazu ausführen: Das Krankenhaus Zell am See hat im Lande Salzburg von den öffentlichen Krankenanstalten mit 5,7 Tagen die niedrigste Verweildauer aller Krankenhäuser im Lande. Dh. daß diese Verweildauer wahrscheinlich, auch wenn jetzt die neue leistungsbezogene Krankenausfinanzierung eingeführt werden wird, nicht mehr abgesenkt werden kann, weil sie, genau diese 5,7 Tage, dem internationalen optimalem Standard entspricht, während im Bundesland Salzburg ja immer noch Krankenhäuser gegeben sind, die eine durchschnittliche Verweildauer von neun und mehr Tagen aufweisen.

Der Grund für die bauliche Erweiterung des Krankenhauses Zell am See liegt in der Tatsache begründet, daß, als dieses Krankenhaus in Betrieb gegangen ist, nämlich im Jahre 1976, vor genau 20 Jahren, die medizinischen Leistungsanforderungen und vor allem der personelle Bedarf ein ganz anderer war, als er heute ist.

Damals hat das Krankenhaus mit exakt der gleichen standardisierten Bettenanzahl von 281 Betten mit einer Ärzteschaft von 15 Ärzten begonnen. Heute arbeiten an diesem Krankenhaus 55 bis 60 Ärzte. Damals genügte es, einige wenige Abteilungen zu führen. Im wesentlichen jene Abteilungen, die für ein Standardkrankenhaus unbedingt notwendig waren. Wie etwa eine chirurgische Abteilung, eine interne Abteilung, eine gynäkologische Abteilung und auch eine Augenabteilung.

Während in diesen 20 Jahren aber andere Abteilungen dazugekommen sind, und zwar deshalb dazugekommen sind, weil sich der medizinische Standard entwickelt hat und die Spezialisierung entsprechend

weit fortgeschritten ist. Und heute platzt dieses Krankenhaus aufgrund der immer größer werdenden Zahl an Patienten, vor allem auch der ambulanten Patienten, praktisch aus allen Nähten. Und was hier angebaut wird, ist kein einziges Zimmer für den Akutpatienten mit einem Bett, sondern es sind ausschließlich Behandlungsräume und Räume für das Personal.

Wir haben in den letzten Jahren zB mehrere Ambulanzen geschaffen. Es wurde die chirurgische Abteilung in zwei Abteilungen, nämlich in eine für Allgemeinchirurgie und eine für Unfallchirurgie getrennt. Es wurde eine allgemeinchirurgische Ambulanz extra geschaffen und eine unfallchirurgische Ambulanz. Es wurde eine endoskopische Ambulanz geschaffen und viele andere solcher zusätzlicher Einrichtungen. Und um den medizinischen Betrieb heute optimal zu garantieren, ist eine solche Ausbaumaßnahme notwendig.

Es gibt im Krankenhaus Zell am See heute noch immer ein Labor, das nur bei künstlicher Belichtung arbeiten kann. Dort sind fünf Laborantinnen tätig, die sozusagen nie das Tageslicht in ihrer Arbeit zu sehen bekommen. Heute nach den gewerberechtlichen Umständen ohnehin nicht mehr genehmigungsfähig. Das wird sich im Zuge des Ausbaues natürlich entsprechend ändern.

Es gibt heute Untersuchungsräume, wo Frauen zB untersucht werden müssen, wo ständig ein Kommen und Gehen stattfindet, weil die Räumlichkeiten einfach nicht mehr dem modernen technischen und medizinischen Standard entsprechen.

Geschätzte Damen und Herren! Der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner hat eines zum Ausdruck gebracht, daß der österreichische Krankenanstaltenplan eine Erweiterung der Bettenanzahl in Zell am See vorsieht. Dieser österreichische Krankenanstaltenplan ist sicher von der Tatsache ausgegangen, daß sowohl die Patientenanzahl, als auch die Bevölkerungsanzahl im Pinzgau solche zu-

sätzlichen Betten im Vergleich zu anderen Regionen und Bundesländern erfordert.

Ich sage aber mit besonderer Deutlichkeit, daß der Rechtsträger dieses Krankenhauses, nämlich die Stadtgemeinde Zell am See, sich hüten wird, zusätzliche Betten und damit zusätzliche Abgänge in Zukunft finanzieren zu müssen, wenn nicht von vornherein durch die öffentliche Hand des Bundes und des Landes die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Die leistungsbezogene Krankenanstaltenfinanzierung wird für das Krankenhaus Zell am See sicher eine Besserstellung bewirken, weil wir nach der derzeitigen Tagespauschale-Abgeltung und der niedrigen Verweildauer viel schlechter gestellt sind als jene Krankenhäuser, die höhere Verweildauern aufweisen. Aber daraus wird sich kein Gewinn ergeben und deshalb wird auch ein Ausbau in diesem Sinne sicher nicht vom Rechtsträger angestrebt werden.

Wir sind also sehr interessiert, diesen Vergleich des österreichischen Krankenanstaltenplanes mit der Gesundheitsplanung des Landes Salzburg in Übereinstimmung zu bringen und werden sehen, was dann als Endergebnis daraus zu verzeichnen sein wird. (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Danke vielmals! Nächste Wortmeldung, Herr Klubobmann Griessner!

Abg. Ing. Griessner: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!

Ich bedanke mich für die Beantwortung unserer Anfragen, wobei ich schon feststellen muß, daß ich vor allem mit der Beantwortung der ersten Frage überhaupt nicht zufrieden bin.

 

Es geht uns darum, aus Ihrer Sicht zu hören, welche vorrangigen Ziele seitens der Gesundheitsplanung im Lande Salzburg vorhanden sind. Und ich glaube, daß Sie sich die Beantwortung dieser Frage wirklich sehr einfach gemacht haben und wir uns natürlich schon bewußt sind, daß Gesundheitsplanung, leistungsbezogene Krankenhausfinanzierung, in einem engen Zusammenhang zu sehen ist und ich glaube, daß es wirklich Wert wäre, hier im Hohen Hause eine ausführliche Diskussion zu diesem sehr komplexen Bereich zu führen.

Es geht uns auch darum, daß wir uns nicht nur darüber unterhalten, wo Betten abgebaut werden müssen und es geht uns schon gar nicht darum, von hier aus festzustellen, ob das Krankenhaus Zell am See berechtigterweise einen weiteren Ausbau tätigt. Das wird sicherlich begründbar sein.

Es geht uns darum, daß wir ein Gesamtkonzept sehen möchten. Ein Gesamtkonzept, in dem auch, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, die praktischen Ärzte, die Fachärzte, also die niedergelassenen Ärzte eingebunden sind und wir, Sie haben es ganz kurz angedeutet, in der Beantwortung der zweiten bzw. dritten Frage, uns natürlich damit auseinandersetzen müssen, warum in den Ambulanzen der Krankenhäuser ein derartiger Zulauf vorhanden ist.

Wo liegt hier der Fehler? Wo liegen hier die Fehler? Warum gehen diese Patienten nicht zu den Ärzten im Ort, zu einem Facharzt im Bezirk. Und ich glaube, daß man in diesem Gesamtkonzept alle diese Bereiche einbinden muß und hier hätten wir uns schon konkretere Vorstellungen von Ihrer Seite erwartet.

Es ist uns klar, Herr Präsident Thaler, daß gerade das Krankenhaus Zell am See eine gute Arbeit leistet. Auch vernünftige Abrechnungen auf den Tisch legt. Aber genauso klar muß es uns sein, daß die Zeit vorbei ist, wo wir uns auf den Bund ausreden können, sondern es werden die Länder selber gefordert sein in Zukunft.

Gefordert sein erstens in der Erstellung eines entsprechenden Krankenanstaltenplanes. Die Länder werden gefordert sein, Einrichtungen zu finden, Gremien zu schaffen, daß all jene, die mitzahlen, auch in Zukunft mitentscheiden können.

Und diesen gesamten Bereich hätten wir uns wirklich vorgestellt, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, daß Sie uns etwas konkreter darstellen, weil ich glaube, daß wir alle gemeinsam hier im Hohen Hause gefordert sind, in einer objektiven Zusammenarbeit diese schweren Probleme, die in diesem Bereich in Zukunft auf uns zukommen, zu lösen.

Es ist nicht damit getan, daß man ein Krankenhaus gegen das andere ausspielt. Es ist nicht damit getan, daß man einen Zahler gegen den anderen ausspielt. Wir müssen versuchen, gemeinsam aufgrund der Studie, die ja vorliegt über Gesundheitsplanung im Lande Salzburg, aufgrund der Erfahrungen und entsprechenden Berichte, die uns vorliegen, ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten.

Wir können nicht länger warten. Wenn der 1. Jänner 1997 als wichtiger Termin uns ins Haus steht, dann wird es nach dem 1. Jänner 1997 zu spät sein, die entsprechenden Konzepte zu erarbeiten.

Es wird notwendig sein, spätestens im September die Konzepte auf dem Tisch zu haben, damit die Entscheidungen bis Ende des Jahres auch hier im Landtag getroffen werden können. Und da erwarten wir uns konkretere Vorschläge seitens des Gesundheitsressorts. Danke! (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Danke, nächste Wortmeldung der Herr Abg. Lienbacher!

 

Abg. Lienbacher: Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!

Ich bedanke mich auch für die Beantwortung der Frage. Aber für mich stellt sich eine weitere Frage und zwar: Die in Hallein längst fälligen Umbau-, Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen im Krankenhaus Hallein stehen ja an und es gibt einen Regierungsbeschluß vom April dJ, bei der die Gesundheitsplanung natürlich auch eine große Rolle spielt.

Heute höre ich zum ersten Mal, daß in etwa 20 Betten eingespart werden sollen. Nach den Informationen der Krankenhausverwaltung wird aber ausgeführt, daß an eine Bettenreduzierung nicht gedacht werden kann, weil das Krankenhaus Hallein eher zu klein ist, als daß man noch Betten reduzieren kann.

Ich stelle deshalb meine Frage an Sie, Herr Landeshauptmann! Welche Terminvorschläge haben Sie von seiten des Ressorts an die Krankenhausverwaltung in Hallein gerichtet, daß Sie ein Konzept vorlegen, das mit der Gesundheitsplanung sozusagen akkordiert ist? Und bis wann rechnen Sie, daß die längst erforderlichen Umbaumaßnahmen und Ausbaumaßnahmen im Krankenhaus Hallein begonnen werden können? (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Danke, nächste Wortmeldung Frau Dr. Hochreiter!

Abg. Dr. Hochreiter: Sehr geehrte Damen und Herren!

Vernünftige Gesundheitspolitik und Gesundheitsvorsorge war auch während der 16 Jahre Provisorium durch das KRAZAF möglich, ist aber während dieser 16 Jahre im Bundesland Salzburg nur sehr spärlich erfolgt.

 

Die Frau Landesrätin Widrich hat in ihrer Amtszeit noch Studien zur Grundlagenforschung in Auftrag gegeben. Die sind jetzt alle da. Die eindeutigste und wichtigste Aussage darin ist, daß viel zu viele Patienten ins Krankenhaus kommen, die gar nicht im Krankenhaus behandelt werden müßten. Das wissen wir aber schon lange und hängt mit dem KRAZAF eigentlich nicht direkt zusammen.

Ich meine, daß die größten Probleme im Bundesland Salzburg betreffend das Gesundheitswesen darin liegen, daß wir noch immer kaum Geld für Gesundheitsvorsorge verwenden. Wenn es ein paar Millionen mehr geworden sind in den letzten Jahren mag es gut sein, aber bitte das ist noch immer sehr sehr sehr viel zu wenig!

Öffentliches Gesundheitswesen besteht eben nicht nur im Führen von Krankenanstalten, sondern auch darin, möglichst Unfälle, möglichst Krankheiten zu vermeiden.

ZB wenn Sie ausrechnen die Folgekosten von Verkehrsunfällen und von sonstigen Gesundheitsschäden, die durch Lärm und Abgase aus dem Straßenverkehr entstehen, so kommen Sie nach den neuen Unfallkostenfolgenberechnungen des Verkehrsministeriums im Jahr 1995 auf soziale Folgekosten aus dem Straßenverkehr von S 2 Mrd. für das Bundesland Salzburg. Dh. wenn man nur einen Teil dieser Unfallfolgekosten durch Vorsorgemaßnahmen einsparen könnte, würde man nicht nur Leid, viel Leid, sondern auch viel Geld sparen.

Daß heuer noch relativ wenig Todesopfer aus dem Straßenverkehr zu verzeichnen sind, haben wir sozusagen dem schlechten Wetter zu verdanken, weil die Motorradfahrer noch kaum unterwegs sein konnten, weil es so viel geregnet hat. Sonst hätten wir vermutlich dieselben Unfallbilanzen wie im vergangenen Jahr.

Also der erste und allerwichtigste auszubauende Bereich ist das öffentliche Gesundheitswesen. Meine Frage an Sie, Herr Landes

hauptmann-Stellvertreter! Wieviel Geld werden Sie im Budget 1997 für Vorsorge herausschlagen? Wieviel wird die ÖVP bereit sein, für Vorsorgemittel auszugeben? Denn das braucht natürlich auch Werbung. Das braucht Geld, nicht nur für Impfungen, die auch nicht schlecht sind, aber für viele viele andere Maßnahmen, die ich jetzt gar nicht aufzähle, die aber bekannt sind.

Ein zweiter wichtiger Bereich, der auch Vorsorge ist, und meine zweite Frage an Sie ist: Wie sieht es mit den Schulärzten aus? Schulärzte gehören entweder abgeschafft oder was noch besser ist, wesentlich stärker in die Verantwortung gezogen, wesentlich besser ausgebildet und wesentlich mehr in die Vorsorge für Kinder einbezogen. Nie mehr wieder erreicht man die junge Bevölkerung so geschlossen wie in den Schulen. Wie sieht es damit aus? Das ist ein Bereich, der auf jeden Fall reformiert gehört.

Einen dritten Bereich möchte ich ansprechen, weil er sehr unsinnig ist: Wir haben ein Unfallkrankenhaus und das alte Problem, daß wir auch im Landeskrankenhaus eine Unfallchirurgie haben.

Ich glaube, daß die Unfallchirurgie im Landeskrankenhaus eine gute ist. Wir haben also 156 Betten im Unfallkrankenhaus von einem privaten Träger, der viel Geld hat. Der allerdings längst nicht mehr nur die Patienten behandelt, die er ursprünglich behandeln wollte, nämlich Arbeitsunfälle. Das Unfallkrankenhaus behandelt und nimmt mittlerweile natürlich auch Freizeitunfälle und auch Autounfälle.

Wir haben aber im Bundesland Salzburg keine Betten für Rehabilitation von Nicht-Arbeitsunfällen. Wir haben keine Rehabilitationseinrichtung für Unfälle aus dem Freizeitbereich und aus dem Autounfallbereich.

Ich höre aus den Landeskrankenanstalten, daß verunfallte Patienten bis zu einem halben Jahr warten müssen auf eine Rehabilitationseinrichtung! Wer einmal mit Rehabilitation zu tun gehabt hat,

weiß, wie wichtig es ist, daß die Rehabiliation sofort einsetzt. Weil selbstverständlich die Folgekosten dann wesentlich niedriger sind und auch die Chancen auf Ausheilung einer bestimmten Verletzung oder einer bestimmten Unfallfolge wesentlich besser sind.

Meine Frage an Sie auch, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner: Wie weit sind Sie in diese Diskussion eingebunden? Was haben Sie bis jetzt dazu unternommen, daß dieses Problem, das nicht allein Ihres ist, selbstverständlich auch das des Herrn Landeshauptmann Gasteiger, gelöst werden kann?

Das Unfallkrankenhaus investiert wieder. Wir haben hier Parallelstrukturen, die wir uns, wenn wir die Gesamtzahlen der Gesundheitsversorgung im Land Salzburg und in Österreich ansehen, nicht leisten dürfen. Und die Komplikationen, die es macht, weil es verschiedene Träger sind, dürfen nicht Grund dafür sein, daß hier Verschwendung betrieben wird. Hier ist auch das Land ganz wesentlich gefordert, so lange beharrlich dranzubleiben, bis es eine Lösung gibt, die der Bevölkerung zugemutet werden kann und die man erklären kann. Den Leuten muß es auch egal sein, ob sie das eine Krankenhaus jetzt über die Unfallversicherung bezahlen und das andere eben über die Krankenversicherung. Eine sparsame wirtschaftliche Handhabung des Gesundheitssystems müssen die Leute verlangen dürfen. (Beifall der BL-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Danke, nächste Wortmeldung der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner! Wir haben noch genau 16 Minuten!

LHStv. Buchleitner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Ich darf in der Beantwortung mit der Kollegin Hochreiter beginnen! Sie sprechen mir, in all dem, was Sie sagten, aus der Seele und ich möchte Ihre Fragen auch daher ganz kurz beantworten.

Ich darf also für die Ressortführung der letzten zwei Jahre in Anspruch nehmen, daß wir gemessen an der Ausgangsposition einen Quantensprung, auch österreichweit gesehen, in der Gesundheitsvorsorge gemacht haben. Der Quantensprung war deswegen möglich, weil wir vor zwei Jahren etwa S 8 Mio. für die Gesundheitsvorsorge hatten. Wir haben jetzt S 22 Mio., nach zwei Jahren noch immer viel zu wenig. Ich rechne aber dann mit der Unterstützung des Landtages und vor allem auch mit der Unterstützung des Kollegen Gasteiger, der großes Verständnis in den bisherigen Verhandlungen gezeigt hat, daß wir, wie Sie richtig sagen, für die Gesundheitsvorsorge noch viel mehr Geld erhalten. Eine Politik, für die man langen Atem braucht und das macht die Gesundheitsvorsorge in der Realpolitik auch ein bißchen unattraktiv. Weil man morgen nicht gleich nachweisen kann, daß man einen Drogentoten oder einen anderen Toten weniger hat. Aber die Gesundheitsvorsorge ist ein Kern der Gesundheitspolitik in Österreich und auch in Salzburg.

Wobei ich jetzt dabei bin, eine Struktur für die Primärprophylaxe aufzubauen, weil ich folgende Wahrnehmungen habe. Auch im Bereich der Hilfsbereitschaft stellen wir eine Entsolidarisierung fest.

Erste Hilfe zu leisten, Unfallverhütung zu betreiben. All diese Dinge werden heute nicht mehr so gerne erfüllt, wie noch vor zehn Jahren. Daher bin ich jetzt dabei, im Bereich der Primärprophylaxe ein großes Projekt in der Ersten Hilfe mit dem Roten Kreuz auf die Beine zu stellen. Die Gespräche darüber haben wir gestern geführt.

Ich möchte in den Bereich der Freizeitunfallverhütung als primärprophylaktische Maßnahme viel stärker einsteigen, brauche dazu natürlich die materielle Ausstattung und daher bin ich auch dabei und inzwischen auch schon erfolgreich dabei, private Sponsoren für diese Präventionsaufgaben zu gewinnen. Und wir werden im Sommer dJ mit den Aktivitäten, vor allem in der Primärprophylaxe, zusätzlich

starten zu all den ausgeweiteten Projekten in der Krebsvorsorge, im Herz-Kreislauf-Bereich, die wir jetzt ausgebaut haben.

Ich sage Ihnen ein weiteres Beispiel, an dem wir arbeiten. Das Phänomen des plötzlichen Kindstodes. Eine tragische Geschichte. Bisher eigentlich nicht beackert. Wir werden unter Einbeziehung und unter Bereitschaft des Herrn Primarius Sperl, des neuen Leiters des Kinderspitals, wahrscheinlich das erste EU-Projekt mit Südtirol und Bayern in dieser Frage aufziehen. Weil es ein großes Projekt ist, das auch wissenschaftlich begleitet werden muß, um dieser Tragödie auf die Spur zu kommen, um den plötzlichen Kindstod auch in den Griff zu bekommen.

Ich könnte jetzt Ihnen die nächsten 20 Minuten Einzelmaßnahmen schildern, die wir planen. Aber ich gebe Ihnen Recht. Hier muß noch viel mehr gemacht werden. Und ich bin auch dazu bereit. Ich bitte aber auch den Landtag, mich dann bei der budgetären Ausgestaltung für diese Aktivitäten auch nachhaltig zu unterstützen, so daß ich Ihre Frage, wieviel Geld ich herausschlagen werde, nur zurückgeben kann an den Landtag. Ich werde mehr Geld verlangen. Bitte, dann aber auch um die entsprechende Unterstützung. ... (Zwischenruf Abg. Dr. Hochreiter: Das Budget wird jetzt gemacht!) ... Sie haben ja Recht. Ich werde versuchen, in den Verhandlungen mit dem Finanzreferenten eine substantielle Ausweitung des Vorsorgebudgets zu erreichen. Denn noch immer, meine Damen und Herren, teilt sich das Verhältnis der Ausgaben für die Reparatur kurative Medizin mit etwa 98 % zu bloßen 2 % in der Gesundheitsvorsorge teilen sich die Kosten auf. Und mein Bestreben ist es, mit Ihrer Unterstützung, so hoffe ich, dieses Verhältnis, dieses krasse Mißverhältnis, zugunsten der Vorsorge zu verbessern.

Hinsichtlich der Schulärzte gilt das Gleiche. Es ist eine Geldfrage. Ich teile Ihre Meinung, daß es zu einer noch besseren Ausbildung auch in präventiver Hinsicht kommen soll. Auch hier sind im

Gesundheitsressort, weil das Geld da ist, bereits Überlegungen vorbereitet.

Und erst recht haben Sie mit Ihrer Haltung zu den unfallchirurgischen Betten. Ich muß also zur jüngsten Entwicklung sagen, daß die Neuerrichtung der Unfallchirurgie im Bereich der Landeskrankenanstalten mit einer Bettenreduktion insgesamt verbunden ist, so zB bei der Chirurgie West. So daß wir dort den Grundsätzen der Gesundheitsplanung entsprechen.

Wir haben aber nördlich des Passes Lueg eine Überkapazität von rund 50 unfallchirurgischen Betten, wenn wir das Unfallkrankenhaus mit einbeziehen. Und daher, da bin ich im Kontakt auch mit dem Kollegen Gasteiger, der seine Ebenen, wie soll ich sagen, auch animiert. Ich bin dabei, am Freitag findet das Gespräch in Wien statt, mit dem Generaldirektor der Unfallversicherungsanstalt, mit Direktor Tiel, eine Mischnutzung des Unfallkrankenhauses auszuverhandeln, weil Sie recht haben, daß wir zu viele Akutbetten, aber zu wenig Betten für die Unfallnachbehandlung haben und aus ersten Signalen des Generaldirektor Tiel entnehme ich eine bestimmte Verhandlungsbereitschaft. Und Kollege Gasteiger hat mich informiert, daß er mit dem Herrn Obmann Haunsberger in die gleiche Richtung hin verhandelt, damit wir dieses Problem des Unfallspitals auf einer breiteren Ebene, ganz in Ihrem Sinne, wie Sie das ausführen, auch lösen können. Die Überkapazität ist gegeben und sie wäre zu teuer. Ungeachtet des Trägers. Ungeachtet des Trägers!

Nun zur Frage des Kollegen Lienbacher, was das Krankenhaus Hallein anbelangt. Die 20 Betten Reduktion sind in Form des für Hallein zuständigen Planes bereits vor sechs Wochen an die Spitalsleitung ergangen. Dh. das Spital in Hallein weiß von dem Umstand. Wir haben, weil Kollege Griessner mit Recht gemeint hat, man sollte die Spitäler nicht gegeneinander ausspielen, jedem Krankenhausträger seine persönlichen Daten sozusagen übermittelt, damit nicht die Krankenhäuser untereinander über andere Daten diskutieren müssen

und damit es dort zu keiner Lizitation kommt. Daher hat das Krankenhaus Hallein von uns vor etwa sechs Wochen diese Unterlagen bekommen und Du weißt, daß ein Bestandteil des Regierungsbeschlusses ist, daß die Krankenhausplanung auf die Ergebnisse der Gesundheitsplanung abzustellen ist.

Ob es jetzt genau die 20 Betten sein müssen, das lasse ich jetzt einmal dahingestellt. Es kann durchaus im Konsens in den Verhandlungen eine kleinere Bettenanzahl vereinbart werden. Und der Termin mit dem Halleiner Krankenhaus steht bereits. Der ist bereits vereinbart und die Krankenhausleitung hat für die weiterführenden Verhandlungen die Mitteilung bereits erhalten.

Der Kollege Griessner hat sich nicht zufrieden gezeigt mit der Beantwortung zur Frage eins. Kollege Griessner! Ich bin nach den Zielen, die kann man sehr kurz formulieren, aber ich bin nicht nach den Wegen gefragt worden. Und ich wollte aus zeitökonomischen Gründen mich jetzt eigentlich nur kurz fassen, weil wir noch hinlänglich Gelegenheit haben werden, über die anderen Fragen zu reden.

Sie erinnern sich, daß ich vorgestellt habe, das Substitutionspotential betreffend die Salzburger Spitäler, das Auslagerungspotential für die niedergelassenen Ärzte, für Tageskliniken, für Ambulanzen. Ich bin daher auf diese Frage heute nicht eingegangen, weil ich der Meinung war, daß ist an sich Wissensstand. Natürlich spielen die niedergelassenen Ärzte eine große Rolle für die zukünftige Gesundheitsplanung! Aber nicht nur die niedergelassenen Ärzte spielen eine große Rolle. Das werden ganz wichtige Partner werden. Es spielen die extramuralen Einrichtungen eine große Rolle. Weil, wenn wir auslagern, müssen wir schauen, ob wir mit den extramuralen Einrichtungen zurande kommen. Dh. wir haben sehr viel zu tun.

 

Es wurden drei Pilotprojekte in Auftrag gegeben, wo das Problem bei den Ambulanzen eigentlich liegt. Weil es hier völlig widerstrebende oder gegensätzliche Äußerungen gibt. Die niedergelassenen Ärzte bemängeln, daß zuviele Fälle in den Ambulanzen behandelt werden. Die Ambulanzen behaupten, die niedergelassenen Ärzte weisen viel zu viele Fälle ein. Ich könnte Ihnen da jetzt wesentlich mehr erzählen.

Daher habe ich in drei Ambulanzen den Auftrag gegeben, fachlich abzuchecken, wo eigentlich die Probleme liegen und auch das wird in die Gesundheitsplanung einfließen.

Sie sprechen ein großes Wort gelassen aus, wenn Sie das Gesundheitsressort so ein bißchen daran erinnern, daß es höchste Zeit ist, bis 31. Dezember diese Probleme unter Dach und Fach zu bringen. Das hat so den Charakter eines Flohzirkusdirektors, ich sage es Ihnen, oder kommt der Quadratur des Kreises gleich, wenn Sie hier herausgehen und in aller Gelassenheit sagen und das erwarten wir bis 31. Dezember.

Ich glaube, Sie machen sich keine Vorstellung von der Vielfalt der Detailprobleme, die dadurch entstanden sind, daß die Entscheidung für die Gesundheitsreferenten völlig lapidar im Frühjahr dJ nach 16 Jahren KRAZAF erfolgte, mit dem Beschluß, die leistungsbezogene Krankenhausabrechnung einzuführen, mit all den nachgelagerten Problemen. Und diese nachgelagerten Probleme gibt es für neun Bundesländer und damit auch für das Bundesland Salzburg.

Und die Probleme, über die ich Ihnen jetzt berichtet habe, sind nur die Spitze des Eisberges. Aber ich werde sehr bemüht sein, Ihnen, dem Hohen Landtag, über den Fortgang dieser gar nicht leichten Gespräche auch zu berichten und ich bitte Sie ganz im Sinne Ihres Vorbringens, Herr Klubvorsitzender, um eines: Bitte stehen Sie dann aber auch her, wenn es darum geht, wirklich die Gesundheitsplanung mit dem Ziel weniger Betten, mehr Effizienz, auch be-

zogen auf die einzelnen Spitäler zu verteidigen und auch rechtzufertigen.

Denn das, was Sie meinen, das Ausspielen von Spitälern, das darf es nicht geben. Wenn das eintritt, wer kann denn da schon ausspielen. Das kann ja wieder nur aufgrund politischer Interventionen erfolgen und da bitte ich Sie, den Kollegen Gasteiger und mich einmal in Ruhe arbeiten zu lassen. Denn der größte Brocken sind die Landesspitäler und ein weiterer großer Brocken sind die konfessionellen und die Gemeindespitäler. Und das muß man einmal in aller Ruhe verhandeln und dann wird man dem Landtag darüber berichten.

Mein Ziel ist es, eine emotionslose, aufgrund von Planungsdaten beruhende Krankenhausplanung durchzuführen und darüber wird der Landtag dann von mir auch informiert werden.

Wenn ich jetzt etwas ausführlicher geworden bin, so glaube ich, war das nötig. Sie haben diese Antwort von mir erwartet und ich hoffe, daß ich im zweiten Durchgang Ihre Fragen einigermaßen beantworten konnte. (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Danke! Für die Frau Oberndorfer bleiben jetzt noch genau 3,5 Minuten.

Abg. Oberndorfer: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Ich werde versuchen, die restlichen paar Minuten mit einigen wenigen mir wichtigen Punkten zu spicken. Zum einen hat die Diskussion der letzten dreiviertel Stunde gezeigt, wie zusammenhängend dieses ganze Thema ist und ich glaube wirklich, daß Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner sehr ausführlich erklärt hat, daß es nicht nur darum geht, daß wir einen Bettenbedarfsplan haben, son-

dern daß wir auch einen Großgeräteplan haben, daß wir einen Ambulanzplan haben usw.

Ich möchte jetzt diese kurze Zeit nützen, um Sie nochmals ganz herzlich einzuladen, zu dieser Veranstaltung, die wir für den 3. Juni geplant haben, weil wir an diesem Abend all diese Probleme, die heute hier aufgezeigt wurden, wirklich ausführlich diskutieren möchten.

Ich habe nämlich auch den Eindruck gewonnen, daß viele meinen, daß, wenn mit 1. Jänner 1997 die leistungsbezogene Krankenhausfinanzierung eingeführt werden soll, alles im Gesundheitswesen billiger wird und kaum jemand sich Gedanken macht darüber, welche Auswirkungen die Einführung der leistungsbezogenen Krankenhausfinanzierung auf die verschiedensten Bereiche, angefangen von den Spitalambulanzen bis hin zu den Arztpraxen tatsächlich hat.

Tatsache wird sein, daß die Krankenhäuser die Reduzierung der Betten dazu nutzen, endlich einen entsprechenden Standard in ihren Krankenhäusern einzuführen. Es gibt noch immer viele Krankenhäuser mit Mehrbettzimmern. In den letzten Jahren ist man dazu übergegangen, Sechsbettzimmer zu reduzieren auf Vierbettzimmer und Naßeinheiten einzurichten. Das wäre zB eine gute Gelegenheit für viele Spitäler, hier Standardverbesserungen durchzuführen.

Vor einem möchte ich warnen. Vor einigen Jahren hat es schon eine Diskussion um den Krankenanstaltenplan gegeben und damals wurde ganz stark darüber diskutiert, daß Reduzierung der Betten auch Reduzierung von Personal bedeutet. Das, meine Damen und Herren, kann es nicht geben! Sondern ganz im Gegenteil. Wenn die Leistungen in einer kürzeren Zeit im Krankenhaus erbracht werden, werden sogar in bestimmten Bereichen erhöhte Personalressourcen notwendig sein. Ich bitte Sie ganz herzlich, das bei Ihren Überlegungen mit einzubeziehen!

Herr Kollege Griessner! Mir hat absolut gut gefallen, wie Sie gesagt haben, man darf nicht ein Krankenhaus gegen das andere ausspielen. Ungefähr fünf Minuten später meldet sich der Herr Kollege Lienbacher zu Wort und sagt, daß die 20 Betten, die im Krankenhaus Hallein nach dem Krankenanstaltenplan abgebaut werden sollen, nicht abgebaut werden dürfen.

Natürlich! Er hat das Krankenhaus Hallein verteidigt. Und genau das ist der Punkt. Das soll und darf es bitte in Zukunft nicht geben! Wenn wir ernsthaft und sachlich, so wie es der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter auch angesprochen hat, über das Thema diskutieren, dann dürfen wir regionale Abgeordnete nicht hergehen und versuchen, unsere Krankenhäuser zu verteidigen.

Wir können nur einen Krankenanstaltenplan für das ganze Bundesland miteinander diskutieren. Das finde ich seriös und sachlich! Und nochmals: 3. Juni, ein heißer Diskussionsabend! (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Damit ist diese dringliche Anfrage abgeschlossen. Ich bitte den Herrn Schriftführer, die nächste zur Verlesung zu bringen.

 

2.2 Dringliche Anfrage der Abg. Mag. Burgstaller und Dr. Firlei an Herrn Landeshauptmann Dr. Schausberger betreffend den Landesdienst 2000 - Nr. 476 der Beilagen

Abg. Fritzenwallner (verliest die dringliche Anfrage)

Präsident Dr. Schreiner: Das Wort hat der Herr Landeshauptmann!

 

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Hohes Haus! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Burgstaller und Dr. Firlei!

Ich bitte, mir eine Vorbemerkung zu erlauben, weil in der Präambel steht, daß ich mich seit meinem Amtsantritt zum Thema Reformprojekt Landesdienst 2000 noch nicht geäußert habe.

Ich bitte um Verständnis. Ich habe versucht, in diesem einen Monat und fünf Tagen, in denen ich jetzt im Amt bin, zu vielen wichtigen Themen mich zu Wort zu melden. Es gibt unendlich viele Themen, zu denen ich mich noch nicht gemeldet habe. Aber ich bitte um Verständnis, daß ich nicht alles in einem Monat und fünf Tagen erledigen und dazu Stellung nehmen kann. Auch Rom ist nicht an einem Tag gebaut worden. Aber ich bedanke mich bei den Anfragestellern, daß sie mir mit dieser Anfrage die Möglichkeit geben, mich heute dazu entsprechend zu äußern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur ersten Anfrage, welchen Stellenwert messen Sie dem Reformprojekt Landesdienst 2000 zu: Ich darf einleitend sagen, daß die Salzburger Landesregierung am 24. April 1995 den Auftrag für das Projekt Landesdienst 2000 gegeben hat, die Projektorganisation eingerichtet wurde und die sieben Maßnahmen und Ziele in Form von ersten Ergebnissen umgesetzt wurden. Derzeit arbeiten zirka 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an diesem Projekt mit, eine ganz beträchtliche Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Und ich kann ganz klar sagen, daß ich der Verwaltungsvereinfachung, der Verwaltungsreform allergrößte Bedeutung zumesse. Und eines der wichtigsten Projekte dafür ist das Projekt Landesdienst 2000.

Für mich hat das Reformprojekt Landesdienst 2000 einen hohen Stellenwert und ich möchte mich von dieser Stelle aus bei allen, die viele, viele Stunden dafür aufgewendet und mitgearbeitet haben, ganz besonders herzlich als der für das Personal Zuständige bedan-

ken! Ich glaube, das ist ein Reformprojekt, wie es kein anderes Bundesland aufzuweisen hat. Ich habe mich erkundigt. Auch in Deutschland gibt es nur ein Bundesland, wo ein ähnliches Projekt läuft und ich glaube, daß wir durchaus sehr froh und stolz sein dürfen, daß wir dieses Projekt eingeleitet haben und daß es so gut läuft.

Sie werden verstehen, daß ich eine endgültige Beurteilung des Projektes nicht vornehmen kann. Ich habe am 21. Mai an die Hauptverantwortlichen des Projektes das Ersuchen gerichtet, mir einen Statusbericht vorzulegen, nach dem eine Zwischenbeurteilung möglich sein wird. Ich rechne mit der Vorlage dieses Statusberichtes bis Ende Juni. Dann werden Sie jederzeit auch von mir über dieses Projekt eine Auskunft haben können. Ich glaube, daß ich die Frage nach dem Stellenwert damit eindeutig beantwortet habe.

Zweitens: Wie lautet die Einschätzung der bisherigen Ergebnisse der Arbeit in den einzelnen Teilprojekten?

Ich glaube, daß das Ergebnis der Arbeit bisher ein sehr beachtliches ist und ich möchte es Ihnen auch kurz präsentieren.

Der politische Lenkungsausschuß hat bisher einer Reihe von Projektergebnissen zugestimmt. Das erste ist zielorientierte Kosten- und Leistungsrechnung für Regierungsvorlagen. Das ist die Projektgruppe Legislative.

Die mit den Landtagsabgeordneten von allen Fraktionen und Landesbediensteten besetzte Projektgruppe hat ein Modell zur Ermittlung der Kosten und Wirksamkeit von Regierungsvorlagen erarbeitet. Die einfache Anwendbarkeit dieses Modells hat sich, glaube ich, bereits an drei Gesetzesvorlagen sehr eindrucksvoll gezeigt. Mit

Hilfe von Checklisten kann auch der Nichtfachmann feststellen, mit welchen Regelungsvarianten

- Nichtregelung,

- hoheitsrechtliche oder

- privatrechtliche Regelung

die Ziele eines Gesetzes am kostengünstigsten und am wirkungsvollsten erreicht werden können.

Die Projektgruppe wird demnächst einen Regierungsentwurf von Anfang bis zu seiner Vorlage an den Landtag mit ihrem Modell begleiten und es soll das Ziel dieser Projektgruppe sein, die Erfahrungen zu gewinnen, um das Modell ab 1. Jänner 1997 bei sämtlichen Regierungsvorlagen erfolgreich anzuwenden. Dh., wir haben hier eine ganz konkrete und praktische positive Auswirkung einer Projektgruppe.

Zweitens: Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in der Landesverwaltung. Das bearbeitet die Projektgruppe Leistungszentren. Die Kosten-Leistungsrechnung KLR macht die Leistungen der Dienststellen nach Menge, Qualität und Kosten transparent. Damit schafft die KLR die Voraussetzungen für den Einsatz moderner Steuerungsinstrumente, wie etwa Controlling und mittelfristiger Budgetplanung. Diese Instrumente wiederum ermöglichen es den Entscheidungsträgern, strategische und operative Ziele künftig besser als bisher zu erreichen.

Derzeit definieren drei Pilotdienststellen, nämlich das Referat 6/53 Technisches Gewerbewesen, die Burgen- und Schlösserverwaltung und die Bezirkshauptmannschaft Zell am See gemeinsam mit der Projektgruppe ihre Leistungen. Ab Mitte 1996 werden die Erfahrungen aus diesen Pilotdienststellen auf drei weitere Dienststellen übertragen werden. Dazu werden die Verwaltungsakademie, die Abteilungen Sozialhilfe und Wirtschaft und Fremdenverkehr kommen. Bis Ende 1999 soll dann die KLR in der Landesverwaltung weitgehend flächen-

deckend eingeführt werden können. Ich hoffe, daß wir bis dahin dann soweit sind.

Es gibt ein drittes Projekt, nämlich Bürgerservicestellen in der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg und in der Abteilung 10. Das macht die Projektgruppe bürgernahe Dienstleistungen. Die Projektgruppe setzt derzeit gemeinsam mit der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg ein Raumkonzept für eine Bürgerservicestelle um. Von Juni bis Oktober 1996 werden in Tamsweg und in der Abteilung 10 weitere Servicemaßnahmen, zB ein Leitsystem, Mindeststandards für die Verständlichkeit von Formularen etc. verwirklicht, die den Zugang der Bürger zur Dienststelle weiter verbessern soll.

Bis September 1996 werden die Hauptergebnisse aller in den beiden Pilotdienststellen gesetzten Maßnahmen in Form eines Handbuches zusammengefaßt. Diese werden auch den anderen Dienststellen als Beispiele zur Verfügung gestellt werden.

Abschließend wird dann die Wirkung der in den Pilotdienststellen gesetzten Maßnahmen beim Bürger abgefragt werden und bis Jahresende 1996 dokumentiert. Ich glaube, eine wichtige Aufgabe, die diese Pilot- und Projektgruppe durchführt.

Und schließlich gibt es noch eine vierte Projektgruppe, die sich mit der Neuausrichtung des IOZ beschäftigt. Das von der Landesregierung mit Beschluß vom 18. März 1996 zur Umsetzung freigegebene Konzept sieht darin vor, das IOZ durch die Bildung eigenständiger Geschäftsfelder und einer Stabstelle beim Landesamtsdirektor neu auszurichten. Bis Jahresende 1996 werden für die Geschäftsfelder Organisationsberatung, Informatik, Datenverarbeitung, Aus- und Weiterbildung sowie Dienste jeweils eigene Unternehmenskonzepte erarbeitet. Die Stabstelle beim Landesamtsdirektor wird bis Jahresende 1996 eingerichtet werden.

 

Ich glaube, daß man aus diesem Zwischenergebnis ersehen kann, daß die bisherige Tätigkeit eine sehr verdienstvolle und erfolgversprechende ist. Damit ist meines Erachtens auch der Punkt drei, ob ich die Weiterführung dieses Reformprojektes unterstütze, positiv beantwortet.

Die vierte Frage darf ich in der Richtung beantworten, und das ist ja an sich das Ergebnis der vorherigen Fragen, daß das Reformprojekt mit dem Ziel einer straffen, effizienten und bürgernahen Verwaltung nur dann Erfolg haben kann, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es gemeinsam mit den Mitarbeitern des Landes durchgeführt, umgesetzt wird und damit auch die notwendige Motivation der Mitarbeiter gewährleistet ist. Ohne die entsprechende Motivation kann ein solches Projekt sicherlich nicht erfolgreich letztendlich umgesetzt werden.

Ich darf nochmals sagen: Ich werde, so hoffe ich, bis zum Juni oder Juli einen Statusbericht über die bisherige Tätigkeit bekommen. Ich bin gerne bereit, dann dem Salzburger Landtag in dieser Richtung auch weiter zu informieren. (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Danke! Die inzwischen fünf Wortmeldungen werden eingeleitet durch die Frau Klubvorsitzende Burgstaller!

Abg. Mag. Burgstaller: Meine Damen und Herren! Herr Landeshauptmann!

Ich bedanke mich für die klaren Worte zum Landesdienst 2000. Uns schien deine Positionierung in dieser Frage sehr notwendig und ich weise doch Deine Vorbemerkung etwas in die Schranken, Du bist erst seit einem Monat und fünf Tagen im Amt. Natürlich, aber 17 Jahre Politik prägen und machen es dir ja doch möglich, rasch Orientie-

rung zu finden, bei Themen, die schon lange auf der Tagesordnung sind.

Wie gesagt, ich bin froh darüber, daß Einigkeit darüber herrscht. Es zeigt sich in der Verwaltung immer wieder Verunsicherung bei Änderungen, auch in der Besetzung der Landesregierung. So war es doch etwas irritierend, zu hören, daß bereits geplante Klausuren abgesagt wurden zu diesem Thema und daher ist es um so notwendiger, voll und ganz hinter diesem Reformprojekt zu stehen.

Wir glauben, daß 7.400 Bedienstete im Land Salzburg und insbesondere die ungefähr 130 aktiven Mitarbeiter in den Projektgruppen ein Recht darauf haben, ein positives Feedback zu bekommen. Gerade in der jetzigen Zeit. Wir haben in unserer Präambel auch genau definiert, warum wir das für notwendig halten. Insbesondere die Maßnahmen, die durch die sogenannten Sparpakete gesetzt wurden und die auch dieser Landtag setzt, machen es erforderlich, daß wir den Leuten sagen, es ist zwar im Budget nicht viel vorgesehen, aber es gibt neben dem Geld auch andere wichtige Motivationsfaktoren in der Arbeit im öffentlichen Dienst.

Auch die Debatte, die die Salzburger Nachrichten im Land Salzburg entfacht haben - Bürger beschwert Euch über die Verwaltung - sollte etwas relativiert werden, daß auch wir unsere Aufgabe als Landtag und auch als Landesregierung wahrnehmen in dieser Frage und klar sagen: Es gibt vieles, was nicht stimmt. Aber wir sind aufgerufen, das zu verändern. Es kann nicht so sein, daß einzelne Mitarbeiter dann schuld sind am Verwaltungsdschungel, den wir oft selbst geschaffen haben. Daher meine ich, ist diese Debatte eine wichtige Unterstützung für die Mitarbeiter im Land Salzburg.

Am 17. Juni wird es einen Projekttag geben, habe ich gehört. Deshalb auch die notwendige Positionierung in der heutigen Landtagssitzung. Am 17. Juni sollen erstmals die Projektteams eine Zwischenbilanz legen über das, was sie bisher vorgeschlagen haben.

Und dann, so meine ich, kommt die Stunde der Wahrheit für die Landesregierung, aber auch für den Landtag. Denn die Umsetzungen sind nicht im Jahr 2000 durchzuführen und auch nicht im Jahr 1999, sondern step by step wohl schon vorher, wenn klare Ergebnisse vorliegen.

Reformen sind keine Bringschuld, sondern Reformen sind das Ergebnis eines Kommunikationsprozesses und Reformen brauchen die uneingeschränkte politische Unterstützung. Dabei können wir durchaus aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Der Bundesrechnungshof hat uns klar gesagt, daß das Ganze nur dann Sinn macht, wenn der politische Wille zur Umsetzung der Ergebnisse ein eindeutiger ist.

Aber nun doch auch etwas Kritik und nicht nur der hehre Anspruch an dieses Projekt. Schein und Sein möchte ich unser Verhalten in dieser Frage bezeichnen und ich spreche vor allem hier uns als Landtag an. Wir haben im Landesdienst 2000 eindeutig festgelegt, daß wir künftig zielorientiert arbeiten wollen. Daß der Gesetzgeber, die Landesregierung, Ziele vorgeben, programmatischer Arbeiten statt detaillierter Einzelregelungen. Und was tun wir tatsächlich? Ein Beispiel des heutigen Tages.

Es gibt einen Antrag zur Novellierung des Bienenwirtschaftsgesetzes. Meine Damen und Herren! Ich bin mir ziemlich sicher, daß bei einer Befragung vor einem Monat von 36 Abgeordneten wahrscheinlich nicht einmal 10 % gewußt haben, daß es im Land Salzburg ein Bienenwirtschaftsgesetz gibt! ... (Zwischenruf Abg. Dr. Burtscher: Du darfst nicht von Dir auf andere schließen! Es gibt 2200 Imker!) ... So ist es, Herr Kollege! Ich gehe nicht von den Imkern aus, sondern ich gehe von 36 Abgeordneten aus. Ich sage es ganz ehrlich, ich habe im Register nachgeschaut und habe tatsächlich gefunden, es handelt sich um ein Landesgesetz genannt: Bienenwirtschaftsgesetz. ... (Zwischenruf Abg. Dr. Burtscher: Etwas mehr Ökologie!)... Die meisten Kollegen, mit denen ich mit diesem Thema gesprochen habe, haben gemeint, ich spreche von einem Binnenwirt-

schaftsgesetz. Dh. es hat etwas mit Binnenmarkt zu tun. Ich mußte sie korrigieren. Es handelt sich um ein Bienenwirtschaftsgesetz.

Jetzt möchte ich nicht dazu aufrufen, zu sagen, wir wollen künftig keine Bienenschutzbestimmungen mehr. Sondern es geht mir ja nicht darum, zu sagen, kein Schutz für die Imker, sondern es geht mir darum, zu sagen, wir müssen unsere Vorgangsweise hinterfragen. Ob wir immer dann, wenn irgend jemand an uns einen Wunsch heranträgt, sofort ein Gesetz novellieren. Da schließt auch meine Kritik an den anderen drei Fraktionen an. Alle drei sind diesem Antrag beigetreten. Wir haben davon Abstand genommen, was nicht heißt, daß wir die Frage nicht diskutieren.

Aber eines müssen wir uns schon allmählich fragen. Wollen wir uns das Ziel setzen, dafür zu sorgen, daß Bienen vor Seuchen geschützt werden oder wollen wir uns das Ziel setzen, daß wir doch relativ unreflektiert reagieren, wenn Interessenvertretungen uns sagen: Bitte korrigiert uns dieses Gesetz. Ich glaube, wir sollten darüber seriöser als bisher diskutieren. Wir sollen nicht Einzelbestimmungen fassen für die Bienen. Denn sonst müßten ja die nächsten fragen, wann kommt ein Ameisenschutzgesetz oder wann kommt endlich die Regelung über die Stallfliegen, über die Zahl der Stallfliegen oder sonst etwas. ... (Zwischenruf Abg. Dr. Burtscher: So viel Dummheit in fünf Sätzen habe ich hier herinnen noch nicht gehört!) ... Ich glaube, das ist ein gutes Beispiel dafür, daß Schein und Sein sehr weit auseinander liegen. Und das hat nichts damit zu tun, daß man nicht will, daß die Bienen in diesem Lande leben und die Imker gute Rahmenbedingungen vorfinden, sondern es hat etwas damit zu tun, wie wir mit unserer Gesetzgebungskompetenz umgehen! (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Da gilt es wirklich davon Abstand zu nehmen, zufällige Detailregelungen zu treffen.

 

Zur bürgernahen Verwaltung: Ein Prinzip, dem jeder das Wort redet, in der Praxis schaut es leider etwas anders aus. Auch hier glaube ich, sollten wir allmählich damit beginnen, es tatsächlich zu tun.

Was haben wir in diesem Landtag schon über eine Baurechtsreform gesprochen. Zurecht! Völlig zurecht haben wir beschlossen, alle gemeinsam, wir wollen ein einfacheres, leichter vollziehbareres Baurecht haben, mit konzentrierten Verfahren. Was bekommen wir? Einen Novellierungsvorschlag, der eigentlich noch schwerer zu verstehen ist, als alles bisherige, wobei ich aber nicht meine, daß hier die Legistik schuld ist, sondern es fehlt einfach die Zeit. Und wahrscheinlich fehlt auch das notwendige Personal, wirklich einen neuen großen Entwurf zu machen und zu sagen: Das ist das Salzburger Baurecht, einfach gestrickt, für den Bürger, der es braucht, anwendbar, vollziehbar, verständlich und von den Verfahrensabläufen her klar, unkompliziert, konzentriert auf einige wenige Wochen. Das wäre der richtige Weg gewesen und daher meine ich auch hier, Schein und Sein liegen weit auseinander und es gibt für uns noch viel zu tun. Das, was wir in Programmen beschließen, auch tatsächlich umzusetzen!

Bürgernahe Verwaltung: Der Gedanke, wie es nun wirklich damit steht, ist mir auch gekommen, bei der neuerlichen Debatte um den Porschehof. Jetzt sollen in einigen wenigen Jahren manche Dienststellen, insbesondere die Bezirksverwaltungsbehörde, übersiedeln und es scheint mir doch so, daß man jetzt aus dem Diktat der leeren Kassen her sich nicht fragt, ob dort die Behandlung der Bürger, so könnte man es wirklich fast meinen, die Beratung der Bürger, gerade in einer Bezirkshauptmannschaft so stattfindet, daß die das Gefühl haben, da findet eine Beratung statt, sondern womöglich sind die Räumlichkeiten dann so, daß man wieder das Gefühl hat, man kommt in den Amtszeiten in die Amtsstube. Auch hier muß man noch einmal darüber nachdenken, wie die Struktur ausschauen wird. Wir werden den Sommer auch nutzen und uns das Raumprogramm vorort noch einmal anschauen.

Haushaltsgesetz 1996: Sie erinnern sich an die Debatten zur Frage der Kostenfestschreibung in den Gesetzesentwürfen. Im heutigen Landtag werden wieder mehrere Regierungsvorlagen zugewiesen. Ua. ein völlig neues Gesetz zum Schutz der Nutztierhaltung. Die detaillierte Kosten- und Nutzenanalyse, die eigentlich schon beschlossen wurde im Team Legislative, finde ich darin nicht. Ich habe lange gesucht, die Kostenkalkulation des Herrn Landesrat Wolfgruber zu finden, der mit S 2 Mrd. Folgekosten rechnet. Sie finden sich nicht. Die Kalkulationen finden sich nicht in der Regierungsvorlage.

Wir diskutieren alle über einen Konsultationsmechanismus, der da heißen soll, daß künftig jeder weiß, was die Kostenfolgen der Gesetze sind, auch die Auswirkungen auf andere Gebietskörperschaften und auch, bitte sehr, die Auswirkungen auf den Bürger. Allein, die Berechnung findet noch nicht statt!

Diese Feststellungen sollen allerdings nicht zum Fatalismus in der Verwaltungsreform führen, sondern sie sollen dazu führen, daß wir motivierter gemeinsam an die Sache herangehen. Im Interesse der Bürger gemeinsam mit der Verwaltung und nicht nur warten, daß da irgendwann etwas kommt. Vielleicht ist auch die heutige Debatte ein Anlaß dazu, wieder mehr Mut und reformatorischen Elan zu zeigen und auch aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und die Mahnung des Rechnungshofs, die er abgegeben hat zur Strukturreform in der Landesverwaltung, auch tatsächlich in Zukunft etwas genauer zu beachten. Der Rechnungshof anerkannte die Bemühungen für eine umfassende Verwaltungsreform. Auf die vom Rechnungshof aufgezeigten Schwächen und Probleme sollte bei einer Umsetzung der Folgeprojekte im Rahmen der Strukturreform besonderes Augenmerk gerichtet werden.

Das, meine Damen und Herren, ist eine wichtige Angelegenheit. Das ist das zweite große Reformprojekt im Lande Salzburg und daher

meine ich, ziehen wir die Lehren aus den ersten Projekt und unterstützen wir voll und ganz und geschlossen in unseren Reihen dieses Projekt.

Ich möchte noch ein kurzes Zitat zum Schluß bringen. Nach Schopenhauer hat jede Reform drei Phasen. In der ersten Phase wird heftig kritisiert, in der zweiten Phase vieles bekämpft - hier dürften wir uns befinden -, in der dritten Phase sehen alle die durchgeführten Reformen schon als selbstverständlich an.

Ich wünsche uns, der Politik und der Verwaltung, daß wir bald in der Phase drei einlangen. Danke! (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Zweiter Präsident Mag. Thaler (hat den Vorsitz übernommen): Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Saliger!

Abg. Saliger: Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus!

Ich möchte mich am Anfang auch im Namen aller Bediensteten bei Herrn Landeshauptmann Dr. Schausberger für seine Beantwortung herzlich bedanken. Ich danke auch der Frau Kollegin Burgstaller, daß sie uns Gelegenheit gibt, das in diesem Raum zu tun. Dafür, daß diese Kreativität, die im Landesdienst gegeben ist, daß diese Kreativität so unterstützt wird.

Ich möchte auch danke sagen an dieser Stelle bei Landeshauptmann Dr. Katschthaler, der das mitinitiiert hat und bei Arno Gasteiger in besonderer Weise. Das sollte man auch in diesem Zusammenhang nicht vergessen. Und ich möchte auch bei der Personalvertretung einmal Dank abstatten, weil das für die Personalvertretung durchaus ein interessanter Aspekt der Erneuerung ist. Also Kreativität unterstützen, alle an diesen Kreativitätsschritten Beteiligten. Aber da muß man auch kritisch anmerken, Frau Kollegin Burgstaller, daß das Dürfen wollen, das haben wir jetzt erreicht. Aber das Dür-

fen sollen, das sollte dann umgesetzt werden. Die Beantwortung der Anfrage hat ja gezeigt, welche Bedeutung hier im Hause dem zugemessen wird.

Wir müssen allerdings auch eines den Kreativitätsteams sagen, daß die Kritikfreudigkeit innerhalb des Teams auch gegeben sein soll. Ohne Tabus über alles zu reden. Auch solche Dinge sollte man haben, weil Systemimmanenz sollte dann nicht die erste Zielvorstellung sein. Daß alles halt in einer anderen Form aber doch wieder beim Alten bleibt, das sollte nicht Ergebnis sein.

Weil die heutige Tagesordnung, und ich nehme die heutige Tagesordnung auch ein bißchen als Beispiel her und mit freundlicher Genehmigung des Kollegen Michael Neureiter zitiere ich jetzt einen Evangelisten, nämlich Johannes, der sagt: Der werfe den ersten Stein, der ohne Schuld ist. Und Sie haben davon gesprochen, Sein und Schein! Ich habe in den eingehenden Anfragen eine Anfrage gesehen, Frau Kollegin Burgstaller, die folgendermaßen formuliert ist: Anfrage an den Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger, warum er meint oder was er meint dazu, warum die Stadtwerke trotz zur Verfügung stehender Mittel keine Park and ride-Plätze entlang der Oberndorfer Lokalbahn einrichten wollen.

Also wenn wir diese Anfragen in diesem Umweg gestalten, werden wir eine ganze Reihe von Landesbediensteten frustrieren, die diese Anfrage vorzubereiten und zu beantworten haben. Und wenn wir solche diffuse Anfragen stellen, dann sollten wir uns das auch vorstellen. Wenn wir heute unsere Tagesordnungspunkte nehmen, dann ist für mein Dafürhalten die Frage der Bienen wichtiger als viele dieser Anfragen. Weil dort geht es um Lösungen für 2.000 Bienenzüchter möglicherweise, wie wohl es durchaus unbeschadet ist, daß der eine oder andere von diesem Problem noch nie was erfahren hat, weil er sich als Bienenzüchter vielleicht nicht damit auseinandergesetzt hat oder was immer. Ich kann das nicht sagen. Aber das ist ja auch kein Problem. Man kann ja immer gescheiter werden. Man

kann sich mit dieser Frage auseinandersetzen. Aber es sind 2.000 Leute möglicherweise davon betroffen, während von einer Anfrage an den Kollegen Gasteiger im Zusammenhang damit, ob er weiß, warum die Stadtwerke meinen, daß sie das nicht tun sollen, vielleicht nicht so viele belastet sind. Also das sollte man noch berücksichtigen in diesem Zusammenhang, weil wir uns damit beschäftigen, heute eine Reihe von Anfragen so zu bewältigen.

Ich meine noch, daß, wenn das Ergebnis von Landesdienst 2000 folgendes ist, Frau Kollegin Burgstaller! Wenn folgendes Ergebnis sein kann, daß die Basisorientierung dazu führt, daß jeder im Hause davon überzeugt ist, daß er in einem Dienstleistungsunternehmen für die Bürgerin und den Bürger arbeitet, dann haben wir das Ziel erreicht. Das ist das erste Ziel, das wir uns vorstellen müssen! Nicht, wie es uns persönlich dabei geht, sondern daß wir in erster Linie für die Bürgerinnen und für die Bürger mit dem allen, was wir hier tun, da sind.

Ein modernes Projekt also, dem Beispiele folgen sollten. Alle öffentlichen Institutionen könnten da folgen. Ich habe da so meine Erfahrungen auch in anderen Bereichen und Sie werden in Ihrem Dienstort auch vielleicht manchmal daran gedacht haben, daß vielleicht das eine oder andere basisorientiert sein sollte und daß man basisorientiert vorgehen sollte, und auch die Meinung der Mitarbeiter hört.

Ich glaube, daß das ein sehr moderner Schritt ist. Daß wir diesen modernen Schritt unterstützen sollen, daß wir einen modernen Schritt haben, der einmalig in Österreich ist und der auf Initiative, von Salzburger Politikern hier entstanden ist.

Und eines haben wir auch noch zustande gebracht. Wir haben eine Zielorientierung. Und Sie haben sie moniert. Eine Zielorientierung erreicht, in dem wir eine gemeinsame Regierungserklärung hier zu-grundeliegend haben, dafür, eine Regierungserklärung des Landes-

hauptmannes Dr. Schausberger, der ein klares Ziel für die nächste Arbeit bis zum Jahr 1999 definiert. Und danach kann man sich auch ausrichten. Das ist ein wichtiger Aspekt und wir haben das im Landesdienst 2000 auch entsprechend diskutiert, weil selbstverständlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Hause wissen müssen, wohin es geht, in welche Richtung es geht.

Dazu sollten wir uns gemeinsam finden. Wenn das so ist, wie es in den Arbeitsgruppen zum Zeitpunkt ist, dann ist das gut. Ich bedanke mich für diese Anfrage. Wir haben einmal deutlich machen können, daß hier modern gearbeitet wird in diesem Bereich der Beamtenschaft. Herzlichen Dank! (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Nächste Wortmeldung, Abg. Dr. Lechenauer!

Abg. Dr. Lechenauer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Offenbar wird jetzt seit jüngstem, und es ist leider mit dem Beginn der neuen Periode des neuen Herrn Landeshauptmannes zusammenhängend, üblich, sich immer zu bedanken. Ja bitte, wo kommen wir denn da hin, daß wir jetzt schon bei der Pflichterfüllung des Herrn Landeshauptmannes auf Anfragen zu antworten uns bedanken müssen! Dann müssen wir uns noch bei der Frau Klubvorsitzenden bedanken und dann bedanken wir uns vielleicht noch beim Goldfisch der Kinder vom Herrn Landeshauptmann! Das sind blödsinnige Floskeln, die eines Hohen Hauses unwürdig sind! (Beifall der FPÖ-Abgeordneten)

Der Herr Landeshauptmann erfüllt seine Pflicht, wenn er uns antwortet und nicht, daß wir uns bedanken müssen! Das sind Hofhaltungsallüren, daß wir uns am Schluß dann noch beim Kabinett des Herrn Landeshauptmanns bedanken müssen, daß sie ihm eine so gute Rede aufgesetzt haben. Seitdem er Landeshauptmann ist, hält er

keine freien Reden mehr, sondern liest vorbereitete Texte ab. Es ist traurig! Er war nämlich ein guter Redner und als Klubobmann immer ein Vergnügen zuzuhören. Als Landeshauptmann ist noch darauf zu warten!

Es muß mit einem derartigen Vertrocknungsprozeß des Geistes zusammenhängen, daß es bedauerlich ist! ... (Zwischenruf Landesrat Dr. Raus: Herr Abgeordneter! Das ist der Unterschied zwischen der Bank und der Bank!) ... Herr Landesrat! Die Frau Kollegin Burgstaller hat beim Landesdienst 2000 begonnen und ist bei den Ameisen gelandet. Ich bin kein Spezialist für Bienen, Imker und Ameisen. Nur, daß die Waldameise schon seit langem strengstens geschützt ist, das ist auch mir bekannt. Man kann sie aber daher nicht ganz mit den Bienen vergleichen. Denn auch die Waldameise, wenn sie geschützt ist, ist noch immer kein Nutztier, wo hingegen die Bienen wieder kein Nutzvieh im Sinne des Tierschutzgesetzes sein können. Also es könnten einzelne Gesetzesbereiche, auch wenn sie nicht jedem bekannt sind, für die Betroffenen von Bedeutung sein.

Der Landesdienst 2000 ist das interessanteste Projekt, das in der Landesverwaltung im Augenblick läuft. Denn es bedeutet, daß wechselseitige Impulse aus der Politik der Landesregierung und den Mitarbeitern des Amtes der Landesregierung aufgegriffen werden und die Bälle bislang in einem sehr schönen Rhythmus zugespielt werden, damit das Projekt zu einem Abschluß gelangen kann.

Und der Abschluß muß sein, daß der Landesdienst 2000 umgesetzt wird. Ob das in allen Detailbereichen geht, ist heute noch nicht abzusehen. Aber gerade was den Bereich der Landesgesetzgebung betrifft, ist die Projektgruppe Legislative im Landesdienst 2000 sicher auf dem richtigen Weg und besteht auch die Möglichkeit, für die Landtagsabgeordneten, und da ist jeder von uns gemeint damit, zu erkennen, daß Entscheidungen, die wir treffen, vor allem spontane Entscheidungen aus dem Bauch heraus im Ausschußzimmer, bei

größeren Veränderungen von Gesetzen, Abänderungen in finanzieller, in organisatorischer Hinsicht bedeuten können, die nicht zu überblicken sind.

Man soll daher Gesetze nur dann beschließen und nur dann abändern, wenn man vor allem auch die Kostenfolgen bedenkt. Es ist nicht zumutbar, daß wir auf der einen Seite immer von Sparpaketen und Belastungen sprechen und auf der anderen Seite uns nicht damit auseinandersetzen, in genügend sorgfältiger Weise, was einzelne Absätze in Gesetzen bedeuten, was sie für Folgekosten haben.

An die Adresse des Herrn Landeshauptmannes, der gerne darauf hinweist, daß er erst einen Monat und fünf Tage im Amt ist. Er hat sich vielleicht schon ... (Zwischenruf Landeshauptmann Dr. Schausberger: Das ist eine unbezweifelbare Tatsache!) ... Genau! Das ist eine Tatsache, die wird nicht bestritten. Sie wird nicht einmal bekrittelt und ist einer Kritik nicht zugänglich. Der Herr Landeshauptmann hat sich mittlerweile zu fast jedem Thema geäußert und es war gut, daß er jetzt auch hier im Landtag sich zum Thema Landesdienst 2000 äußern mußte. Es wäre vielleicht schöner gewesen, daß er nicht nur die lustigen Themen, die eines Landeshauptmannes prestigezuträglich sind, in den Medien zuerst verkündet hätte, sondern daß er sich auch mit seinen Mitarbeitern zuerst auseinandergesetzt hätte.

Es ist hier an dieser Stelle klar festzuhalten: Der Landesdienst 2000 ist für das Land Salzburg und seine Mitarbeiter und für seine Bürger wesentlich wichtiger, als die Frage, ob wir ein Guggenheim-Museum haben oder nicht. Es ist wesentlich wichtiger, als ob wir ein Mozart-Opernhaus kriegen oder nicht. Denn das sind keine strukturellen Probleme. Das sind Fragen, ob wir es uns leisten können, ob wir einen guten Plan damit haben und der Herr Landeshauptmann möge bitte nicht seinen Einflüsterern, wie sie vielleicht der Bankier Spängler darstellen, der mit dem Guggenheim-Museum seit vielen Jahren wie ein Bauchredner hausieren geht, da

auf dem Leim gehen. Das Guggenheim-Museum ist architektonisch interessant, es hat vielleicht auch interessante Bilder drinnen. Wenn man das einmal wüßte. Es ist aber eines: Es ist keine Frage von essentieller Bedeutung für das Land Salzburg. Denn dadurch, daß wir eine stationäre Ausstellung im Mönchsberg bekommen, wird sich die Anzahl der Touristen, die nach Salzburg kommen, nicht wesentlich erhöhen.

Es ist für das Selbstbewußtsein der Bürger des Landes Salzburg wesentlich wichtiger, ob wir ein Landesmuseum bekommen, das seinen Namen auch verdient. Denn die etwas hämischen Fotos des Prof. Stüber in den gestrigen Tageszeitungen sollten doch jedem von uns zu denken geben. Vor dem Haus der Natur, einem Museum, das seit Jahrzehnten innovativ geführt wird, und nicht nur von Prof. Stüber, sondern es war schon unter seinem Vorgänger Paul Tratz ein berühmtes Museum und immer eines der Museen, das in Österreich die meisten Besucher hatte. Dort stellen sich die Leute an Regentagen an und im Carolino Augusteum herrscht gähnende Leere. Das ist vielleicht nicht grad charmant, wenn sich die Direktoren der Museen über den Platz hinweg das gegenseitig ausrichten lassen, aber das SMCA in der jetzigen Form hat keine Chance. Es kann nie erfolgreich sein. Es kann in Detailbereichen ganz nette Dinge zusammenbringen, aber es kann im großen und ganzen nicht erfolgreich sein.

Daher bitte Herr Landeshauptmann! Konzentrieren Sie sich auf die Dinge, die für die Bürger des Landes von Interesse sind und nicht für einzelne Lobbyisten! (Beifall der FPÖ-Abgeordneten)

Herr Landeshauptmann! Abschließend, nachdem Sie offenbar alle Themen, die liegengeblieben sind und übriggeblieben sind als nicht erledigt Ihrer Vorgänger Landeshauptmann Haslauer und Landeshauptmann Katschthaler aufgreifen wollen, hätte ich noch zwei Anregungen von zwei Themen, die noch nicht von Ihnen vorgebracht wurden über die Medien. Das eine ist der Plan des Landeshauptmann Josef Rehrls zur Wiedererlangung der linksseitigen Gebiete jenseits der

Salzach zur Rückgewinnung des Rupertiwinkels und das Zweite ist der private Wunsche des Landeshauptmann Haslauers nach der Wiedereinführung der Haydnhymne! (Beifall der FPÖ-Abgeordneten)

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Nächste Wortmeldung, Klubobmann Dr. Burtscher!

Abg. Dr. Burtscher: Sehr geehrte Damen und Herren!

Was haben die Lekanien und Lachniden mit dem Landesdienst 2000 zu tun? Lachniden sind kein Gesetz, in der Geschichte nicht verzeichnetes römisches Volk. Lachniden sind so ganz kleine Dinge, die sich im Wald an den Fichten und Tannen festmachen, sind Läuse, die sich dort ansiedeln, dank der ebenfalls im Wald befindlichen Waldameisen. Die dann im Wald, Kollegin Burgstaller, den von Dir vielleicht geschätzten oder auch nicht geschätzten Waldhonig vorproduzieren, den dann die Bienen ernten, in den Stock einbringen. Und Du kannst ihn Dir dann gemütlich, sonnengebräunt, auf Dein Frühstücksbrot schmieren, diesen Waldhonig!

Das nur im Zusammenhang, weil mit der Bienenwirtschaft freilich, so haben die Ameisen ihre Funktion, so haben die Lachniden ihre Funktion, so haben die Bienen ihre Funktion. Das könnte allerdings alles erheblich in Unordnung geraten, wenn wir in der Bienenwirtschaft nicht den Zeiterfordernissen Rechnung tragen. Nur, davon hast Du, wie von der Biologie insgesamt, herzlich wenig Ahnung. Ich würde Dir nur empfehlen, von solchen Dingen, von denen Du keine Ahnung hast, in Zukunft eher zu schweigen.

Und damit zum Landesdienst 2000, der freilich auch eine sehr vernetzte Angelegenheit ist. Zum Landesdienst 2000, der sich hier in einer Art Verlegenheitsfrage zum Thema gemacht hat oder zum Thema gemacht worden ist, seitens der SPÖ-Fraktion.

 

Ich möchte dem Landeshauptmann nur eine ganz schlichte Frage stellen und bitte um eine Beantwortung. Du zitierst die Beschlußformel straffe, effiziente und bürgernahe Verwaltung. Wie sieht das auch im Zusammenhang mit diesem Projekt angesichts des Porschehofs aus, bei dem ein S 80 Mio. Investitionserfordernis auf dem Tisch liegt, das reduziert werden soll auf S 30 Mio. Und diese S 30 Mio. reichen nach der in die Mitverantwortung eingebundene Personalvertretung nicht aus, bei weitem nicht aus, um den Porschehof so auszustatten, daß dort zB im Bereich der Sozialverwaltung Gespräche mit den Bürgern stattfinden können, die auch eine entsprechende Atmosphäre ermöglichen, weil vorher die Umbaumaßnahmen, die eine derartige Gesprächsvoraussetzung sind, durch die räumliche Trennung beispielsweise, nicht durchgeführt werden konnten. Wie sieht das aus? Ist gewährleistet, daß diese unbedingt erforderliche Investition seitens des Landes in den Porschehof in den nächsten zwei Jahren bis Mitte 1998 stattfinden kann oder scheitert schon dieses Projekt daran, daß derzeit die leeren Kassen auch das Projekt Landesdienst 2000 und die Weiterentwicklung der Landesverwaltung diktieren?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Danke! Tatsächliche Berichtigung gemäß § 33, Frau Klubvorsitzende Burgstaller, bitte!

Abg. Mag. Burgstaller: Meine Damen und Herren!

Ich kann es Ihnen leider nicht ersparen. Der Abgeordnete Meisl, der Initiator einer Novellierung des Bienenwirtschaftsgesetzes hat uns einen Brief geschrieben. Er, als, ich glaube Sohn, eines Imkers nimmt sich der Sache an. Ich finde, es ist durchaus eine hehre Absicht dahinter. Ich, als Enkelin eines Bienenzüchters, denke doch auch von der Sache einiges zu verstehen. ... (Zwischenruf Abg. Dr. Burtscher: Der Beweis muß erst erbracht werden!) ... Ich möchte nur tatsächlich berichtigen, es ist mir nie darum gegangen, daß wir die Vorstellungen der Bienenzüchter diskutieren, sondern es ist mir darum gegangen, daß drei Fraktionen in diesem Landtag

ungeschaut einen Novellierungsvorschlag der Land- und Forstwirtschaftskammer unterstützen und noch dazu in den Antragstext, wenn Sie sich das anschauen, den Vorschlag der Kammer für Land- und Forstwirtschaft eins zu eins hineinkopieren.

Mir geht es um die Vorgangsweise. Darum, daß wir uns immer in Sonntagsreden dazu bekennen, daß der Staat schlank sein soll, die Gesetze klar und verständlich, keine Einzelregelungen. ... (Zwischenruf Abg. Dr. Burtscher: Du warst zu einem Gespräch eingeladen. Letzten Freitag 14:00 bis 16:00 Uhr!) ... Es waren, richtig, es waren letzten Freitag Gespräche. Von unserer Fraktion konnte leider niemand kommen. Ich habe versucht, daß unser Bereichssprecher kommt. Ich weiß auch, daß von den anderen Fraktionen niemand gekommen ist. ... (Zwischenruf Abg. Dr. Burtscher: Diese haben sich wenigstens informiert!) ...

Es geht natürlich um eine Lösung des Problemes, aber es geht nicht darum, daß wir alle sofort und überall sagen, wir novellieren einfach das Gesetz und damit hat sich die Sache. Allein darum ist es mir gegangen und die Unterstellung, Herr Kollege Burtscher, daß ich von Biologie nichts verstehe, die weise ich jetzt einmal fürs Erste zurück und fordere Dich auf, nicht zum Duell, aber doch dazu, daß wir das einmal anhand von konkreten Beispielen überprüfen können. Danke! (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Prof. Dr. Firlei!

Abg. Dr. Firlei: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Lechenauer!

Ich bedanke mich jetzt dafür, daß ich die Möglichkeit habe, hier zu sprechen. Herr Vorsitzender, darf ich fragen, Herr Präsident, wieviel Zeit noch offensteht?

Zweiter Präsident Mag. Thaler (antwortet): 5 Minuten!

Abg. Dr. Firlei (setzt fort): 5 Minuten, das ist schlimm! Vielleicht drückt der Herr Präsident ein Auge zu!

Herr Landeshauptmann! Du hast Dich als schwarzen Achtundsechziger bezeichnet. Ich bin ein roter Achtundsechziger. Das Projekt Landesdienst 2000 ist ein Projekt, das zu Synergieeffekten zwischen solchen führen kann.

Es ist tatsächlich das derzeit wahrscheinlich wichtigste Projekt im Land Salzburg neben der Verfassungsreform. Es ist zwar nicht so von vornherein erkennbar, wozu das Ganze dienen soll. Aber wenn man sich die Veränderungen in der Gesellschaft und die Herausforderungen an das politische System ansieht, dann ist genau diese Richtung, den Landesdienst zu verändern, ein wesentlicher Baustein, unsere künftigen Probleme zu lösen.

Es wird jetzt etwas theoretisch. Die politische Situation im Land kann man als eine Art Verbetrieblichung bezeichnen. Dh. die Vergesellschaftung der politischen, ökonomischen Prozesse hat ein so hohes Ausmaß erreicht, daß eine Steuerung über den alten Typus der konditionalen Gesetzgebung, dh. der Wenn-dann-Gesetze nicht mehr möglich ist. Und daher gibt es auch diese ungeheuere Flucht der Verwaltung, der Vollziehung in Bereiche, die dem Zugriff des Parlaments nicht mehr offenstehen. Es wird immer mehr gemacht, was durch Gesetze nicht mehr programmiert, nicht mehr faßbar ist.

Ja, und das ist jetzt das Wichtige an unserer Forderung, die offensichtlich mitgetragen wird, einer Finalisierung der Gesetzgebung. Daß wir also stärker über Ziele steuern. Ja! Dabei geht es nicht darum, Herr Präsident, daß ich Dich also anspreche. Das rechtsstaatliche Regulierungsmuster zu beseitigen, sondern ein zusätzliches Regulierungsmuster für jene Bereiche einzuführen, wo

uns sozusagen die Verwaltung, die Vollziehung in Form von Privatwirtschaftsverwaltung, in Form von Richtlinien und ähnlichen Dingen aus dem Ruder laufen, wo wir also nicht mehr steuern können.

Vor einem zweiten, angesichts der Kürze der Zeit, möchte ich warnen. Zielgesetzgebung kann nicht so ohne weiteres die alte Gesetzgebung ersetzen. Wenn nicht der Gesetzgeber die Möglichkeiten hat, über diese Ziele effektiv zu steuern, dh. der Vollziehung einfach zu sagen macht das nach den und den Zielen und ihr werdet es schon gut machen, ohne daß man begleitend die Möglichkeit hat, diese Prozesse auch zu kontrollieren, zu verfolgen, ohne daß man ein Informationssystem zur Verfügung hat, das parallel dazu uns sagt, ob die Ziele auch erreicht werden, ohne daß man ein effizientes Controlling-System hat. Und das ist ein ganz anderes Selbstverständnis des Landtags als das bisherige, werden wir diesen Weg nicht gehen können.

Ein weiteres: Ich darf eine Brücke schlagen, kurze Zeit, kann ich also nur mit einem Satz machen. Zu dem von der SPÖ heute eingebrachten Verfassungsreformvorschlag. Wir haben hier in der Präambel eine, glaube ich, ganz wichtige, wenn nicht sogar revolutionäre Vorstellung artikuliert. Und das ist die, daß wir sagen, und das hängt genau mit diesem Landesdienst 2000 zusammen. Die Landesverwaltung ist als ein wesentliches Potential der Entwicklung von Rationalität und Lernfähigkeit in der Landespolitik anzusehen.

Daher, Herr Landeshauptmann! Die Landesverwaltung ist nicht nur technisch zu effektivieren. Ja! Auf dem Weg sind wir. Sondern sie sollte gegenüber der Tagespolitik stärker immunisiert werden. Dh. was wir wollen, ist ein bißchen sozusagen Modell EU. Ja! Ist eine relativ selbständig und eigenverantwortlich arbeitende Beamtenebene, die der Politik, also auch der Regierungspolitik, Vorschläge macht, über die dann zu reden ist. Dh. stärker Arbeitsaufträge, Ergebnisse, und dann kommt die politische Ebene Regierung oder

Landtag. Ja! Dadurch entwickeln wir die Motivation und das Innovationspotential in unserer Landesverwaltung.

Natürlich ist das eine Abgabe von Macht der Politik. Das ist ganz klar. Aber wir brauchen das. So wie das hier sehr gut in der EU funktioniert, daß die Kommission formal abgesicherte Vorschläge macht und dann, leider muß man sagen, sozusagen das Ganze dem politischen Prozeß in der Form zugeleitet wird, daß manchmal nichts mehr übrigbleibt. Aber wenigstens gibt es einen Diskurs darüber.

Dagegen haben wir ein System, wo sozusagen auf der Regierungsebene bereits die sehr oft sehr guten Vorschläge der Landesbeamten zerschossen, zerfleddert werden und wir gar nicht wissen, was da eigentlich an Innovationen vorgeschlagen wurde.

Zweiter Präsident Mag. Thaler (unterbricht): Bitte zum Ende zu kommen!

Abg. Dr. Firlei (setzt fort): Das ist tatsächlich ein Projekt, in das sich auch der Landtag begleitend stärker einschalten muß als bisher, weil da geht es auch um unsere künftige Stellung in einer stärker finalisierten, dh. zielorientierten Politik und Gesetzgebung im Land. Und daher verfolgen wir das mit Spannung und unsere Anfrage hat, glaube ich, den Zweck erreicht. Nämlich eine klare Deklarierung des Landeshauptmannes als Rückenstärkung für dieses wichtige Projekt hier vorgesetzt zu bekommen. (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Danke! Der Zeitrahmen für diese Frage ist erschöpft. Wir kommen damit zu

 

2.3 Dringliche Anfrage der Abg. Haider, Dipl.-Vw. Hofer, Blattl, Fritzenwallner, Höggerl, Hornegger, Dr. Lechenauer und Naderer an Herrn Landtagspräsidenten Dr. Schreiner (gemäß §§ 70 und 75 der Geschäftsordnung des Landtages) betreffend die Einhaltung der Geschäftsordnung des Landtages in Fragen der Europäischen Integration - Nr. 477 der Beilagen

Ich bitte um Verlesung der Anfrage!

Abg. Hofer (verliest die dringliche Anfrage)

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Danke! Zur Beantwortung Herr Präsident!

Präsident Dr. Schreiner: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Es ist heute eine Premiere. Zum ersten Mal in der Geschichte des Landtages wird einem Präsidenten eine dringliche Anfrage gestellt. Ich bedanke mich für die Erweiterung dieses Instrumentariums. Mit dieser dringlichen Anfrage wird ein, wie es mir scheint, zentrales Thema des Parlamentarismus, angesprochen.

Um die Beantwortung der dringlichen Anfrage mit möglichst wenig Mißverständnissen zu belasten, bitte ich Sie, mir eine kurze Vorbemerkung zu genehmigen.

Ich halte den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union für eine Maßnahme, die zur Aufrechterhaltung der Freiheit und der Selbstbestimmung unseres Landes unerläßlich ist. Niemand wird nämlich ernsthaft bezweifeln können, daß in Zeiten zunehmender Vernetzung und Globalisierungen die wirklich großen Entscheidungen für ein kleineres Land, wie es Österreich ist, inmitten eines sich inten-

siv verdichtenden Europas, längst nicht mehr in Wien, sondern zu guten Teilen in Brüssel fallen.

Wer also unter solchen Bedingungen über sein eigenes Schicksal so weit wie möglich mitbestimmen will, der muß sich dorthin begeben und muß dort mitwirken, wo die Entscheidungen fallen. Das Draußenbleiben schützt nämlich nicht davor, dennoch von den Entscheidungen der EU massiv beeinflußt zu werden, wobei man aber kein Mitwirkungsrecht hat.

Aufgrund dieses Umstandes, meine Damen und Herren, dürfte es auch erklärbar sein, warum auch die kritischsten Vertreter der vier Wiener Parlamentsparteien nicht den Austritt aus der EU betreiben, sondern ganz im Gegenteil, sich mit vollem Engagement um eine Wahl in das Europaparlament bemühen. Soweit die Vorbemerkung! (Beifall der ÖVP-Abgeordneten) ... (Zwischenruf Abg. Dr. Burtscher: Fünf Parlamentsparteien!) ... Ich ergänze, alle fünf Parlamentsparteien! Entschuldigung! Eine gänzlich andere Frage wiederum ist es nun, und damit bin ich beim Inhalt der dringlichen Anfrage, ob Österreich die für seine Interessenwahrung maßgeblichen Strukturen auch gelegt hat. Im Zusammenhang mit dem föderalistischen Aufbau heißt das, ob der Mitwirkungsmechanismus für die Länder und Gemeinden inhaltlich ausreichend ist und ob dieser Mechanismus darüber hinaus so konstruiert ist, daß er auch sinnvoll, das heißt mit Wirkung für die Länder und Gemeinden auch eingesetzt werden kann.

Beides schien zu jenen Zeiten, als seinerzeit der Art 10 Abs 4 bis 6 B-VG und in der Folge der Art 23d B-VG geschaffen wurden, gerade noch der Fall zu sein. Wer aber die jüngsten Entwicklungen kritisch betrachtet, der kann davon nicht mehr ausgehen, doch dazu gleich später.

 

Vorweg bleibt noch zu betonen, daß die Europäische Integration auch den Ländern eine ungeheure Informationsflut beschert hat. Dabei geht es nun darum, und das ist die eine zentrale Frage, jeweils jene Informationen herauszufiltern, die besonders wichtig sind und bei denen eine Bindung des Bundes möglich und nach Ansicht der Länder auch erforderlich ist.

So werden die einlangenden Geschäftsstücke, die in großer Zahl erscheinen, nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung weitergeleitet. Ich gehe von diesem Geschäftsstück aus, das den Gegenstand der dringlichen Anfrage bildet. Nach dem Einlaufstempel ist es am Freitag, dem 14. März in der Landesamtsdirektion eingelaufen, wurde dort am Dienstag, dem 18. März der Landtagskanzlei zugemittelt und von der Landtagskanzlei sofort dem von der Geschäftsordnung vorgesehenen Procedere der Weiterleitung unterzogen.

Die Stellungnahmen der übrigen Länder zu diesem Vorhaben der Europäischen Integration, das war eine Fleißaufgabe der Landtagskanzlei, wurde von uns aus besorgt und sie sind am Freitag den 22. März um 16:24 Uhr, also nach Dienstschluß per Telefax eingegangen. Am Montag den 25. März wurden diese weitergeleitet und am 26. März bei den Landtagsparteien eingelaufen. Am Tag, nachdem sozusagen die Suppe bereits gegessen war.

Nun, das zeigt meine Damen und Herren, in welch großem Umfang sich das Informationspotential der Integration für den Landtag bewegt. Der Landtag hat, wenn ich nur von den Drucksachen ausgehe, über die Europäische Integration mehr Informationen erhalten, als die gesamte sonstige Landtagsarbeit ausmacht. Die Ordner in der Landtagskanzlei, die nur das beinhalten, was Ihnen allen zugänglich gemacht wurde, sind mehr, als die sonstigen Landtagsdrucksachen desselben Zeitraumes.

 

Heute hat den Landtag ein solches Konvolut erreicht. Wir haben bereits in diesen zwei Sessionen zehn Ordner allein an EU-Informationen erhalten. Die zentrale Frage ist also, meine Damen und Herren, wie wir diese einzelnen Informationen selektieren und damit bin ich wieder bei der dringlichen Anfrage, die nämlich dieses Selektionsproblem anschneidet.

Ich habe aber, da die Regierungskonferenz über Maastricht II schon längere Zeit absehbar war, den Landtagsparteien aus Anlaß des Vorhabensberichtes der damalig vorsitzenden Spanischen Regierung vom Ende des Jahres 1995 schriftlich den Vorschlag unterbreitet, daß wir uns rechtzeitig Gedanken über eine Bindung des Bundes in Sachen Maastricht II machen.

Wir alle im Landtag, ich nehme mich nicht davon aus, haben aber offenbar von dieser zeitgerechten Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht. Vielleicht auch deshalb, und das ist jetzt wichtig, weil wir, wie ich noch zeigen werde, von einer falschen Voraussetzung über das System, mit dem der Bund in Länderangelegenheiten gebunden werden kann, ausgegangen sind.

Was nun die Mitwirkung der Landtage am Integrationsgeschehen betrifft, so hat es nach dem derzeitigen Stand der Dinge den Anschein, als ob sich das Bundesparlament, nämlich der Nationalrat gegenüber der Bundesregierung in EU-Angelegenheiten eine beachtliche Position verschafft hat, während die Landesparlamente vor der realen Gefahr stehen, aus der Zukunftsaufgabe der Mitgestaltung der Integrationsbeziehungen von den Landesregierungen und vom Nationalrat verdrängt zu werden.

Art 23d B-VG sieht unter anderem vor, daß die Bundesregierung durch eine einheitliche Stellungnahme der Länder in jenen Angelegenheiten gebunden werden kann, die die Gesetzgebung der Länder betreffen. Zur näheren Gestaltung dieser Mitwirkung wurden diverse

Staatsverträge nach Art 15a B-VG abgeschlossen, deren Kern die sogenannte IKL, die Integrationskonferenz der Länder ist, in der auch die Landtage, wenn auch leider nur beratend, vertreten sind.

Gleichzeitig ist in Salzburg zusätzlich landesrechtlich festgelegt worden, daß der Landtag unter anderem über alle Belange der IKL zu informieren ist. Dieses System der Mitwirkung kann aber nur dann befriedigend funktionieren, wenn man davon ausgehen darf, daß notwendige Voraussetzung jedweder Bindung des Bundes durch die Länder die Befassung der IKL ist. Wenn auch nur im Umlaufweg, wie das die Geschäftsordnung vorsieht. In diesen Fällen, und nur in diesen Fällen, hätten nämlich die Landtage stets, wenn auch oft nur in knappester Frist, die Chance einer vorgängigen Mitwirkung.

Eine nähere Betrachtung der Entwicklung ergibt jedoch ein ganz anderes Bild zum Nachteil der Landtage, nicht nur des Salzburger Landtages.

Wie ich schon im Ausschuß berichtet habe, hat es meines Wissens 13 Versuche der Länder gegeben, den Bund mit einer einheitlichen Stellungnahme zu binden, wobei aber nur in einem einzigen Fall die IKL befaßt worden ist. Sohin haben in allen anderen zwölf Fällen die Landtage im wesentlichen gar nicht erfahren, daß die Regierungen den Bund in einer bestimmten Angelegenheit binden wollen.

Ich muß nun ergänzen, daß sich seit Beginn dJ jedenfalls in Salzburg eine wesentliche Änderung insofern ergeben hat, als dem Landtag die Bindungsabsicht und die Stellungnahmen der übrigen Länder mitgeteilt wurden. Das ist das Geschäftsstück, von dem ich gesprochen habe. Dies gilt insbesondere also für die der dringlichen Anfrage zugrundeliegende Geschäftsangelegenheit.

Allerdings waren die Fristen so knapp und das müssen wir auch selbstkritisch sagen, unsere Geschäftsordnungsvorschriften so hin-

derlich, daß eine wirksame Befassung des Landtages in diesen Fragen leider nicht, wie die Seiten zeigen, möglich war.

Offenbar, und das ist jetzt die zentrale rechtliche Frage, mit der wir uns noch befassen sollten, geht man auf der Ebene der Regierungen von der rechtlichen Auffassung aus, daß die IKL nur eine von mehreren Möglichkeiten sei, von seiten der Länder den Bund binden zu können. Die Landeshauptleutekonferenz sei dazu ebenfalls befugt. Für diese Auffassung werden, das muß man zugeben, gewichtige rechtliche Gründe und sogar der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes ins Treffen geführt. Eben deshalb ist es nicht angängig, so wie es in der Präambel der dringlichen Anfrage geschieht, von einer Verletzung der Verfassung durch die Regierung zu reden.

Würde allerdings diese Rechtsauffassung letztlich zutreffen, dann wäre eine Ländermitwirkung in Gesetzgebungsangelegenheiten der Länder auch ohne die Befassung der Landtage möglich. Es gibt diesbezüglich sogar schon einige wichtige Stimme aus der Lehre des öffentlichen Rechts, die gar davon ausgeht, daß eine Landtagsmitwirkung in der IKL überhaupt verfassungswidrig sei, weil das eine reine Vollzugsangelegenheit sei. Jedenfalls, mit einer solchen Rechtsauffassung, wenn sie sich endgültig durchsetzen würde, wäre der Abschied der Landtage von einer aktiven EU-Politik eingeläutet.

Diese Auffassung würde unabsehbare Konsequenzen für das repräsentativ parlamentarische System der Länder haben. Ich bedauere eine solche Haltung und trat ihr mit Nachdruck von Anfang an entgegen.

Da diese wenig länderparlamentsfreundliche Haltung dem Vernehmen nach auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes geteilt würde, habe ich im Interesse des Länderparlamentarismus bei der letzten Sitzung der Integrationskonferenz der Länder den Herrn Bundeskanzler auf dieses Thema angesprochen.

Der Herr Bundeskanzler hat zugesagt, da er im Augenblick nicht in der Lage war, in die Details einzugehen, eine Klärung dieser Frage herbeizuführen. Ich habe auch bei der letzten Landtagspräsidentenkonferenz dieses entscheidende Thema für die Zukunft der Landtage in EU-Fragen gegenüber Herrn Staatssekretär Schlögl angeschnitten. Ich habe im Ausschuß darüber berichtet. Der Herr Staatssekretär hat sich bereit erklärt, darüber ein Gespräch mit mir unter Beiziehung des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes zu führen.

Sollte dieses Gespräch, meine Damen und Herren, von dem ich im Ausschuß berichtet habe, ergeben, daß die Mitwirkungsregelung wirklich so schwach ist für den Landtag, wie es gegenwärtig den Anschein hat, dann muß meines Erachtens seitens des Salzburger Landtages auf zwei Ebenen reagiert werden.

Erstens: Auf der Ebene Salzburgs. Die Landesregierung soll landesverfassungsrechtlich wie auch nach unserer Geschäftsordnung in einer schon vom Wortlaut her unzweideutigen Weise so gebunden werden, daß jedwede Bindungsabsicht gegenüber dem Bund ohne jeden Zeitverzug ausdrücklich dem Landtag bekanntzugeben ist. Gleichzeitig muß auch unsere Geschäftsordnung derart adaptiert werden, daß dies ohne den Verdacht einer Geschäftsordnungsmanipulation jederzeit möglich ist.

Aber auf Bundesebene müssen wir gleichzeitig auf eine Klarstellung drängen, daß eine Bindung des Bundes, sonst ist das Ganze wieder verlorene Liebesmüh, nur und nur im Wege der IKL möglich ist, so daß die Landtage letztlich nicht umgangen werden können. Es darf nicht mehr im Ermessen von Regierungsorganen liegen, ob die Landtage mit Integrationsangelegenheiten konkret bei einer Bindung des Bundes befaßt werden oder nicht.

Wie schon erwähnt, meine Damen und Herren, erwarte ich mir in dieser Schlüsselfrage eine Klärung vom Gespräch mit dem Herrn Staats-

sekretär Schlögl. Ich werde es nicht verabsäumen, unmittelbar nach diesem Gespräch den Landtag in Kenntnis zu setzen und die aus meiner Sicht dann geeigneten und notwendigen Maßnahmen Ihnen vorzuschlagen, damit die Position des Landtages als oberstem willensbildenden Organ des Landes Salzburg die entsprechende Nachachtung verschafft wird.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte das Hohe Haus, meine Anfragebeantwortung zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall der ÖVP-, SPÖ-, und FPÖ-Abgeordneten)

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Dr. Lechenauer!

Abg. Dr. Lechenauer: Herr vorsitzführender Präsident! Herr Erster Präsident des Landtages!

Die Information in der Anfragebeantwortung war nützlich und hilfreich für die weitere Diskussion des Salzburger Landtages. Dies sei vorangestellt, denn es ist problematisch, wenn wir gewisse Themen immer nur im Ausschuß behandeln. Der Herr Landtagspräsident hat in der letzten Sitzung durchaus ähnliches, wobei nicht so detailliert, ausgeführt. Im Ausschußprotokoll kann man diese Dinge nicht in der selben Klarheit wiederfinden, weil es ein Resümeeprotokoll ist. Wir müssen uns aber im Salzburger Landtag hin und wieder daran erinnern, daß das, was wir an wichtigen demokratiepolitischen Vorhaben diskutieren, hier im Hohen Haus besprochen werden muß, denn nur so kriegen wir es ins Protokoll.

Es gibt Gesetze, die, das ist eine Kritik an der Vorgangsweise des Landtages, so spät in der Nacht beschlossen werden, daß aufgrund der Ermüdung keine Debattenbeiträge hier mehr abgeliefert wurden. Klar, jeder von uns, der um die Zeit noch da ist, hat ja die Argu-

mente des jeweils anderen und seine eigenen bereits zwei-, dreimal gehört.

Nur: Wenn man davon ausgeht, daß ein Landtag auch eine gewisse öffentlich historische Funktion hat, dann muß er seine Gedanken auch ausdrücken an dem Ort, wo sie protokolliert werden. Denn sonst ist das Ganze vorbei und man kann die Arbeit des Landtages in der Zukunft nicht mehr nachvollziehen. Wir merken ja, was wir für Probleme haben, wenn wir authentische Interpretationsversuche von Gesetzen haben, zu denen keine Begründungserwägungen mehr findbar sind.

Herr Präsident! Ich sehe mit viel Hoffnung dem Gespräch, daß Sie vorhaben, mit dem Herrn Staatssekretär Schlögl zu führen, entgegen. Nur ist dieses Gespräch nicht dazu geeignet, alle Frage, die in unserer dringlichen Anfrage beinhaltet sind, zu beantworten. Denn es kann nur die Beziehung des Landes Salzburg gegenüber dem Bund beeinflussen und vielleicht für die Zukunft auch Regelungsalternativen aufzeigen. Was wir brauchen ist auch eine Verbesserung und Veränderung im Ablauf innerhalb des Landes Salzburg.

Das Zeitproblem, daß einem auch bei fleißiger Arbeit und rascher Arbeit Fristen ablaufen können im Rahmen der Europäischen Integration, ist mir bekannt. Das haben die Bundesstellen genauso. Die müssen zeitweilig innerhalb von 24 Stunden bei manchen Themen ihre Stellungnahmen für den Ausschuß der ständigen Vertreter abgeben. Das ist mit einem Aufwand verbunden, der vielleicht in einer Bundeshauptstadt wie Wien noch relativ technisch leichter zu machen ist. In der Tagungsweise des Salzburger Landtages geht es nicht.

Nur: Wir können uns nicht hinter dem technischen Problem verschanzen und sagen, notgedrungen lauft uns die Frist ab und daher geben wir keine Stellungnahmen ab. Ich erachte eines für unabdingbar notwendig. Daß in möglichst rascher Weise Unterlagen, die im Rah-

men der Länderkonferenz oder der Verbindungsstelle der Länder uns zugemittelt werden, darauf interpretiert werden, ob inhaltlich darin Dinge sind, die die Kompetenzen des Landes betreffen. Das kann man vielleicht mit einem formlosen Deckblatt versehen. Da, da, da ist etwas. Denn, wenn Änderungsvorschläge zur sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft vorkommen, dann sind die zwar von großer Bedeutung und von Interesse, aber für das Land Salzburg und den Salzburger Landtag von keiner Bedeutung. Wir müssen es akzeptieren. Da kommt uns keine Kompetenz zu.

Es ist manchmal äußerst mühselig, aus den Dutzenden und hin und wieder an manchen Tagen fast hunderten von Seiten, die Teile herauszufinden, die mich nicht nur interessieren, sondern mit denen ich mich auch befassen sollte, im Sinne des öffentlichen Mandates, das ich ausübe. Und da geht es allen Kollegen und Kolleginnen gleich.

Es ist daher notwendig, daß wir uns hier ein verbessertes Regelungswerk geben, wie vorgegangen wird und es ist etwas nicht tolerabel. Daß die Stellungnahme des Landes Salzburg vom Amt der Landesregierung verfaßt wird, weil die ja noch immer schneller arbeiten können als der Landtag. Das ist einfach. Die sind jeden Tag im Amt. Das ist klar. Aber, daß diese Stellungnahme dem Landtag nachträglich nicht automatisch am Tag wo sie fertig ist zugemittelt wird, sondern entweder vielleicht gar nicht, wenn man nicht nachgefragt hätte oder irgendwann, das ist unakzeptabel.

Es geht nicht, daß das Amt der Landesregierung über seine diversen Dienststellen die Aufgaben des Landtages in Integrationsfragen selbständig wahrnimmt, mit der Begründung, der Landtag wäre ja zu spät gekommen. Da muß sich der Landtag selbst bei der Nase nehmen und überlegen, wie er es machen kann. Aber daß wir dann nachher nicht einmal berichtet kriegen, was das Amt der Landesregierung für Stellungnahmen gemacht hat, das geht nicht! Da ist eine funda-

mentale Kritik und Herr Präsident, da sind sie gefordert in Zusammenarbeit mit dem Herrn Landesamtsdirektor, in Zusammenarbeit mit dem Herrn Landtagsdirektor bessere Vorschläge für die Zukunft zu machen. Ich bin auch gerne bereit, mir selbst mit Ihnen den Kopf zu zerbrechen.

Es ist nur so, der Landtag darf sich nicht absentieren von Europäischen Integrationsfragen. Wenn wir das tun, dann stehen wir genau vor dem Problem, das wir jetzt haben. Es gibt eine Informationspipeline. Die beginnt in Brüssel. Da werden Dokumente hineingeworfen, dann fliegen die einmal in Wien heraus, dann werden sie noch einmal in kleinere Pipelines geschickt und dann kommen sie in den Landesregierungen an. Und dann überschütten sie alle Betroffenen.

Der Landtagsabgeordnete, der sich damit auseinandersetzen muß, muß prinzipiell, weil er Mitglied des Europa-Integrationsausschuß ist, sich mit allen Themen auseinandersetzen. Der Fachbeamte der Landesregierung hat da schon einen Vorteil, daß, wenn er nur Wasserbau hat, braucht er ja ein anderes Thema nicht lesen, wenn es um Tierschutz geht. Der Abgeordnete soll aber alles tun. Jetzt fehlt ihm aber logischerweise die Sachkenntnis. Denn deswegen, weil man Integrationsausschußmitglied ist, versteht man ja nicht von allen Dingen etwas. Das wäre eine Hybris, die uns nicht gut zustünde, wenn wir ähnliches behaupten würden.

Es ist daher notwendig, daß wir nicht nur Information bekommen, sondern daß wir auch Diskussion bekommen und zwar Diskussion darüber, was sind Interessen des Landes Salzburg, wo können wir etwas verändern, wo können wir etwas beeinflussen. Und es ist so. Ich halte es für falsch, davon auszugehen, daß Stellungnahmen, die wir nicht mehr fristgerecht schaffen konnten, deswegen sinnlos sind. Sie sind halt dann zu spät eingelangt. Aber sehr viele dieser Dinge werden trotzdem gelesen und haben trotzdem noch einen Sinn. Sie

werden ja deswegen nicht herausgefiltert und gelten als nichts. Und es ist durchaus möglich, daß jemand anderer, der eine ähnliche Stellungnahme abgegeben hat, sich darauf beruft und dann Argumente aufgreift und die wieder vorbringt.

Die Regierungskonferenz, die zu dem sogenannten Maastricht II-Vertrag führen soll und wird, ist von eminenter Bedeutung auch für das Land Salzburg. Denn wenn das Subsidiaritätsprinzip so gesehen wird, daß der Ausschuß der Regionen und damit wieder in Österreich die Landeshauptleutekonferenz unter Mitgliedschaft von zwei Mitgliedern aus dem Städtebund und dem Gemeindebund das in Alleinregie machen können, dann sind die Landtage endgültig draußen. Und das geht mit meinem Verständnis von Föderalismus in Österreich nicht zusammen.

Der Art 23d mit der Bindungswirkung muß einen sachgerechten Inhalt noch behalten. Denn wenn er jetzt im Rahmen dieser Debatten um die Regierungskonferenz nie greift, dann wird man ihn als totes Recht bald auf den Mistkübel der Geschichte der Rechtsnormen werfen können. Denn ein Artikel, der von so großer Bedeutung ist, aber nicht ausgenutzt wird, ist ungefähr genauso bedeutsam, wie der Artikel im ursprünglichen Text der Bundesverfassung über die Einrichtung der Landesverwaltungsgerichte, der also auch ca. 70 Jahre totes Recht war und seitdem immer wieder einmal novelliert wird. Wir werden sehen, ob wir die Landesverwaltungsgerichte bekommen, denn heute erzählt ja der Verwaltungsgerichtshof, er könnte seine Arbeit nicht mehr machen.

Es kann nicht angehen, daß man einfach sagt: in Wien am Judenplatz 11 haben die Leute zu viel zu tun. Daher schicken wir die Akten in die Länder zurück. So kann es wohl nicht gehen! Daß man einfach sagt, dann macht man Landesverwaltungsgerichte und dann zahlt ihr euch alles selber und die Bundesverwaltung wird dann in ihrer Kontrolle von den Ländern bezahlt. Das sind fundamentale

Punkte. Auch wenn das Geld nicht alles regiert, aber diese Art der Bundesstaatsreform kann nicht funktionieren.

Herr Präsident! Am 20. Juni nehme ich an, daß Sie in Wien sein werden im Bundesländerhaus beim Symposium über Bundesstaatsreform und EU-Beitritt. Ich erachte es für sinnvoll und notwendig, daß wir dieses Thema, das wir heute zum Gegenstand der dringlichen Anfrage gemacht haben, auch dort, soweit es thematisch dazupaßt, in die Diskussion einbringen, um einen regen Meinungsaustausch mit Föderalismusexperten aus anderen Bundesländern zu führen und mit anderen Landtagen das Thema zu besprechen.

Denn diese Angelegenheit muß verbessert werden. Sonst sind wir nur mehr das ausführende Organ der Europäischen Kommission und damit der Rahmengesetzgebung des Bundes und verlieren mit Ausnahme von absoluten Zwergbereichen dann jegliche Kompetenz und dann auch jegliche Existenznotwendigkeit und ich glaube, daß der Salzburger Landtag es wert ist, daß man ihn behält und daß man ihn mit sinnvollen Inhalten ausstattet, die er in der Lage ist, zu erfüllen und die er gerne erfüllt. Sonst wird sich der Bürger mit Recht fragen, warum er einen Landtag wählt. (Beifall der FPÖ-Abgeordneten)

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Prof. Dr. Firlei!

Abg. Dr. Firlei: Herr Präsident! Hohes Haus!

Man könnte zu dieser Debatte ein Bild in den Raum stellen. Dieses bekannte Bild: Der Landtag bellt, etwas abgewandelt, der Landtag bellt und die Karawane zieht weiter.

 

Nur, die Karawane, meine Damen und Herren, ich meine damit die Regierungskonferenz in Turin tritt auf der Stelle. Sie tritt in peinlicher Weise aber auch vorhersehbar auf der Stelle.

Frage des Tages heute, wenn Sie die in der Altstadt stellen würden, was assoziieren Sie mit Turin, ja. Erster Punkt sicher Juve, nicht, aufgrund des wirklich beachtlichen Spiels. Ein Spiel, das sicher glücklich gewonnen wurde, aber verdient gewonnen wurde. Zweite Assoziation wahrscheinlich Fiat, nicht, und bei einigen vielleicht vor Turin links abbiegen um nach Monte Carlo zu kommen oder so irgendwas. Und bei einer ganz kleinen schlanken Minderheit würden Sie eine Assoziation Turin Maastricht II finden.

Wobei das ja auch für sich schon eher signifikant ist, ja. Daß eine Regierungskonferenz sich Maastricht II nennt. Und in Turin stattfindet, wobei ja Maastricht ein großer Schatten auf der Europäischen Union ist, ja. Und die Vorwegbezeichnung, Frau Präsidentin, dieser eigentlich von einigen, auch von mir mit großer Hoffnung bedachten Regierungskonferenz als Maastricht II ja schon ein böses Omen darstellt.

Ja, meine Damen und Herren! Zu den sehr wichtigen und fundierten Ausführungen des Herrn Ersten Präsidenten ist nicht viel dazu zu sagen. Das ist alles richtig und die Sozialdemokratische Fraktion unterstützt diese Position und diese Linie vorbehaltslos. Nur, man muß ein anderes auch dazu sagen. Selbst wenn ein effizientes Länderbeteiligungsverfahren bestünde, müßte man das mit dem Ausdruck "der Berg kreiste und ein Mäuslein wart geboren" bezeichnen.

Denn von der Konstruktion her, von der ganzen Konstruktion der Europäischen Union her ist ja der heutige Aufbau einer Mitwirkung der Einzelstaaten und dann vielleicht auch noch der Regionen und optimalerweise auch der Gemeinden ein völliges Unding. Ich bringe es auf den Punkt. Europäische Politik muß in Europa gemacht werden

und nicht in Wien und nicht in Salzburg! Denn die Fragen, um die es dabei geht, ob es der Rinderwahnsinn ist, ob es die transeuropäischen Netze sind, ob es die Beschäftigungspolitik ist und was immer. Das sind doch Fragen, um die politisch auf der europäischen Ebene zwischen den verschiedenen politischen Positionen gerungen werden muß! Und nicht Fragen, die sozusagen zwischen den Staaten oder zwischen den Regionen ausgefochten werden müssen. Und das ist der grundlegende Konstruktionsfehler der heutigen Europäischen Union!

Dh. also, um Demokratie in das ganze Werkel hineinzubringen, brauchen wir nicht einen Stufenbau von Mitwirkungsrechten, die ja letztlich eine große Verhinderungsmaschine sind. Das ist ja das Problem in Turin. Sondern da brauchen wir diejenigen, im Sinne ei-ner Beteiligung an diesen Prozessen, die in diesem Antrag nicht drinstehen. Da haben Sie nämlich jemanden vergessen. Nicht! Da steht drinnen, ich schätze diesen Antrag natürlich, ja. Es steht drinnen, daß der Landtag von einer tatsächlichen Einflußnahme ausgeschlossen wird. Ja wo bleibt denn der Bürger? Den haben wir vergessen.

Wo bleibt denn der Bürger mit seiner Meinung zur Europapolitik, mit seiner Meinung zur Ökologisierung, mit seiner Meinung dazu, ob Europa, zB was derzeit passiert, man stelle sich diesen Wahnsinn vor, auf drei Ebenen Transportnetze aufbaut. Einen gigantischen Aufbau des Straßennetzes und des Autobahnnetzes. Die Alemagna werden wir bald wieder einmal diskutieren können. Ja, schon, sage ich jetzt hier. Einen gigantischen Aufbau des Straßennetzes. Einen gigantischen Aufbau der völlig sinnlosen Schnellzugverbindungen in Europa, ja! Und einen gigantischen Ausbau, so wie es nämlich jetzt passiert, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, weil Sie mich ein bißchen skeptisch angeschaut haben. Und einen gigantischen Ausbau des Nahflugwesens, ja. Dh. wir kriegen drei Netze. Der, der es ei-

lig hat, wird sich in den Flieger setzen. Der wird nicht den Zug nehmen.

Okay! Was immer. Aber das sind ... (Zwischenruf Abg. Haider: Was ist Ihrer Ansicht nach sinnvoll? Wie kommen wir weiter?) ... Ich bin ja kein Verkehrspolitiker. Ich sage nur. Wie konzipieren wir das europäische Verkehrsnetz. Und mit welchen Kosten, ja, und mit welchen Kosten und wo setzen wir die Prioritäten, ja? Das ist eine europäische Frage und keine Frage, die in Salzburg oder in Wien zu diskutieren ist, sondern die europaweit zu diskutieren ist in der Auseinandersetzung zwischen Grünen, Freiheitlichen, Konservativen und was es sonst noch alles gibt.

Dort gehört das hin und das ist der Fehler! Und warum passiert das nicht? Warum passiert das nicht? Weil niemand, auch nicht der Herr Bundeskanzler, und auch nicht der Herr Schüssel, kapiert haben, daß aus diesem Europa ein Bundesstaat, und zwar ein demokratischer Bundesstaat werden muß! Daß die Bürger von Salzburg ihre Abgeordneten in Straßburg wählen und die dort parlamentarische Entscheidungen zu treffen haben!

Und wenn das nicht gelingt, dann wird Europa auf der Stelle treten. Dann wird weiterhin der Landtag bellen, ja, und die Karawane in Turin herumscharren und sich immer tiefer eingraben. Weil das ist ein Modell der Stagnation, der Nichthandlungsfähigkeit. Wenn ich ständig Institutionen schaffe, die nur blockieren. Die sagen, nein das wollen wir nicht. Wir binden den Bund. Ja. Und dann muß man sich einstimmig, bitte, müssen sich die Staaten über diese ganzen Dinge einigen sowie die Länder einhellig das beschließen!

Warum haben wir nichts gemacht zu Maastricht II? Die Sozialdemokraten. Wenn wir gesagt hätten Europaausschuß, machen wir etwas zu Maastricht II. Na da hätten wir einen schönen Antrag gekriegt. Dann wäre das weitergegangen, ja, wir wären untergegangen. Nicht.

Obwohl wir die stärkste Fraktion in Europa sind, die Sozialdemokraten, wären wir untergegangen im Salzburger Landtag. Und dann hätte man geschaut, was für ein gemeinsamer Beschluß zwischen den Ländern gefaßt worden wäre, dann hätte der Bund immer noch ausscheren können, weil er aus wichtigen außen- und integrationspolitischen Gründen ausscheren kann.

Was kommt denn bei so einem Verfahren raus? Ich möchte, daß der Herr Wandaler und der Herr Habsburg und sonst jemand hier direkt gewählt wird und in einem Parlament sitzt, wo er Gesetze beschließen kann. Und wo er sich artikulieren kann. Das ist Demokratie! Aber nicht über fünf Ecken die Europapolitik beeinflussen zu wollen. Das ist die Grundfrage heute in Europa und da liegen Sie alle mit Ihrem komischen Subsidiaritätsprinzip völlig falsch! Ja. Weil wir Beschäftigungspolitik in Europa brauchen! Nicht Subsidiarität! Ja! Aber die muß demokratisch legitimiert sein und daher brauche ich ein Europäisches Parlament, das direkt legitimiert wurde! (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Ich habe bis zum Umfallen in der Sozialdemokratischen Partei für das Konzept eines Europäischen Bundesstaates gekämpft! Und das sehen Sie auch. Es gibt eine Positionsbestimmung der SPÖ, ja. Die sagt, wir wollen einen schlanken, effizienten, demokratischen, europäischen Bundesstaat, ja! Das gibt es, ja! Nur, in dem Papier, das jetzt in Turin von Österreich vorgelegt wurde, ist davon nichts mehr drinnen. So wird Europapolitik in Österreich gemacht! Es gibt keine demokratische Debatte über europäische Politik! Das ist der Hauptfehler! Daneben ist die Frage der Mitwirkung des Landtages eine Nebenfront. Das wollte ich damit klarstellen.

Natürlich, Herr Präsident! Solange es das nicht gibt, Sie wollen ja alle den Europäischen Bundesstaat nicht. Damit wollen Sie aber auch nicht Europa. Damit wirtschaften Sie Europa zu einer Kolonie herunter. Das sage ich Ihnen hier, ja. Wenn Sie nicht ein hand-

lungs- und gestaltungsfähiges demokratisches Europa wollen, wirtschaften Sie dieses Europa herunter! Es wird desintegriert werden, weil dann ist Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik und Ökologiepolitik in Europa nicht möglich. Und ohne diese Fundamente der Europäischen Politik wird dieses Europa wieder zusammenfallen in Kleinstaaterei! ... (Zwischenruf Abg. Haider: Marxist!) ... Das ist, ich bin kein Marxist, ich bin Demokrat. Wie wohl, Herr Kollege, die meisten Marxisten hoch anständige Demokraten waren und sind! Das muß Ihnen auch einmal gesagt werden.

Aber das ist die Grundfrage. Und meine These ist die, meine Damen und Herren. Schäfer, ein hoch angesehener Politikwissenschaftler, spricht in diesem Zusammenhang, im Zusammenhang mit dem Länderbeteiligungsverfahren von einer Politikverflechtungsfalle.

Diese Politikverflechtungsfalle ist eben das, was ich geschildert habe. Man kann nicht wichtige Entscheidungen in institutionelle Prozesse hineinschicken, die so kompliziert sind, daß jeder mitredet. Natürlich wäre es sinnvoll, daß die Gemeinden auch mitreden. Natürlich wäre es sinnvoll, daß die Sozialpartner auch bei den Gesetzen in Europa mitreden. Natürlich wäre es sinnvoll, daß man eine Kammer der Regionen haben, die ein Vetorecht hat. Ja, wieviel denn noch, ja? Wieviel Blockierungsmacht in Europa wollen Sie denn noch? Und da sage ich Ihnen dazu: Da steht ein beinhartes neokonservatives Konzept dahinter, das alles zu verhindern!

Subsidiaritätsprinzip ist ja nett, klingt ja wunderbar. Klein, schön, Familie! Nichts, gar nichts! Da geht es darum, den Binnenmarkt, der jetzt schon da ist, ja, und der alles an Sozialem und Ökologischem hinwegfegt, ja, und jetzt noch dazu in einer globalisierten Ökonomie, wir haben ja gesehen, daß Europa in vielen Bereichen seit zwei Jahren nicht mehr handlungsfähig ist, ja. Weil sich Europa von Weltmacht nicht abgeschottet hat und nicht gesagt hat, wir machen ein eigenständiges soziales und ökologisches Mo-

dell, sondern wir stellen uns der beinharten Konkurrenz mit Japan und mit anderen Wirtschaftsblöcken. Na klar, kommt das dann raus. Da gibt es natürlich keine Kostenwahrheit im Verkehr.

Also meine Damen und Herren! Das, das ist die Grundfrage. Und sie wird nicht demokratisch diskutiert. Die Schicksalsfrage für Österreich, ja, wie sich Europa weiterentwickelt und wo es seine Handlungsfähigkeit finden kann, wird nicht diskutiert. Das ist der Hauptfehler! Ein Fehler, der bewußt eingegangen wird, ja! Ein Fehler, der auf die mangelnde Weitsicht, die unserer Bundesregierung zurückzuführen ist, überhaupt nicht begriffen hat, um was es bei Europa geht!

Kleinkrämerei, Kleingeisterei herrschen hier, meine Damen und Herren! Und es sind leider nur sehr wenige, ja, wie der Abgeordnete Voggenhuber zB oder auch Personen im Bereich der Liberalen, die hier diese Weitsicht aufbringen und sagen, Binnenmarkt okay. Aber Flankierung durch Sozialpolitik, Ökologiepolitik und durch eine eigenständige Kultur und Medienpolitik in Europa, ja. Dazu brauchen wir einen demokratischen Bundesstaat und kein Mitwirkungsverfahren! Das ist eine falsche Schiene! Das muß man den Leuten sagen, Freunde! Das Mitwirkungsverfahren ist ein Aufbegehren gegen diese beinharte Logik, damit wir uns wenigstens in einigen Punkten artikulieren können.

Aber es kann eine Weiterentwicklung Europas zu einem Staat, der der Bedeutung dieser wunderbaren Gesellschaft in Europa und seiner kulturellen Traditionen angemessen ist, nicht ersetzen. Wir Sozialdemokraten haben in unserem Papier, das untergegangen ist in dieser Unterlage, in dieser grauslichen Unterlage, die da nach Turin gekommen ist, ja, haben wir auch eins gesagt: Dieser demokratische europäische Staat ist machbar. Aber nur auf der Basis einer Kulturoffensive. Und deswegen haben wir gesagt. Europa muß vor allem den kulturellen Tip herstellen, damit die Bevölkerungen dieser

Staaten nicht mehr nur als Salzburger, als Österreicher, als Lungauer denken. Sondern daß sie als Europäer denken!

Ein Europäisches Parlament erfordert ja, daß ich den Rinderwahnsinn nicht als Lungauer oder als Engländer sehe, sondern als Konsument oder von mir aus auch als jemanden, der Rinder aufzieht, ja! Das sind doch Interessengegensätze und keine Gegensätze zwischen Staaten.

Die Grenzen, meine Damen und Herren, verlaufen heute nicht mehr zwischen den Staaten, sondern zwischen oben und unten. Das ist die Wahrheit, die auf einer Mauer in Berlin gestanden ist, ja. Und wenn man das beherzigt, dann bekommen wir auch das Europa, das wir brauchen, ja. Das ist der Zusammenhang, den ich mir erlaubt habe, kurz herzustellen in dieser Debatte, weil sie, so wichtig sie ist, ja, unbestreitbar diese Mitwirkungsdebatte und wir unterstützen die Positionen des Herrn Präsidenten hier, ein Nebengeleise ist. Wir müssen die Europapolitik dorthin zuspitzen, wo die wirklichen Entscheidungen fallen und was heute wirklich wichtig ist. Und das habe ich versucht, mit ein paar Worten klarzumachen! Ich war vielleicht etwas engagiert, aber das ist eine Überlebensfrage für uns! (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Nächste Wortmeldung, Herr Klubobmann Dr. Burtscher! Es stehen noch genau vier Minuten zur Verfügung!

Abg. Dr. Burtscher: Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Firlei!

Die stärkste Fraktion in Europa, das ist immerhin eine Gleichsetzung zwischen Europa und EU, die ich mich bis zum Umfallen, wie Du sagst, bemühe, nicht stattfinden zu lassen, weil sie der politischen Realität nicht entspricht und nicht angemessen ist.

Ich bitte auch das, weil es so ein imperiales von Kolonisationsgedanken getragenes Gehabe ausdrückt, vielleicht allmählich zu korrigieren. Du sagst, Kollege Firlei, Fragen die europaweit zu diskutieren sind. Und das trifft den Kern der Diskussion. Und da sind wir Welten auseinander. Fragen, die europaweit zu diskutieren sind. Das sind dann eben auch Fragen, bei denen man sich die Frage stellen muß, wie geschieht diese Diskussion. Ist das ein rationaler Diskurs? Reden die Menschen, wenn sie an der Algarve, in Lappland und in Mitteleuropa über Fragen der Rinderzucht, der transeuropäischen Netze oder über irgendwelche Regulierungs- oder Deregulierungsfragen sich unterhalten, reden sie dann über dasselbe?

Und ich behaupte, sie tun es nicht! Es ist vorgeblich ein Diskurs, vorgeblich ein rationaler Diskurs, in dem die Betroffenen selbst auf den abgehobenen Ebenen der Politik und der Beamten so tun, als würden sie über dasselbe reden. Sie tun es nicht! Und die Ergeb-nisse sind deswegen in so vielen Zusammenhängen irrational und die Ergebnisse sind deswegen so einschneidend, entscheidend über die berechtigten Bedürfnisse der Menschen hinweggehen, weil sie eben nicht anknüpfen an dem, was die Menschen aus ihren Lebenssituationen heraus in diesen Diskussionsbeitrag einbringen können, weil sie eben davon abgeschnitten sind.

Und zwar nicht nur die 370 Millionen, die in der EU nun organisiert sind vielleicht, auch einmal als EU-Bürger, sondern eben auch jene, die vorgeblich hier mit Sachwissen unterwegs sind. Und ich bestreite das nicht, daß da kundige Menschen unterwegs sind. Nur: Sie können das nicht mehr im Rahmen eines demokratischen Prozesses tun!

Und das ist der fundamentale Irrtum, den Du in Deiner Argumentation begehst und es ist politisch gesehen nicht ein neokonservatives Projekt, sondern es ist dieser im Zentralismus sich zeichnender Prozeß, ein zutiefst sozialdemokratisches Projekt. Die EU, so wie

sie heute konzipiert ist, ist eine sozialdemokratische EU. Das kann ich Dir genauso vorhalten, wie Du natürlich dann im Bereich der ökonomischen Entwicklung sagen kannst, wir können dem nicht mehr wirkungsvoll entgegenwirken.

Und jetzt komme ich zur eigentlichen Anfrage. Herr Präsident! Eine Minute! Ich bin enttäuscht darüber, daß im Landtag nach einer Diskussion, die wir vor Jahren hier geführt haben über Mitwirkungsrechte und wo uns verkauft wurde, daß es nur um den Preis eines wesentlichen und entscheidenden Mitwirkungsrechtes des Landes Salzburg und der anderen Bundesländer überhaupt eine Zustimmung der politischen Kräfte, ÖVP, SPÖ und andere möglicherweise, geben kann zum EU-Prozeß, daß es dann, wenn diese Mitwirkung eingefordert wird, die verfassungsmäßig in der österreichischen Bundesverfassung festgelegt ist, daß es dann, wenn diese Mitwirkungsrechte eingefordert werden, lapidar heißt, wir müßten über ganz anderes diskutieren.

Herr Präsident! Es gibt eine einheitliche Stellungnahme der Länder zum Regierungspapier, die Regierungskonferenz in Turin betreffend. Und diese einheitliche Stellungnahme der Länder wurde von der Regierung schlichtweg in einem wesentlichen Punkt nicht beachtet und damit hat die Regierung den Art 23d des Bundesverfassungsgesetzes mißachtet und gebrochen. Das behaupte ich! Und ich habe im Landtag deswegen den Antrag gestellt, daß dieser Bruch der Verfassung hinsichtlich der Mitwirkungsrechte des Salzburger Landtages, daß das zum Beschluß erhoben wird, daß wir damit nicht einverstanden sind. Und was haben Sie und Ihre Fraktionskollegen und die Kollegen von der Sozialdemokratischen Partei gemacht? Sie haben gesagt, das ist uns nicht so wichtig.

Man kann darüber reden, ob die Mitwirkungsrechte, Kollege Firlei, da rede ich gerne mit Dir, ob das überhaupt einen Sinn macht. Das sage ich als Internationalist. Apropos: Marxismus und Demokratie

waren nie fundamentale Gegensätze. Das Bild, das sich so präsentieren läßt, das halte ich zumindest für eine Ausblendung von Zusammenhängen, wie ich sie ungern höre.

Aber ich würde gerne mit Dir darüber reden, wie die Mitwirkungsrechte konzipiert sind und ob sie überhaupt einen Sinn ergeben. Aber wenn wir schon einmal minimale Mitwirkungsrechte im Verfassungsrang konzipiert haben, dann legen wir sie bitte nicht beiseite, so, als hätten wir damit nie etwas zu tun haben wollen. Und das ist bitte gelinde gesagt eine Schande für den Salzburger Landtag, wenn er so damit umgeht, nur weil es unliebsam ist.

Freilich, es würde in diesen Prozeß etwas Sand hineinbringen. Sand, in das, was da so geölt abläuft, über die Menschen hinweg abläuft, auch über Regierungen, nationale Regierungen hinweg ab-läuft. Es würde die Notwendigkeit mit sich bringen, daß man aufbegehrt und sagt, das darf so nicht stattfinden, weil es der Konzeption widerspricht.

Zweiter Präsident Mag. Thaler (unterbricht): Bitte zum Ende zu kommen!

Abg. Dr. Burtscher (setzt fort): Ich komme damit zum Schluß, Herr Präsident! Es wäre das aber möglicherweise genau in Deinem Sinn, den Du hier ansprichst, Kollege Firlei. Auch ein heilsames Aufbegehren, daß diejenigen, die hier in diesem Prozeß wesentliche Rechte und Artikulationsmöglichkeiten haben, aufwachen und sagen: Wir sind meilenweit oder sogar Welten von dem entfernt, was wir vorgeben zu tun und was wir unseren Bürgern tagtäglich vorgaukeln! (Beifall der BL- und FPÖ-Abgeordneten)

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Damit ist diese Anfrage einer Erledigung zugeführt. Wir kommen damit zu

 

2.4 Dringliche Anfrage der Abg. Meisl, Dr. Burtscher und Dr. Hochreiter an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger betreffend den Nahverkehr und die Nahverkehrsfinanzierung im Bundesland Salzburg - Nr. 478 der Beilagen

Ich bitte um Verlesung!

Abg. Fritzenwallner (verliest die dringliche Anfrage)

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Danke! Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!

LHStv. Dr. Gasteiger: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten!

Nach dem breiten Exkurs in die Europäische Politik sollten wir jetzt zurückkommen auf die Niederungen des Alltags und ich werde versuchen, die Fragen so kurz und präzise wie möglich zu beantworten.

Zunächst zur Frage eins: Ein Regierungsbeschluß zum Ankauf von Triebwägen allein reicht bei weitem nicht aus, sondern es muß darum gehen, ein Gesamtfinanzierungspaket für vier Triebwagen unter Einbindung des Bundes, des Landes Oberösterreichs, der Stadt Salzburg, der Stadtwerke und des Landes Salzburg zu verhandeln. Denn ein Triebwagen allein würde bei weitem nicht ausreichen und die erhoffte Verbesserung nicht erbringen.

Ich werde daher alles daran setzen, was ich kann, daß es zu einem solchen Gesamtpaket kommt. Es wäre auch unklug, jetzt vom Land zu erklären, wir kaufen einen Triebwagen, weil dann die mögliche Verpflichtung anderer Finanzierungspartner nicht oder nur sehr schwer zu erreichen wäre. Ich meine also, es muß ein Gesamtpaket geben. Ich habe den Stadtwerken gegenüber schon erklärt, daß das Land

Salzburg zur Mitfinanzierung der notwendigen zusätzlichen Triebwägen bereit ist. Ich versuche derzeit, den Termin mit dem Verkehrsminister, der Scholten heißt, herbeizuführen, ebenso mit dem oberösterreichischen Nahverkehrsreferenten, mit der Stadt und den Stadtwerken, um hier ein Gesamtfinanzierungspaket zustande zu bringen.

Die Frage zwei: Nach Möglichkeit möglichst wenig, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, um das Landesbudget zu schonen. Aber mit dem Ziel, die Gesamtinvestition von S 120 Mio. zustande zu bringen. Ob im Budgetentwurf 1997 oder erst 1998 vorgesorgt werden muß, wird vom Ergebnis der Verhandlungen abhängen.

Zur Frage zwei: Das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Denn das wird von den Planungen der ÖBB abhängen und Sie wissen, daß die Planungen erst jetzt aufgenommen werden. Alles, was man jetzt an Ziffern nennt, sind Hausnummern, die Sie selbst schon oft gehört und gelesen haben, die aber nicht auf konkrete Planungen zurückzuführen sind. Wenn Sie die Hausnummern von mir hören wollen, ich bin gerne bereit sie zu wiederholen. Man spricht von S 1,7 Mrd. für den Ausbau der reinen Strecke und von einer weiteren Milliarde für die Durchbindung der Züge durch den Hauptbahnhof und die dadurch erzwungenen Baumaßnahmen im Bereich des Bahnhofs.

Zur Frage drei: Im Landeshaushalt wird Vorsorge getroffen für die Mitfinanzierung der Planung. Der Bund wird 60 % der Planung bezahlen, Land und Stadt Salzburg gemeinsam 40 %, wobei diese 40 % wiederum im Schlüssel 60 : 40 zwischen Stadt und Land geteilt werden.

Gleichzeitig haben wir uns zu verpflichten, einen Bestellvertrag für den Betrieb zu unterschreiben. Der Abschluß eines Vertrages scheitert derzeit daran, daß wir übereinstimmend mit den ÖBB der Auffassung sind, daß diese Mehrkosten etwa S 5 Mio. ausmachen werden. Das wäre verkraftbar. Die ÖBB wollen aber ein unbeschränktes

Haftungsrisiko des Landes im Ausmaß von S 23 Mio. vertraglich zugesichert erhalten. Das ist für mich nicht akzeptabel. Zu diesen Konditionen kann ich der Regierung keinen Vertragsentwurf zur Genehmigung vorlegen.

Zur Frage drei: Das sind rund S 140 Mio. pro Jahr. Zu 3.2: Ich halte eine Vereinbarung zwischen der Stadt und ihren Stadtwerken für notwendig. Zu 3.3: Kein Zwischenergebnis. Ich habe den Eindruck, daß das Parlament derzeit die Sache nicht ernst genug nimmt.

Zur Frage vier: Diese Frage bitte ich ans Parlament zu richten. Die kann ich nicht beantworten. Möglicherweise fehlt es am Geld. Zur Frage 4.2: Realisierung Regionalverkehrskonzept Pinzgau. Plan ab Herbst 1996. 4.3: Ich weiß nicht, welche abgespeckte Variante Sie meinen und kann daher diese Frage im Detail nicht beantworten.

Derzeit wird jedenfalls noch mit den Schulen verhandelt, weil sich ein modernes Nahverkehrskonzept erst dann wirklich vernünftig realisieren ließe, wenn es gelänge, gestaffelte Schulbeginnzeiten zu erreichen, wenn nicht alle Schulen zum gleichen Zeitpunkt ihre Tore für Schüler und Lehrer öffnen würden.

Die Frage nach dem Zuschußbedarf: Bei einem Gespräch am 13. März mit den Bürgermeistern des Pinzgaues war davon die Rede, daß rund S 12 Mio. aus dem Konzept zusätzlich zu finanzieren sind, wobei ein Subventionsbedarf von rund S 8 Mio. zur Rede und zur Diskussion stand. Ich habe damals vorgeschlagen, die Subventionen jedenfalls auf S 6 Mio. zu reduzieren und diese S 6 Mio. im Verhältnis 2 : 1 zwischen dem Land Salzburg und den Gemeinden aufzuteilen. Darüber wurde dann Einvernehmen erzielt und die Verhandlungen fortgesetzt mit dem Ziel, auch entsprechende Nachlässe von seiten der Anbieter der öffentlichen Nahverkehre zu erreichen. Weil der

Eindruck entstanden ist, daß vor allem die Post relativ teure Angebote gestellt hat.

Zur Frage 4.5.: Diese Frage habe ich beantwortet. Ich habe den Bürgermeistern damals angeboten, daß unter der Annahme eines Nettoabgangs von S 6 Mio. zwei Drittel vom Land zu finanzieren wären und ein Drittel von den Gemeinden. Damit waren die Bürgermeister einverstanden.

Ja, damit sind die Fragen, soweit sie gestellt worden sind, aus meiner Sicht beantwortet! (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Saliger!

Abg. Saliger: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Kollege Burtscher!

Für die Einbringung dieses Antrages möchte ich ebenfalls an dieser Stelle danke sagen, weil wir wieder einmal über etwas diskutieren können, was wir an einer anderen Stelle deutlich machen sollten.

Ich möchte ein paar Feststellungen zu dieser dringlichen Anfrage machen. Es gibt im Bundesland Salzburg kaum eine unterschiedliche Meinung, zumindest in den politischen Parteien, über öffentlichen Personennahverkehr. Es gibt keine unterschiedlichen Vorstellungen. Das hat sich auch dokumentiert in der Frage, als Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger die, glaube ich, sogar persönlich gewidmete goldene Schiene erhalten hat und daß die Frau Kollegin Burgstaller ebenfalls erhalten hat und daher also hier die Übereinstimmung, auch seitens der Verkehrsinitiativen, die hier in vorbildhafter Weise für das gute Gewissen sorgen, daß hier eine gemeinsame Vorgangsweise in allen Bereichen geplant ist.

 

Wir haben ausgezeichnete Fachleute. Wir haben ausgezeichnete Fachleute. Wir können uns glücklich schätzen darüber. Wir haben ausgezeichnete Ergebnisse und das ist von allen Seiten dokumentiert im Verkehrsverbund. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, daß es mit dem öffentlichen Verkehr im Bundesland Salzburg eigentlich ganz gut bestellt ist.

Woran es allerdings fehlt, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein gemeinsames Vorgehen gegenüber aller gegenüber dem Bund. Und ich möchte das deshalb noch einmal deutlich sagen, weil das Verständnis aller im Sinne gebührender Sparsamkeit in den Verhandlungen für das Landesbudget mit dem Bund manchmal fehlt. Sonst gäbe es diese dringliche Anfrage, Herr Kollege Burtscher, nicht, sondern es gäbe für eine gute Ausgangsposition in den Verhandlungen mit dem Bund eine gemeinsame Vorgangsweise, wie man sich das vorstellt, daß man zu dem Geld kommt, daß man die von Ihnen legitim hier geforderten Maßnahmen auch umsetzen kann. Darum geht es in erster Linie.

Eine gemeinsame Vorgangsweise aller politischen Parteien. Ich habe das initiiert. Ich darf Ihnen das noch einmal sagen. Mit allen Bundesländern gemeinsam. Gegenüber dem Bund, mit dem Inhalt des sogenannten Eugendorfer Papiers. Ich rufe es noch einmal in Erinnerung. Dieses Eugendorfer Papier, das Papier aller Beamteten, Nahverkehrs- oder Verkehrsreferenten aller Bundesländer, die sich in Eugendorf im vergangenen Jahr getroffen haben. Ein Papier formuliert haben, das zugrunde liegt einer Forderung nach einem Nahverkehrsfinanzierungsgesetz. Ich möchte Ihnen die Zeit nicht nehmen und uns die Zeit nicht nehmen. Aber das Papier ist ja bekannt in seinen Zielvorstellungen. Dieses Papier ist bekannt in seinen Überlegungen, was die Konzessionsvergabe in der Zukunft betrifft.

Es ist auch bekannt, worum es geht in der Frage. Von Tarifen, dh. das sich Auseinandersetzen auf Länderebene mit dieser Frage und es

ist natürlich und das ist das Hauptziel, dieses Papiers, es geht um die Finanzierung von seiten des Bundes. Wir können in dieser Frage nicht oft genug einmahnen. Und der Herr Landeshauptmann-

Stellvertreter hat das ja sehr deutlich gesagt und er hat zur Frage drei keine Antwort gegeben oder geben können. Weil im Bund offensichtlich das Geld oder auch manchmal die Bereitschaft fehlt.

Ich lade herzlich ein! Wir haben vor, am 27. Juni ein Gespräch mit den Abgeordneten im Nationalrat durchzuführen. Ein Gespräch mit allen Verkehrssprechern aller politischen Parteien. Warum? Weil wir den Druck von den Bundesländern erhöhen müssen.

Ich bitte alle, die wirklich mit wahren Herzen daran sind, den öffentlichen Personennahverkehr jenen Stellenwert zu geben, von dem wir immer hier reden, daß wir es gemeinsam dazu bringen, daß wir die Finanzierungsmöglichkeiten haben.

Morgen werden wir das erste Mal sehen, wie das funktioniert auf der Strecke nach Freilassing, wenn hier die vier Stationen mit einbezogen sind in diesen Test mit der Garnitur aus Karlsruhe.

Dh. also, es ist etwas in Bewegung. Es geht nur in erster Linie um die Finanzierung. Sie kennen unsere budgetäre Situation! Sie kennen unsere klare Position zum öffentlichen Verkehr. Wir sagen ein eindeutiges und klares Ja. Wir brauchen aber dazu eine eindeutige und klare Positionierung der österreichischen Bundesregierung und des österreichischen Parlaments.

Alle Abgeordneten im Nationalrat sind daher aufgefordert und das ist eine gemeinsame Vorgangsweise, die alle Länder pflegen sollten, sonst kommt es zu dem Ungleichgewicht, Herr Kollege Burtscher, daß zwischen den Bundesländern im Westen und zwischen denen, die näher an der Bundesregierung liegen, es zu diesem finanziellen Ungleichgewicht kommt. Und dieses finanzielle Ungleichge-

wicht hat uns in die Situation versetzt, bedauerlicherweise, daß es in Wien eine Nahverkehrsmilliarde gibt und immer wieder Ausgleich in diese Richtung und bei uns im Westen wir immer am Hungertuch nagen.

Daher ist es notwendig, eine gemeinsame Vorgangsweise zu pflegen. Ich bitte Sie und lade Sie alle dazu ein! (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Als nächster zu Wort gemeldet, Abg. Dr. Meisl!

Abg. Dr. Meisl: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Thema Nahverkehr. Die Ursachen des Verkehrs sind ja bekannt. Durch die Arbeitsteilung, durch die räumliche Funktionsaufteilung von Wohnen, Arbeiten und Freizeit erfordert eine gewisse Mobilität. Und Mobilität ist sehr einfach und heutzutage noch relativ billig und bequem mit dem motorisierten Individualverkehr zu bewerkstelligen.

Dabei gibt es aber eine Reihe von Nachteilen, die erst nach und nach zum Vorschein kommen. Neben dem Sicherheitsproblem und den Umweltbelastungen durch Lärm und Abgase gibt es in den Ballungsgebieten Kapazitätsgrenzen und das erzwingt effektivere Lösungen.

Die Lösungen sind im wesentlichen bekannt. Die Umsetzung dieser Lösungen scheitern aber am Sonntagsredensyndrom. Am Sonntag wird sehr viel versprochen und am Montag wird manches nicht mehr gehalten. ... (Zwischenruf Landesrat Dr. Raus: Die Bürgerliste spricht nur am Sonntag.) ... (Zwischenruf Abg. Dr. Burtscher: Nur geringer Lacherfolg. Nicht einmal die eigene Partei findet es witzig!) ...

Diese Beobachtung habe ich nicht gemacht. Beispiele für dieses Syndrom sind eben Verkehrskonzepte, die eben sehr schleppend umge-

setzt werden oder auch in der Raumordnung die räumlichen Entwicklungskonzepte.

Ich darf aber nun etwas konkreter werden und es ist ja auch der Anlaß dieser dringlichen Anfrage. Es wird sehr viel gesprochen aber relativ wenig gehandelt.

Ich beginne mit dem Ausbau der Radwege. Hier wird ja auch berichtet, wenn S 40 Mio. für Radwege investiert werden. Ausführlich. Bei Straßenbauten geht es schon um andere Größenordnungen. Hier wird also ein schlechter Vergleich gezogen. Ich darf als Beispiel nur erwähnen, die Forderung des Radweges zwischen Golling und Hallein. Seit 1989 verfolge ich das und es wird von verschiedenen Seiten, von Gemeinden und auch Tennengauer Landtagsabgeordneten gefordert. Es gibt etliche Schreiben an die Landesregierung. Es hat sogar zwei Treffen mit zuständigen Landesräten gegeben. Als Antwort ist immer gekommen, zuerst müssen die Gemeinden Verkehrskonzepte entwickeln, dann müssen die Gemeinden Grundablösen bewerkstelligen, dann muß die Gemeinde die Vorfinanzierung bewerkstelligen und trotzdem, nach sieben Jahren kann man noch von keinem Ende der Realisierung dieses Projektes reden.

Auf der anderen Seite muß ich feststellen, daß die Rücklagen bezüglich des Radwegeausbaus laufend steigen. Ende 1994 war eine Rücklage gegeben von S 2,8 Mio. und der jüngste Rechnungsabschluß zeigt eine Rücklage für den Radwegebau von S 5 Mio. Ende 1995.

Ich komme nun zum eigentlichen Thema. Zum öffentlichen Nahverkehr. Lokalbahn. Erfreulicherweise gibt es hier eine enorme Fahrgaststeigerung. Ungefähr 10 % jährlich. Man braucht kein Hellseher sein, daß das zu Kapazitätsengpässen führt, daß eine Reihe von Menschen in diesen Garnituren stehen müssen und es wird in absehbarer Zeit der Fall eintreten, daß manche nicht mehr mitgenommen werden können.

Das erfordert die Anschaffung von neuen Triebwägen für die Lokalbahn. Und hier ist rascher Handlungsbedarf gegeben. Denn wenn man jetzt bestellt, dann werden die Triebwägen zum ersten Mal 1998 fahren können. Man ist sowieso schon etwas zu spät dran.

Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Gasteiger! Sie haben gesagt, das ist alles abhängig von einem Gesamtfinanzierungskonzept. Das ist schon richtig. Mich würde aber interessieren, welchen zeitlichen Horizont Sie gesetzt haben, um die Verhandlungen zum Abschluß zu bringen.

Nächstes Thema Schnellbahn Salzburg - Freilassing. Hier wird auch schon jahrelang darüber diskutiert und gesprochen. Der Landtagsausschuß hat sich am 27. September 1995 damit beschäftigt und einen Antrag vorgeschlagen zu beschließen, ist auch im Landtag beschlossen worden mit der Reihe der Maßnahmen, die durch die Landesregierung gesetzt werden sollen. In diesem Antrag ist enthalten, daß die Landesregierung ersucht wird, bis zum 31. März 1996 einen Zwischenbericht dem Landtag vorzulegen.

Bis heute liegt dieser Zwischenbericht meines Wissens noch nicht vor. Sie haben richtig gesagt, es geht um Investitionen in der Größenordnung von S 1,5 Mrd., S 1,7 Mrd. Die ÖBB wäre bereit, nach jüngster Auskunft, diese Investition zu tragen mit der Bedingung, daß das Land Salzburg bereit ist, eine langfristige Kooperation einzugehen. Dh. also Beteiligung des Landes bei der Anschaffung der Garnituren, dh. aber auch der Unterzeichnung eines Bestellervertrages. Immerhin geht es bei diesem Projekt, wie kürzlich im Radio gemeldet wurde, von 50.000 potentiellen Fahrgästen.

Ein anderes Thema ist der Pinzgau. ÖPNV-Regionalverkehrskonzept Pinzgau. Geplant war, daß dieses Konzept umgesetzt wird mit der Fahrplanänderung am 2. Juni 1996. Wie ich kürzlich erfahren habe, soll das später sein. Hier die konkrete Frage noch einmal an Sie, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter. Wann ist jetzt geplant, daß

dieses Konzept umgesetzt wird? Entscheidend insgesamt ist immer die Finanzierung, der springende Punkt anscheinend. Von vielen Seiten wird gefordert, es muß von Bundesseite ein Nahverkehrsfinanzierungsgesetz geben. Es ist schon vom Kollegen Saliger erwähnt worden, daß die beamteten Länderverkehrsreferenten sich in Eugendorf getroffen haben und ein Eugendorfer Papier verfaßt haben zu diesem Thema ua. Das war im März 1995. Seither ist wenig passiert.

Abschließend vielleicht zusammengefaßt die Fragen an Sie, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger. Welche Überlegungen gibt es Ihrerseits, daß die Projekte des Nahverkehrs in absehbarer Zeit umgesetzt werden, unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen? Konkret: Wann ist zu rechnen, daß eine Entscheidung fällt bezüglich der Triebwagen für die Lokalbahn? Nächstes Thema Ausbau drittes Gleis. Wann wird es den Zwischenbericht an den Landtag geben? Nächste Frage: Wann kommt es zur Umsetzung des Regionalverkehrskonzeptes Pinzgau und welchen Druck werden Sie Ihrerseits Richtung Bund entwickeln, daß es möglichst bald ein von vielen Seiten gefordertes Nahverkehrsfinanzierungsgesetz gibt. (Beifall der BL-Abgeordneten)

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Als nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Klubvorsitzende Mag. Burgstaller!

Abg. Mag. Burgstaller: Meine Damen und Herren!

In aller Kürze: Noch nie waren die Rahmenbedingungen für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Bundesland Salzburg so günstig, wie sie zur Zeit sind. Zum einen haben wir ein sehr engagiertes Regierungsmitglied, wenn es darum geht, wirklich auch Visionen, nicht nur bis zum Jahr 1999 zu haben, sondern auch darüber hinaus.

 

Zum zweiten haben wir zum ersten Mal im Bundesland Salzburg ein eigenes Regionalmanagement bei der ÖBB und wir müssen nicht mehr den Streit zwischen Wien und Salzburg führen, sondern wir können mit den ÖBB gemeinsam im Bundesland Projekte ausarbeiten.

Und zum dritten haben wir einen Verkehrsverbund, der im Vergleich zu vielen anderen in Österreich ganz gut funktioniert und kürzlich seinen ersten Geburtstag gefeiert hat. Im Nachhinein alles Gute dazu und weiter so! Dh. die Rahmenbedingungen sind günstig und daher halte ich es für notwendig, daß zusätzlich dazu alle Fraktionen übergreifend einen gemeinsamen Konsens finden, welche wichtigen Projekte wir in der nächsten Zeit angehen.

Ich freue mich zu hören, daß eigentlich alle dafür sind, daß wir einen Triebwagen ankaufen für die Lokalbahn. Es gibt bereits einen Antrag in diese Richtung von uns. Ich lade Sie ein, ihn im Juni zu beschließen. Selbstverständlich kann es nicht nur um diese eine Maßnahme gehen, sondern es geht halt darum, daß wir entweder über das Privatbahnenunterstützungsgesetz den Bund dazu kriegen, auch 50 % zu finanzieren und die Stadt überzeugen, was nicht leicht sein wird, sage ich in Klammer dazu, 25 % zu finanzieren. Aber wenn wir das schaffen, dann sollten wir noch vor dem Sommer, wenn möglich, den Auftrag erteilen.

Wir unterstützen auf alle Fälle diese Bemühungen, nicht nur in Salzburg, sondern auch in Wien, daß tatsächlich über diese Finanzierungsvariante die Triebwägen angeschafft werden können. Des weiteren glaube ich, müßte auch das Land Oberösterreich als wichtiger Interessent der Lokalbahn im Innviertel bereit sein, mitzufinanzieren, sollte es über das Privatbahnenunterstützungsgesetz nicht gehen. Ich freue mich auch zu hören, daß hier Kontakte aufgenommen werden. Auch wir haben das bereits gemacht und unterstützen dieses Anliegen. Und ich höre aus Oberösterreich, aus dem Ressort dort, daß man diese Frage wohlwollend prüfen will.

Nun zu den Vorhaben im nächsten Jahrtausend. Ich glaube, wir müssen uns davon leiten, daß es uns nicht gelingen wird, in den nächsten Jahren tatsächlich dreistellige Millionenbeträge sofort auf die Schiene zu setzen, sondern wenn, dann brauchen wir klare Zielformulierungen für das nächste Jahrtausend. Wie soll der öffentliche Nahverkehr im Zentralraum vor allem ausschauen? Und auf dieser Basis, sozusagen step by step müssen wir dort hinkommen, daß wir das tatsächlich realisieren können.

Was heißt das? Das heißt, daß wir uns klar für etwas entscheiden. Daß wir uns klar entscheiden dafür, daß die bestehende Infrastruktur, die bestehende Schieneninfrastruktur auch tatsächlich genutzt wird. Daß wir nicht bei jeder Gelegenheit wieder überlegen, ob wir nicht doch ein anderes Verkehrskonzept, nicht doch nur Gelenksobusse verwenden sollten, sondern daß wir einmal dabei bleiben. Nutzen wir die schon jetzt vorhandenen Schienen und bauen wir sie aus in Richtung Freilassing, in Richtung Golling, in Richtung Straßwalchen.

Schauen wir, daß wir hier wirklich einen fließenden Nahverkehr anbieten ins Zentrum. Szenario für das Jahr 2000. Vielleicht, daß die Landtagsabgeordneten tatsächlich bequem mit dem öffentlichen Nahverkehr auch hierher anreisen können.

Und was ganz besonders wichtig ist, ist hier die Verknüpfung mit der Stadt Salzburg. Denn alles, was jetzt entschieden wird, kann womöglich ein grobes Hindernis für die Realisierung solcher Projekte werden. Denn wenn jetzt die Stadt Salzburg etwa beim Umbau des Kongreßhauses nicht darauf achtet, daß vielleicht die Lokalbahn irgendwann im nächsten Jahrtausend oder vielleicht früher verlängert wird, wenn dann dort die Tiefgaragen sind, na dann sind wir vor vollendete Tatsachen gesetzt. Und wenn im REK der Stadt zwei Haltestellen zwischen Hauptbahnhof Salzburg und Freilassing eingezeichnet sind, dann halte ich das auch für einen Fehler, denn

es gibt klare Beschlüsse, sowohl von der Stadt als auch vom Land für vier Haltestellen. Ich freue mich schon, wenn wir uns das morgen mit einem leichten Triebwagen aus Karlsruhe einmal vorort anschauen können.

Was den Nahverkehrsfinanzierungsvertrag betrifft, so habe ich den Eindruck, es sind eigentlich alle dafür, im Land allerdings. Es geht aber nichts weiter. Auch hier lade ich Sie ein, den Antrag, der heute eingebracht wird - auch von der Bürgerliste existiert ein ähnlicher - zu unterstützen, wo es eben darum geht, daß wir sagen, die Gebrauchsabgabe soll zweckgewidmet werden für den öffentlichen Verkehr in der Stadt Salzburg. Dann ist ja wohl die logische Folge, daß ein Verkehrsfinanzierungsvertrag abgeschlossen wird, der eigentlich schon lange überfällig ist.

Und zu guter Letzt: Ich kann mich gut erinnern an eine Veranstaltung kurz vor der letzten Nationalratswahl im Bahnhofsrestaurant, glaube ich, war es. Wo alle fünf Fraktionen des Nationalrats in trauter Einmütigkeit gemeint haben, eines der ersten Vorhaben wird ein Nahverkehrsfinanzierungsgesetz sein. Ich glaube, wir sollten alle unsere Kollegen und Kolleginnen auf Wiener Ebene darauf ansprechen und den Nationalrat zur Eile antreiben.

Ein Nahverkehrsfinanzierungsgesetz, das klare Strukturen vorgibt, wer organisiert, wer finanziert, wer schafft an sozusagen und ein Nahverkehrsfinanzierungsgesetz, das natürlich nicht nur die Organisation regelt, sondern auch sicherstellt, daß diejenigen, die dann den Nahverkehr tatsächlich zu bestellen haben, die notwendigen Gelder haben. Denn die brauchen wir sicher, um die bestehenden guten Rahmenbedingungen im Land Salzburg zu nutzen und tatsächlich alles auf die Schienen zu kriegen. Wobei auf die Schienen zu kriegen hier nicht nur eingeschränkt auf die ÖBB gemünzt ist, sondern heißt, einen funktionierenden Nahverkehr zu organisieren, im Interesse der Bürger. Nicht nur als Angebot für diejenigen, die kein Auto haben oder wollen, sondern als Angebot, als ein bequemeres

Fortbewegungsmittel, für alle in diesem Land. Danke. (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Danke! Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter zur Beantwortung!

LHStv. Dr. Gasteiger: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten!

So gering wie Ihre Motivation, an dieser Diskussion zuzuhören, ist meine Motivation, weitere Fragen im Detail zu beantworten. Ich werde mich daher bemühen, die nächsten Fragen Ihrem Interesse entsprechend kurz, prägnant und präzis zu beantworten.

Zur Frage: Wann sollen die Triebwägen kommen? Meine Antwort: Möglichst bald!

Zur Frage: Wann soll der ÖPNV im Pinzgau verstärkt werden? Meine Antwort: Ab Herbst, das habe ich vorhin auch schon gesagt.

Zur Frage des Berichts an den Landtag: Meines Wissens ist ein Bericht von der Abteilung verfaßt worden. Sollte er noch nicht eingelangt sein, so werde ich darauf dringen, daß er beschleunigt kommt.

Und zur Frage der Nahverkehrsfinanzierung im Parlament kann ich nur die Bitte an Sie richten, über Ihre Fraktion einen entsprechenden Druck auszuüben. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Danke! Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 - Dringliche Anfragen - erledigt. Wir kommen zu

 

Punkt 3: Fragestunde

Ich rufe auf als erste die

3.1 Mündliche Anfrage des Abg. Illmer an Herrn Landesrat Dr. Thaller betreffend die Errichtung einer Schipistenbeleuchtung in St. Johann-Alpendorf

Herr Abgeordneter, ich bitte Sie!

Abg. Illmer: Herr Landesrat, die Alpendorf Bergbahnen AG in St. Johann im Pongau hat mit Schreiben vom 24. Juli 1995 um die Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung für die Errichtung einer Schipistenbeleuchtung vom Gasthof Sternhof bis zum Alpendorf in St. Johann im Pongau angesucht.

Diese Bewilligung wurde in erster Instanz versagt, obwohl die Gemeinde St. Johann im Pongau großes öffentliches Interesse bestätigt hat und im Entwicklungskonzept der Gemeinde St. Johann unter Maßnahmen und Ziele unter "Fremdenverkehr" ausgesagt wird: "Da St. Johann im Pongau gute landschaftliche Eignung für den Fremdenverkehr aufweist, kann die Gemeinde bei entsprechender Bettennachfrage als Ausbaustandort angesehen werden. Für das Alpendorf, Schwerpunkt des Fremdenverkehrs, werden ein qualitativer und quantitativer Ausbau der Liftanlagen, eine verbesserte Zubringung und entsprechende Parkflächen gewünscht. Man hofft, aufgrund eines qualitativ besseren Angebotes eine höhere Auslastung der Betten und eine generelle Verbesserung des Fremdenverkehrs zu erreichen."

Ich stelle an Sie deshalb die Anfrage: Herr Landesrat! Erstens, warum wurde im öffentlichen Interesse der Errichtung der Schipistenbeleuchtung seitens der Naturschutzbehörde nicht stattgegeben? Und zweitens: Bekennen Sie sich zu dieser fremdenverkehrsfeindlichen Entscheidung?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landesrat!

Landesrat Dr. Thaller: Herr Abgeordneter!

Es gibt keine rechtskräftige Versagung einer Bewilligung. Die Angelegenheit ist in der zweiten Instanz in Bearbeitung. Das ist ein nicht abgeschlossenes Verfahren, in das Sie mit Ihrer Anfrage hier eindringen und es zum Gegenstand der parlamentarischen Debatte machen. Das widerspricht, wenn Sie mir erlauben, dem geltenden Prinzip der Gewaltentrennung zwischen Gesetzgebung und Vollziehung.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Abgeordneter!

Abg. Illmer: Ja, ich habe Zusatzfragen. Das dem Bescheid zugrundegelegte naturschutzrechtliche Gutachten erweist sich in mehreren Punkten als unrichtig. So wurde etwa die detailgenaue Planung hinsichtlich gesamtoptischer Auswirkungen für die Wahl, welcher Pistenabschnitt mit Flutlicht bestückt werden soll, nicht im Gutachten berücksichtigt. Auch die Beleuchtungsintensität anderer Quellen im Ort bzw. im Talraum wurde im Gutachten nur marginal erwähnt und unzureichend bzw. unrichtig beurteilt.

Noch einmal die Frage: Herr Landesrat! Wie stehen Sie zu einem Bescheid in Ihrem Ressortbereich, der in wesentlichem Bereich auf einem falschen Gutachten beruht?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landesrat!

Landesrat Dr. Thaller: Herr Abgeordneter! Sie zitieren hier aus der Berufung der Rechtsanwälte, die die Gemeinde, ja die Konsenswerber vertreten. Sie übersehen, daß das öffentliche Interesse im erstinstanzrechtlichen Verfahren überhaupt nicht angezogen wurde, daher auch nicht in die Begründung aufgenommen werden konnte. Wenn Sie mich jetzt doch versuchen zu präjudizieren, bitte, verstehen

Sie, daß ich solange das Ermittlungsverfahren in der zweiten Instanz anhält, hier nicht in das schwebende Verfahren, so wie Sie es wünschen, hier eingreifen will.

Ich frage Sie nur: Sie sind ja Wirt von Beruf? Nicht, ah Schilehrer, und mit der Gastronomie haben Sie nichts zu tun. Weil sonst müßten Sie wissen, sonst müßten Sie wissen, Herr Abgeordneter, vielleicht fahren Sie einmal nach Saalbach und fragen den Wolfgang Haider, wenn Sie sich so für die Gemeinde St. Johann starkmachen. die Gemeinden verdienen die Getränkesteuer in den Wirtshäusern und nicht im Flutlicht auf der Piste!

Ja, durch Ihre Forderung, diese Flutlichtanlage zu genehmigen, da entziehen Sie ja geradezu der Gastronomie und der gewerblichen Wirtschaft die Gäste, die dann buchstäblich wie die Motten zum Licht auf die Schipiste stürmen. Die Wintergäste, Herr Abgeordneter, die sollen in den Wirtshäusern, in den Diskotheken die Nacht zum Tage machen, nicht auf der Schipiste. Dort findet die Wertschöpfung statt. Wenn der Wintergast ins Wirtshaus geht, dann verdient auch die Gemeinde etwas und auch die gewerbliche Wirtschaft.

Sie müßten sich ja geradezu wünschen als Anhänger einer Wirtschaftspartei, daß der Naturschutz die Wintergäste in die behutsamen Arme der heimischen Gastronomie treibt. Das ist zwar nicht Aufgabe des Naturschutzes, aber wir stehen ja kurz vor der Novellierung des Naturschutzgesetzes, und da könnten Sie ja dann Ihrem Ruf als Anhänger einer Wirtschaftspartei gerecht werden und dementsprechende Novellierungsanträge aufnehmen.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Zusatzfrage Herr Abg. Illmer!

Abg. Illmer: Herr Landesrat! Die Frage ist so ernst, weil wir genau wissen, daß in Orten, wo bereits solche Flutlichtanlagen installiert sind, eine bessere Auslastung erfolgt, sei es in ...

(Zwischenruf Landesrat Dr. Thaller: Schipisten ja, nicht der Gastronomie) ... auch der Gastronomie, weil mit 22:00 Uhr die Flutlichtanlagen ja abgeschaltet werden. Sie zitieren die Diskotheken: Die sind sicher erst später in Hochbetrieb.

Aber noch eine Frage: Im Jahr 1995 wurde in Obertauern in einem wesentlich sensibleren Gebiet mit wesentlich höheren Bergen in einem Bereich über der Baumgrenze eine ähnliche Pistenbeleuchtungsanlage naturschutzrechtlich genehmigt. Im Bereich, in dem die Stahlrohrstützen für die Anlage in Obertauern errichtet sind, befinden sich überhaupt keine Bäume mehr. Somit ist die Anlage optisch wesentlich merkbarer und somit landschaftsstörender als die geplante Anlage im Alpendorf.

Herr Landesrat! Wie stehen Sie zu dieser Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes seitens des Naturschutzes. Hier geht es um die Gleichbehandlung der Orte.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landesrat!

Landesrat Dr. Thaller: Herr Abgeordneter, ich habe Sie akustisch nicht verstanden. Könnten Sie die Frage noch einmal wiederholen? Sie haben Sie so hastig abgelesen.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Abgeordneter!

Abg. Illmer: Machen wir noch einmal. Im Jahr 1995 wurde in Obertauern in einem wesentlich sensibleren Landschaftsgebiet mit wesentlich höheren Bergen in einem Bereich über der Baumgrenze eine ähnliche Pistenbeleuchtungsanlage naturschutzrechtlich genehmigt. Im Bereich, in dem die Stahlrohrstützen für die Anlage in Obertauern errichtet sind, befinden sich überhaupt keine Bäume mehr, und somit ist die Anlage optisch wesentlich merkbarer und somit landschaftsstörender als die geplante Anlage im Alpendorf.

Wie stehen Sie zu dieser Verletzung des Gleichbehandlungsprinzipes seitens des Naturschutzes?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landesrat!

Landesrat Dr. Thaller: Mangels Vorliegen des Aktes über die Flutlichtanlage in Obertauern muß ich Ihnen diese Antwort in der Fragestunde schuldig bleiben.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Ein weitere Anfrage, Herr Abgeordneter!

Abg. Illmer: Als letzte Frage: Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, daß die Anlage in St. Johann bewilligt wird, oder nicht?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landesrat!

Landesrat Dr. Thaller: Herr Abgeordneter! Mit dieser Frage und dem Versuch, in einer parlamentarischen Debatte mich vor Abschluß des Erhebungsverfahrens hier präjudizieren zu sollen, befinden Sie sich außerhalb des Verfassungsbogens. Unsere Verfassung sieht nämlich vor eine strenge Trennung der drei Gewalten in der Republik. Und wir sollten nicht zum Gegenstand einer parlamentarischen Debatte machen, was im Vollzug noch nicht erledigt ist.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Eine weitere Anfrage, Herr Abg. Illmer!

Abg. Illmer: Nachdem Sie mir die Antwort der Gleichbehandlung der Anlagen schuldig geblieben sind, bitte ich, auf diese Frage eine schriftliche Antwort zu bekommen.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landesrat!

 

Landesrat Dr. Thaller: Werde ich gerne machen.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Weitere Fragen sind angemeldet von Abg. Dr. Nindl, Klubobmann Haider und Abg. Mag. Neureiter. Der Herr Abg. Dr. Nindl!

Abg. Dr. Nindl: Herr Landesrat! Sie haben gerade Saalbach zitiert. Ich stimme mit Ihnen überein, daß die Getränke in Gastwirtschaften getrunken werden sollen. Bekanntlich verlassen aber sehr viele Schifahrer gerade in Saalbach, wenn Sie die Verhältnisse dort kennen - ich sage das Stichwort Panoramaalm -, erst nach Einbruch der Dunkelheit diese Schihütten und fahren ins Tal. Was sagen Sie, wenn man aus Gründen der Sicherheit einige Beleuchtungspunkte anbringen würde, wie man ja auch - ja, Panoramaalm runter ist sehr gefährlich, - Rodelbahnen beleuchtet, da nach Einbruch der Dunkelheit eine gewisse Sicherheit gegeben sein sollte.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landesrat!

Landesrat Dr. Thaller: Ich kenne keine Rodelbahn, die mit einer Flutlichtanlage ausgestattet ist, die über 16 m hohe Masten verfügt. Außerdem ist die Lichtintensität bei der Beleuchtung von Rodelbahnen nicht so stark wie bei dieser beantragten Flutlichtanlage, die Sie von einer Entfernung von 10 km aus erkennen können am Abend. Das ist überhaupt nicht vergleichbar.

Auch in der Anfrage wurde unterstellt, daß auch die Straßen beleuchtet seien und die Wohnhäuser und die Bahnhöfe. Die sind erstens im Talboden, zweitens entspricht es unserer Kulturlandschaft, daß die Häuser am Abend beleuchtet sind. Aber das ist überhaupt kein Vergleich mit einem breiten, gleißend erleuchteten, mehrere hundert Meter langen Schneeband in der Landschaft, das über viele Kilometer sichtbar ist.

 

Zu Ihrer Anfrage, was ich dazu halte, daß nach Einbruch der Dunkelheit die Gäste auch zu Tal fahren nachdem sie die Segnungen der heimischen Gastronomie genossen haben: hier ist es zu empfehlen, daß die Wirtshäuser in den Tallagen - und in so einer Gunstlage befinden Sie sich ja auch - frequentiert werden.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Nächste Frage, Herr Klubobmann Haider!

Abg. Haider: Herr Landesrat! Der Herr Kollege Illmer hat Obertauern angesprochen. Ich bin ihm sehr dankbar. Ich weiß nämlich von meinen Kollegen aus Obertauern, daß sie sich zwei Jahre lang gewehrt haben gegen diese Flutlichtanlage, und zwar genau aus den Gründen, die Du, Herr Landesrat, angesprochen hast. Und ich wollte Dich jetzt fragen, ob Du weißt, ob im Alpendorf geschlossen die Meinung vertreten wird, daß eine Flutlichtanlage in dieser Größenordnung unbedingt notwendig ist.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landesrat!

Landesrat Dr. Thaller: Das ist nicht der Fall, da insbesondere ein Teil der Piste direkt neben einer Wohnsiedlung verläuft, die dann bis 22:00 Uhr hell ausgeleuchtet werden soll wie die Privathäuser.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Nächste Frage, Herr Mag. Neureiter!

Abg. Mag. Neureiter: Herr Landesrat! Es war vorhin die Rede vom laufenden Verfahren. Du hast jetzt zweimal keinen Hehl aus Deiner Auffassung zu diesem laufenden Verfahren und zu dem Gegenstand gemacht. Wenn Du nun vorhin eine Expertise in Fremdenverkehrsangelegenheiten von Dir gegeben hast, könnte es möglicherweise der Fall sein, daß Du Dich außerhalb des Bogens der Geschäftseinteilung der Salzburger Landesregierung begeben hast?

 

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landesrat!

Landesrat Dr. Thaller: Auch hier, Herr Abgeordneter, befinden Sie sich im traurigen Irrtum. Ich würde ja meine Beamten präjudizieren in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung. Ich stehe nur, und das nach wie vor, auf dem Standpunkt, daß die Wintergäste am Abend die Segnungen unserer heimischen erfolgreichen Gastronomie genießen sollen und dort ihr Geld ausgeben sollen, und nicht auf die Schipiste gehören.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Nächste Anfrage, Herr Abg. Bürgermeister Mödlhammer!

Abg. Mödlhammer: Herr Landesrat! Wann rechnen Sie mit einem Abschluß des Verfahrens in zweiter Instanz? Wann ist mit einem Bescheid zu rechnen?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landesrat!

Landesrat Dr. Thaller: Dann, wenn das Beweisverfahren abgeschlossen ist.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Gibt es weitere Anfragen? Anfragesteller? Auch nicht, damit ist diese Anfrage einer Beantwortung zugeführt. Wir kommen zur nächsten Anfrage, in der Reihenfolge zu stellen von der SPÖ.

3.2 Mündliche Anfrage des Abg. Mayr an Herrn Landeshauptmann Dr. Schausberger betreffend das Projekt "Nationalpark Kalkhochalpen"

Bitte Herr Abg. Mayr!

 

Abg. Mayr: Herr Landeshauptmann!

Die Errichtung eines Nationalparkes Kalkhochalpen im Anschluß an den auf bayerischer Seite bestehenden Nationalpark Berchtesgaden gehört ja zu den erklärten politischen Zieles Ihres Vorgängers als Landeshauptmann. Bekanntlich hat die Verfolgung dieser Idee in der Bevölkerung der betroffenen Region, hier insbesondere in Kreisen der Grundbesitzer, Jagdberechtigten und auch bei den alpinen Vereinen nicht nur positives Echo gefunden. Nach dem Amtswechsel ist das weitere Schicksal des Nationalparks Kalkhochalpen unsicherer denn je. Es stellt sich insbesondere auch drängend die grundsätzliche Frage, wie der zu erwartende erhebliche Kostenaufwand für ein derartiges, fachlich nicht unumstrittenes Projekt mit dem in sämtlichen landespolitisch wichtigen Aufgabenbereichen schmerzlich spürbaren Einsparungserfordernissen vereinbar ist.

Ich richte daher an sie, sehr geehrter Herr Landeshauptmann, folgende Anfrage: Wie lautet die sachliche Begründung für Ihre Position in der Frage der Errichtung eines Nationalparks Kalkhochalpen auf Salzburger Gebiet, und wann ist gegebenenfalls mit der Zuweisung einer Regierungsvorlage für ein entsprechendes Nationalparkgesetz im Landtag zu rechnen?

Und zweitens: Wie hoch sind die nach Ihren bisherigen Erkenntnissen mittelfristig die Kosten zu Lasten des Landesbudgets zu veranschlagen, die im Zusammenhang mit einer Nationalparkerrichtung im gegenständlichen Bereich für die Verwaltung, die Förderungsleistung und für die Abgeltung vermögensrechtlicher Nachteile betroffener Grundbesitzer, insbesondere der Österreichischen Bundesforste und der Bayerischen Saalforste, erwachsen würden, und wie ist dieser abschätzbare zusätzliche Kostenaufwand mit den Einsparungsbemühungen des Landes zu vereinbaren?

 

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Herr Kollege Mayr!

Ich bedanke mich, auch wenn es dem Kollegen Lechenauer nicht gefällt, wenn man sich bedankt. Ich halte die Höflichkeitsformel durchaus auch in der Politik für zweckmäßig. Ich bedanke mich bei Dir für diese Anfrage, weil ich dadurch die Möglichkeit habe, auch zu diesem Thema eine Stellungnahme abzugeben.

Ich könnte mir und ich kann mir die Errichtung des Nationalparks Kalkhochalpen als Ergebnis von weiteren intensiven Verhandlungen mit den Beteiligten, mit den Betroffenen, mit den Grundbesitzern, das sind also Österreichische Bundesforste und Saalforste, als Ergebnis solcher zu führenden Gespräche kann ich mir die Errichtung eines Nationalparks Hohe Tauern vorstellen. Ich möchte aber gleich dazu sagen, meine Damen und Herren, ein ... (Zwischenrufe Abg. Mag. Burgstaller und Dr. Burtscher: Nationalpark Kalkhochalpen!)

... Was habe ich gesagt? ... (Zwischenruf Abg. Dr. Burtscher: Hohe Tauern!) ... Entschuldigung, Entschuldigung! Das war ein Versprecher. Nationalpark Kalkhochalpen. Ein akuter Handlungsbedarf, meine sehr geehrten Damen und Herren, besteht meines Erachtens aber derzeit nicht, da ja das in Frage kommende Gebiet im wesentlichen als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Ich möchte daher in der nächsten Zeit weitere Gespräche führen mit den betroffenen Gemeinden, mit den Grundbesitzern, vor allem auch mit der Jägerschaft, die sich ja durchaus nicht immer sozusagen mit dieser Frage richtig konfrontiert gesehen hat. Ich möchte mit der Jägerschaft Gespräche führen und sicherstellen, daß in Fragen der Jagd keine anderen Bestimmungen Gültigkeit erlangen würden, sollte es zu einem solchen Nationalpark kommen, als im Nationalpark Hohe Tauern. Hier stimmt Hohe Tauern.

 

Ich habe ja versucht, bei den Verhandlungen um meine Wahl zum Landeshauptmann, diesen Punkt als einen gemeinsamen Punkt in das Regierungsprogramm bis 1999 hineinzubringen. Das ist am Widerstand und an der Ablehnung einer der drei Regierungsparteien gescheitert, sodaß es nicht ein gemeinsames erklärtes Ziel dieser Landesregierung ist, den Nationalpark Kalkhochalpen durchzubringen. Ich möchte aber trotzdem, als der für den Nationalpark Zuständiger, möchte ich die Frage jetzt nicht weglegen, sondern ich möchte Sie weiterbetreiben. Es ist jedoch, wie ich gesagt habe, nicht unbedingt Handlungsbedarf gegeben, akuter Handlungsbedarf, weil die Schutzbestimmungen doch sehr weitgehend ausreichen.

Ein Nationalpark Kalkhochalpen hätte aber natürlich schon einen gewissen Sinn in dem, in der Richtung, daß es eine Fortsetzung des im Jahr 1978 eingerichteten Nationalparks Berchtesgaden auf den Nationalpark Kalkhochalpen auf der Salzburger Seite durchaus sinnvoll wäre. Ich glaube, damit könnte das Ökosystem Karsthochgebirge grenzüberschreitend als Nationalpark zusammengefaßt werden. Ich gebe auch zu, daß man natürlich die finanziellen Aufwendungen, die in diesem Zusammenhang zu betrachten sind, auch entsprechend zu berücksichtigen hat.

Damit komme ich schon zur Frage 2 des Herrn Abg. Mayr. Soweit man das jetzt schon feststellen kann, ist es so, daß jährlich mit Kosten von etwa S 6,05 Mio. zu rechnen wäre. Das Land müßte davon rund S 2,95 Mio. übernehmen. Die Kosten erscheinen grundsätzlich tragbar. Es ist so, daß, was diese Kosten betrifft, das Land Salzburg wie gesagt S 2,95 Mio., der Bund S 2,7 Mio. und aus EU-Mitteln etwa S 400.000,-- genommen werden könnten. Soweit also einmal zu den beiden Anfragen.

 

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Weitere Anfrage, Herr Abgeordneter!

Abg. Mayr: Herr Landeshauptmann! Ist ein Nationalpark Kalkhochalpen in der derzeitigen Konzeption, praktisch ohne Waldgebiete, Deiner Ansicht nach überhaupt sinnvoll?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Ich habe schon gesagt, daß es keinen akuten Handlungsbedarf gibt, meines Erachtens. Der Schutz ist derzeit gegeben.

Ich meine aber, daß man durchaus weiter überlegen sollte und prüfen sollte, ob nicht diese Verbindung mit dem bayerischen Teil einen gewissen Sinn hätte. Aber noch einmal, ich sehe das jetzt im Moment nicht als vordringliches Thema an, noch dazu wo es eben keine gemeinsame Willenserklärung der Landesregierung gibt zu dieser Frage.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter!

Abg. Mayr: Herr Landeshauptmann! Deine Auskunft befriedigt mich einigermaßen.

Ich habe noch eine letzte Frage: Welche Priorität besitzt Deiner Einschätzung nach das Projekt Nationalpark Kalkhochalpen einerseits gegenüber der Erreichung der internationalen Anerkennung des Nationalparkes Hohe Tauern und einer Errichtung eines Nationalparkes Salzachauen andererseits?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Also zum Ersten darf ich sagen, daß mir die Weiterentwicklung des Nationalparkes Hohe Tauern ein

besonderes Anliegen ist. An zweiter Stelle oder gleichzeitig dazu würde ich die Salzachauen sehen, und der Rest ist dann ... (Zwischenruf LHStv. Buchleitner: Schweigen!) ... Der Rest ist nicht Schweigen, sondern der Rest wird dann zugeordnet dem Nationalpark Kalkhochalpen. Ich möchte auch gleich dazusagen, daß sich ja auch nicht unbedingt für ein solches Projekt offensichtlich eine Mehrheit, weder im Landtag noch in der Landesregierung, abzeichnet.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Weitere Zusatzfrage, Klubobmann Dr. Burtscher!

Abg. Dr. Burtscher: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Auch wenn es nicht ganz so registriert wurde, Deine Antwort ist eine deutlich andere als sie in mehreren Stationen der Vorgänger in der Funktion des Landeshauptmannes dem Landtag gegeben hat. Landeshauptmann Katschthaler hat den Nationalpark Kalkhochalpen stets als eines seiner zentralen Anliegen betrieben, und zuletzt dem Landtag in einer Beantwortung einer mündlichen Anfrage vor einem Jahr wörtlich gesagt: "und darf Ihnen nun ganz konkret sagen, daß ein Gesetzesentwurf Nationalpark Salzburger Kalkhochalpen bis 1996 vorgelegt werden soll." Ist diese Erklärung von Landeshauptmann Katschthaler für Dich hinfällig?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Diese Erklärung ist nicht hinfällig. Es wird an einem solchen Gesetz gearbeitet. Ich möchte nur die Sache jetzt nicht übers Knie brechen, sondern ich möchte noch ausführliche Gespräche, wie gesagt, mit den Gemeinden, mit den Betroffenen etc. führen und ich werde sicher in irgendeiner Form und nach entsprechenden Gesprächen dem Landtag ein Gesetz vorlegen.

 

Daß es vielleicht eine gewisse Prioritätenverlagerung gibt in dieser Frage, das möchte ich gar nicht außer Streit stellen. Was also in dieser Frage an Meinungsänderungen durchaus auch in diesem Haus schon festzustellen war, möchte ich nur an einem Beispiel festlegen, daß etwa die Freiheitliche Partei im Jahr 1990 eine Anfrage an den Landeshauptmann Katschthaler gerichtet hat, die folgendermaßen begonnen hat: "Die geplante Erweiterung des Nationalparks Hohe Tauern auf den Pongau und den Lungau sollte Anlaß sein, auch ein weiteres neues Nationalparkprojekt in Angriff zunehmen, nämlich die Errichtung eines grenzüberschreitenden Nationalparks Kalkhochalpen gemeinsam mit dem Freistaat Bayern." Das war damals der erklärte Wille der Freiheitlichen. So wie man der FPÖ natürlich zugestehen muß, daß sie ihre Meinung in dieser Frage ändert, so kann man mir eine kleine Kurskorrektur in der Frage der Prioritätensetzung durchaus auch zugestehen.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Klubobmann Dr. Burtscher!

Abg. Dr. Burtscher: Ich darf das etwas unverblümter ausdrücken. Der Abschied vom Vorhaben Nationalpark Kalkhochalpen ist keine Prioritätenkorrektur sondern eine deutliche Aussage, die ich aus Deiner Beantwortung mitnehme.

Ich darf deswegen auch die Frage Nr. 2 stellen: Wie ist, nachdem die Bundesforste bis jetzt in die Gespräche mit der Landesregierung eng eingebunden waren, wie ist das letzte Ergebnis der Gespräche zwischen Landesregierung und Österreichischen Bundesforsten?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Erstens möchte ich noch einmal feststellen, das ist keine Verabschiedung, sondern ich habe ganz klar gesagt, daß ich mich jetzt einmal in dieser Frage kundig ma-

chen werde und noch ausführliche Gespräche führen werde. Ich bitte mir das auch zuzugestehen als neuer Ressortchef für die Nationalparks. Das ist das Erste.

Das Zweite: Kollege Burtscher! Was die Ergebnisse der Gespräche mit den Bundesforsten betrifft, so werde ich Dich und den Landtag dann darüber informieren, wenn ich diese Gespräche selber geführt habe. Ich bitte da um Verständnis, daß ich nicht auf die Vergangenheit jetzt zurückgreife, sondern ich möchte diese Gespräche selbst noch einmal neu aufnehmen.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Nächste Frage, Herr Abg. Mag. Neureiter!

Abg. Mag. Neureiter: Herr Landeshauptmann! Auch wenn der Dank heute schon vom Kollegen Lechenauer strapaziert worden ist, sind wir dankbar, der Kollege Mayr und ich und wir alle: Dankbar darüber, daß die Einbindung der Gemeinden in die weiteren Gespräche von Dir so betont worden ist. Ist Dir auch bekannt, daß der Präsident des Österreichischen Naturschutzbundes, Herr Prof. Türk, an der derzeitigen Form und Größe eines Nationalparks Kalkhochalpen alles andere als einen Gefallen findet? ... (Zwischenruf Abg. Dr. Burtscher: Vor zwei Monaten hättest Du diese Frage nicht gestellt!)

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Ich kenne diese Meinung und diese Ansicht und ich kenne auch andere Meinungen. Und es ist an sich richtig, was also in der Anfrage der SPÖ drinnensteht in der Einleitung, daß das Projekt nicht ganz unumstritten ist. Und deshalb möchte ich auch wirklich da noch entsprechende Gespräche führen auch mit Experten, Prüfungen durchführen lassen, wieweit also wirklich eine Notwendigkeit besteht, das zu machen. Ich bin aber gern bereit, vielleicht in einem halben Jahr oder zu Ende dieses

Jahres den Landtag neuerlich über diese Gespräche zu informieren, und davon wird dann auch abhängen wie es dann weitergeht mit einem entsprechenden Gesetz.

Aber noch einmal, damit da kein Zweifel besteht. Die Schutzbestimmungen derzeit sind absolut ausreichend. Das möchte ich ganz deutlich sagen. Es geht im wesentlichen um eine Ettiketierung. Es geht im wesentlichen darum, daß es durchaus nicht unsinnvoll ist, eine Fortsetzung des bayerischen Nationalparks herzustellen, und es geht natürlich auch um gewisse touristische Vorteile, die sich manche Gemeinden aus einem Nationalpark erwarten. Was verständlich ist und was auch zu berücksichtigen ist, das muß man auch ganz deutlich sagen. Denn es gibt eine Reihe von Gemeinden, die durchaus heute schon darauf warten, daß sie sich Nationalparkgemeinden nennen können. Das verstehe ich auch und das soll man auch berücksichtigen. Aber Tatsache ist, daß vom Fachlichen her momentan, wie gesagt, kein akuter Handlungsbedarf gegeben ist.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Nächste Frage, Klubobmann Dr. Burtscher!

Abg. Dr. Burtscher: Ich frage nochmals in Deiner Funktion als ressortzuständiges Regierungsmitglied und beziehe mich auf eine amtliche, halbamtliche Äußerung der Landeskorrespondenz vom 8. Februar 1995, bezugnehmend auf die Kontakte Bundesforste und Landesregierung. Hier heißt es: "Das große Interesse des Landes Salzburg bzw. der Österreichischen Bundesforste an einem Nationalpark betonten Katschthaler und Ramsauer als Repräsentanten." Dann heißt es weiter: "Nachdem es in den vergangenen Monaten so schien, als sei das Projekt ins Stocken geraten, drängen Katschthaler aber auch Ramsauer auf eine Fortsetzung der Gespräche und der noch offenen Fragen des Managements." Frage heute, 16 Monate danach: Welche Fragen des Managements sind offen? Sind die Gespräche - 16 Monate ist eine lange Zeit, das gemeinsame Vorhaben hätte in der

Zeit realisiert werden können -, sind die Gespräche tatsächlich ins Stocken geraten?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Die Gespräche werden auf jeden Fall von mir in der nächsten Zeit mit den Bundesforsten wieder aufgenommen. Wie das in der Zwischenzeit gelaufen ist, bin ich nicht informiert.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Nächste Anfrage, Frau Klubvorsitzende Mag. Burgstaller!

Abg. Mag. Burgstaller: Herr Landeshauptmann! Du hast gesagt, an einem entsprechenden Gesetz wird gearbeitet. Wäre es nicht notwendig, vorher die Rahmenbedingungen festzulegen, dh. die Frage zu klären: über der Waldgrenze oder nicht, und vorher Finanzierungsvarianten durchzurechnen: was kostet uns welche Variante, und erst dann den Auftrag für ein Gesetz zu geben, und das im Sinne einer Entlastung auch der Verwaltung bei solchen Vorgangsweisen.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Es wurde von meinem Vorgänger der Auftrag gegeben, einen solches Gesetz auszuarbeiten. Ich weiß, daß ein Rohentwurf existiert, der von mir jetzt gestoppt wird. Die Arbeiten in dem Sinn, wie es von Dir jetzt genannt wurde, und die Prüfungen werden fortgesetzt, und wenn das abgeschlossen, wird es entweder zu einem weiteren oder zu einem endgültigen Entwurf kommen oder nicht.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Gibt es weitere Wortmeldungen, Anfragen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Anfrage einer

Behandlung zugeführt. Als nächste in der Reihenfolge kommt die Anfrage der Bürgerliste, nämlich

3.3 Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Burtscher an Herrn Landeshauptmann Dr. Schausberger betreffend die für das Land Salzburg notwendige Klärung in der Frage Olympiabewerbung 2006

Herr Klubobmann Dr. Burtscher!

Abg. Dr. Burtscher: Hier scheint sich ja ähnliches zu ereignen wie beim Nationalpark Kalkhochalpen. Ich darf meine Frage an den Landeshauptmann richten.

Einzelne Vertreter der Salzburger Landesregierung haben vor ca. vier Monaten die Möglichkeit einer Olympiabewerbung 2006 lanciert. Seither wurde, um es vorsichtig auszudrücken, die Sache eher halbherzig verfolgt. Das bezieht sich auf Zitate eines Briefes des Bürgermeisters der Stadt Salzburg, der an dem Tag, am 23. Mai gefordert hat, daß von diesem Vorhaben definitiv Abstand genommen wird. Damit sind für die Landesregierung in dieser Angelegenheit von besonderem öffentlichen Interesse neue Umstände aufgetreten, die eine rasche Klärung verlangen.

Meine Fragen in diesem Zusammenhang: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Absage des Bürgermeisters der Stadt Salzburg? Zweitens: Wann werden Sie von dem Olympiavorhaben definitiv Abstand nehmen, um damit die gebundenen Kräfte für Zukunftsinitiativen freizumachen?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Der Kollege Burtscher sieht im Nationalpark Kalkhochalpen und im Projekt Olympia 2006 gewisse Schicksalsparallelen. Ich könnte mir vorstellen, daß Dir das

Schicksal im einem Fall lieber ist als im anderen Fall, aber das ist nur meine Interpretation.

Zu dieser Anfrage darf ich darauf verweisen, daß die Landesregierung am 28. Februar dieses Jahres einen Beschluß gefaßt hat, der wie folgt lautet: "Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Arno Gasteiger, Landesrat Othmar Raus und Landesrat Karl Schnell werden ersucht, gemeinsam mit dem Leiter des Landespressebüros, dem Geschäftsführer der Salzburger Land-Tourismus-Gesellschaft und nach Bedarf mit weiteren Experten bis 30. Juni 1996 Vorgespräche mit allen Gemeinden zu führen, die in dem beiliegenden Vorschlag als Wettkampfstätte angeführt sind. Dabei sollte zunächst das Interesse und die Bereitschaft dieser Gemeinden zur Mitwirkung und deren Möglichkeiten in der Unterstützung bei einer Durchführung dieses großen Vorhabens geklärt werden."

Dieser Beschluß, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nach wie vor gültig. Der Landesregierung als Kollegialorgan - und ich kann das ja nur so beurteilen, weil ich ja nicht ressortzuständig bin -, der Landesregierung als Kollegialorgan liegen derzeit offiziell keine neuen Unterlagen vor, die eine weitere Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt notwendig aber auch möglich machen. Insbesondere liegt mir als Vorsitzenden der Landesregierung weder eine offizielle Zusage noch eine offizielle Absage der Stadt Salzburg vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir liegt nach wie vor, so wie am Tag der Sitzung der Landesregierung vom 26. Februar, vor ein fünfseitiges Papier des Landessportbüros und ein vierseitiges Papier der Salzburger Land-Tourismus-GesmbH., wobei ich nicht verhehlt habe in der Öffentlichkeit, daß mir für ein Sieben-Milliarden-Projekt diese Papiere etwas zu dürftig erscheinen. Ob und inwieweit jetzt die Diskussion mit den notwendigen Arbeitskreisen etc., wieweit die einberufen werden oder nicht, da bitte ich wirklich dann - wird jetzt nicht möglich sein nach der Geschäftsord-

nung, aber in anderer Form - den Herrn Kollegen Landesrat Raus zu befragen.

Jedenfalls, meine Damen und Herren, bin ich überzeugt, daß die drei Mitglieder der Landesregierung, die dazu gebeten wurden, bis zum 30. Juni der Salzburger Landesregierung, oder gleich nach dem 30. Juni einen entsprechenden Bericht über ihre Gespräche, so wie das die Regierung ja beschlossen hat - vorlegen werden, und dann wird die Salzburger Landesregierung entscheiden, wie es weitergehen wird.

Damit verweise ich also auch in der Frage 2 auf den zitierten Beschluß, der eine zeitliche Vorgabe für die Vorgespräche enthält und nach dem 30. werden wir in der Salzburger Landesregierung diese Frage entsprechend beraten. Es werden die Ergebnisse mit den Gesprächen vorliegen. Es hat - wie man den Medien entnehmen kann - ja ein Gespräch mit der Landeshauptstadt Salzburg gegeben. Es hat dann auch eine Erklärung des Bürgermeisters gegeben, aber offiziell ist der Landesregierung in dieser Richtung nichts übermittelt worden.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Klubobmann Dr. Burtscher!

Abg. Dr. Burtscher: Herr Landeshauptmann! Ich darf und muß den Bürgermeister der Stadt Salzburg in seinem Schreiben an Landesrat Raus erklärtermaßen zitieren. Das Zitat ist nun ein wörtliches, es geht um die Frage der Unterlagen und der Ausfallshaftung, die ihn als auch für die Finanzen Zuständigen offensichtlich besonders tangieren und berühren. Er schreibt hier: "Mangels konkreter Vorstellung des Ideenträgers Land waren diese Fragen Risiko und Ausfallshaftung, insbesondere wie bereits erwähnt, in dieser Aussprache nicht zu klären." Er erklärt weiter: "Abgesehen davon, daß nicht vereinbart war, daß die Stadt Salzburg Handlungen setzt, erhebt sich bei mir der Eindruck, daß man seitens des Landes mangels konkreter eigener Überlegungen nun versucht, den Schwarzen Peter

der Stadt Salzburg zuzuschieben." Hier geht es um die Vorleistungen, um die zu setzenden Schritte. Wie beurteilst Du diese sehr deutlichen Worte des Bürgermeisters der Stadt Salzburg?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Ich kann nur noch einmal festhalten. Die Landesregierung hat beschlossen, daß nach dem 26. Februar die entsprechenden Gespräche der drei dafür vorgesehenen Regierungsmitglieder mit den betroffenen Gemeinden geführt werden, daß entsprechende Grundlagen noch ausgearbeitet mit diesen Gemeinden, und die Landesregierung wird den Bericht nach dem 30. Juni entgegennehmen. Ich habe auch dieses Schreiben des Bürgermeisters an den Herrn Landesrat Raus nicht, über dieses Schreiben wird - so nehme ich an - der Herr Landesrat Raus dann der Regierung entsprechend berichten.

Ich glaube, ich habe sehr deutlich gesagt, daß mir persönlich - und ich habe das nicht nur hier sondern des öfteren gesagt -, daß mir persönlich die bisher bis zum 26. Februar und bis dato vorliegenden Unterlagen für eine Entscheidung für ein Sieben-Milliarden-Projekt nicht ausreichen. Das ist aber meine persönliche Meinung. Ich habe an dem Beschluß der Landesregierung vom 26. Februar nicht mitgewirkt, ich kann daher, Kollege Burtscher, im Detail Dir auch da nicht mehr dazu sagen als meine persönliche Meinung.

Ich hoffe, daß wir in der Sitzung der Landesregierung Anfang Juli dann Entscheidungsgrundlagen haben, die uns sagen, ob wir dieses Projekt angehen wollen oder ob wir es nicht angehen wollen.

 

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Nächste Frage, Herr Klubobmann Haider!

Abg. Haider: Herr Landeshauptmann! Hältst Du die Vorgangsweise Deines ÖVP-Kollegen Bürgermeister Dechant für politisch seriös, mit einem Vier-Seiten- und einem Fünf-Seiten-Papier ein Sieben-Milliarden-Projekt von vornherein auszuschließen, wo man weiß, welche Auswirkungen dieses Projekt auf die Wirtschaft und auch auf die Beschäftigung im Bundesland Salzburg und im speziellen auch in der Stadt Salzburg hat?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Sie ist jedenfalls nicht unseriöser als ein Sieben-Milliarden-Projekt aufgrund eines Fünf-Seiten-Papieres mit Euphorie zu vertreten, Herr Kollege Haider.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Frage, Herr Klubobmann Haider!

Abg. Haider: Zusatzfrage: Ist nicht von vornherein gesagt worden, daß bis zum 30. Juni - dieses Datum hast Du schon zweimal genannt -, bis zum 30. Juni erst einmal das Papier vorliegen soll, um dann eine Entscheidung zu fällen. Ist das von vornherein klar gewesen oder nicht?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Das ist klar gewesen, und deshalb habe ich auch immer gesagt, man sollte nicht in der jetzigen Situation einerseits eine riesige Euphorie entwickeln, aber auch nicht Nein sagen, sondern man sollte diese Zeit nützen, um entsprechende seriöse Grundlagen und auch ausreichend - ich möchte die Grundlagen nicht als unseriös bezeichnen, aber sie sind mir zu wenig ausführlich. Und wenn ich nur in aller Bescheidenheit anmer-

ken darf, daß etwa Innsbruck - ich glaube, die Unterlagen betragen dort drei oder vier dicke Ordner für die Vorbereitung des Antrages auf die Olympischen Spiele -, dann muß ich sagen, da ist bei uns sicherlich noch einiges notwendig an Unterlagen zu erarbeiten, um dann entscheiden zu können.

Aber noch einmal, ich beurteile das jetzt überhaupt nicht, sondern ich stelle nur fest, daß die Landesregierung sich nach dem 30. Juni mit dieser Frage befassen wird und dort werden wir sehen, ob es möglich gewesen ist, in der Zwischenzeit die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten oder nicht zu erarbeiten.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Nächste Frage, Frau Klubvorsitzende Mag. Burgstaller!

Abg. Mag. Burgstaller: Herr Landeshauptmann! Ich gehe davon aus, daß die Regierung eben deshalb sich eine Frist bis 30. Juni gesetzt hat, damit die erforderlichen Unterlagen erarbeitet werden und nicht das Sieben-Seiten-Papier die Entscheidungsgrundlage sein wird.

Aber nun zurück zum eigentlichen Thema. Hältst Du es nicht für notwendig, daß der Gemeinderat der Stadt Salzburg sich damit beschäftigt, weil ja doch er die Beschlüsse zu fassen hat, denn meines Wissens hat der Herr Bürgermeister Dechant im Alleingang die olympischen Spiele von vornherein abgelehnt. Bei allem Prüfungsbedarf glaube ich, sollte die Stadt dem Entscheidungsgremium, dem obersten Organ der Stadt die Entscheidung vorlegen auf der Basis der Prüfung, was für finanzielle Risken auf die Stadt zukommen können.

 

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Der Herr Bürgermeister ist bekannterweise Finanzreferent und Sportreferent und hat daher durchaus die Kompetenz dazu, etwas zu sagen. Wenn das für den Gemeinderat zu wenig ist, wird der Gemeinderat sicherlich das beantragen, daß das auf die Tagesordnung des Gemeinderates kommt.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Klubobmann Haider!

Abg. Haider: Ich darf noch einmal eine Zusatzfrage stellen. Ist es dann richtig, daß der Landeshauptmann des Landes Salzburgs sich nicht so voreilig entschieden hätte und nicht voreilig - ich behaupte nach wie vor, daß es voreilig ist vom Bürgermeister der Stadt Salzburg, ohne jegliche Unterlagen, nämlich mit einem Fünf- und mit einem Vier-Seiten-Papier sofort dieses Projekt via Medien und via Brief zum Fallen zu bringen - der Herr Landeshauptmann hätte das nicht gemacht, ist das richtig?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Ich bin nicht der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg. Ich werde mich nicht dazu äußern und die Vorgangsweise des Bürgermeisters in irgendeiner Weise kommentieren. Aber die Kompetenz dazu aufgrund der Ressortzuständigkeit hat er ganz sicher.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Klubobmann Dr. Burtscher!

Abg. Dr. Burtscher: Es ist wichtig in der Diskussion, bei der viele Argumente geführt werden können, das finanzielle Risiko seriös abzuschätzen. Sind Dir in diesem Zusammenhang die relevanten Zahlen der Vorveranstalter Lillehammer und Alberville zur Kenntnis gebracht worden?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Ich darf noch einmal wiederholen, Kollege Burtscher, alles was mir vorliegt ist das, was der Salzburger Landesregierung im Februar vorgelegt wurde und das ist ein Konzept des Landessportbüros, und das ist ein Konzept der Salzburger Land-Tourismus-Gesellschaft, und ich kann nicht beurteilen, wieweit diese Zahlen, die dort vorgelegt wurden, wieweit die aufgrund von Erfahrungen aus anderen Austragungsstätten basieren. Es ist mir nicht möglich, das nachzuvollziehen. Darum habe ich immer gesagt: Ich möchte ausführlichere Unterlagen dafür haben. Ich bin auch inzwischen draufgekommen, daß es durchaus eine Reihe von Experten, die wir im Lande haben, daß die bisher noch nicht herangezogen worden sind, um ihre Stellungnahme abzugeben, aber ich nehme an, daß das noch passieren wird oder daß das in der Zwischenzeit passiert ist.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Klubobmann Haider!

Abg. Haider: Herr Landeshauptmann! Würdest Du eventuell zustimmen in der Regierung, wenn man im Land die Unterlagen nicht dementsprechend aufbereitet, daß diese Unterlagen eine externe Firma aufbereitet?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Da kann ich keine Antwort darauf geben. Ich möchte da den Beratungen der Landesregierung sicherlich nicht vorgreifen. Ich werde mir zuerst einmal anhören, was das Dreierkomitee als Bericht der Salzburger Landesregierung vorlegt.

 

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Es liegen mir keine weiteren, doch, Klubobmann Burtscher!

Abg. Dr. Burtscher: Herr Landeshauptmann! Nach Studien, die insbesondere seitens der Stadt Innsbruck angestellt worden sind in Zusammenarbeit mit der Universität Innsbruck, ist zahlenmäßig belegt, daß der Rahmen der öffentlichen Subventionen in Lillehammer 6 Mrd. österreichische Schilling betragen hat. Ist Dir ein Rahmen von öffentlichen Subventionen in diesem Ausmaß für die olympischen Spiele in Salzburg denkbar. Wo würde für Dich die Schmerzgrenze sein für die Zuschüsse der öffentlichen Hand für die olympischen Spiele?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Ich könnte mir vorstellen, daß gerade oder eine der wichtigsten Fragen wie diese es gewesen sind, die den Bürgermeister dazu bewogen haben, von sich aus seine Erklärung abzugeben, denn Antragsteller muß ja die Landeshauptstadt Salzburg sein, und das ist möglicherweise der Beweggrund für diese Haltung gewesen.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Klubobmann Dr. Burtscher!

Abg. Dr. Burtscher: Herr Landeshauptmann! In seinem Schreiben an den für Sport ressortzuständigen Landesrat Dr. Raus erklärt der Bürgermeister der Stadt Salzburg: "Die Stadt Salzburg ist keine Wintersportgemeinde und wird es auch in Zukunft nicht sein." Teilst Du diese Einschätzung des Bürgermeisters der Stadt Salzburg und die daraus für ihn zu ziehenden Konsequenzen?

Und Zusatzfrage dazu: Welcher andere Veranstalter könnte in Kooperation mit der Landesregierung dann allenfalls Einreicher für die Bewerbung der olympischen Spiele sein?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Also ich bin fest der Ansicht, daß die Stadt Salzburg keine Wintersportgemeinde ist, würde aber meinen, daß das nicht ausschließt, theoretisch nicht ausschließt, daß sie antragstellende Gemeinde ist. Aber sie wird sicher nie eine Wintersportgemeinde werden.

Ob sich noch eine andere Gemeinde dafür interessiert, das wird man sehen. Vielleicht ist in den Gesprächen, die die Kollegen der Landesregierung geführt haben, eine neue Variante aufgetaucht, daß es eine neue antragstellende Stadt geben könnte. Ich weiß es nicht.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Klubobmann!

Abg. Dr. Burtscher: Herr Landeshauptmann! Der auch für Kultur ressortzuständige Bürgermeister der Stadt Salzburg hat hier offensichtlich auch einen Bogen gezogen zu seiner Verantwortung in einem anderen Ressortbereich, im Kulturbereich, und bringt zum Ausdruck, daß es hier Friktionen geben könnte im Image der Stadt. Nun hast Du bei Amtsantritt mehrfach angekündigt - manches entbehrt noch der Konkretisierung -, Kulturini-tiativen zu setzen. Siehst Du in diesem Bereich ein Spannungsfeld, daß es, wenn eine Bewerbung für den harten Wintersport zum Ausdruck gebracht wird, die Frage des Kulturimages der Stadt Salzburg leiden könnte.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Also es gibt ja vehemente Vertreter der olympischen Spiele, die meinen, daß gerade die Verbindung zwischen Sport und Kultur im Jahr 2006 die reizvolle Verbindung darstellen könnte zwischen beiden Bereichen. Ich kann das nicht, heute nicht beurteilen, möchte aber dazusagen, daß ich aber gerade deshalb sehr dafür eingetreten bin, daß wir uns jetzt schon

darauf vorbereiten, daß wir das Jahr 2006 als das Mozartjahr - 250. Geburtstag von Mozart - vorbereiten und feiern. Ich möchte das nicht unbedingt in eine nicht auflösbare Verbindung gesehen wissen, und möchte aber grundsätzlich die kulturelle Fortentwicklung Salzburgs durch keine andere Maßnahme in irgendeiner Form gefährdet sehen.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Nächste Anfrage, Frau Abg. Blattl!

Abg. Blattl: Herr Landeshauptmann! In einem Interview in der Kommunal April habe ich gelesen, daß Sie gesagt haben, die olympischen Winterspiele im Jahr 2000 können für Salzburg eine große Chance darstellen, und dann sagen Sie weiter: "Selbstverständlich würde die Abhaltung der olympischen Winterspiele in Salzburg in zehn Jahren einen gewaltigen Impuls für die Salzburger Wirtschaft darstellen." Ich finde diese beiden Aussagen sehr positiv und möchte nun gern von Ihnen hören, ob Sie nach wie vor in diesem Sinne voll und ganz dahinterstehen.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

Landeshauptmann Dr. Schausberger: Frau Abgeordnete! Sie haben sehr stark das Wort "Können" betont. Ich bleibe bei dieser Betonung, "können" eine große Chance darstellen.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Gibt es weitere Anfragen? Liegen mir nicht vor. Damit ist auch diese mündliche Anfrage einer Erledigung zugeführt, und wir kommen zur letzten Anfrage in der Fragestunde.

 

3.4 Mündliche Anfrage des Abg. Mödlhammer an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner betreffend die Prüf- und Einschauberichte der Gemeindeaufsicht

Herr Abgeordneter!

Abg. Mödlhammer: Herr Landeshauptmann!

Es ist ja bekannt, daß Prüf- und Einschauberichte der Gemeindeaufsicht eine gewisse Brisanz in sich tragen und von öffentlichem Interesse sind. Es ist daher verständlich, daß für diese Berichte eine besondere Sorgfaltspflicht anzuwenden ist. Um so unverständlicher erscheint es mir, wenn Prüfberichte vor der Kenntnisnahme der betroffenen Gemeinde - in diesem Falle war es Wals-Siezenheim - und vor dem Beschluß in der Landesregierung an die Öffentlichkeit kommen. So geschehen ist es mit dem Einschaubericht der Abteilung 11 über die Gemeinde Wals-Siezenheim, der im übrigen ein sehr positives Bild der Entwicklung dieser Gemeinde zeichnet. Ich wage ja nicht zu behaupten, was geschehen wäre, wenn dieser Bericht anders ausgeschaut hätte, nämlich negativ gewesen wäre.

Dieser Bericht wurde völlig unverständlich in einer Rohfassung in der öffentlichen Gemeindevertretungssitzung von Seekirchen vom dortigen Vizebürgermeister Helmut Naderer bereits am 1. März zitiert, wurde aber erst am 18. März in der Landesregierung behandelt, und kam schließlich erst am 8. Mai zur Gemeinde Wals-Siezenheim.

Ich richte deshalb an Sie die Anfrage: Wie kann es vorkommen, daß Einschauberichte lange Zeit vor der Behandlung in der Landesregierung und der betroffenen Gemeinde in anderen Gemeindevertretungen zitiert werden?

 

Zweitens: Halten Sie es als Gemeindereferent für richtig, daß Prüfberichte von Gemeinden vorzeitig an nicht betroffene und nicht zuständigen Gemeinden weitergeleitet werden und von diesen in der Öffentlichkeit zitiert werden?

Und drittens: Was werden Sie als Gemeindereferent veranlassen bzw. unternehmen, um diese mißbräuchliche Verwendung von Gemeinde-Einschauberichten zu verhindern und zu unterbinden?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!

LHStv. Buchleitner: Ich stimme mit Dir darüber völlig überein, daß die Prüf- und Einschauberichte der Gemeindeaufsicht über die Arbeit der Gemeinden sorgfältig zu erstellen und vor einer Veröffentlichung der jeweiligen Gemeinde zuverlässig zuzustellen sind. Dieses Thema - ich bin jetzt sieben Jahre Ressortchef - hat mich mehrfach beschäftigt, aber nicht nur mich, sondern schon meine Vorgänger. So wurden bis zum Jahr 1990 die Entwürfe der Prüfberichte durch das Landespresseamt gleich nach der jeweiligen Beschlußfassung durch die Landesregierung veröffentlicht. Diese Praxis wurde durch eine Weisung des Landesamtsdirektors vom 22. November 1990 geändert.

Demnach erhält die Abteilung 11 von der Beschlußfassung durch die Präsidialabteilung die entsprechende Nachricht. Die Abteilung 11 übermittelt darauf den beschlossenen Bericht der geprüften Gemeinde. Von der Übermittlung an die Gemeinde wird von der Abteilung 11 an das Landespressebüro Mitteilung gemacht. Erst nach Einlangung dieser Mitteilung - das erfolgt eine Woche nach Absendung des Prüfungsberichtes an die Gemeinde - wird im Wege der Landeskorrespondenz durch das Landespressebüro vom Beschluß der Landesregierung berichtet, also eine Woche nach dem Bericht, meistens ist es ein Umlaufbericht.

Damit ist sichergestellt oder soll sichergestellt sein, daß die Gemeinde jedenfalls bereits im Besitz des Prüfungsberichtes ist, wenn aufgrund der Veröffentlichung des Landespressebüros hierüber in den Medien Darstellungen erfolgen. Um abteilungsintern, also in meinem Ressort, sicherzustellen, daß keine unerlaubten Veröffentlichungen oder Mitteilungen an Unbefugte erfolgen, wurde schon vor etwa 15 Jahren ein Laufzettel eingeführt, der den gesamten Prüfungsakt bis zum Abschluß des Verfahrens begleitet. Damit könnte gegebenenfalls aufgrund des Bearbeitungsstandes festgestellt werden, von wem die unbefugte Mitteilung jetzt aus der Abteilung her erfolgt wäre.

Im aktuellen Anlaßfall wurde der Entwurf des Prüfungsberichtes - ich betone der Entwurf des Prüfungsberichtes - mit Schreiben der Abteilung vom 17. Jänner 1996, abgesendet am 18. Jänner 1996 an die Präsidialabteilung zwecks Vorlage an die Landesregierung übermittelt. Über Wunsch des Herrn Landesrates Dr. Thaller wurde sodann der Prüfungsbericht in der Regierungssitzung vom 18. März 1996 behandelt. Der Entwurf des Prüfungsberichtes befand sich daher am 1. März, Kollege Mödlhammer, 1996 in der Präsidialabteilung.

Und nun zu den einzelnen Fragen. Zur Frage 1: Wie kann es vorkommen, daß Einschauberichte usw.? Es gibt mehrere Möglichkeiten. Es kann der Bürgermeister der geprüften Gemeinde den Rohbericht, den er zur Stellungnahme übermittelt bekommt, von sich aus weitergeben. Es besteht aber auch die Möglichkeit, daß von den Sekretariaten einzelner Regierungsmitglieder Mitteilungen erfolgen. Aus meiner Wahrnehmung trifft dies offenkundig für den Anlaßfall zu. Es wurde mir nämlich berichtet, daß Herr Vizebürgermeister Naderer neben der Kopie des Prüfungsberichtes auch eine Kopie des Umlaufbogens für den Regierungsbeschluß in der Gemeinde Seekirchen in den Händen hielt.

 

Zur Frage 2, ob ich es als Gemeindereferent für richtig halte, daß Prüfberichte usw. vorzeitig? Natürlich nicht, das ist überhaupt keine Frage. Es ist gegen die guten Sitten, wenn ich das so sagen darf, daß Mitteilungen in der Öffentlichkeit erscheinen bevor die betroffene Gemeinde, der Bürgermeister oder die Gemeindevertretung Gelegenheit erhält, sich mit diesem Bericht auch zu befassen.

Zur dritten Frage, was veranlaßt wurde: Von mir aus, Herr Bürgermeister, wurden alle erdenklichen Vorkehrungen getroffen, daß seitens des Amtes keine vorzeitigen Veröffentlichungen erfolgen, und ich kann hier also dem Landespressebüro bescheinigen, daß es sich vollinhaltlich an die Spielregeln hält, und daß auch in meine Feststellungen, daß vom Amt her keine vorzeitigen Mitteilungen erfolgen, auch das Landespressebüro miteingebunden und berücksichtigt ist. Gegen die Weiterleitung von Prüfungsberichten oder Teilen von Prüfungsberichten durch die Sekretariate einzelner Regierungsmitglieder bin ich jedenfalls machtlos. Das ist meine Anfragebeantwortung.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Danke! Zusatzfrage, Herr Abgeordneter!

Abg. Mödlhammer: Herr Landeshauptmann! Wenn man den zeitlichen Ablauf verfolgt, dann kann es nur so sein, daß nach Übermittlung an die Präsidialabteilung dieser Bericht weitergegeben wurde. ... (Zwischenruf LHStv. Buchleitner: Du meinst, nach außen!) ... Nach außen, erste Frage. Zweite Frage: Welche Konsequenzen hätte, ich meine jetzt, verwaltungsmäßig, eine Weitergabe von Mitgliedern des Salzburger Landtages an die Öffentlichkeit?

 

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!

LHStv. Buchleitner: Aufgrund des sehr eindeutigen Erlasses des Herrn Landesamtsdirektors, wie in dieser Sache verwaltungsmäßig vorzugehen ist, hätte das im Falle der Verwaltung sicher dienstrechtliche Konsequenzen, die im Detail durch den Herrn Landesamtsdirektor zu erörtern wären.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Weitere Frage, Herr Abg. Fritzenwallner!

Abg. Fritzenwallner: Herr Präsident! Vorneweg, wie ist es möglich, daß der Herr Abg. Mödlhammer drei Zusatzfragen, drei Fragen stellen kann, wenn in der Geschäftsordnung ausdrücklich festgehalten sind, daß es bis zu zwei sein dürfen.

Aber meine Frage richtet sich an den Landeshauptmann-Stellvertreter: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Wie hoch schätzen Sie die Effizienz und die Kontrollmöglichkeit der Gemeindeaufsicht, wenn die etwa zu einer dringend einberufenen Sitzung einer Gemeindevertretung vier ÖVP-Gemeinderäte sich zwar offiziell entschuldigen, gemeinsam aber dann zwei Häuser weiter bei einem Bier angetroffen werden, somit die dringliche Sitzung, zwei Häuser weiter bei einem Bier angetroffen werden, die Sitzung somit offensichtlich boykottiert haben, die Gemeindeaufsicht dazu lediglich mitgeteilt hat, daß es nicht in Ordnung wäre, was gemacht wurde, aber sie könnten da auch nichts machen. Können Sie sich eine Verbesserung und Stärkung der Gemeindeaufsicht vorstellen?

 

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!

LHStv. Buchleitner: Diese Frage, die nicht direkt mit der Materie etwas zu tun hat, kann von mir natürlich auch beantwortet werden. Es handelt sich bei den Gemeindevertretern in den 119 Gemeinden um frei gewählte Mandatare, die natürlich in der Ausübung ihrer Pflichten von der Gemeindeaufsicht nur sehr sehr beschränkt beaufsichtigt - unter Anführungszeichen - werden können, dem Grunde nach überhaupt nicht beaufsichtigt werden können. Und das entspricht der Disziplin jedes einzelnen Gemeindevertreters, in welchem Ausmaß er sein Amt wahrnimmt.

Wenn die Beschlußunfähigkeit mutwillig zustandegekommen ist, wäre dann sicher im Einzelfall an die Gemeindeaufsicht heranzutreten, weil dann die Gemeindeaufsicht in die Lage versetzt wird, beim Bürgermeister als Vorsitzenden der Gemeindevertretung auch vorstellig zu werden. Dazu bedarf es aber einer konkreten Schilderung der Vorgänge bitte.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Nächste Zusatzfrage, Herr Abg. Mag. Neureiter!

Abg. Mag. Neureiter: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Sie haben vorhin davon gesprochen, daß die Weitergabe von Rohberichten gegen die guten Sitten sei. Das ist etwas verharmlosend gewesen für mein Ohr. Könnte ich Recht haben, daß es sicher ein Vorgang ist, der in der Nähe des Dienstpflichtverletzung und des Amtsmißbrauchs anzusiedeln ist?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

LHStv. Buchleitner: Meine Antwort war eine politische Wertung. Ich halte es für einen unkorrekten Vorgang, jemanden dadurch in Zug-

zwang zu bringen, daß er, der Adressat, eigentlich aus den Medien Inhalte des Prüfberichtes lesen soll. Politisch ist das sicher nicht in Ordnung. Ich glaube aber nicht - das müßte rechtlich geprüft werden, ich bin kein juristischer Experte -, daß daraus einem politischen Mandatar in Hinblick auf Verletzung von Dienstpflichten irgend ein Vorwurf, der Vorwurf schon, aber irgendeine Konsequenz angedroht werden könnte. Das müßte juristisch beantwortet werden. Also ich sehe darin eine politische Fehlleistung, die mit den guten Sitten, wie man mit Prüfberichten umgeht, eigentlich nichts zu tun hat.

Ich muß dazu aber nur noch eher ironisch bemerken, daß es ja auch Bundesrechnungshofberichte gibt, die im Café Landtmann gehandelt werden oder gehandelt worden sind, lange bevor sie den Adressaten erreicht haben. Es ist ein Bestandteil aus meiner Sicht politischer Unkultur, wenn man in dieser Form mit Rohberichten umgeht.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Mag. Neureiter!

Abg. Mag. Neureiter: Das war jetzt ein Mißverständnis. Ich habe natürlich nicht das Wacheln mit dem Rohbericht in Seekirchen gemeint, sondern das Faktum der Hinausgabe durch einen Mitarbeiter des Amtes der Landesregierung.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

LHStv. Buchleitner: Durch einen Mitarbeiter der Landesregierung hätte das aus meiner Sicht sicher dienstrechtliche Konsequenzen durchaus in Richtung Dienstpflichtenverletzung, weil es einen eindeutigen Erlaß des Herrn Landesamtsdirektors über den Umgang mit diesen Rohberichten gibt.

 

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Abg. Mödlhammer!

Abg. Mödlhammer: Herr Landeshauptmann! Werden Sie diesen Fall zum Anlaß nehmen, den Herrn Landesamtsdirektor zu ersuchen, in diesem Fall die Weitergabe zu überprüfen oder allfällige Verfehlungen bei der Weitergabe zu überprüfen?

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Landeshauptmann!

LHStv. Buchleitner: Wenn das gewünscht wird, kann ich das gerne tun. Ich bin nur ehrlich genug, um zu sagen, daß das, was hier bei diesem Fall herauskommt, sicher niemanden befriedigen wird, weil für mich persönlich - wenn ich das so sagen darf - klar ist, daß die Weitergabe dieses Berichtes nicht aus der Abteilung 11 sondern sicher durch ein Regierungsbüro erfolgt sein dürfte.

Und wenn der Herr Landesamtsdirektor in der Lage ist, hier eine Nachforschung erfolgreich zu betreiben, soll es mir recht sein. Ich entnehme Deiner Frage, daß es einer Klärung bedürfte. Ich stehe nicht an, das gerne weiter zu geben. Ich glaube nur, daß die Erfolgsaussichten sehr gering sind.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Danke! Es liegen keine weiteren Fragen mehr vor. Damit ist der Tagesordnungspunkt "Fragestunde" ebenfalls einer Erledigung zugeführt. Ich darf Sie jetzt bitten, noch eine Regierungsvorlage und einen Vier-Parteien-Antrag zuzuweisen, damit nach der Mittagspause die Arbeit im Ausschuß sofort fortgesetzt werden kann. Es handelt sich um die

 

5.1 Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Haushalts-Strukturgesetz ergänzt und Bestimmungen über eine Einmalzahlung für Magistrats- und Gemeindebedienstete im Jahr 1996 erlassen werden - Nr. 344 der Beilagen

und um den Vier-Parteien-Antrag

4.1 Antrag der Abg. Ing. Griessner, Mag. Burgstaller, Haider und Dr. Meisl betreffend ein Gesetz, mit dem das Grundverkehrsgesetz 1993 und das Kollegialorgane-Sitzungsentschädigungsgesetz geändert werden - Nr. 479 der Beilagen

Wer mit der Zuweisung dieser Beiden einverstanden ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Danke, Gegenprobe! Damit sind diese Beiden zugewiesen. Und wir würden jetzt ... zur Geschäftsordnung, Herr Klubobmann Haider!

Abg. Haider: Wir haben gestern in der Präsidiale noch nicht genau ausgemacht, ob wir eine Debatte zur Dringlichkeit wollen zu unserem Antrag. Wir haben das gestern noch offen gelassen, und wir fordern eine Debatte zur Dringlichkeit zu unserem Antrag, bitte!

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Es wird also die Debatte zur Dringlichkeit begehrt. Okay! Gut, somit sind diese beiden Angelegenheiten zugewiesen. Wir setzen um 14:30 Uhr im Ausschuß ... (Zwischenruf Abg. Haider: Debatte zur Dringlichkeit!) ... Ach so, Debatte zur Dringlichkeit. Naja, nachdem die Freiheitliche Partei unbedingt eine Begründung der Dringlichkeit begehrt, ist es sinnvoll zunächst einmal diese Dringlichkeit zu behandeln, und falls zugewiesen, diesen Antrag dann im Ausschuß zu behandeln. Wenn das nicht der Fall ist, dann wird fortgesetzt. Ich unterbreche bis 14:30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung von 13:10 Uhr bis 14:45 Uhr)

Präsident Dr. Schreiner (hat den Vorsitz übernommen): Meine Damen und Herren! Wir nehmen die unterbrochene Sitzung wieder auf. Wir kommen zu

 

Punkt 4: Einlauf

Bevor wir nun die beiden dringlichen Anträge behandeln, gestatten Sie mir noch ganz kurz zuzuweisen:

4.2 Antrag der Abg. Dr. Schreiner, Mag. Thaler und Dipl.-Vw. Hofer betreffend die Änderung der Geschäftsordnung des Salzburger Landtages - Nr. 480 der Beilagen

4.3 Antrag der Abg. Ing. Griessner, Mag. Neureiter und Saliger betreffend die Sicherung der gerichtlichen Nahversorgung in den Salzburger Landbezirken und das Zustimmungsrecht der Länder bei Gerichtssprengeländerungen - Nr. 481 der Beilagen

4.4 Antrag der Abg. Ing. Griessner, Mag. Neureiter, Lienbacher, Illmer und Roßmann betreffend ein "Aktionspaket Wasser", das den sparsamen Umgang mit Trinkwasser, die langfristige Sicherung der Trinkwasserressourcen, den Ausgleich von Einschränkungen durch Wasserschongebiete und die Forcierung des Einsatzes von Nutzwasser umfaßt - Nr. 482 der Beilagen

4.5 Antrag der Abg. Ing. Griessner, Roßmann, Fletschberger, Illmer und Saliger betreffend Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze auf den Bauernhöfen - Nr. 483 der Beilagen

4.6 Antrag der Abg. Ing. Griessner, Mag. Neureiter, Hofer, Saliger und Illmer betreffend ein Abkommen über grenznahe Atomkraftwerke als Bedingung für den EU-Beitritt Tschechiens - Nr. 484 der Beilagen

4.7 Antrag der Abg. Ing. Griessner, Dr. Nindl, Roßmann und Lienbacher betreffend die gesetzliche Verankerung und Finanzierung des Salzburger Bergrettungsdienstes - Nr. 485 der Beilagen

4.8 Antrag der Abg. Mag. Burgstaller, Dr. Firlei und Mag. Thaler betreffend eine grundlegende Reform des Salzburger Verfassungsrechtes - Nr. 486 der Beilagen

4.9 Antrag der Abg. Mayr, Mag. Burgstaller und Mag. Thaler betreffend kostengünstigen Wohnbau - Nr. 487 der Beilagen

4.10 Antrag der Abg. Mag. Burgstaller, Holztrattner und Bommer betreffend eine Zweckwidmung der Erträge aus der Gebrauchsabgabe - Nr. 488 der Beilagen

4.11 Antrag der Abg. Oberndorfer, Mag. Thaler und Bommer betreffend eine Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht für Informationen über pflegerische Maßnahmen - Nr. 489 der Beilagen

4.13 Antrag der Abg. Haider, Dipl.-Vw. Hofer, Dr. Lechenauer und Höggerl betreffend die Ausgliederung des Landesmuseums und des Landesarchivs aus der Landesverwaltung - Nr. 491 der Beilagen

4.15 Antrag der Abg. Dr. Meisl, Hornegger und Lienbacher betreffend eine Novelle des Salzburger Bienenwirtschaftsgesetzes - Nr. 493 der Beilagen

4.16 Antrag der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl betreffend die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen - Nr. 494 der Beilagen

4.17 Antrag der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl betreffend die Einrichtung einer Verkehrsgesundheitskonferenz - Nr. 495 der Beilagen

4.18 Antrag der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl betreffend mögliche und dringend notwendige Aufträge an die Bauwirtschaft aus dem Titel "Ökologischer Rückbau von Bächen und Flüssen" - Nr. 496 der Beilagen

4.19 Antrag der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl betreffend ein Programm zur Reduktion der Todesopfer aus dem Straßenverkehr um mindestens 25 % bis zum Jahr 2000 - Nr. 497 der Beilagen

4.20 Antrag der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl betreffend die Zweckbindung der Gebrauchsabgabe für Investitionen in den öffentlichen Verkehr - Nr. 498 der Beilagen

4.21 Anfrage der Abg. Mag. Thaler und Mag. Burgstaller an Herrn Landeshauptmann Dr. Schausberger betreffend die Verwirklichung des Guggenheim-Museums in Salzburg - Nr. 388 der Beilagen

4.22 Anfrage der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl an Herrn Landesrat Dr. Thaller betreffend die erfolgte Ausnahmegenehmigung für den Vogelfang im Bundesland Salzburg - Nr. 469 der Beilagen

4.23 Anfrage der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl an Herrn Landesrat Dr. Schnell betreffend Ausschreibungsergebnisse und Auftragsvergaben im Straßenbau - Nr. 470 der Beilagen

4.24 Anfrage der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl an Herrn Landeshauptmann Dr. Schausberger betreffend Maßnahmen zur Reduktion der Gesundheits- und Lebensgefahr aus dem Straßenverkehr - Nr. 471 der Beilagen

 

4.25 Anfrage der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl an Herrn Landesrat Dr. Raus betreffend Kanalverlegungen und Kanalanschlüsse im ländlichen Raum - Nr. 472 der Beilagen

4.26 Anfrage der Abg. Mag. Thaler, Mag. Burgstaller und Mag. Strebl an die Landesregierung betreffend die Durchführung von länderübergreifenden Maßnahmen im Sinne der Alpenschutzkonvention - Nr. 499 der Beilagen

4.27 Anfrage der Abg. Blattl und Naderer an Herrn Landeshauptmann Dr. Schausberger betreffend die Drogensituation an Salzburgs Schulen - Nr. 500 der Beilagen

4.28 Anfrage der Abg. Ing. Griessner, Forsthuber und Fletschberger an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner betreffend die Zufriedenheitsstudie "Soziale Dienste" - Nr. 501 der Beilagen

4.29 Anfrage der Abg. Naderer und Fritzenwallner an Herrn Landesrat Dr. Raus betreffend die Generalsanierung der Sportanlagen des SAK und der Union in Nonntal - Nr. 502 der Beilagen

4.30 Anfrage der Abg. Ing. Griessner, Mag. Neureiter, Illmer und Dr. Nindl an Herrn Landesrat Wolfgruber betreffend die Nutzung der Windenergie im Bundesland Salzburg - Nr. 503 der Beilagen

4.31 Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über Teilgebiete der Gebarung im Land Salzburg

4.32 Tätigkeitsbericht des Landesrechnungshofes für das Jahr 1995

4.33 Bericht des Landesrechnungshofes "Mozarteum-Orchester Salzburg"

 

4.34 Bericht des Landesrechnungshofes "Salzburger Tiergarten Hellbrunn"

4.35 Bericht der Landesregierung über die Subventionen des Landes Salzburg im Jahre 1995 (Subventionsbericht 1995)

Kein Einwand, diese Zuweisungen sind erfolgt. Wir kommen nunmehr im Einlauf zu den sogenannten dringlichen Anträgen. Der erste

4.12 Antrag der Abg. Naderer, Haider und Höggerl betreffend die Mitfinanzierung des Landes an der Musikschule Seekirchen - Nr. 490 der Beilagen

Bitte die Frau Abg. Hofer mit der Verlesung zu beginnen.

Abg. Hofer: (verliest den Antrag mit Zuerkennung der Dringlichkeit)

Präsident Dr. Schreiner: Zu Wort gemeldet, der Herr Antragsteller Abg. Naderer!

Abg. Naderer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren!

Die Dringlichkeit für unseren Antrag ist leicht begründbar. Die Arbeiten zum Ausbau des Dachgeschosses der Hauptschule Seekirchen erfolgen natürlicherweise zum Großteil während der Ferienzeit, um den Schulbetrieb nicht zusätzlich zu belasten. So müssen beispielsweise heuer die Installationen für den Bereich Musikschule wegen Geldmangel zurückgestellt und mit viel mehr Aufwand in den Folgejahren vorgenommen werden.

Die Wichtigkeit des Modellprojektes Musikschule Seekirchen hat auch ein örtliches Bankinstitut erkannt und sich bereiterklärt,

bei positivem Beschluß des Landtages der Gemeinde einen zinsenlosen Kredit in Höhe von S 2,6 Mio. bis zum Einlangen der Landesgelder zu gewähren.

Wie heute schon mehrmals angeklungen in den Diskussionen mit den einzelnen Abgeordneten, stehe ich aber hier beileibe nicht als Wanderprediger für die Belange meiner Heimatgemeinde da. Die Seekirchner Musikschule wird von weit mehr Auswärtigen des Flachgauer Zentralraumes besucht. Etwa werden Kinder und Jugendliche aus Neumarkt, aus Henndorf, aus Eugendorf oder etwa aus Köstendorf in dieser überregionalen Musik- und Kulturausbildungsstätte unterrichtet.

Wie schon angeführt, hat der Salzburger Landtag im Jahre 1994 in Kuchl eine parlamentarische Enquete zum Thema Musikschulwesen abgehalten. Einwandfrei wurde dort festgestellt, daß in Salzburg im Vergleich zu den Nachbarländern weit im Hintertreffen gelangt ist. Prof. Steinschaden sagte damals, ich zitiere ihn noch einmal: "daß ein zeitgemäßer moderner Musikschulausbau unumgänglich ist." Auch ereiferte sich damals das ressortzuständige Regierungsmitglied mit dem Versprechen sofortiger Verbesserungsmaßnahmen. Dieses Regierungsmitglied - es ist glücklicherweise auch anwesend - sagte auch einer Seekirchner Delegation, die bei ihm vorsprach, daß er den GAF schon melken werde. Das Vokabel Melken wird wahrscheinlich aus seinem Beruf herrühren.

Es hat für die Seekirchner Gemeindevertretung keiner Enquete bedurft, um die Bedeutung dieser kulturell so enorm wichtigen Institution zu erkennen. Einstimmig tritt sie für die Belange der Musikschule ein, denn niemals kann wohl eine Jugendkulturausbildungsstätte eine Frage von Schwarz, Rot, Grün, Blau oder welcher Farbe auch immer sein. Dort wird musikalisches Grund- und Fortbildungswissen vermittelt, sicherlich keine Ideologien.

 

Besonders an meine lieben Kollegen aus dem Flachgau appelliere ich, namentlich Bezirksobmann Wolfgang Saliger - "Pro Flachgau" seine Initiative - Hans Holztrattner, leider zur Zeit nicht anwesend, ganz besonders aber meinem lieben Bürgermeisterpräsidenten Helmut Mödlhammer sich für die Angelegenheit einzusetzen. Es kann doch nicht eine Parteifrage sein, hier die Zustimmung zu geben oder auch nicht. 300 schulpflichtige Jugendliche - der Jüngste ist elf Jahre alt - wurden in den letzten Wochen im Flachgau des Suchtgiftmißbrauchs überführt. Zentrum: Eugendorf, Hallwang, Seekirchen, Henndorf, Neumarkt. Jugendliche, bei denen es die gewissenlosen Dealer oft leicht hatten, sie zu verführen. Es ist einwandfrei nachzuvollziehen, daß diese Verbrecher meist dort auf taube Ohren stoßen, wo die Jugendlichen sinnvolle Freizeitbeschäftigungen, sei es im Sport oder wie hier im musikalischen Bereich, ausüben. Sie sind gegen solche Angriffe gefestigter.

Zur Untermauerung: Es handelt sich bei dem Modell Musikschulprojekt Flachgauer Zentralraum nicht um hunderte Millionen. Wir sprechen von S 2,6 Mio. Ein Betrag, der in Salzburgs Hochkultur wahrscheinlich nicht einmal ein Achselzucken hervorrufen würde. Eine Summe aber, die ein ehrliches und wichtiges Schulprojekt verwirklichen hilft.

Sinnlos wird oft in der Kultur gefördert. Besonders die Randgruppen werden mit Steuergeld beteilt. Beispielsweise die Gruppe Vigor aus Salzburg. Sie erhielt für den Titel - und ich wage es hier kaum zu sagen wie der Titel lautet, aber ich zitiere und zeige Euch das Plakat: "Ficken, Fressen, Fernsehen". Öffentliche Gelder, zwar nicht Landesgelder aber Steuermittel aus der Stadt Salzburg. Dieses Plakat war öffentlich in Seekirchen ausgehängt.

Die Musikschule Seekirchen ist sicher kein Randthema. Hier geht es um die Belange des normalen Volkes. Ich ersuche Euch daher noch einmal eindringlich, diesem Antrag (zumindest) die Dringlichkeit

zuzuerkennen, und bitte um Ihre Unterstützung. (Beifall der FPÖ-

Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Nächste Wortmeldung, Herr Präsident Thaler!

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Gegen Schluß der Ausführungen des geschätzten Kollegen Naderer, aber auch schon bei der Lektüre der Präambel war ich beinahe zu Tränen gerührt, wenn ich zunächst einmal gelesen habe, daß also die Ankunft des Heiligen Rupert in Seekirchen, die sich zum 1.300. Male jährt, mit ein Grund dafür sein soll, daß wir heute ... (Zwischenruf Abg. Naderer: Ein Anlaß!) ... daß wir heute eine Vorgangsweise wählen, die für die Zukunft, für die künftige Erstellung von Budgets äußerst bedenklich wäre. Ich glaube auch, daß es keine Frage der Parteipolitik ist, aber es ist auch keine Frage der Verbrechensbekämpfung oder der Verbrechensverhinderung, wenn es darum geht, in einem dringlichen Antrag zweieinhalb Millionen Schilling für eine Gemeinde zu genehmigen.

Das Problem, meine Damen und Herren, liegt auf mehreren Ebenen. Zunächst einmal auf der Ebene des zweifellos zu gering dotierten, aber gesetzlich genau festgeschriebenen Gemeindeausgleichsfonds. Liegt vor allem darin, daß in den letzten zehn Jahren dieser Gemeindeausgleichsfonds, der einen gewissen Prozentsatz aus dem Bundesertragsanteilen zweckgebunden darstellt, immer wieder mit neuen Aufgaben befrachtet wurde. Ich erinnere nur etwa, Aufgaben, die dazugekommen sind: Etwa die Mitfinanzierung der Abgangsdeckung für Kanalanlagen, damals noch unter dem Landesfinanzreferenten Dipl.-Ing. Bonimaier und dem Landesrat Oberkirchner. Ich habe damals schon vehement meine Bedenken angemeldet. Ich erinnere an die Nahverkehrsinvestitionen, die ursprünglich auch nicht im GAF ihre Bedeckung gefunden haben. Ich erinnere an die Dorf- und Stadterneue-

rung. Ich erinnere an den Radwegebau, und ich erinnere vor allem daran, daß in letzter Zeit die Zahl der Gemeinden, die aus dem GAF ihren Budgetausgleich finanziert haben müssen, auch in bedenklicher Weise angestiegen ist.

Und daher ist es unmöglich, in Form eines dringlichen Antrages zum Ausdruck zu bringen, daß eine Gemeinde, und es handelt sich ja um keine kleine Gemeinde und es handelt sich vor allem um keine finanzschwache Gemeinde - eine 10.000 Einwohnergemeinde wie Seekirchen, für die dürften die 2,6 Millionen ja nicht den Untergang bedeuten -, daß in Form eines dringlichen Antrages heute ein Budget, eine budgetwirksame Maßnahme beschlossen werden soll.

Meine Damen und Herren! Schon in der Präambel muß ich ersehen, daß die Gemeindevertretung von Seekirchen scheinbar einstimmig, aber die Einstimmigkeit enthebt sie deshalb nicht der Verantwortung, einen Baubeschluß gefaßt hat, noch einmal, einen Baubeschluß gefaßt hat, ohne eine ausreichende Finanzierung sichergestellt zu haben. Und es steht ja in den GAF-Richtlinien drinnen, daß, wenn vor einer effektiven Zusicherung der Mittel mit dem Bau begonnen wird, eben kein Anspruch auf die GAF-Förderung besteht. Nun hat die Marktgemeinde Seekirchen 33 %, bitte ... (Zwischenruf Abg. Dr. Burtscher: Haben Sie das nie gemacht in Zell am See?) ... Nein! ... (Zwischenruf Abg. Dr. Burtscher: Schließen Sie aus, daß sozialdemokratische Bürgermeister so etwas fast regelmäßig tun?)

... Kollege Burtscher, ich kann nichts ausschließen, ich verteidige aber meine sozialdemokratischen Bürgermeister, weil ich überzeugt bin, daß sie die Gesetze einhalten und die Richtlinien des GAF befolgen. Und ich bin, ich bin, ... (Zwischenrufe von Abg. Haider: ... Gemeinde Hallein ...) ... ich bin sehr darum bemüht, in meinem Besuchen bei den Gemeinden und meinen Referaten vor irgendwelchen Parteiversammlungen immer wieder darauf hinzuweisen, daß gerade der Baubeschluß und die ausreichende Finanzierung die Grundlage für jede weitere Vorgangsweise sein soll. Und ich werde morgen am Abend zum Beispiel vor dem Bezirksausschuß der

SPÖ Flachgau wiederum als Werbeprediger in dieser Hinsicht auftreten. Vielleicht kann ich dann auch die sozialdemokratischen drei Vertreter von Seekirchen, die in der Gemeindestube sitzen, darauf hinweisen, daß diese Art von Beschlußfassung jedenfalls mit der Salzburger Gemeindeordnung nicht in Übereinstimmung zu bringen ist.

Meine Damen und Herren! Nun ist das aber passiert, nun ist ein Baubeschluß erfolgt, ohne daß die Finanzierung zu 100 % sichergestellt ist. Nun wissen wir, meine Damen und Herren, daß also die GAF-Zuschüsse ja nicht von irgendwoher beliebig verändert werden können, denn für das Ausmaß der Förderung ist die Steuerkraft der Gemeinde zu berücksichtigen, gemessen an der Steuerkopfquote. Und die GAF-Zuschüsse werden im Verhältnis zur anerkannten Kostenhöhe der Investitionen festgesetzt. Und es ist nicht Aufgabe des Salzburger Landtages, sondern es ist ausschließlich Aufgabe der Landesregierung, aufgrund der Richtlinien diese Mittel entsprechend festzusetzen.

Meine Damen und Herren! Wir von der sozialdemokratischen Fraktion haben überhaupt nichts dagegen, wenn durch einen Beschluß der Landesregierung aus irgendwelchen Töpfen des Herrn Landesrates Wolfgruber, der ja für viele Töpfe verantwortlich ist und sogar für die ganz großen Töpfe des Landes, wie wir aus dem Subventionsbericht ja alljährlich lesen können, wenn aus diesen, aus diesen prall gefüllten Töpfen des Herrn Landesrates Wolfgruber S 2,6 Mio. flüssig gemacht werden können. Da haben wir überhaupt nichts dagegen. (Beifall der SPÖ- und F-Abgeordneten) Dann wird auch der Kollege Naderer und wird die gesamte Gemeindevertretung von Seekirchen glücklich sein. Dann werden wir in Zukunft auch im Raume Seekirchen keine Sünder und schon gar keine Verbrecher mehr haben, sondern alle werden sich im Rahmen des Musikschulwerkes musikalisch betätigen. Und der Kollege Naderer kann sich dann vollin-

haltlich seiner Aufgabe als Landtagsabgeordneter widmen, weil er als Gendarmeriebeamter wahrscheinlich weniger zu tun hat.

Das Bedenkliche, meine Damen und Herren, daran, das Bedenkliche daran ist, wenn wir heute einem solchen Antrag zustimmen würden, dann sage ich Ihnen, haben wir morgen in jeder Fraktion von den Gemeinden, von den 118 Gemeinden des Landes Salzburg Anträge dieser Art auf dem Tisch, und dann kann sich der Herr Landesfinanzreferent verabschieden, weil seine Budgeterstellung in Zukunft nicht mehr notwendig sein wird. Und dann können wir den GAF überhaupt abschaffen, denn er ist ohnehin bis zum Jahre 2000 schon zu 100 % verplant.

Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion wird daher der Dringlichkeit nicht zustimmen, und wir werden bei der Behandlung dieses Antrages im Ausschuß dann den Herrn Landesrat Wolfgruber dringend ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß bei der Budgeterstellung für das Jahr 1997 in den Gesprächen auf der Ebene der Regierungsmitglieder er mit seinem Fraktionskollegen Landeshauptmann-Stellvertreter Gasteiger dafür Sorge trägt, daß diese Musikschule in Seekirchen auch ausgebaut werden kann.

Nicht gegen die Musikschule Seekirchen, nicht gegen die Gemeinde Seekirchen ist unser Beitrag gerichtet, sondern gegen die Art und Vorgangsweise, wie hier versucht wird, im Landtag Budgetpolitik zu betreiben, was ich von der Ebene des Herrn Vizebürgermeister Naderer ja noch verstehen kann, von der Ebene eines Landtagsabgeordneten aber überhaupt nicht verstehen kann. (Beifall der SPÖ- und ÖVP-Abgeordneten)

 

Präsident Dr. Schreiner: Nächste Wortmeldung, Herr Klubobmann Dr. Burtscher!

Abg. Dr. Burtscher: Sehr geehrte Damen und Herren!

Bei der Debatte um die Zuerkennung der Dringlichkeit ist es immer wichtig auseinanderzuhalten, wie halte ich es mit der inhaltlichen Zustimmung und wie halte ich es mit der Notwendigkeit, sich mit einem Problem überhaupt auseinanderzusetzen.

Was die inhaltliche Zustimmung zu diesem Anliegen betrifft, so möchte ich Sie nicht im unklaren darüber lassen, daß ich da große Bedenken habe, weil es in der Tat so ist, daß es nicht eine Aneinanderreihung von derartigen Anträgen ausmachen kann, was die Gestion und Gebarung des Gemeindeausgleichsfonds anlangt. So kann das nicht funktionieren. Und deswegen bin ich auch mit einer eher reservierten Haltung diesem Antrag gegenübergetreten.

Allerdings hat nun der Präsident Thaler meine Skepsis gerührt, was das Problem insgesamt betrifft. Der Präsident Thaler hat gemeint, wenn wir heute diesen Antrag beschließen - und darum geht es hier und jetzt noch gar nicht sondern es geht nur darum, ob wir in die Debatte überhaupt einsteigen -, wenn wir heute diesen Antrag beschließen, dann hat der Finanzreferent morgen eine ganze Reihe von anderen Anträgen auf dem Tisch liegen. Und da meine ich, stimme ich mit Ihnen überein. Darüber hätte er nun in der Tat wenig Freude. Wenig Freude, weil die Mittel knapp sind, aber auch wenig Freunde deswegen, weil es, was die Abwicklung des Gemeindeausgleichsfonds und der zur Verfügung stehenden Mittel anlangt, nicht zum Allerbesten, ja eigentlich eher zum sehr Schlimmen steht. Der Gemeindeausgleichsfonds, so wie er sich uns seit Jahren zeigt, ist eine höchst undurchsichtige für Parteigeschenke und Offerte bei Gemeindebesuchen höchst taugliche Angelegenheit, und ich brauche Sie nur darauf hinzuweisen, wie allgemein gehalten, wie schwammig die Richtlinien des Gemeindeausgleichsfonds sind, und wie trotzdem

man immer wieder bis an den Rand geht bei der Auslegung dieser Richtlinien, ja sogar diesen Rand der möglichen Interpretation überschreitet.

Seien Sie nur auf eines hingewiesen, Herr Kollege Thaler! Sie sagen uns, der Landtag müsse ein Interesse daran haben, das zu debattieren. Sie sagen uns hier frank und frei aus Ihrem besonderen Wissen heraus, daß der Gemeindeausgleichsfonds bis zum Jahr 2000 verplant, ausgeräumt ist. Das ist eine höchst bedeutsame Angelegenheit, weil wir das ja entweder bei Ihren Gemeindebesuchen, oder ich bei meinem Internet-Kontakt mit den Gemeindevertretern ja mitteilen müssen. Ja, wir müssen ja mitteilen, wie es denn um die Möglichkeit besteht - via Internet kann ich kein Trinkgeld geben, nicht. Ich kann es bestenfalls versprechen, aber damit bin ich auch schon festgehalten.

Wir müssen ja einen Überblick über die Situation haben. Nicht, Sie und der Gemeindefinanzreferent, so einen Überblick, den alle haben, würde allerdings die Möglichkeiten des Finanzreferenten, des Gemeindereferenten - natürlich auch des Finanzreferenten aber im besonderen des zuständigen Gemeindereferenten - beträchtlich einengen, was nun den politischen Spielraum in der Vergabepraxis betrifft. Ich wünsche mir das, aber Herr Kollege Thaler, ich stimme Ihnen zu, der Gemeindereferent wünscht sich das nicht, daß hier sein Spielraum bei der Vergabe von Mitteln für Projekte eingeschränkt wird und mehr Transparenz einkehrt.

Wenn Ihnen noch ein Beispiel gefällig ist. Also ich glaube, daß wir dringend darüber reden müssen. Gemeindeausgleichsfonds, die nächsten vier Jahre, Rien ne va plus, das ist ja nicht möglich, ja, was tun wir denn, wenn sich die Finanzsituation der Gemeinden noch verschlimmert im nächsten Jahr, wenn ein Ausgleich über den Gemeindeausgleichsfonds notwendig wäre bei noch mehr Gemeinden, ja, keine Mittel vorhanden, das ist eine Situation, die man nicht

ungeschauter hinnehmen kann. Auch nach einer Enquete, die an sich schon Ergebnisse zu Tage gebracht hat, die Grund genug für Handlungen des Landtages bieten würden.

Aber ich gebe Ihnen noch ein Beispiel. Der Rechnungsabschluß - das ist hier sehr widersprüchlich die Angelegenheit -, der Rechnungsabschluß für das vergangene Jahr 1995 weist erstaunlichermaßen, siehe da, Rücklagen unter dem Titel Gemeindeausgleichsfonds von S 175 Mio. aus, Rücklagen. Das sagt gar nichts, Ihnen sagt das gar nichts, mir sagt das einmal, daß wir diesen enormen Rücklagen angesichts der immer wieder beschwörten Knappheit hinterfragen muß, und daß man auch hinterfragen muß, wenn innerhalb eines Jahres bei der von dieser Knappheit immer wieder die Rede war, die Rücklagen von S 146 Mio. auf S 175 Mio. gestiegen sind innerhalb des letzten Jahres. Natürlich werden Sie mir sagen, das ist klar, die Gemeinden kommen nicht ganz zurecht mit der Abwicklung ihrer Projekte, das ist alles schon versprochen, na, da müssen wir uns auch was überlegen. Wenn die Gemeinden, wenn die Gemeinden den Regierungsmitgliedern gegenüber oder irgendwelchen Adressaten gegenüber trenzen, daß sie also arm sind und Geld brauchen und dann nicht imstande sind so etwas auch mit einem einigermaßen modernen Management abzuwickeln, dann muß man da allenfalls vom Gemeindereferenten aus eine gewisse Grundlagenschulung betreiben, nicht, damit man mit den öffentlichen Mitteln auch einigermaßen rational umgeht.

Sie sehen also eine ganze breite Palette von dringend notwendigen Diskussionspunkten. Ich meine, daß wir nicht heute beschließen können, daß das Musikschulwerk für Seekirchen eine bestimmte Summe zuerkannt bekommt, aber daß wir dringend einen Aufklärungsbedarf haben und auch einen Entschließungsbedarf haben, was die Abwicklung und die Gestion im Gemeindeausgleichsfonds betrifft. Deswegen stimme ich trotz dieser zunächst geäußerten Skepsis der Dringlichkeit bei diesem Antrag zu und ersuche auch die Kollegen von der ÖVP-Fraktion, die offensichtlich noch nicht mit sich im Reinen

sind, wie sie sich da verhalten sollen. Der Herr Präsident, na da habe ich natürlich keine große Hoffnung, Herr Präsident, daß es hier um Transparenz besser bestellt sein wird nach der Debatte als vorher. Aber vielleicht werde ich überrascht sein von Ihrer Stellungnahme, Herr Präsident, und wünsche mir, daß Sie auch der Dringlichkeit zustimmen, damit wir ein wenig, ein wenig mehr Licht in die vernebelten Gefilde des Gemeindeausgleichsfonds bringen können.

Präsident Dr. Schreiner: Nächste Wortmeldung, der Herr Abg. Mödlhammer!

Abg. Mödlhammer: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Naderer!

Bei allem Verständnis für Deine etwas populistische Forderung möchte ich doch eine Anmerkung machen: In der Liebe zu Seekirchen wirst Du mich nicht übertreffen, weil ich nämlich ein Urseekirchner bin, zwei Kinder im Musikschulwerk in Seekirchen habe und schließlich auch noch Betreunngsmandatar von Seekirchen bin, und da Verständnis für diese Gemeinde habe, für die Forderung der Gemeinde habe.

Aber Verständnis habe ich auch als Gemeindeverbandspräsident natürlich für die Forderung der Gemeinden nach mehr Geld, Kollege Burtscher. Ich habe auch Verständnis, und ich habe das immer wieder gesagt, daß man über den GAF reden sollte, und über die GAF-Vergabe reden sollte, daß man über die GAF-Richtlinien reden sollte. Das kann alles passieren. Nur bitte, auf die Art und Weise, wie es heute hier beantragt ist, kann es nicht passieren.

Es hat heute Dein Kollege Dr. Lechenauer von dieser Stelle aus gesagt, wir sollten vorsichtig sein mit übereilten Beschlüssen im Ausschuß. Ganz vorsichtig, wo wir die Auswirkungen nicht kennen,

wo wir nicht wissen, in welche Richtung das geht, genau das ist der Punkt. Wir sollten vorsichtig sein mit solchen übereilten Beschlüssen, und deshalb lehne ich die Dringlichkeit entschieden ab.

Ich habe für die Anliegen Verständnis. Ich habe also auch Verständnis, daß man diskutieren sollte, daß man das ausreichend begründen sollte, und es hat der Präsident Thaler und auch der Kollege Burtscher gesagt: Bittschön, das ist eine Angelegenheit des GAF, die sollte mit dem ressortzuständigen Regierungsmitglied Buchleitner genau besprochen werden. Besprochen werden, wie die Finanzkraft ausschaut, wie die Grundlagen sind, all das, all das sollte sachlich erörtert werden. Das kann aber heute nachmittag nicht in einer dringlichen Ausschußbericht, in einem dringlichen Ausschußbericht erreicht werden. All das sollte grundsätzlich möglich sein.

Wie gesagt: Verständnis für das Anliegen ja, Hilfe für Seekirchen ja, aber nicht in dieser Form und Art und Weise. Unüberlegte Aktionen helfen den Seekirchnern gar nicht. Hilfe kann nur so sein, daß man die Geschichte genau analysiert, anschaut und dann entsprechende Maßnahmen setzt. Aus diesem Grunde halte ich von der Dringlichkeit nichts. (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Nun Herr Klubobmann Haider!

Abg. Haider: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Es ist bezeichnend, daß das zuständige Ressortmitglied für den GAF nicht anwesend ist, wenn es um GAF-Mittel geht, aber das ist nicht so tragisch.

Der Herr Präsident Thaler hat sich über die Art und Vorgangsweise beschwert. Ich werde Ihnen jetzt eine Art und Vorgangsweise sagen, wie sie die Regierung pflegt. Sie faxt an einem Sonntag vormittag

eine Haftung von S 10 Mio. bezüglich der Firma Emco damals zu den Regierungsmitgliedern und verlangt innerhalb von sechs Stunden, innerhalb von sechs Stunden eine Unterschrift für diese S 10 Mio. Das ist eine Art und Vorgangsweise, wie ich sie für unseriös halte.

Aber wenn wir eine Vorgangsweise wählen und einen dringlichen Antrag einbringen und zwar deshalb einbringen, weil ja nur in den Ferien in einer Schule gebaut werden kann - das ist ja bekannt so, es ist ja in der Schulzeit schwer möglich, daß die Kompressor laufen -, und eben diese Ferien von 5. oder 6. Juli weg bis zum 15. September dafür genützt werden sollen, daß eine Musikschule, eine zentrale Musikschule einen Platz bekommt, dann halte ich das für eine sehr ordentliche Vorgangsweise.

Außerdem Kollege Thaler, solltest Du nicht vergessen, daß die Budgethoheit sehr wohl in diesem Raum liegt und nicht da drüben auf der Stiege 1. Das muß klar sein. Und über diese Budgethoheit wird auch dieser Landtag befinden. Und wenn dieser Landtag, wenn dieser Landtag einen Beschluß faßt, daß entweder aus GAF-Mitteln oder aus Mitteln des Kollegen, - da gebe ich Dir vollkommen Recht -, der voll - wie hast Du das genannt -, der voll, der übervollen Töpfe des Kollegen Wolfgruber - das war wirklich sehr richtig erkannt -, wenn aus diesen Mitteln S 2,6 Mio. dafür zur Verfügung gestellt werden sollen, dann hat sich die Regierung danach zu halten, wenn wir das heute beschließen.

Und Kollege Thaler, wenn Du davon sprichst, daß Deine Bürgermeister, die sozialdemokratischen, so was nie machen würden, einen Beschluß zu fassen, so erinnere ich Dich von hier aus an Deinen Bürgermeister Kurz von Hallein. Der hat nicht nur einen solchen Beschluß gefaßt, sondern Dutzende solcher Beschlüsse, und darum ist Hallein dort wo es heute ist. In Seekirchen ist auch nur der Beschluß gefaßt worden des Baues im Hinblick darauf, daß sie so wie bisher 50 % GAF-Mittel bekommen. Es wurde dann von Deinem Res-

sortkollegen Buchleitner der Gemeinde Seekirchen mitgeteilt, daß nur mehr 33 % jetzt zu bekommen sind, und die Gemeinde Seekirchen kann dadurch eben genau dieses Bauwerk Musikschulwerk, das kann sie eben nicht fertigstellen.

Für mich ist nur eines bedauerlich. Ich bedauere, daß zehn Gemeinden daranhängen, zehn Gemeinden im Flachgau, zehn Gemeinden im Flachgau hängen dran, daß dieses Musikschulwerk nicht fertiggebaut werden kann. Ich würde mir wünschen, daß der Kollege Wolfgruber als zuständiges Ressortmitglied jetzt aufstehen würde und sagen würde: Jawohl, wir erkennen die Dringlichkeit an. Ich werde meine Fraktion versuchen zu überzeugen, daß wir drunten darüber reden können, aus welchen Töpfen, aus welchen Mitteln wir diese 2,6 Mio., die die Raiffeisenkasse Seekirchen oder irgendein anderes Bankinstitut, ich weiß es nicht, zinsenlos bis Jänner zur Verfügung stellt, daß diese 2,6 Mio. gesichert für 1997 sind, so daß die Professionisten nicht im Sommer abpackeln müssen und in zwei oder in drei Jahren wieder dort anfangen, wo sie jetzt aufhören. Ich bedanke mich fürs Zuhören. (Beifall der FPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Letzte Wortmeldung, der ressortzuständige und auch sonst häufig angesprochene Herr Landesrat Wolfgruber!

Landesrat Wolfgruber: Herr Präsident! Hohes Haus!

Ich möchte nur eine kurze Sachverhaltsdarstellung zu dieser Agenda hier liefern. Die Gemeinde Seekirchen hat beschlossen, ihre Hauptschule zu erweitern und hat dazu das bestehende Schulhaus aufgestockt, um es in der gesamten Länge ausbaufähig für eine schulische und außerschulische Nutzung adaptieren zu können. Dieses Projekt ist genehmigt und ist ausfinanziert. Ausfinanziert durch das laufende Schulbauprogramm und die dadurch zur Verfügung stehenden Beiträge aus dem GAF. Die Beiträge aus dem GAF sind der Finanzierungskraft der Gemeinde Seekirchen angemessen worden. Es besteht

darüber hinaus aber eine Vereinbarung - so wie mir bekannt ist, nachdem ich mich mit dieser Materie schon seit längerem und nicht heute erst seit diesem Antrag damit befasse -, eine Zusage des ressortzuständigen Landeshauptmann-Stellvertreters Buchleitner, hier sehr wohlwollend den Mittelaufwand zum Ausbau der Schule zu bemessen, und in diesem ist ja nur, sind die Musikschulräume und der Teilbereich Musikschule ja nur ein kleiner Teil. Also, das Projekt ist insgesamt ausfinanziert, die Adaptierung der Musikschule wird möglich sein.

Ich meine aber, daß es natürlich sehr sinnvoll ist, zu überlegen, wie wir bei der Weiterentwicklung des Instrumentes Gemeindeausgleichsfonds vorwärtsschreiten. Ich meine aber, wir sollten diese Sache nicht über das Knie zu brechen. Das ist nicht dringlichst zu behandeln, sondern das ist wohlüberlegt angesichts der finanziellen Bedürfnisse und der finanziellen Möglichkeiten zu überlegen und weiter zu entwickeln. Und ein Präjudiz, wie es dieser Antrag in sich hätte, für das Budget zu schaffen, glaube ich, wäre überhaupt nicht sinnvoll. Besonders dadurch nicht sinnvoll, weil ich davon ausgehe, daß die Vereinbarungen, die mit mir und mit dem Kollegen Buchleitner getroffen sind in Hinblick auf die Musikschule, voll zum Tragen kommen, und diese Musikschule im nächsten Jahr zur Verfügung stehen wird. (Beifall der ÖVP- und SPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Wer diesem Antrag die Dringlichkeit zuerkennen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun. Danke, Gegenprobe! Das ist die Mehrheit. Die Dringlichkeit ist abgelehnt. Der Antrag ist normal im Einlauf.

Ich bitte den Herrn Schriftführer Fritzenwallner mit der Verlesung des zweiten und letzten dringlichen Antrages zu beginnen.

 

Abg. Fritzenwallner: (verliest den Antrag mit Zuerkennung der Dringlichkeit)

4.14 Antrag der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl betreffend eine Fristsetzung für die Beschlußfassung einer grundlegenden Novelle zum Landwirtschaftskammergesetz - Nr. 492 der Beilagen

Präsident Dr. Schreiner: Wir haben eine Reihe von Wortmeldungen. Herr Abg. Roßmann! Der Antragsteller zunächst, bitte, dann der Herr Abg. Burtscher!

Abg. Dr. Burtscher: Sehr geehrte Damen und Herren!

Landwirtschaftskammerreform, eine Angelegenheit, die jemandem, der nicht in der Kammer selbst tätig ist - ich gehöre dazu -, jemandem, der kaum Berührungsmöglichkeiten mit der Landwirtschaftskammer hat - ich gehöre nicht dazu -, keinen sonderlichen Reformbedarf signalisieren würde oder keine besondere Dringlichkeit signalisieren würde. Wer aber in der Kammer selbst tätig ist und wer mit der Landwirtschaftskammer zu tun hat, der weiß, daß es sich hier um eine Einrichtung handelt und um Umstände handelt, in denen diese Einrichtung tätig ist, die dringend und allerdringendst der Reform bedürfen.

Deswegen gab es bis vor eineinhalb, bis vor zwei Jahren, bis zum 30. Juni 1994 eine Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe hat kein Ergebnis zustandegebracht. Sie war vermutlich auch nicht mit einem Auftrag ausgestattet, der klar genug gefaßt war. Und mehr als ein halbes Jahr später, mittlerweile schon fast wieder eineinhalb Jahre her, ist dann eine Regierungsvorlage zustandegekommen, in der nichts von den Punkten enthalten ist, die eben genau den dringenden Reformbedarf ausmachen.

 

Ich darf Ihnen das etwas illustrieren an den Beispielen, die in der Präambel enthalten sind. Da ist diese Sache mit den Virilstimmen. Man glaubt es kaum, im Jahre 1996 hier Vorgänge festgelegt zu haben, die schon im 19. Jahrhundert der heftigen Kritik gerade zum Beispiel aus der damals entstehenden sozialdemokratischen Bewegung heraus, ausgesetzt waren. Ich komme vielleicht dann noch einmal darauf zurück. Man glaubt es kaum, daß es da Kontrolleinrichtungen gibt, in denen die Kontrollierten sich selber kontrollieren. ... (Zwischenruf Abg. Saliger: Das gibt es überall.)

... Sich selber, gibt es überall. Herr Kollege Saliger, da sind wir dann vielleicht auch bei dem Punkt, auf den wir dann im Ausschuß noch zu sprechen kommen, Arbeiterkammer und andere Kammerreform. Also ich sage Ihnen, der Reformbedarf ist nicht bei der Landwirtschaftskammer alleine gegeben. Es ist nur so, daß es hier besonders schlimm ist, was die Rückständigkeit betrifft, und daß es hier Umstände gibt, die absolut nicht mehr haltbar sind.

Ich bekomme illustriert, daß hier Vertreter von Fraktionen, die sich nicht von vorneherein auf Gedeih und Verderb dem Diktat des ÖVP-Bauernbundes unterwerfen, daß hier Vertreter von Fraktionen als mehr oder weniger Aussätzige, als mehr oder weniger schlimme Kinder, die laufend getadelt werden müssen, behandelt werden ...

(Zwischenruf Abg. Mag. Neureiter: Nein, nein!) ... Nein, Herr Kollege Neureiter, das kann es ja nicht geben, da stimme ich zu, das darf es nicht geben, das darf es nicht geben, aber aber das gibt es, das gibt es. Man höre nur einmal, man höre nur einmal, wenn Beobachter über eine Sitzung der Kammervollversammlung berichten. ... (Zwischenruf Landesrat Wolfgruber: Haben Sie sie selber schon einmal angehört? Müssen Sie selber einmal anhören.) ... Ich höre die Berichte, und ich glaube, Herr Kollege Wolfgruber, ich setze mich nicht jeder Pein aus, Sie haben Verständnis dafür. Ich stelle mich aber gerne hier gelegentlich neben Sie, das ist meine ureigenste Pflicht als Abgeordneter des Landtages.

 

Ich darf Ihnen ein Drittes sagen. Da gibt es ein Wahlrecht im Salzburger, für die Landwirtschaftskammer, das mehr oder weniger an ein Kurienwahlrecht erinnert, wo ein und dieselbe Person zwei, drei, manchmal vier Stimmen abgeben kann, nicht, weil sie ihre Stimmberechtigung von verschiedenen Quellen ableitet. Ein Umstand, der doch zumindest, sage ich einmal, hundert Jahre nachdem wir den Grundsatz, daß jeder Wahlberechtigte - damals noch jeder Mann -, aber jeder Wahlberechtigte eine Stimme hat, aus diesem Grundsatz doch einigermaßen Hohn spricht.

Nehmen wir uns das noch einmal kurz vor Augen mit den Virilstimmen. Wie wäre das denn, wenn im Salzburger Landtag 32 Abgeordnete gewählt würden - auch aufgrund einer überalteten Wahlordnung -, 32 werden gewählt und vier Stimmen stehen zu, na wem stehen Sie zu: zum Beispiel dem Konsul Pappas, eine für den Konsul Pappas, nicht, weil er ja ein wichtiger Mann ist; eine vielleicht, weil wir die Bedeutung nicht unterschätzen ... (Zwischenruf Abg. Ing. Griessner: Eine für die Grünen!) ... bitte, eine Stimme ist frei für Dich, Michael; eine für den Bischof Eder, weil er doch eine Restbedeutung aufweist, ja; eine Stimme vielleicht für die Verbundgesellschaft und eine für das Druckzentrum, für das Salzburger Druckereizentrum, dann hätten wir einigermaßen bedeutsame Einrichtungen. Es würden uns viele, es würden uns viele Möglichkeiten einfallen, liebe Kollegen.

Und ich kann mir auch vorstellen, ich kann mir auch vorstellen, daß diese Vertreter so wie der Raiffeisenverband in der Landwirtschaftskammer, so wie die Bundesforste in der Landwirtschaftskammer und so wie die Großgrundbesitzer in der Landwirtschaftskammer, daß die, die da ein Stimmrecht geschenkt bekommen, zufrieden damit sind und nichts dagegen einzuwenden haben. Die finden das ganz in Ordnung. Nur unter demokratischen, demokratiepolitischen Gesichtspunkten ist das nun ganz und gar nicht in Ordnung und ganz und gar nicht haltbar. Und das, meine ich, ist der Punkt.

Wenn Sie sich weiter wohlfühlen wollen in den gemeinsamen Veranstaltungen mit der Spitze des Raiffeisenverbandes, ja und das auch durch ein Wahlrecht zur Salzburger Landwirtschaftskammer absegnen wollen, und dieses Wahlrecht und dieses Stimmrecht, dieses Virilstimmrecht im Landwirtschaftskammergesetz verankert haben wollen, dann bleiben Sie weiterhin untätig. Wenn aber nicht, dann gehen Sie heute mit uns auf den Weg und sagen: Über den 31. Dezember 1996 hinaus darf so etwas nicht mehr Bestand haben. Das ist nicht mehr haltbar.

Wenn Sie sich zurückziehen auf die Position: da gibt es ja eh eine Regierungsvorlage, dann warne ich Sie schon jetzt. Da finden Sie nichts, aber schon gar nichts von dem, was ich Ihnen hier gesagt habe an Reformansätzen. Eine Regierungsvorlage, das war, eineinhalb Jahre alt, nicht einmal die Erledigung der Mindestpflicht, der Mindestpflicht, die man gehabt hätte, wenn man eine Reform angeht. Das heißt, man muß die Reform nun ernsthaft wollen.

Und deswegen empfehlen wir Ihnen, deswegen empfehlen wir Ihnen mit diesem Antrag, ein Gremium einzusetzen, in dem, ohne daß letztlich entschieden wird - die Entscheidung wird bei uns liegen -, ohne daß letztlich entschieden wird, beraten wird, auf gleichberechtigter Ebene paritätisch besetzt unter Beiziehung des Landesrates mit den vollen Eimern und des Präsidenten, des Präsidenten Essl, damit auch zwischen Flachgau und Innergebirg ein gewisser Ausgleich gegeben ist, also dann zu zehnt auch mit vier Abgeordneten des Salzburger Landtages, darüber beraten, was hier zeitgemäß ist.

Das jetzige Landwirtschaftskammergesetz, das gehört so ausgeleert wie die Töpfe des Landesrates Wolfgruber rasch immer ausgeleert sind. Es gehört ausgeleert und auf den Misthaufen der Geschichte gekippt. Ein neues Landwirtschaftskammergesetz gehört her und das muß den Erfordernissen entsprechen, die jeder dann, wenn es um Sonntagreden geht, als selbstverständlich ansieht. Das bitte auf den Weg zu bringen, heute beginnend. Es ist heute nicht der Be-

schluß über das Gesetz, aber es ist eine Fristsetzung und ein tauglicher Vorschlag für eine konsequente Behandlung dieser Materie in diesem Antrag enthalten. (Beifall der BL- und F-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Roßmann!

Abg. Roßmann: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren!

Herr Antragsteller, ich bitte Sie um so viel Ehrlichkeit uns zuzugeben, daß die Bürgerliste bei der Verfassung des heutigen dringlichen Antrags nicht in Kenntnis war, daß die Nr. 246 der Beilagen auftragsgemäß vom Ressort erstellt wurde und dem Landtag zugeleitet ist. Geben Sie doch das zu, das wußten Sie nicht. Es sei Ihnen auch verziehen, wir haben alle so viel Arbeit. ... (Zwischenruf Abg. Dr. Burtscher: Gnade mir Gott, aber nicht der Landwirtschaftskammer!) ... Allerdings liegt diese Regierungsvorlage da. Und ich darf ganz kurz auf diese eingehen. Der Bauernbund betrachtet natürlich die Bürgerliste nicht als schlimme Kinder. Ungezogen sicher des öfteren. Aber grundsätzlich als schlimm betrachten wir Sie nicht! Sie sagen, die Arbeitsgruppe hätte nichts zustande gebracht: die hat in bester Übereinstimmung viel zustande gebracht. Es hat lediglich zwei Punkte gegeben, wo keine Einigung war. Von Ihrer Seite war der Herr Ing. Langer, von der SPÖ der Kollege Holztrattner, von der FPÖ der Kollege Hornegger. Die Virilstimmen sind sicher ein Kompromiß und bei der Präsidentenwahl nicht stimmberechtigt. Zum anderen: die Minderheitenrechte, bitte schaut Euch die Regierungsvorlage an! Es können im Gegensatz zu früher acht Landwirtschaftskammerräten, bereits vier eine Vollversammlung begehren. Es ist dafür gesorgt, daß jede Fraktion, die in der Vollversammlung vertreten ist, wenn sie nicht schon Sitz und Stimme im Fachausschuß hat, beratend dabei ist. Es ist in der Novelle vorgesehen, daß der Kontrollausschuß vom Verhältniswahlrecht abweicht und jede Fraktion mit Sitz und Stimme vertreten zu sein hat.

Das sind nur einige Anmerkungen und Sie werden aus diesen ersehen, daß wir der Dringlichkeit natürlich nicht zustimmen, denn die Dringlichkeit ist schon lange vorbei! (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Holztrattner!

Abg. Holztrattner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zum dringlichen Antrag der Bürgerliste zur Novelle des Landwirtschaftskammergesetzes, wir haben im Unterausschuß im Jahr 1994 wirklich über, ich weiß nicht mehr, wie viele Sitzungen, ausführlich darüber beraten und in verschiedenen Punkten sind wir nicht einer Meinung oder nicht zu einer Meinung gekommen. Wir haben diese Punkte ausgeklammert und haben zum Ausdruck gebracht, alle im Landtag vertretenen Parteien, daß wir diese Punkte im Ausschuß dann ausführlich beraten werden und jede Fraktion, jede politische Fraktion im Salzburger Landtag die Möglichkeit hat, hier sich die Mehrheiten zu suchen zu den einzelnen Punkten. Darum verstehe ich die Aufregung des Kollegen Burtscher nicht, daß wir jetzt wieder in der Stunde Null beginnen sollen und wiederum mit einem Ausschuß beginnen sollen, das ganze wiederum durchzukauen, aufzurollen und neu zu bewerten. Die Regierungsvorlage, und das ist richtig, was hier zum Ausdruck gebracht wurde, die Regierungsvorlage wurde im Jahr 1995, im Februar 1995 wurde die Regierungsvorlage zugewiesen und es liegt jetzt an uns, ob wir im Jahr 1996 oder im Frühjahr 1997 dieses Landwirtschaftskammergesetz behandeln werden. Ob das die Virilstimmen sind, ob das die Unterausschüsse sind, ob das die Kontrollrechte sind, all dies werden wir dann nicht in Unterausschüssen, sondern im Ausschuß des Salzburger Landtags behandeln und jede Fraktion hat die Möglichkeit, hier dann die Mehrheiten zu suchen.

Darum verstehe ich die Aufregung nicht, Herr Kollege Burtscher, die Aufregung, daß man hier wieder neu beginnt. Es dürfte Ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein, daß es bereits im Unterausschuß, und da war auch die Bürgerliste vertreten, alles bereits behandelt wurde. Darum stimmt die Sozialdemokratische Partei der Dringlichkeit nicht zu! (Beifall der ÖVP- und SPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Nächste Wortmeldung, Herr Klubobmann Haider!

Abg. Haider: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Ich habe den Franz Hornegger gebeten, daß ich mich melden darf zu diesem Thema, weil es hier nicht nur um die Bauern geht, sondern hier geht es um etwas Grundsätzliches. Im Jahr 1994 hat sich eine Arbeitsgruppe zusammengesetzt und diese Arbeitsgruppe ... (Zwischenruf Abg. Holztrattner: Das war im Unterausschuß) ... nein, eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel, die umfassenden sachlichen organisatorischen und rechtlichen Grundlagen für ein zeitgemäßes und zukunftsorientiertes Salzburger Landwirtschaftskammergesetz auszuarbeiten. Das war das Ziel. So steht es in den Erläuterungen der Beilage Nr. 246. Wenn Sie mir erklären wollen, daß dieses Ziel erreicht wurde mit dieser Regierungsvorlage, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Wissen Sie, was in dieser Regierungsvorlage alles drinsteht? Und wenn wir, so wie der Herr Kollege Holztrattner sagt, das im Ausschuß dann zur Beratung haben, dann schlage ich jetzt schon vor, daß diese Ausschußberatungen eine Woche dauern. Weil ich genau weiß, daß wir mit dieser Regierungsvorlage, die uns hier vorgelegt wurde, mit dieser Regierungsvorlage kommen wir an einem Nachmittag oder an einem Tag kommen wir sicher nicht sehr weit. Dann hier sind Knackpunkte drinnen, die von Demokratie so weit entfernt sind, wie man es sich gar nicht vorstellen kann.

Allein wenn ich auf das Wahlrecht noch einmal zurückkommen darf. Wir haben einen Bürgermeister gehabt über 20 Jahre in Saalbach-

Hinterglemm, es war ein ÖVP-Bürgermeister, Peter Mitterer sen., der hat immer einen Spruch getan, der hat immer gesagt: "die Stimmen werden gezählt und nicht gewogen". In der Landwirtschaftskammer ist das umgekehrt. Da werden sie gewogen und nicht gezählt. (Beifall der FPÖ-Abgeordneten) Nämlich deshalb gewogen, weil es Personen gibt, die bis zu sechs Stimmen haben. Das gibt es alles. In der Landwirtschaftskammer ist alles möglich. ... (Zwischenruf Landesrat Dr. Raus: Wiegen ist leichter als zählen!) ... Das ist richtig ja, aber wir Freiheitlichen sind Gott sei Dank schlau genug, daß wir Zählen gelernt haben - ha, ha. Allein wenn ich darüber nachdenke, wie diese Organisation Bezirksbauernkammer funktioniert, wo hochbezahlte Funktionäre sitzen. Wenn ich darüber nachdenke, - es ist heute schon angesprochen worden -, daß es Virilstimmen wie im 19. Jahrhundert, Virilstimmen gibt, - der Herr Kollege Burtscher hat zuerst einen vergessen, den Mayr-Melnhof, der muß auch noch eine kriegen, eine Virilstimme, denn wir brauchen da viele Virilstimmen da drinnen -, also dieses Landwirtschaftskammergesetz, diese Regierungsvorlage, die uns hier vorgelegt wurde von dieser Arbeitsgruppe, - wobei ich noch den Kollegen Roßmann verbessern muß, es stimmt nicht nur in zwei Punkten nicht, es sind schon mehrere Punkte, wo wir Veto eingelegt haben, ich habe das Schriftstück hinten liegen. Ich laß Dich dann gerne hineinschauen. ... (Zwischenruf Abg. Holztrattner: Herr Kollege Haider, unverständlich ist für mich, daß sie heute die Bezirksbauernkammern zertrümmern wollen. Um das geht’s. An sonst geht’s um überhaupt nicht’s. Es geht nicht um die Richtlinien, Änderungen, es geht nicht um das Problem, sondern es geht nur um die Zertrümmerung. Darüber muß man nachdenken!) ... Darüber nachdenken muß man, Herr Kollege Holztrattner, nachdenken muß man darüber, ob es notwendig ist, hochbezahlte Funktionäre, und da verstehe ich eigentlich Dich als Sozialdemokrat nicht, weil diese Funktionäre sind alle bei einer anderen Fraktion dabei, hochbezahlte Funktionäre dort zu belassen, oder aus den Bezirksbauernkammern echte Servicestellen zu machen. Servicestellen, wie sie die Bauern benötigen.

Sie benötigen keinen Bezirksbauernobmann, der über S 100.000,-- oder S 20.000,-- verdient, sondern sie benötigen da draußen in Zell am See, in Tamsweg, in St. Johann und in den anderen Bezirksorten, in Hallein, benötigen sie eine Servicestelle, die ihnen die Aufgaben erledigt und keine hochbezahlten Funktionäre. Und darüber werden wir uns unterhalten müssen.

Aber ich weiß wie das läuft. Ihr laßt’s die Bauernkammern in Ruhe, dafür lassen Sie die Arbeiterkammern in Ruhe. Ich verstehe das System. Und ich merke ... (Zwischenruf Abg. Holztrattner: unverständliche wegen Beifall der FPÖ-Abgeordneten) ... und ich merke es von Minute zu Minute, wie Ihr mehr und mehr zusammenrückt. Gerade in diesen Bereichen, da merkt man wirklich, da merkt man wirklich, daß von Wien bis hinunter in die Bezirksbauernkammern rot-schwarz erstklassig funktioniert.

Nur eines tut mir leid. Es tut mir leid, daß Ihr nicht einmal fähig seid, darüber zu diskutieren. Aber wir werden trotzdem nicht locker lassen. Wir werden selbstverständlich der Dringlichkeit zustimmen und wir werden nicht locker lassen. Schon wie in den letzten eineinhalb Jahren bei jeder Sekretärinnenkonferenz oder Sekretärekonferenz, die es da gibt mit dem Hofrat Edtstadler einzufordern, dieses Landwirtschaftskammergesetz, diese Regierungsvorlage endlich einmal zu behandeln, und nicht Session für Session liegen zu lassen, nur weil es zwei oder einer Fraktion nicht paßt. (Beifall der FPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Nächste Wortmeldung, ... nein geht nicht mehr! Der Herr Landesrat Wolfgruber! Die ÖVP hat sich schon gemeldet!

 

Landesrat Wolfgruber: Herr Präsident! Hohes Haus!

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Die Regierungsvorlage ist zugewiesen, sie ist im Ausschuß vorerst zu behandeln und nicht hier im Plenum und ich meine, wenn wir wegen der noch Nichtbehandlung im Ausschuß eingehen, dann ist zu vermerken, daß die Ursache der Nichtbehandlung zum einen die laufenden Ur-Abstimmungen über das Kammersystem insgesamt war und daß zum anderen auch abgewartet werden wollte, wie der Einspruch der F-Bewegung zum letzten Kammerwahlergebnis vom Obersten Gericht beurteilt wird. Das waren die wahren Ursachen der Nichtbehandlung im Ausschuß. Ich gehe aber davon aus, daß es in Kürze zu einer Behandlung kommen wird und ich gehe auch davon aus, daß dann ohne unsachliche Emotionen und demagogische Artikulationen einer sachlichen Behandlung nichts mehr im Wege steht. (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Herr Klubobmann Dr. Burtscher!

Abg. Dr. Burtscher: Sehr geehrte Damen und Herren!

Ein Schlußwort steht mir zu nach den Debattenbeiträgen von ÖVP und SPÖ. Der Herr Landesrat Wolfgruber versteht die Aufregung nicht. An seiner Stelle würde ich das auch so sehen wollen. Er macht es sich gemütlich in diesem Gutshof Landwirtschaftskammer, wo er mit seinen Bauernbündler die Alleinregentschaft hat und er findet in den Kollegen von der SPÖ willige Knechte, die hier die Arbeit tun im Landtag. (Beifall der FPÖ-Abgeordneten) ... (Zwischenruf Abg. Ing. Griessner: Dort gibt es doch demokratische Wahlen!) ...

Herr Kollege Griessner, bitte, auch dort wird gewählt, aber eben nur teilweise, Herr Kollege Griessner, und dieses teilweise sollte etwas sein, was schleunigst einem Ende zugeführt wird.

Ich verstehe die Aufregung nicht, sagt der Herr Landesrat Wolfgruber, ich verstehe die Ruhe nicht, die die Kollegen von der Sozial-

demokratischen Fraktion in diesem Zusammenhang zum Ausdruck bringen. Das müßte doch unter den Nägeln brennen, das müßte das Sitzen auf Abgeordnetenstühlen höchst unbequem machen, wenn man hier derartige Zu- und Umstände in einem Gesetz weiter duldet und zu dulden hat. Oder ich verstehe die Ruhe, oder ich verstehe die Ruhe der Sozialdemokratischen Abgeordneten doch wieder. Aber da möchte ich Ihnen doch sagen ... (Zwischenruf Abg. Mag. Neureiter: Da sind Sie gut beraten!) ... das worin Sie sich jetzt hineinbegeben, kann eine höchst gefährliche Angelegenheit sein. Sie begeben sich wieder unter den Schutzmantel der ÖVP in diesem Land, lassen sich umhüllen, lassen sich gut beraten, Kollege Neureiter, daß Du das so siehst, vermag ich zu teilen, daß die SPÖ das so sieht, vermag ich wieder nicht zu teilen. Das sind eben die unterschiedlichen Sichtweisen, da gibt es jemanden, der die Außenansicht auf diesen Mantel hat und jemand, der aus diesem Mantel, liebe Kollegen von der SPÖ, nicht mehr hinaussieht.

Und diese Situation bahnt sich so sichtbar und spürbar in den letzten Wochen und Monaten im Land Salzburg wieder an. Ich würde Ihnen empfehlen, da gibt es ein Bild aus der Gruppenpsychologie: "Die nötige Distanz und die nötige Nähe". Es kann durchaus sinnvoll sein, wenn man in einer Regierung sitzt, daß man sich in eine gewisse Nähe zu einem Partner begibt, nicht. Da muß nicht gleich eine Olympiade daraus werden, aber es kann durchaus sein, daß man da das eine oder andere Projekt ordentlich auf die Beine bringt. ... (Zwischenruf Abg. Schröcker: Auf ihre Belehrungen sind wir nicht angewiesen, auf diese können wir verzichten!) ... Vielleicht, vielleicht goutiert der Partner, den man da gerne haben möchte, nicht alles so wie man es meint, Herr Kollege Raus, aber es ist gelegentlich vielleicht auch nicht so schlecht, wenn man sich der notwendigen Distanz im politischen Zusammenleben besinnt, weil sonst könnte es sein, daß die Wähler, die Betroffenen irgend wann einmal den Unterschied zwischen schwarz und rot trotz Farben-

kenntnis nicht mehr zu erkennen vermögen! (Beifall der FPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Damit ist die Debatte abgeschlossen! Wer diesem Antrag die Dringlichkeit zuerkennen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen! Danke! Die Gegenprobe! Das ist die Mehrheit! Die Dringlichkeit ist aberkannt. Der Antrag hat normales Schicksal. Damit ist der Tagesordnungspunkt 4 erledigt. Wir kommen zu

 

Punkt 5: Zuweisung von Vorlagen und Berichten der Landesregierung

5.1 ist bereits zugewiesen. Gibt es einen Einwand gegen die Zuweisung der unter 5.2 bis 5.11 bzw. in der ersten Ergänzung 5.12 und 5.13 erwähnten Regierungsvorlagen und Berichte?

5.2 Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz über den Schutz von Nutztieren (Nutztierschutzgesetz) - Nr. 389 der Beilagen

5.3 Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz über die Personalvertretung der Bediensteten der Stadtgemeinde Salzburg (Magistrats-Personalvertretungsgesetz - Mag-PVG)

- Nr. 390 der Beilagen

5.4 Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz über die Personalvertretung der Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände (Gemeinde-Personalvertretungsgesetz - Gem-PVG)

- Nr. 391 der Beilagen

5.5 Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Behindertengesetz 1981 und das Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 geändert werden - Nr. 392 der Beilagen

5.6 Bericht der Landesregierung über den Vermögensstand und die Gebarung des Salzburger Brandverhütungsfonds im Jahre 1995 - Nr. 393 der Beilagen

5.7 Bericht der Landesregierung über den Stand und die Gebarung des Salzburger Landmaschinenfonds im Jahre 1995 - Nr. 394 der Beilagen

5.8 Bericht der Landesregierung über den Stand und die Gebarung des Salzburger Strukturverbesserungsfonds im Jahre 1995 - Nr. 395 der Beilagen

5.9 Bericht der Landesregierung über den Stand und die Gebarung des Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen im Jahre 1995 - Nr. 396 der Beilagen

5.10 Vorlage der Landesregierung betreffend die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen der Gebarung 1995 - Nr. 397 der Beilagen

5.11 Vorlage der Landesregierung betreffend die Genehmigung des Rechnungsabschlusses des Landes Salzburg für das Haushaltsjahr 1995 - Nr. 398 der Beilagen

5.12 Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem die Salzburger Gemeindewahlordnung 1974, das Salzburger Stadtrecht 1966 und die Salzburger Gemeindeordnung 1994 geändert werden - Nr. 473 der Beilagen

5.13 Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Pflegegeldgesetz geändert wird - Nr. 474 der Beilagen

Das ist nicht der Fall! Damit ist der Punkt 5 erledigt.

 

Ich unterbreche nun zu Ausschußberatungen und gehe davon aus, daß ungefähr in einer dreiviertel Stunde das Plenum wieder zusammentreten kann!

(Unterbrechung von 15:50 Uhr bis 16:15 Uhr)

 

Präsident Dr. Schreiner: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf! Wir kommen zu

 

Punkt 6: Beantwortung der Anfragen

Mit Ihrem Einverständnis verlese ich jetzt die Punkte, bei denen keine Wortmeldung gewünscht wird. Das sind

6.2 Beantwortung der Anfrage der Abg. Naderer und Haider an die Landesregierung betreffend die Reinhalteverbände Trumerseen und Wallersee-Süd - Nr. 400 der Beilagen

6.3 Beantwortung der Anfrage des Abg. Mag. Thaler an die Landesregierung betreffend die Installationen von Datenbahnen für Breitbandübertragungen an den Landeskrankenanstalten zur Einführung telemedizinischer Maßnahmen - Nr. 401 der Beilagen

6.4 Beantwortung der Anfrage der Abg. Oberndorfer und Mag. Thaler an die Landesregierung betreffend Kriterien bei der Besetzung von Primararztposten an Krankenanstalten - Nr. 402 der Beilagen

6.5 Beantwortung der Anfrage der Abg. Haider und Naderer an die Landesregierung betreffend den Ankauf des Porschehauses als Amtsgebäude - Nr. 403 der Beilagen

 

6.9 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dipl.-Vw. Hofer, Naderer und Höggerl an Herrn Landeshauptmann Dr. Katschthaler betreffend Schulversuche im Pflichtschulbereich - Nr. 407 der Beilagen

6.11 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dipl.-Vw. Hofer und Blattl an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner betreffend die Schaffung von Pflegeplätzen - Nr. 409 der Beilagen

6.13 Beantwortung der Anfrage der Abg. Oberndorfer und Mag. Thaler an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner betreffend Reihen-Röntgen-Untersuchungen bei bestimmten Berufsgruppen - Nr. 411 der Beilagen

6.14 Beantwortung der Anfrage der Abg. Haider und Naderer an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner betreffend das Frauenbüro - Nr. 412 der Beilagen

6.15 Beantwortung der Anfrage der Abg. Haider und Fritzenwallner an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner betreffend den Verein Akzente - Nr. 413 der Beilagen

6.16 Beantwortung der Anfrage der Abg. Mag. Thaler an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger, ressortzuständige Beantwortung durch die Landesregierung, betreffend die illegale Beschäftigung von Ärzten an den Landeskrankenanstalten - Nr. 414 der Beilagen

6.17 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schausberger, Mag. Neureiter, Lienbacher und Saliger an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger betreffend die Firma EMCO - Nr. 415 der Beilagen

 

6.18 Beantwortung der Anfrage der Abg. Oberndorfer und Mag. Thaler an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger betreffend die Kleinlabors am Landeskrankenhaus - Nr. 416 der Beilagen

 

6.20 Beantwortung der Anfrage der Abg. Haider und Dipl.-Vw. Hofer an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger betreffend die Nachbesetzung des Postens des kaufmännischen Direktors der GSWB - Nr. 418 der Beilagen

Bitte um Aufmerksamkeit!

6.23 Beantwortung der Anfrage der Abg. Oberndorfer und Mag. Thaler an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger betreffend ein Sanierungskonzept für das Kinderspital im Landeskrankenhaus Salzburg - Nr. 421 der Beilagen

6.25 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schausberger, Saliger und Mag. Neureiter an Herrn Landesrat Dr. Schnell betreffend die Garagenordnung - Nr. 423 der Beilagen

6.26 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schausberger, Saller und Illmer an Herrn Landesrat Dr. Schnell betreffend das Bauvorhaben Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau - Nr. 424 der Beilagen

6.27 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schausberger, Saliger und Mag. Neureiter an Herrn Landesrat Dr. Schnell betreffend das "Programm 2002" des Kuratoriums für Verkehrssicherheit - Nr. 425 der Beilagen

6.28 Beantwortung der Anfrage der Abg. Saliger, Mödlhammer und Fletschberger an Herrn Landesrat Dr. Schnell betreffend den Ausbau des Knotens Lengfelden zu einem Kreisverkehr - Nr. 426 der Beilagen

6.30 Beantwortung der Anfrage der Abg. Naderer und Haider an Herrn Landesrat Dr. Raus betreffend die Ausbau- und Umbaumaßnahmen beim Fußballstadion in Salzburg-Lehen - Nr. 428 der Beilagen

6.31 Beantwortung der Anfrage der Abg. Haider und Dipl.-Vw. Hofer an Herrn Landesrat Dr. Raus betreffend die ASA-Holding, Betreiberfirma der Großarler Mülldeponie - Nr. 429 der Beilagen

6.32 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dipl.-Vw. Hofer, Haider und Naderer an Herrn Landesrat Dr. Raus betreffend die Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft Heimat Österreich - Nr. 430 der Beilagen

6.33 Beantwortung der Anfrage der Abg. Naderer und Dipl.-Vw. Hofer an Herrn Landesrat Dr. Raus betreffend die Gruppe VIGOR -

Nr. 431 der Beilagen

6.37 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schausberger, Mag. Neureiter und Roßmann an Herrn Landesrat Dr. Thaller betreffend die Naturschutzabgabe - Nr. 435 der Beilagen

6.38 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schausberger, Ing. Griessner und Dr. Nindl an Herrn Landesrat Dr. Thaller betreffend die weitere Errichtung und den Betrieb der Klärteichanlagen in der KG Stuhlfelden durch die Wolfram Bergbau- und Hüttenges. m. b. H. - Nr. 436 der Beilagen und

6.39 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schausberger, Saliger und Mag. Neureiter an Herrn Landesrat Dr. Thaller betreffend das "Programm 2002" des Kuratoriums für Verkehrssicherheit - Nr. 437 der Beilagen

 

Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt

6.1 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl an die Landesregierung betreffend das Bauvorhaben Parkgarage Nord/West in den Landeskrankenanstalten - Nr. 399 der Beilagen

Der Herr Landeshauptmann ist schon verständigt. Frau Dr. Hochreiter bitte!

Abg. Dr. Hochreiter: Ja, sehr geehrte Damen und Herren! Es fehlt mir natürlich jetzt das Gegenüber für diese Anfragebeantwortung, denn es gibt ein großes Fragezeichen: wie kann man heute auf der Preisbasis 1999 kalkulieren? Ich bin allerdings nicht Fachfrau auf diesem Gebiet, ich weiß nicht, ob das geht. Es wird jedenfalls hier geantwortet, daß auf der Preisbasis 1999 ein Parkplatz für ein Auto im Bereich der Parkgarage Nord/West in den Landeskrankenanstalten S 370.000,-- kosten wird. Also S 370.000,-- für einen Parkplatz ist ein stolzer Preis. Die derzeitigen Preise für Tiefgaragenplätze liegen bei etwa S 250.000,--, S 275.000,-- so etwa. Das wird hier berechnet für einen oberirdischen Stellplatz, der auf der Tiefgarage sein soll. Ich meine, das sind stolze Preise und ich werde mit Sicherheit nachfragen, wie diese Preisberechnung zustande kommt.

Ein zweiter wichtiger Punkt in dieser Anfragebeantwortung ist der, daß derzeit die Erteilung einer Einfahrtsbewilligung in den Bereich der Landeskrankenanstalten nichts kostet, nach Errichtung der Parkgarage Nord/West, aber was sehr verständlich ist, an eine Bewirtschaftung des gesamten Areals in den Landeskrankenanstalten gedacht ist. Das heißt, wer jetzt kostenlos dort parkt - es gibt nach bestimmten Kriterien Einfahrtsgenehmigungen, Nachtdienste usw. sind die Kriterien dafür - wird dann zahlen müssen.

 

Interessant ist auch die Antwort zu Frage Nr. 10, nämlich daß es derzeit keine zusätzlichen Vergütungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt, aber wie sie eben in Punkt 4 lesen können, sehr teure Parkgaragen errichtet werden. Mangels eines Gegenübers, den ich nachfragen könnte, lasse ich es bei diesen Feststellungen bewenden und werde mich anderweitig noch schlauer machen.

Präsident Dr. Schreiner: Weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall! Damit ist diese Anfrage abgeschlossen! Ich rufe auf

6.6 Beantwortung der Anfrage des Abg. Mag. Thaler an Herrn Landeshauptmann Dr. Katschthaler betreffend die künftige wirtschaftliche Gestion der Salzburger Festspiele und die Handhabe der Freikartenvergabe durch die Präsidialabteilung der Landesregierung - Nr. 404 der Beilagen

 

Keine Wortmeldung? Damit ist diese Anfrage erledigt!

6.7 Beantwortung der Anfrage des Herrn Dr. Meisl und Dr. Burtscher an Herrn Landeshauptmann Dr. Katschthaler betreffend die Besetzung von Zivildienststellen im Bundesland Salzburg - Nr. 405 der Beilagen

Wortmeldungen? Herr Dr. Meisl!

Abg. Dr. Meisl: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Anlaß dieser Anfrage war folgende Problematik: Auf der einen Seite höre ich immer wieder von Sozialeinrichtungen, vor allen von Altersheimen, daß Zivildienststellen nicht besetzt werden können, weil es keine Zivildiener gibt. Auf der anderen Seite höre ich von Zivildienern, daß sie nicht zugewiesen werden können, weil keine Zivildienststellen zur Verfügung stehen. Ich habe schon einige Ma-

le direkt beim Innenminister Kontakt gehabt, um dieses Problem im kurzen Wege zu erledigen, es ist schon zweimal gelungen. Daher habe ich mich entschlossen, diese Anfrage zu stellen.

Wie viele Zivildienststellen gibt es im Bundesland Salzburg und wie viele sind besetzt? Ergebnis der Anfrage war, daß es 685 Zivildienststellen gibt und 487, glaube ich, sind derzeit besetzt. Das heißt, es gibt einen Fehlbestand von ca. 200 Stellen.

Diese Unwägbarkeit ist ein Problem für die Sozialeinrichtungen: Nicht so sehr für große Einrichtungen wie zum Beispiel das Rettungswesen, hier ist es nicht so dramatisch, ob 180 oder 190 zugewiesen werden, hier können sie intern flexibel reagieren. Problematisch sind die Zivildiensteinrichtungen, die nur ein, zwei oder drei Zivildiener haben und wenn dann einer nicht zugewiesen wird, ist das ein sehr großer Ausfall. Wenn die Besetzung nicht erfolgt, dann könnte es langfristig gesehen zu Problemen diverser Sozialeinrichtungen kommen.

Ich habe darüber nachgedacht, wie das vielleicht besser zu koordinieren wäre. Ein Vorschlag meinerseits wäre, daß die Besetzung eher vom Land aus durchgeführt wird, um eben schneller reagieren zu können, wenn Zivildiener ihre Zuweisung nicht annehmen bzw. beantragen, daß sie später zugewiesen werden.

Präsident Dr. Schreiner: Danke! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor! Damit ist diese Anfrage erledigt! Wir kommen zu

6.8 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Burtscher und Dr. Meisl an Herrn Landeshauptmann Dr. Katschthaler betreffend die Salzburger Landes-Zeitung - Nr. 406 der Beilagen

Herr Dr. Burtscher!

 

Abg. Dr. Burtscher: Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir sind mit der Beantwortung unserer Anfrage durch Landeshauptmann Dr. Katschthaler nicht zufrieden und zwar aus zwei Gründen im wesentlichen! Der erste Grund ist der, daß die Vermittlung der Anzeigen durch die in der Anfragebeantwortung genannte Agentur "Team 2" keiner öffentlichen Ausschreibung unterzogen worden ist. Sie wissen aus Ihrer eigenen Erfahrung mehr oder weniger, daß sich gegenüber den in dieser Branche tätigen Unternehmen sehr viele Verhandlungsspielräume ergeben und daß man solche Verhandlungsspielräume besser nutzen kann, wenn man die Möglichkeiten, die man selbst hat, einsetzt und da ist eine Ausschreibung eine geeignete Vorgangsweise. Das es nicht geschieht, ist dann mit einem Ergebnis verbunden, das nicht zum Besten des Landes sein muß.

Die zweite wesentlichere Sache ist die mit den Widmungsseiten. Wenn Sie einen Leser einer Zeitung fragen, was er denn nun bei einer Widmungsseite versteht, dann werden die meisten durchschnittlichen Leser keine besondere Vorstellung damit verbinden, was denn das ausmachen könnte. Nur Medienprofis wie der Herr Präsident Mödlhammer wissen auf den ersten Blick, hier sind besondere Verhältnisse in der Erstellung dieser Seite zugrunde gelegen. Und ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung, nun bin ich kein Medienprofi, aber ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung sagen, daß wir immer wieder Kontakte aufzuweisen haben, wo an uns herangetreten wird, wenn Sie in einer bestimmten Weise sich gegenüber unserem Medium als Auftraggeber verhalten, dann sind wir bereit, uns Ihnen gegenüber als Auftraggeber besondere Dienste zu erweisen und ich halte das für eine Entwicklung, die zunimmt, die leider zunimmt und die höchst bedenklich ist. Höchst bedenklich ist, weil das, was einen ordentlichen sauberen Journalismus ausmacht, und wir brauchen diesen als eine kritische Instanz, als eine reflektierende Instanz, weil dieser ordentliche saubere Journalismus dadurch in den Hintergrund gedrängt wird. Die Vermengung zwischen Redaktion und Auftragsvergabe im Inseratenteil ist eine, die der Berichterstattung

abträglich ist und die damit dann Rückwirkungen hat, fatale Rückwirkungen hat auf die Möglichkeit der Bürger, sich ein Urteil zu bilden.

Nun befindet sich hier die Salzburger Landeszeitung sicherlich in einer ganz anderen Situation, das sei konzitiert. Die Salzburger Landeszeitung als Organ des Landespressebüros, was wiederum eine Stelle im Bereich der Verwaltung des Landes Salzburg ist, ist ja keine Zeitung, die in ihrer redaktionellen Gestaltung ein ähnliches Statut aufweist, wie es eine Tageszeitung, eine Wochenzeitung normaler Art haben sollte und hat. Die Salzburger Landeszeitung ist ein Puplikationsorgan für die Darstellung der Politik der Salzburger Landesregierung und auch wenn nicht, das glaube ich, wenn mir das gesagt wird, die Regierungsmitglieder unmittelbar Einfluß nehmen auf die Gestaltung, so ist es doch ein in diesem Naheverhältnis stehendes Organ mit einem entsprechenden Journalistenstab. Da habe ich auch gar kein so großes Problem, daß das so ist und ich konzitiere auch einer Regierung, daß sie entsprechende Vermittlungsmöglichkeiten sucht für das, was sie in ihrem Aufgabenbereich tut. Die Frage ist nur immer, und das ist eine politische Frage, wie das ausgestattet sein soll? Problematisch wird es allerdings und da sehe ich nun eine Schwierigkeit, wenn nun eine Einrichtung des Landes wie die Landeszeitung, gestaltet vom Landespressebüro, - ich glaube die Aussagen, daß das in weitestgehender Unabhängigkeit geschehen kann ,- wenn nun diese Einrichtung mit anderen Einrichtungen des Landes in Auftragsverhältnisse für die Gestaltung tritt. Das heißt, daß seitens der Landeszeitung "Unser Land", keine schlecht gemachte Zeitung, von den jeweiligen Unternehmen gestaltet werden. Hier ergibt sich dann ein Dreiecksverhältnis, das ein In-Sich-Verhältnis ist, Landespressebüro, Landesregierung und vom Land alleinig oder mit Anteilen im Eigentum befindliche Einrichtungen, und ich halte das nicht für sonderlich zielführend. Diese Einrichtungen, die wirtschaftlich tätig sind, wie die Salzburger Land-Tourismusgesellschaft, wie die SAFE, wie die Hypothekenbank, alles sind Einrichtungen, die solche Widmungs-

seiten gekauft haben, die sollen sich, weil sie sich ja wirtschaftlich betätigen und ihr wirtschaftliches Feld außerhalb der Landesregierung liegt, ihre Vermittlungswege suchen, so wie das andere Unternehmen auch tun und sie sollen nicht in einem besonderen Verhältnis zum Organ der Salzburger Landeszeitung stehen. Das meine ich auch ist ein Problemfeld, in dem das Mediengesetz mit § 29 tangiert ist, und ich lege der Salzburger Landesregierung nahe, diese Situation kritisch zu betrachten und eine Korrektur der Linie vorzunehmen, ehe sie von außen vorgegeben wird.

Präsident Dr. Schreiner: Danke! Keine weiteren Wortmeldungen? Damit erledigt! Ich rufe auf

6.10 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner betreffend die Röntgenuntersuchungen - Nr. 408 der Beilagen

Bitte!

Abg. Dr. Hochreiter: Röntgenuntersuchungen, das wird in der letzten Zeit in den Medien eigentlich immer wieder veröffentlicht, sind gefährlicher, als die meisten Menschen meinen. Deutsche Strahlenexperten meinen, daß 3,5 bis 7 % aller Krebstoten durch medizinisch diagnostischen Strahlungskontakt verursacht werden. Das heißt, in Österreich sterben, wenn das stimmt, etwa 2.000 bis 4.000 Menschen im Jahr an den Folgen von Röntgenuntersuchungen. Man müsse sich, sagt einer der Strahlenexperten für die Laien, das so vorstellen: jemand schießt mit einer Schrotflinte durch ein Netz, was durch die Löcher geht, tut nichts, was hängen bleibt, ist ein Zufallstreffer, der Schaden anrichten kann. Das heißt also, jede Röntgenuntersuchung verursacht auf jeden Fall Schäden im Gewebe und diese Schäden heilen unterschiedlich gut aus. Können perfekt verheilen, können aber auch Krebs verursachen.

Das bedeutet, das Röntgenrisiko ist wesentlich größer, als angenommen. Mit dem Segen, den wir durch die Röntgenuntersuchungen haben, weil wir andererseits Krankheiten diagnostizieren können, sind auch hohe Gefahren, hohes Risiko verbunden. Das heißt nichts anderes, als dort, wo nötig ja und wenn nicht nötig, nein. Es ist allerdings nicht so, daß das immer so klar gehandhabt wird, sondern es gibt, wie überall auch, natürlich so etwas wie ein Auslastungssyndrom. Wo ein Gerät steht, muß es auch genutzt werden. Man weiß zum Beispiel, daß Kinderärzte ohne eigenes Röntgengerät nur 5 % ihrer kleinen Patienten zum Röntgen schicken, ihre Kollegen, die selbst im Besitz einer Apparatur sind, stellen 25 % der von ihnen untersuchten Kinder vor den Röntgenschirm. Das heißt, es gibt natürlich so etwas wie ein Ausnützungsproblem. Das Gerät muß sich auch auszahlen.

Schlimmer noch ist es mit den Computertomographen, die ja mit weit höherer Strahlendosis als die herkömmlichen Röntgengeräte arbeiten, aber jetzt natürlich sehr in Mode gekommen sind. Also eine CT-Untersuchung ist zur Zeit viel schneller angeordnet, als eine Röntgenuntersuchung.

Es ist den Strahlenexperten klar, daß in Österreich nicht nur zu stark, also mit zu hohen Dosen geröntgt wird, sondern auch zu viel geröntgt wird. Die Versuche, bisher einen Strahlenpaß einzuführen, sind, wie Sie wissen, gescheitert. Auch im Bundesland Salzburg gibt es noch immer keinen Strahlenpaß. Man sagt, die Leute haben den dann ja nicht mit, genausowenig wie sie den Impfpaß mithaben zur richtigen Zeit. Das mag ja wohl auch sein. Ich glaube auch, daß es eine Frage der Erziehung der Patienten ist, diese Röntgenuntersuchungen, wie Impfungen eintragen zu lassen und man könnte sich auch ein Bonussystem oder irgend was einfallen lassen, was die Leute bewegt, eher diese Kontrollen durchführen zu lassen, also diese Kontrolleinrichtung Röntgenpaß zum Beispiel auch zu akzeptieren und zu nutzen zu verstehen.

Die Anfrage bezieht sich eben auf das Bundesland Salzburg. Es stellt sich heraus, daß man im Amt der Salzburger Landesregierung nicht sagen kann, wie viele Röntgenuntersuchungen im Bundesland Salzburg pro Jahr durchgeführt werden. Derzeit läuft angeblich eine schriftliche Umfrage, man wird gespannt sein dürfen auf die Antwort.

Die Frage 2 wäre allerdings wirklich auch ohne gesetzlichen Auftrag beantwortbar gewesen, nämlich die Frage, wie hoch in den öffentlichen Krankenanstalten die Zahl der Röntgenuntersuchungen gemessen an der Zahl der Patienten ist. Denn ich nehme an, daß es eine Zahl der Röntgenuntersuchungen gibt und daß es auch die Zahl der untersuchten Patienten gibt. Das heißt, es wäre eine Sache des Ausrechnens und sonst gar nichts und nicht die Sache eines gesetzlichen Auftrages gewesen, das heraus zu finden. Ist nicht beantwortet die Frage 2. Dementsprechend natürlich auch die Frage nach Doppel- und Mehrfachuntersuchungen nicht. Jeder von uns weiß, daß jeder immer wieder und von neuem an den selben Stellen geröntgt wird, weil mancher Arzt die alten Röntgenaufnahmen nicht akzeptiert. Die Frage ist natürlich auch, ob wirklich jeder, der eine Röntgenuntersuchung anordnet und machen läßt, mit dem Bild dann auch wirklich die richtige Diagnose stellen kann. Hier wird zum Teil auch Ausbildungsmangel geortet.

Frage 4 lautete, ob es Aufzeichnungen gäbe über das Alter der in Salzburg im Einsatz stehenden Röntgenapparate, denn natürlich hat sich die Technik in den letzten Jahren ganz gewaltig verbessert. Es sind wesentliche Verfeinerungen in den Dosierungen gemacht worden. Hier wird, denke ich, zurecht gesagt, daß das Alter der Röntgenanlagen allein noch nichts über ihre Qualität aussagt und natürlich auch nichts darüber aussagt, ob jemand überdosiert beim Röntgen oder ob richtig dosiert wird - auch nach Körpergewicht. Das erfordert hoch qualifizierte Ausbildung und Sorgfalt dem Patienten gegenüber. Auch die Prüfungsdichte ist natürlich wichtig: wie dicht sind die Prüfungen, die das Amt der Salzburger Landesre-

gierung unternimmt, um festzustellen, ob ein Gerät veraltet ist und aus dem Verkehr gezogen oder repariert gehört.

Einigermaßen zufriedenstellend ist der Umstand, daß innerhalb von zwei Jahren bzw. mindestens alle drei Jahre die Geräte bei den niedergelassenen Ärzten untersucht werden. Eine etwas höhere Dichte könnte nicht schaden, sei aber zur Zeit aus Personalgründen nicht möglich, höre ich. Ich glaube, es lohnt sich in diesem Bereich Sorgfalt anzuwenden nicht nur aus Kostengründen, sondern wie man ersehen kann, auch aus Gründen der Folgen, die eintreten können, wenn man Röntgenuntersuchungen auf die zu leichte Schulter nimmt. Röntgenuntersuchungen ja, dort wo sie sein müssen, in der richtigen Dosis und nicht öfter, als es sein muß. So ist wohl der richtige Umgang mit dieser Form der Untersuchung.

Präsident Dr. Schreiner: Danke! Frau Oberndorfer bitte!

Abg. Oberndorfer: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren!

Ich gebe der Frau Kollegin Hochreiter absolut recht damit, daß man mit Röntgenstrahlen sehr sorgsam umgehen sollte. Wir stehen aber in der Praxis tatsächlich in einem Spannungsfeld. Nämlich insofern, daß sehr viele Eltern auch bei frischen Verletzungen ihrer Kinder tatsächlich einfordern, daß ein Röntgenbild gemacht wird. Wir sind auch zunehmend in den Krankenhäusern damit konfrontiert, daß, wenn Röntgenaufnahmen nicht die Diagnose absichern, sehr leicht auch eingeklagt werden kann. Jetzt haben wir auf der einen Seite sicherlich die Notwendigkeit des sorgsamen Umgangs, auf der anderen Seite haben wir jedoch das Problem, daß wir tatsächlich in den Krankenhäusern so etwas wie Absicherungsmedizin betreiben müssen.

 

Ich denke, die Zukunftslösung kann nur sein, daß wir, so wie Frau Kollegin Hochreiter gesagt hat, diesen Strahlenpaß ausdehnen, allerdings auf ganz Österreich. Es kann nicht sein, daß jedes Bundesland eine eigene Lösung trifft. Es ist vor kurzem bei einer Diskussionsveranstaltung der Anti-Atom-Vereinigung, ich weiß jetzt nicht mehr, wer das war, ... (Zwischenruf Landesrat Wolfgruber: Plage!) ... danke, die Plage war’s, danke vielmals, darüber diskutiert worden. Direktor Seiss von der Gebietskrankenkasse sagte, daß sie mit der Vorbereitung eines Chips auf dem man alle Befunde, also nicht nur jetzt Röntgenbefunde, sondern auch Laborbefunde speichern kann, schon relativ weit sind. Und darin liegt meiner Meinung nach wirklich das Problem, es wird ein finanzielles Problem sein. Andererseits wenn man bedenkt, welche Kosten tatsächlich dann eingespart werden können auf Grund dessen, daß Vorbefunde, die von den Röntgenfachärzten erhoben werden, im Krankenhaus weiter verwendet werden, denke ich mir, wird es sich irgendwo ausgleichen. Also wenn eine Lösung, dann sicherlich eine bundesweite Lösung. Danke! (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Danke! Keine weiteren Wortmeldungen? Dann ist diese Anfrage abgeschlossen! Ich rufe auf

6.12 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Buchleitner betreffend Obergrenzen für Heime und betreffend die Teuerungen im Landespflegeheim Mülln - Nr. 410 der Beilagen

Bitte, Frau Dr. Hochreiter!

Abg. Dr. Hochreiter: Die Anfragebeantwortung bestätigt eigentlich nichts anderes, als daß wir in Salzburg dringendst und rasch ein Heimgesetz brauchen. Wir brauchen ein Heimgesetz, das festlegt, welche Leistungen muß ein Alten- und Pflegeheim mit dem Satz, den es verrechnet, erbringen. Was ist im Tagsatz drinnen und was

nicht? Wir haben derzeit die äußerst unbefriedigende Situation, daß Selbstzahler derart viel mehr bezahlen, als die Obergrenzen für die Heime sind, die aus dem Sozialhilfegesetz festgelegt wurden, daß man diese Ungleichheit so mit Sicherheit nicht belassen kann. Auch die großen Unterschiede, die es gibt im Landespflegeheim oder in öffentlichen Heimen, der große Unterschied den es gibt im Pflegeheim der Nervenklinik und in anderen Gemeindeheimen, das ist nicht einzusehen und ist auch nicht damit zu erklären, daß das eine Heim so viel mehr leistet als das andere, sondern es gibt eine bestimmte Schwere von Pflege, die bestimmte Pflegeleistungen braucht, es gibt einen bestehenden Luxus oder eben nicht Luxus in einem Heim. Das läßt sich kategorisieren und es ist nicht einzusehen und auch der Bevölkerung gegenüber auf die lange Sicht gegenüber nicht zu rechtfertigen, daß diese Preise so wahnsinnig unterschiedlich sind. Ich möchte Sie meine Kolleginnen und Kollegen auffordern, gehen wir bitte endlich an die Erlassung eines Heimgesetzes. Bei diesen großen Ungerechtigkeiten sind wir wirklich angehalten, sie möglichst schnell zu beseitigen.

Nachdem der Unterausschuß also wirklich nicht in Schwung kommt, obwohl das bereits mehrfach versucht wurde, meine ich, es gibt auch deswegen einen Antrag von uns betreffend die Erlassung eines Heimgesetzes. Bringen wir dieses Heimgesetz auf die Tagesordnung. So wie der Amtsentwurf bis jetzt ist, ist er noch ein bißchen verbesserungswürdig, aber im Grunde und vom Aufbau her auf jeden Fall eine gute Diskussionsgrundlage, und lassen wir dieses Problem nicht noch über Jahre schwelen und jede Gemeinde und jede private und öffentliche sonstige Einrichtung quält sich von vorne mit diesem Problem herum und erfindet von neuem irgendwelche Sätze, wo entweder dann das Waschen von Wäsche drinnen ist oder nicht drinnen ist im Tagsatz. Wir beschließen dann eine Kürzung von Taschengeld aus dem Pflegegeld. Das schafft wieder Ungerechtigkeiten, weil wenn jemand in einem Hein wohnt, wo eben die Wäsche nicht bezahlt wird, dann kann er mit seinem Taschengeld nicht auskommen, wenn irgendwo die Wäsche gemacht wird, dann schon. Das ist wirk-

lich sehr unmöglich und von den Leuten einfach nicht einsichtig. Ein Heimgesetz muß her!

Präsident Dr. Schreiner: Danke! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor! Damit ist diese Anfrage abgeschlossen! Ich rufe auf

6.19 Beantwortung der Anfrage der Abg. Oberndorfer und Mag. Thaler an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger betreffend die Diskussion über die Küche an der Landesnervenklinik - Nr. 417 der Beilagen

Bitte Frau Oberndorfer!

Abg. Oberndorfer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Zunächst bedanke ich mich, Herr Landeshauptmann Gasteiger, sehr herzlich für die ausführliche Beantwortung dieser Anfrage und ich möchte prinzipiell festhalten, daß es natürlich wichtig und richtig ist, über verschiedene Kooperationsmodelle in Bereichen der Landeskrankenanstalten zu diskutieren. Es sind drei Varianten in Diskussion. Die erste Variante ist, daß die Küche der Landesnervenklinik generalsaniert werden soll mit einer 25%igen Flächenerweiterung. Die zweite Variante ist, daß es eine Kooperation mit der Küche des Landeskrankenhauses geben soll und zwar in Form eines Schöpfsystems, das heißt, es werden die Speisen in großer Menge vom Landeskrankenhaus in die Landesnervenklinik gebracht und dort eben mittels Schöpfsystem an die Patienten und an die Mitarbeiter weitergereicht. Die dritte Versorgung ist durch die Küche des Landeskrankenhauses, aber in Form eines Tablettsystems. Das würde bedeuten, daß die Speisen schon fertig am Tablett in die Landesnervenklinik geliefert werden, dort in Induktionswägen warm gehalten werden und vor Ort aufgewärmt werden. In den grundsätzlichen Bemerkungen steht eingangs, daß Zielsetzung generell ist, daß es eine konstant gute Versorgung der Patienten sowie eine Verbes-

serung des Angebotes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesnervenklinik sein soll.

Wenn diese Zielsetzung tatsächlich die Entscheidung beeinflussen soll, dann ist klar, welche der drei Varianten tatsächlich der Vorzug zu geben ist. Es kann nämlich nur die Generalsanierung der Landesnervenklinik sein. Es ist so, daß bei einer Versorgung durch das Landeskrankenhaus die Qualität der Speisen in keiner Weise gegeben ist und wenn man bedenkt, daß ein Krankenhaus durchaus Vorreiter sein soll für gesunde Ernährung und man an das Patientengut in der Landesnervenklinik denkt, einerseits Frischoperierte auf der Neurochirurgie, andererseits ältere Patienten auf der Geriatrie oder auch psychisch Kranke auf der Psychiatrie, dann ist gerade für jene eine ausgewogene frische vitaminreiche Kost etwas ganz wesentliches. Und diese ist sicherlich nicht gegeben bei der Lieferung Stunden vor dem Ausschöpfen des Essens.

Zusätzlich käme auch noch, daß auf den Stationen sowohl beim Schöpfsystem als auch beim Tablettsystem in der Landesnervenklinik Stockmädchen angestellt werden müßten, daß eine Infrastruktur geschaffen werden muß wie zum Beispiel Geschirrspülmaschinen auf den Stationen und, was mir natürlich überhaupt nicht zusagt ist, daß Pflegepersonal damit beschäftigt wäre, das Essen auszuschöpfen. Deswegen nichts für mich, weil wir ohnehin im Personalbereich der Pflege nicht unbedingt die rosigsten Zeiten haben, schon gar nicht, seit beschlossen worden ist, daß es keine Personalvermehrung geben soll. Also zu diesen Zeiten das Pflegepersonal mit berufsfremden Tätigkeiten zusätzlich noch zu belasten, finde ich absolut nicht in Ordnung.

Die Landesnervenklinik hat sich die Mühe gemacht, eine Kostengegenüberstellung der Varianten A, B und C zu machen, diese sieht vor, daß bei der Variante A zwar sehr hohe Einmalkosten sind, aber

bei der Variante B und C die laufenden Kosten sehr hoch sein würden durch die vorher erwähnten infrastrukturellen Maßnahmen.

Natürlich ist es wichtig, daß die freien Ressourcen, die angesprochen wurden, in der Küche des Landeskrankenhauses genützt werden. Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß man zum Beispiel hier den Landesbediensteten eine Möglichkeit schafft und die Küche des Landeskrankenhauses, die übrigens ausgezeichnet kochen, für die Versorgung zuständig sein läßt. Danke!

Präsident Dr. Schreiner: Danke! Keine weiteren Wortmeldungen? Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!

LHStv. Dr. Gasteiger: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten!

Ich möchte nicht, daß aus dem Beispiel der Küche Nervenklinik ein Modellfall wird für alle Reformversuche in unseren Landeskrankenanstalten und ein bißchen habe ich den Eindruck, daß wir jetzt so beginnen. Das ist ein erster konkreter Anlaßfall und schon beginnt die politische Diskussion über die Frage, ob eine Optimierung und Rationalisierung des Betriebs in einem Bereich unserer Krankenhäuser möglich, zielführend und sinnvoll ist.

Sie haben in Ihrer Argumentation die des Betriebsrates der Nervenklinik wiedergegeben, die mir wortwörtlich so bekannt ist, wie Sie sie heute hier dem Landtag gegenüber dargebracht haben. Sie haben natürlich nicht die Argumente der Abteilung 9 berücksichtigt, die sich seit Monaten darum bemüht, hier eine Verbesserung und Optimierung des Systems herbeizuführen. Tatsache ist, daß das in Summe billigste System das Tablettsystem wäre, das aber aus den Gründen, die Sie zum Teil genannt haben, ausgeschieden wurde. Tatsache ist aber auch, daß im Fall einer Sanierung der Küche im Vergleich zum Schöpfsystem wesentlich höhere Investitionen und wesentlich höhere Personalkosten erforderlich wären. Der Prüfvorgang

ist noch nicht abgeschlossen, er ist derzeit noch im Gange, es wird demnächst eine Gesprächsrunde geben, damit hier die Argumente der Abteilung 9 und des Betriebsrates bzw. der Direktion der Nervenklinik noch einmal mitausgetauscht werden.

Ich habe nur die Sorge, daß an diesem Beispiel ablesbar und meßbar sein wird, wie die weiteren Diskussion über Reformen in unseren Krankenhäusern vor sich gehen wird. Man wird abstrakt und im allgemeinen sehr viel für Reformprozesse eintreten und dann im Konkreten jede Veränderung verhindern, weil sich überall Stimmen finden werden, die sich nach guter alter österreichischer Sitte gegen Veränderungen aussprechen werden. Und wenn das die Vorgangsweise und die Methode sein sollte, dann wäre es gescheiter, wir sparen uns alle Reformdiskussionen, Arbeitsgruppen, externe Berater, denn dann ist das Ergebnis prognostizierbar und es ist gescheiter, wir setzen uns hin und sagen, es ist nichts zu machen, man kann nichts verändern, es möge alles so bleiben, wie es in der Vergangenheit war.

Und ich habe gerade von Ihnen, Frau Abgeordnete, sehr viele konstruktive Ansätze zu Reformen in unseren Häusern erbeten und ich bitte Sie, diese Reformansätze auch beim ersten konkreten Fall zumindest fair zu prüfen und den Reformern die Chance einer fairen Auseinandersetzung zu geben. Sonst brauchen wir, und das wiederhole ich noch einmal, über Reformen in unseren Krankenhäusern überhaupt nicht zu diskutieren beginnen. (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Frau Oberndorfer!

Abg. Oberndorfer: Herr Landeshauptmann!

Ich dachte eigentlich, daß sich durch meine bisherigen Wortmeldungen in diesem Hohen Haus Ihnen und wie ich hoffe, Ihnen allen vermitteln konnte, daß ich mich nicht scheue, Themen anzugreifen, die

durchaus in den Landeskliniken verändert gehören und verändert werden müssen. Und ich sehe jetzt absolut nicht zu, und ich habe das eingangs gesagt, daß es notwendig ist, über alles, was an Kooperationsmöglichkeit besteht, zu diskutieren, das ist richtig und das ist wichtig. Nur, wenn jetzt tatsächlich meinerseits die Varianten, die vorliegen, zur Diskussion gestellt werden oder hinterfragt werden, dann sehe ich eigentlich nicht gleich die Verbindung dazu, jetzt sämtliche Reformvorschläge, die es in Zukunft für die Landeskliniken geben wird, hintan zu stellen. Ich werde mir auch weiterhin erlauben, die einzelnen Reformen zu hinterfragen. Ich werde mir erlauben, darüber zu diskutieren. Aber ich sage auch noch einmal ganz klar, daß ich weiß, daß vieles in den Landeskrankenanstalten oder generell in den Spitälern dieses Landes zu verändern ist und ich sage Ihnen auch nochmals zu, daß Sie meine Unterstützung haben. Aber trotzdem ganz konkret jetzt noch einmal zu dieser Belieferung durch das Landeskrankenhaus, ich finde es einfach nicht optimal von der Qualität her, wenn das Essen am Vormittag angeliefert wird, stundenlang steht, aufgewärmt wird und noch nebenbei eine Struktur in der Landesnervenklinik geschaffen werden muß. Nämlich eine Struktur für das Frühstück, die Nebenmahlzeiten und Sonderwünsche von Patienten, die auch berücksichtigt werden müssen und eben auch die Infrastruktur insofern geschaffen werden muß, daß Geschirrspülmaschinen auf den Stationen angeschafft werden müssen, die es jetzt nicht gibt oder daß auch Personal angestellt werden muß.

Ich bin überzeugt davon, daß Sie sich sehr kritisch mit diesen Strukturreformen auseinandersetzen, aber bitte lassen Sie mir auch die Möglichkeit, mich mit dem Thema auch intensiv auseinander zu setzen. Danke! (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Präsident Thaler!

 

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ich hätte mich nicht zu Wort gemeldet, wenn nicht der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger aus der Wortmeldung der Frau Kollegin Oberndorfer herausgehört hätte, daß von seiten der Sozialdemokratischen Fraktion kein Wille vorhanden ist oder kein entsprechender Wille vorhanden ist, an Reformen sich zu beteiligen. Herr Landeshauptmann, dem ist zweifellos nicht so! Wir sind an Reformen interessiert und wissen, daß es im Bereich der Landeskrankenanstalten viele Möglichkeiten gibt, Kosteneinsparungen vorzunehmen, Parallelstrukturen abzubauen und Verbesserungen in allen Bereichen durchzuführen.

Ich darf aber auch, und ich glaube hier der Kollegin Oberndorfer, weil sie ja als direkt Betroffene und Tätige in einem Krankenhaus die Erfahrungen an den Patienten macht, ich glaube aber auch an das, was sie gesagt hat und ich muß es also zurückweisen, daß Sie von vornherein sagen, das sind die Worte des Betriebsratsobmannes Brunner, die sie da hier im Hohen Haus wiederholt. Ich habe mit dem Betriebsrat Brunner nicht gesprochen, ich habe mit dem Direktor der Landesnervenklinik Prof. Diemath gesprochen, ich nehme nicht alles ab, was Direktoren und Primarärzte sagen. Ich sage Ihnen eines, ich habe selbst mit dieser Form der Belieferung von außen meine Erfahrungen gemacht. Das Krankenhaus Zell am See hat aufgrund seiner Kapazitätsgröße und aufgrund der Möglichkeiten der Einsparung über Jahre bestimmte Betriebe der Stadtgemeinde Zell am See essensmäßig beliefert. Zum Beispiel die Bediensteten des städtischen Bauhofes, die Pfleglinge bzw. Bewohner des Alten- und Pflegeheimes, und wir sind zur der Erkenntnis gekommen, daß jene Kosten, die wir zwar im Personalbereich durch die Auflassung einer Küche eingespart haben, zu zwei ganz wesentlichen Ergebnissen geführt haben. Nämlich zum Ergebnis Nummer eins, daß die Kosten dann in Form zusätzlicher Transportleistungen im Budget nicht mehr erkennbar waren, weil sie anderswo ausgewiesen waren, und das zweite

Problem, das gegeben war: Es kommt zweifellos durch die Transportlieferung, ob jetzt in Form des Tablettsystems oder des Schöpfsystems - wir haben das Schöpfsystem damals verwirklicht - zu einem entsprechenden Qualitätsverlust.

Und ich gebe eines zu bedenken, meine Damen und Herren, in einem Krankenhaus von der Größenordnung von 700 Betten gibt es neben der medizinisch-pflegerischen Leistung, und von dem wird ja immer gesprochen, auch das Problem der Hotelkomponente. Jetzt denken Sie daran, Sie hätten einen großen Betrieb mit 700 Betten, der von außen mit Tabletts oder mit Containern beliefert würde. Das geht dann, wenn ich von Anfang an voraussetzen kann, daß alle diejenigen, die hier beliefert werden, zu exakt der gleichen Zeit ihre Mahlzeiten einnehmen können. In einem Krankenhaus ist das leider Gottes nicht der Fall. Und wenn dieses Essen dann eine Stunde, zwei Stunden oder transportbedingt noch eine Stunde dazu länger in den Containern ruht und dann aufgewärmt werden muß, dann kann man sich vorstellen, daß ein Teil der Hotelkomponente, und wir stehen leider ja auch unter der Konkurrenz der entsprechenden Sanatorien und privaten Krankenanstalten, zu leiden beginnt. Wir sind daher der Meinung, man sollte das Problem des out-sourcings, das heute zu einem besonders beliebten Begriff und zu einer Methode im Krankenhauswesen immer wieder verwendet wird, das Problem des out-sourcings durchaus ernst nehmen, aber im Bereich eines Krankenhauses mit 700 Betten halte ich die Belieferung der Mahlzeiten von außen für eine eher bedenkliche Erscheinung, und wir sind daher sehr gespannt, was das Ergebnis dieser drei Untersuchungsmodelle sein wird. Ich persönlich glaube, daß es keine Qualitätserhöhung, sondern eine Verminderung im Bereich der Landesnervenklinik bringen wird, die, und das möchte ich auch dazu sagen in einem Nebensatz, im Bereich der Gesundheitspolitik des Landes, vor allem der Landeskrankenanstalten in vielen Bereichen ohnehin eher stiefmütterlich behandelt wird. Man sehe sich einige der dort vorhandenen Baulichkeiten an, die aus dem vorigen Jahrhundert stammen und von

der Erscheinungsform auch immer noch so erhalten werden. (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Danke! Herr Klubobmann Griessner!

Abg. Ing. Griessner: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich glaube, genauso wenig, wie jetzt die Kritik an den Ausführungen des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreters angebracht war, können wir auch feststellen, daß wir nicht im vorhinein ein Ergebnis vorweg nehmen können, ein Ergebnis einer Überprüfung eines Vesuches, der erst durchgeführt wird und zurecht glaube ich hat der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter als ressortzuständiges Regierungsmitglied darauf verwiesen, daß man in diesem Bereich diese Überprüfungen, diese Untersuchungen anstellen muß. Immer kann man bei derartigen Fragen, die sicher sehr heikel sind, weil es um die Ernährung geht und um die Versorgung der Patienten geht, auch, obwohl ich wirklich feststellen darf, das war sicher nicht die Absicht der Frau Kollegin Oberndorfer, politisches Kleingeld machen. Nur hat es überhaupt keinen Sinn. Ich glaube, zuerst muß man diese Überprüfungen durchführen, muß den Erfahrungsbericht abwarten und dann wird uns auch der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter berichten, welche der drei Varianten sich am besten bewährt hat.

Ich glaube, es ist nicht unberechtigt, wenn der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger darauf hingewiesen hat, daß schon beim ersten kleinsten Versuch, und das muß man wirklich feststellen, beim ersten kleinsten Versuch im Bereich der Landeskrankenanstalten Einsparungen nicht zu Ungunsten des Patienten, sondern zu Gunsten des Landes, des Krankenhausträgers in der Verantwortung einer optimalen Versorgung des Patienten sofort Kritik einstecken muß. Und ich glaube, man soll hier diese Einwendungen des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreters nicht überbewerten in dem Sinne, daß man sofort ihn zur Verantwortung zieht, sondern es

ist sein gutes Recht, das einzufordern und ich erinnere mich an die Debatte zum Budget 1996 im Herbst vorigen Jahres, wo wir eigentlich einhellig sehr verwundert waren, daß wir im großen und ganzen eine Linie im Zusammenhang mit dem Thema Landeskrankenanstalten, Landesnervenklinik gefunden haben. Wir wurden uns gemeinsam bewußt, daß wir an einem Strang zu ziehen haben, wenn es um Einsparungen geht, um Einsparungen, die vertretbar sind, um Einsparungen, die nicht auf Kosten der Patienten, der gesundheitlichen Versorgung und die medizinische Versorgung gehen. Wir müssen uns wirklich unserer Verantwortung bewußt sein. Ich glaube, daß wirklich zurecht die Einwendungen des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreters getroffen wurden, daß wir jetzt nicht bei der ersten kleinsten Nagelprobe zurückziehen, sondern daß wir uns dieser Auseinandersetzung stellen und daß wir natürlich gemeinsam um eine geordnete Versorgung der Patienten bemühen. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter wird der Letzte sein, der nicht ein Interesse an einer geordneten Versorgung der Patienten hat. Aber daß wir gemeinsam dazu stehen, daß wir hier entsprechende Überprüfungen durchführen und daß wir Letztenendes die bestmögliche Versorgung in jeder Hinsicht, sowohl der Versorgung des Patienten und der bestmöglichen Lösung in Richtung der finanziellen Auswirkungen für den Krankenhausträger erwarten dürfen. Dazu müssen wir uns bekennen und dazu müssen wir den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter als Ressortführer entsprechend unterstützen. (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Keine weiteren Wortmeldungen? Dann ist diese Debatte abgeschlossen! Ich rufe auf die Anfrage

 

6.21 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger betreffend die Leistungen des Zentrallabors und des Stationslabors in den Landeskliniken - Nr. 419 der Beilagen

Bitte, Frau Dr. Hochreiter!

Abg. Dr. Hochreiter: Der Herr Kollege Lechenauer ist nicht mehr da, ich mag mich nämlich für diese Anfragebeantwortung sehr herzlich bedanken. Die ist nämlich sehr gut, weil sie ist ausgesprochen detailliert und auskunftsreich. Auch wenn die Zustände, die geschildert wurden, nicht meine Zustimmung und unsere Zustimmung denke ich finden können.

Zentrallabor und Stationslabors in den Landeskliniken sind tatsächlich ein eigenes Kapitel und dieses Kapitel meine ich wird besonders brisant werden im Zusammenhang mit der Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung. Denn derzeit sind die Kosten für die Laboruntersuchungen im Tagsatz enthalten für die Patienten der allgemeinen Klasse, und es gibt eine eigene privatärztliche Honorarordnung, in der die Honorare für die Laborleistungen geregelt sind.

Wenn Sie bedenken, daß in Zentrallabors 2,2 Mio. Laboranalysen gemacht worden sind im Jahre 1995, dann können Sie daran schon erkennen, daß auch nur geringe Erhöhungen oder Verringerungen der Kosten für diese Laborleistungen gewaltige Summen ausmachen. Wenn also die 1,7 Mio. regulären Analysen, die die üblichsten Analysen sind, nur weniges mehr oder weniger kosten, ergibt das unglaubliche Zahlen.

Interessant ist in dem Zusammenhang, daß es doch eine ganze Latte von Stationslabors gibt, für die es, wie in Frage 2 beantwortet ist, keine detaillierte Darstellung nach Untersuchungsarten gibt,

und diese Leistungen der Stationslabors sind auch nicht im Krankenhaus-Informationssystem eingebunden. Das heißt, die Leistungen der Stationslabors machen etwa ein Viertel der Leistungen aus, die im Zentrallabor gemacht werden und sind nicht in der Leistungsdokumentation enthalten. Es gibt also keine Aufstellung über einzelne Abteilungslabors, existiert nicht.

Warum sich das alles so entwickeln konnte, fragen Sie mich das nicht, das wissen Sie vermutlich besser, es ist jedenfalls glaube ich nicht zu rechtfertigen. In der Beilage können Sie nämlich entnehmen, daß die 14 angeführten Stationslabors, die etwa ein Viertel der Untersuchungen, zum Teil natürlich Spezialuntersuchungen durchführen, 43 Dienstposten haben. Allerdings sind das Labor, die zum Teil nur vormittags und nachmittags in Betrieb sind, Wochenende nicht, auch in der Nacht nicht. Im Zentrallabor werden aber 2 Mio. Untersuchungen gemacht mit ebenfalls 43 Dienstposten. Das heißt, wir haben insgesamt 86 Dienstposten im Bereich von Labors. Das müßte mit Sicherheit nicht so viel sein, wenn das Zentrallabor alle Untersuchungen durchführt bis auf vielleicht wenige fachlich zu rechtfertigende Speziallabors. Darüber müßte man diskutieren.

Ich glaube, daß hier ein sehr hohes Einsparungspotential liegt, weil wenn Sie jetzt vergleichen, was in Deutschland eine normale Untersuchung zum Beispiel von Hämoglobin kostet oder von Calcium zum Beispiel, oder Harnsäure, Glucose, das ist alles ungefähr die selbe Kategorie von Untersuchung: In der privatärztlichen Honorarordnung Österreichs wird eine solche Unternehmung mit etwa S 196,-- bewertet. In der Bundesrepublik Deutschland wird eine solche Untersuchung unter Hinzurechnung aller Vervielfachungen, die es für Privatpatienten gibt, mit maximal DM 5,--, also

S 35,--, berechnet. Diesen riesengroßen Unterschied in der Honorarordnung müßte man eigentlich jetzt erst einmal erklären. Ich glaube nicht, daß er fachlich gerechtfertigt ist, ich glaube nicht, daß er sachlich gerechtfertigt ist. Diese Honorarordnung ist wohl eine Sache der Verhandlungen. Ich habe jedenfalls einen

Laborarzt aus Deutschland, der selbst zusammen mit Kollegen die Laboruntersuchungen für ein Krankenhaus macht, diese Unterlagen anschauen lassen. Er würde sich solche Preise nur wünschen. Es wäre eine Goldgrube, meinte er, wenn er solche Preise verlangen dürfte. Und ich glaube, obwohl da jetzt die Laborleistungen im Tagsatz enthalten sind, ist besonders im Hinblick auf die Umstellung, auf die leistungsorientierte Krankenhausfinanzierung eine genaue Hinsicht auf die Leistungen der Labors und was die Honorare dazu sind, ganz besonders wichtig. Es handelt sich hier um sehr viel Geld, es handelt sich hier, glaube ich, um ein riesiges Einsparungspotential und ich bin sehr zufrieden damit, daß Landesdienst 2000 jetzt ein Projekt startet, das in den nächsten drei Jahren mit diesem, ich will’s nicht na ja Wildwuchs nennen, aber ich glaube, es ist Wildwuchs, beschäftigt und endlich sachliche Kriterien anwendet, welche Leistungen des Zentrallabor erbringen kann und welche wenigen speziellen Untersuchungen auf einzelnen Stationen notwendig und sinnvoll weiterhin gemacht werden sollen. (Beifall der SPÖ- und BL-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Danke! Keine weiteren Wortmeldungen? Diese Anfrage ist erledigt!

6.22 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger betreffend die Tarifgestaltung und den Weiterbestand des Salzburger Tarifverbundes - Nr. 420 der Beilagen

Ebenso erledigt! Ich rufe auf

6.24 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Gasteiger betreffend die Medikamente in den Landeskrankenanstalten - Nr. 422 der Beilagen

 

Frau Dr. Hochreiter, bitte!

Abg. Dr. Hochreiter: Wie Sie leicht erkennen können, suche und finde ich Einsparungsmöglichkeiten im Bereich der Landeskrankenanstalten. Eine der Möglichkeiten liegt auch noch im Bereich der Medikamente. Wie man der Präambel der Anfrage entnehmen kann, geht es hier um die Frage, warum niedergelassene Ärzte angehalten sind von den Krankenkassen, nach Möglichkeit Generika zu verschreiben. Generika sind die billigeren Angebote der selben Substanzen, die nach fünf Jahren Schutzfrist für die ursprüngliche Herstellerfirma auch von anderen Herstellern auf den Markt gebracht werden können. Also gleich gute Medikamente, aber unter anderem Namen. Die sind im allgemeinen 10 bis 20 % billiger. Niedergelassene Ärzte sollen nach Möglichkeit Generika verschreiben. In den Landeskrankenanstalten werden meistens nicht Generika, sondern die ursprünglichen Präparate verschrieben, noch dazu meistens in Großpackungen. Das heißt, wenn jemand aus dem Krankenhaus entlassen wird, oder sagen wir einmal am Wochenende im Krankenhaus war in der Ambulanz, dort ein Präparat verschrieben bekommt, das gleich in der Apotheke besorgt hat, vielleicht gleich in der Krankenanstaltenapotheke, kommt also mit einem großen Paket dieses Medikamentes zum niedergelassenen Arzt, der dann meistens im Zugzwang steht, weil der Patient das selbe Medikament wieder will, weil er vielleicht denkt, das ist nicht das gleiche Präparat, das der niedergelassene Arzt ihm verschreiben wird.

Ich glaube, daß es hier ein Einsparungspotential gibt, das erstens darin liegt, daß noch mehr als bisher auch im Krankenhaus Generika verschreibbar sind, denn es stimmt nicht, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, was Sie in Frage 2 geantwortet haben, daß Generika im Handel sozusagen fast nur für Langzeittherapie erhältlich seien. Es gibt auch Generika für Blutdrucksenkung, für Entzündungshemmung, für Schmerzbekämpfung, also auch für Kurzzeittherapien gibt es Generika, und man kann nicht nur mit den Anbietern von ursprünglichen Medikamenten in Verhandlungen führen über Kosten-

senkungen, sondern selbstverständlich auch mit Anbietern von Generika.

Im Jahr 1995 sind S 149 Mio. für Medikamente in den Landeskrankenanstalten und S 34 Mio. für die Landesnervenklinik ausgegeben worden. Das sind sehr hohe Zahlen, wenngleich man gestehen muß, daß sie im österreichischen Durchschnitt nicht die höchsten Zahlen sind. Also man kann nicht behaupten, wir sind hier ein besonders verschwenderisches Bundesland, aber es liegt, was die niedergelassenen Ärzte alle wissen, im Krankenanstaltenbereich im Bereich der Medikamente bei einiger Sorgfalt und bei einigem Verhandlungsgeschick auch noch ein großes Einsparungspotential zugunsten der Patienten. Es kommt dadurch niemand irgendwie zu Schaden oder zu keiner guten Behandlung, sondern bei gleich guter Qualität der Behandlung sind hier Einsparungen drin. (Beifall der SPÖ- und BL-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Keine weiteren Wortmeldungen? Damit ist dieser Punkt abgeschlossen! Ich rufe auf

6.29 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Hochreiter und Dr. Meisl an Herrn Landesrat Dr. Raus betreffend die Umweltgefährdung durch Quecksilber aus Fieberthermometern - Nr. 427 der Beilagen

Erledigt! Dann kommt

6.34 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl an Herrn Landesrat Wolfgruber betreffend den Import und Export von Schlachttieren - Nr. 432 der Beilagen

Erledigt!

 

6.35 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl an Herrn Landesrat Wolfgruber betreffend das Salzburger Tierschutzgesetz - Nr. 433 der Beilagen

Erledigt! Dann rufe ich auf

6.36 Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl an Herrn Landesrat Wolfgruber betreffend den Eingangsstopp für Salzburgs Bauern in das Österreichische Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL)

- Nr. 434 der Beilagen

Herr Dr. Burtscher!

Abg. Dr. Burtscher: Sehr geehrte Damen und Herren!

Im vergangenen Jahr hat Landesrat Wolfgruber im Zusammenhang mit dem Programm für eine umweltgerechte Landwirtschaft den Salzburger Bauern erklärt, daß auch wenn im Jahr 1995 der Einstieg noch nicht stattfindet, im Jahr 1996 ein solcher möglich sein wird. Das wird mir der Kandidat für eine Mitgliedschaft im Salzburger Bauernbund Holztrattner bestätigen, ... (Zwischenruf Abg. Holztrattner: Danke Herr Kollege Burtscher!) ... daß das so war, das werden mir alle bäuerlichen Vertreter im Salzburger Landtag bestätigen, daß wir das lesen konnten, hören konnten, es war landauf landab so erklärt.

Nun erinnern wir in einer Anfrage im Salzburger Landtag zu Beginn dieses zweiten Quartals den zuständigen Landesrat an seine Versprechung vom Vorjahr, indem wir fragen, ob er denn am 28. Februar bei der Landesagrarreferentenkonferenz dem Beschluß zugestimmt hat, mit dem die Möglichkeit, in das Programm für eine umweltgerechte Landwirtschaft auch heuer noch einzusteigen, zunichte gemacht wurde. Und der Herr Landesrat Wolfgruber erklärt auf diese

sehr simple und sehr klare Frage folgendes: "Ich habe bei der Agrarreferentenkonferenz am 28. Februar zur Kenntnis genommen, daß eine finanzielle Erweiterung der ÖPUL-Maßnahmen aufgrund der Begrenztheit der Bundesmittel nicht möglich ist. Mein Vorschlag, wonach Bauern, die 1995 nachweislich Maßnahmen zur Vorbereitung zur Teilnahme am ÖPUL im Jahr 1996 gesetzt haben, trotzdem ins ÖPUL aufgenommen werden sollten, konnte nicht berücksichtigt werden." Gestatten Sie mir einen Vergleich, Herr Landesrat: Wenn ich Sie frage, wie viele Pinzgauer und wie viele Flecken Sie in Ihrem Stall stehen haben und Sie mir dann darauf antworten, ich fahre grundsätzliche nicht ohne Beleuchtung auf meinem Traktor, dann meine ich, daß das keine Antwort auf meine Frage ist. Möglicherweise eine Antwort auf eine andere Frage, aber auf diese Frage ist es sicherlich keine Antwort. Und so verhält sich Antwort mit Frage in diesem gegenständlichen Fall. Ich habe Sie nicht gefragt, wie Sie die Situation einschätzen, sondern ganz einfach, wie Sie am 28. Februar gestimmt haben. Ob Sie da zu Ihrem Wort gestanden sind vom vergangenen Jahr, oder ob Sie anders abgestimmt haben?

Und dann kommt die zweite Frage: Wie erklären Sie den Salzburger Bauern, daß das im vergangenen Jahr gegebene Versprechen damit hinfällig ist? Wolfgruber antwortet im Originaltext: "Bis auf wenige Ausnahmen wurden von allen bewirtschafteten bäuerlichen Betrieben im Jahr 1995 ein ÖPUL-Antrag gestellt. Sie können daher auch 1996 daran teilnehmen." Mit Verlaub, das wäre so, als wenn ich Sie frage, ob Sie in Ihrem Stall die künstliche Besamung stattfinden lassen und Sie mir darauf antworten: Ich nehme grundsätzlich keine ungerechtfertigte Entschädigung bei Waldschlägerungen entgegen. Die eine Antwort hat mit der (allgemeine Heiterkeit) ... (Zwischenruf Abg. Holztrattner: Der Vergleich ist schon sehr weit hergeholt!) ... Die Antwort trifft möglicherweise auf eine andere Frage zu, aber die wurde in diesem Zusammenhang so nicht gestellt.

Herr Landesrat, nicht jede Antwort, die Ihnen willkommen ist, trifft somit die Fragen, die nicht ganz willfährige Abgeordnete des Salzburger Landtages Ihnen gelegentlich entgegenbringen. Damit werden Sie auch in Hinkunft zu leben haben.

Wir stellen fest, daß der Agrarreferent des Jahres 1966 seine Versprechungen aus dem Jahr 1995 nicht einzuhalten vermag und daß er das auch den Bauern nicht so gerne ins Gesicht erklären will. Das nehmen wir als Lehre mit heraus und wir nehmen auch mit heraus aus dieser Anfragebeantwortung, daß es leider so ist, daß nicht die Mehrheit der Bauern, daß aber immerhin einige Dutzend Bauern durch dieses im Vorjahr gegebene und heuer nicht eingehaltene Versprechen, Einkommenseinbußen in ganz erheblicher Größe, und das bewegt sich in fünfstelligen Schillingbeträgen, zu erdulden haben. Jenseits jeder Betrachtung, ob man nun mit dem Förderwesen insgesamt übereinstimmt oder nicht, ob man ihm zustimmt oder nicht, es ist im Vergleich zwischen den Betroffenen nicht gerecht und es ist insbesondere verschärft ungerecht deswegen, weil der Landesrat anderweitige Versprechungen gegeben hat.

Präsident Dr. Schreiner: Danke! Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Illmer!

Abg. Illmer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Ich glaube, diese Anfrage der Bürgerliste zeigt jetzt, wie wichtig es war, daß gerade wir seitens der ÖVP und des ÖVP-Bauernbundes die Bauern immer gut und bestens informiert haben und mitgewirkt haben und nicht nur gegen die EU gewettert haben. Die Anfrage kommt mir vor wie ein Schuldbekenntnis der Bürgerliste, weil sie einige Sympathisanten ihrer Partei, die bäuerliche Sympathisanten, nicht richtig informiert hat. Wir haben bei den Veranstaltungen immer wieder gesagt, es sollen alle Bauern die ÖPUL-Programme ausnützen, weil es sein kann, daß ein Neueinstieg einmal nicht mehr

möglich ist. Und es gibt unzählige Gemeinden, wo die Information hervorragend gepaßt hat, wo bis zu 70 % der Bauern ... Zwischenruf Abg. Dr. Burtscher: Das ist schlicht und einfach gesagt unwahr!) ... am ÖPUL-Programm teilnehmen, und hier gibt es auch keine Schwierigkeiten. Es zeigt sich: Gute Information ist wichtiger, als nur lamentieren und sagen, ihr bekommt sowieso kein Geld, ihr braucht eh nicht ansuchen. So ähnlich kommt mir diese Anfrage vor, und es zeigt sich auch daraufhin. Tatsache ist, daß der Einstieg als Biobauer ja noch möglich ist und alles bemüht wird, daß viele einsteigen können. Und das ist der Weg, den wir gehen. Ich hoffe, daß, wenn es darum geht, daß die Landesmittel dementsprechend aufgestockt werden, damit das ÖPUL-Programm auch für Neueinsteiger machbar ist und wir Ihre Unterstützung bekommen. (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Nächste Wortmeldung, Herr Dr. Burtscher!

Abg. Dr. Burtscher: Lieber Bürgermeister Illmer! Lieber Bauer Illmer! Lieber Kammerrat Illmer! Lieber Gastwirt Illmer! ... (Zwischenruf Abg. Mag. Neureiter: Das ist daneben gewesen!) ... Das hat heute schon wer gesagt, ich habe das Gulasch aus Deiner Küche noch nicht genießen dürfen, aber es wurde heute so gesagt und ich nehme das immer für bare Münze, auch wenn gelegentlich nicht ganz korrekt geantwortet wird in diesem Haus. Also lassen wir es bei den bisher genannten Funktionen, alle anderen seien in kumulo hiermit gemeint.

Du hast schlichtweg die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis genommen. Der Landesrat Wolfgruber sagt ganz klar: Selbst wenn im Jahr 1996 Bauern im Vertrauen darauf, daß sie die Kriterien erfüllen, einsteigen wollen, sie können nicht mehr ... (Zwischenruf Landesrat Wolfgruber: Biobauern schon! Biobauern schon!) ... sie können nicht mehr in das Programm für eine umweltgerechte Landwirtschaft einsteigen. Und daß es gerade im Zusammenhang mit den Kriterien für die biologische Landwirtschaft Härtefälle gibt, das

weißt Du auch. Und das weiß der Herr Landesrat Wolfgruber auch, da gibt es oft Scheidegrenzen, die liegen bei wenigen Zentimetern, gar weniger Zentimeter zusätzlicher Haltefläche und ein Bauer fällt aus den Kriterien hinaus ... (Zwischenruf Landesrat Wolfgruber: Das ist die einstimmige beschlossene Maßnahme) ... Herr Kollege Wolfgruber, der Herr Kollege Illmer wird Sie mit diesem untauglichem Entlastungsversuch nicht von dem gebrochenen Versprechen wegbringen. Das ist ein Faktum und dieses Faktum muß man den Bauern auch deutlich sagen. Da helfen sämtliche Verwirrversuche auch im zweiten Aufgruß nicht, der erste Aufguß war schon in der Präambel, Versuch des Kollegen Illmer, der zweite Aufguß wurde hier versucht. Es wird niemanden ein Stück weiterbringen, sagen wir die Dinge so wie sie sind.

Wir haben leider im vergangenen Jahr Versprechungen zur Kenntnis nehmen müssen, die heute nicht gehalten werden. Das ist ein Faktum und da soll man dazu stehen. Jetzt kann man allenfalls sagen, wie kann man, wenn man sich dem Menschen und dem Bauern im Wort fühlt, solche Härtefälle ausgleichen? Da wäre eine Möglichkeit, daß man sagt, wir haben das Ressort der vollen Eimer oder der vollen Zuber beim Herrn Wolfgruber, und aus dem finden wir schon irgend einen Titel und irgend eine Möglichkeit. Aber so zu tun, als hätte man nie in diese Richtung Versprechungen gemacht, das ist einfach an der Wirklichkeit und an der Wahrheit vorbei!

Präsident Dr. Schreiner: Nächste Wortmeldung, Frau Fletschberger!

Abg. Fletschberger: Lieber Herr Kollege Burtscher!

95 % der österreichischen Bauern haben am ÖPUL-Programm teilgenommen und gewissenhaft auch die Bewirtschaftung darauf eingestellt. Und sie können oder haben somit auch 1996 wieder ihre Teilnahme am ÖPUL-Programm angemeldet. Der Herr Kollege Burtscher hört nicht zu! Im biologischen Bereich ist nach wie vor der Einstieg möglich.

Falsche Informationen waren mitunter der Grund, warum Bauern nicht angesucht haben. Und ich freue mich tatsächlich, wenn auch die Bürgerliste dafür ist, daß wir mehr Landesmittel zur Verfügung haben, damit auch der letzte Rest noch Mittel bekommen kann. Und gerade die Interessensvertretung der Bauern war sehr fleißig und hat sehr gut informiert, damit die Bauern angesucht haben. Und wir wissen auch, daß die ÖVP-Bauern, die Bauernbundmitglieder sehr wohl angesucht haben und nur ganz, ganz wenige es sind, die um dieses Programm nicht angesucht haben. Wir wissen auch, welche Bauern nicht um dieses Programm angesucht haben. Die haben sich allerdings vorher zu wenig informiert und auch die Informationen nicht angenommen. (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Nächste Wortmeldung, Herr Landesrat Wolfgruber!

Landesrat Wolfgruber: Herr Präsident! Hohes Haus!

Bezüglich des Umweltprogrammes im Rahmen der Europäischen Union möchte ich feststellen, daß wir in Salzburg uns in der außergewöhnlich besten Lage aller Bundesländer befinden. Es sind fast hundert Prozent der Landwirte im ersten Jahr diesem Umweltprogramm beigetreten und haben es in einem hohen Ausmaß genutzt. Ein Drittel der Landesfläche wird mit biologischer Wirtschaftsweise bewirtschaftet. Es sind für die biologisch wirtschaftenden Bauern S 115 Mio. über das Umweltprogramm flüssig gemacht worden. Es sind über den Einsatz von Verzicht auf chemische Betriebsmittel weitere S 90 Mio. flüssig gemacht worden. Das heißt, weitere 45.000 ha zu den 33.000 ha, die hier schon biologisch bewirtschaftet werden, werden von Handelsdünger und Pestiziden freigehalten. Also, es sind fast die gesamte Fläche, die 100.000 ha ausmacht, was die intensiveren bewirtschafteten Flächen ausmacht, hier in diesem Programm erfaßt. Darüber hinaus sind ja auch die Almen durch Bewirtungsprämien und Auftriebsprämien im Umweltprogramm berücksichtigt worden. Also wir sind in der guten Lage, daß fast die ganze Lan-

desfläche und fast alle Bauern erfaßt worden sind. Es sind nur einige Bauern nicht drinnen, das sind die, die auf Grund der Vorgaben der Europäischen Union die Größe unter zwei Hektar aufweisen, die nur durch Zupacht hier die Möglichkeit einer Beteiligung gehabt haben und zum anderen einige Betriebe, die den Großvieheinheitenbesatz über zweieinhalb GVE pro Hektar aufweisen und aus diesem Grund nicht teilnehmen konnten.

Also hier hat die Landwirtschaftskammer, die Bezirksbauernkammer wirklich beste Arbeit geleistet. Auch der durchschnittliche Fördersatz, also der Satz, der pro Hektar ausbezahlt wurde an die Bauern, ist im Land Salzburg am höchsten. Also ein Erfolgserlebnis besonderer Art, die den landwirtschaftlichen Interessensvertretern hier zusteht.

Ich meine aber, es ist besonders bedauerlich und auch für den Agrarreferenten, daß weitere Entwicklungen aufgrund der Begrenztheit der Mittel nicht möglich sind. Ich bin aber gerne dafür, wenn mich der Salzburger Landtag mit den notwendigen Mitteln ausstattet und hier ist an dieser Stelle schon von übervollen Fördertöpfen gesprochen worden, also, wenn sie übervoll angefüllt werden, bin ich gerne in der Lage, alles mögliche zu unternehmen, daß die auf Bundesebene notwendigen und gesetzten Maßnahmen revidiert werden und wir die letzte Handvoll Bauern auch noch erfassen können.

Ich werde bei der Budgetdebatte gerne bereit sein, ihre Erklärungen in dem Sinne übervoller Töpfe dann auch zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Hornegger!

 

Abg. Hornegger: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Ich habe mich absichtlich erst jetzt zu Wort gemeldet, ich wollte mir nämlich auch noch den Märchenbeitrag von Herrn Landesrat Wolfgruber zu Gemüte führen:

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zum ÖPUL-Programm ist folgendes zu sagen. Ich habe auch die Wortmeldung vom Herrn Abg. Illmer gehört, solche Wortmeldungen sind wir in der Landwirtschaftskammer schon gewöhnt von den Vertretern der ÖVP. Wenn ich diese Anfragebeantwortung anschaue und mir dann das Datum zu Gemüte führe, die Anfragebeantwortung war am 10. Mai, am 22. April hat der Herr Landesrat Wolfgruber aus seinem Ressort an alle Bezirksbauernkammern per Fax sofort einmal die Beantwortung ausgesandt, ÖPUL - Teil B - Einstiegsstop. Wenn man das verfolgt, habe ich als Bauernvertreter ein großes Problem, wenn wir in der Landwirtschaftskammer gegenüber Herrn Landesrat Wolfgruber weisungsgebunden sind. Das ist ja heute schon durchgeklungen, für was brauchen wir dann überhaupt die Landwirtschaftskammer noch? Wenn wir sowieso das machen müssen, was der Ressortführer anschafft? Dafür brauchen wir nicht extra zur Wahl gehen. Die Bauernvertreter in der Landwirtschaftskammer, die müßten aufschreien, wenn es um so etwas geht. Beispielsweise die Präsidentenkonferenz, wenn ich mir das durchlese, was für Ausreden da der Herr Landesrat Wolfgruber hat. Ich möchte das schriftlich haben , protokollarisch, was er für Stellungnahme bei der Präsidentenkonferenz abgegeben hat, das möchte ich sehen. ... (Zwischenruf Landesrat Wolfgruber: Das Protokoll kannst du jederzeit haben!) ... Mitgehangen, mitgefangen. Dann um Ausreden zu suchen, das können Sie von diesem Platz aus, nur die Bauern draußen nehmen Ihnen das nicht ab.

Wenn ich das draußen anschaue, bis 15. Mai haben ja die Bauern ihr Ansuchen abgeben müssen. Es ist eine billige Ausrede, wenn man dann sagt, ja wenn alle Fraktionen zustimmen, dann werden wir noch ein paar Millionen locker machen, der Herr Kollege Burtscher hat’s

bereits gesagt, damit die vielen Problemfälle gelöst werden können. Alle, die voriges Jahr nicht durchgekommen sind mit ihren Ansuchen, weil sie irgendwo beim Ausfüllen einen Fehler gemacht haben, die fallen durch. ... (Zwischenruf Landesrat Wolfgruber: Stimmt überhaupt nicht!) ... Ja sicher, Herr Landesrat, ich gebe Ihnen einige Beispiele, Sie können’s von mir auch schriftlich haben, Bauern, die heuer nichts bekommen haben. Überhaupt nichts. Die haben nicht einmal das Formular von der AMA zugeschickt bekommen.

Und es ist weiters auch heute schon angesprochen worden, Herr Landesrat, wenn draußen die Bauernvertreter in den Kammern die Bauern so verständigen und aufklären, daß kein Einstieg mehr möglich ist, dann ist klar, daß die Bauern sagen, ja dann muß ich halt aufgeben, dann kann ich halt nichts machen. Aber eines dazu: Rechtskräftig ist diese Vorgangsweise im Nationalrat nicht und rechtskräftig ist sie auch Landesebene nicht. Und bevor es von der EU-Kommission nicht genehmigt ist, ist es halt so. Ich vertrete die Auffassung und rate den Bauern, sie sollen ohne weiteres ansuchen, es kann ihnen ja nichts passieren, außer daß ein negativer Bescheid kommt. Ich bin selber ein solcher Betroffener und habe jetzt noch um eine Förderung angesucht, obwohl der Herr Landesrat sagt, das ist nicht möglich. Wir werden dann schon sehen, was uns die AMA uns berichtet und schreibt.

Wenn ich den Subventionsbericht, der ja heute schon ein paar Mal angesprochen wurde, wenn ich mir den dann genauer anschaue und dann allein im Kammerbereich diese Weihnachtsgaben, diese Christkindlgeschenke feststelle, die der Herr Landesrat Wolfgruber im Laufe eines Jahres verteilt, dann wird es doch möglich sein, daß er die paar Millionen, die wir jetzt noch für die Neuansuchen benötigen, auch noch wunderbar über die Bühne bringt. Einsparungen sind auf anderer Seite möglich. Nur diese Bauern draußen sind davon abhängig und es wurde ihnen auch versprochen. Ich war selber bei den Sitzungen draußen in den Kammern dabei, wo immer verspro-

chen worden ist: Meine Herren, steigt in diese Maßnahme ein, ihr habt ja nächstes Jahr noch die Möglichkeit, in die höhere Stufe aufzusteigen. Sie, Herr Landesrat, der Herr Burtscher hat es heute schon angesprochen, Sie stehen ja nicht mehr zu Ihrem Wort, Sie haben voriges Jahr im Mai diese Versprechungen gemacht, heuer im März war Ihre Meinung plötzlich ganz anders. Nur man versucht halt den Bauern das so lange einzureden, bis sie es glauben. (Beifall der BL- und FPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Nächste Wortmeldung, Herr Landesrat!

Landesrat Wolfgruber: Herr Abgeordneter!

Auch die Wiederholung von Vorwürfen macht sie deshalb nicht richtiger. Es ist halt einfach festzustellen, daß der Einstieg und der Aufstieg in die biologische Wirtschaftsweise auch jetzt ungehindert möglich ist. ... (Zwischenruf Abg. Hornegger: Aber nur, wenn man angesucht hat bis 1995!) ... Für die wenigen Bauern habe ich schon bekundet und es auch in der Antwort wiedergegeben, daß meine, diese meine Ansicht in Wien nicht mehrheitsfähig war. Gerade Sie, Herr Abgeordneter Burtscher und auch Sie, Herr Abgeordneter Hornegger, sprechen immer von Mehrheiten. Mehrheiten sind ... (Zwischenruf Abg. Dr. Burtscher: Warum haben Sie dann mitgestimmt? Sie haben ja mitgestimmt!) ... Für den Einstiegsstop, den habe ich nur unter Protest zur Kenntnis genommen, das ist sogar im Protokoll vermerkt. Sie können das Protokoll einsehen, ich habe es leider nicht mit.

Aber damit wir noch einmal konkret werden, Herr Abg. Hornegger, ich hätte schon gerne gewußt, was Sie meinen, wenn Sie von Weihnachtsgaben und Christkindlgeschenken aus dem Subventionstopf sprechen, das müßte konkretisiert werden. Wir sind mit den Förderungsmittel in höchster Verantwortung und unter Einhaltung sämtli-

cher Richtlinien vorgegangen. Also das möchte ich an dieser Stelle schon behaupten.

Grund für diese restriktiven Maßnahmen, was die Ausweitung anlangt, ist die Erkenntnis und auch die Vorgabe durch das Bundesbudget, daß zwar die vorgegebenen, den Bauern zugesagten Mitteln zur Verfügung stehen, aber darüber hinaus keine weiteren Mittel. Wenn das ÖPUL ungebremst sich ausweitet und in Salzburg, und gerade diese Maßnahme kommt eben auch in besonderer Weise Salzburg doch letztendlich zugute, weil es ein ungebremstes Wachstum, das in Salzburg gar nicht mehr möglich wäre, auch dadurch in anderen Bundesländern nicht mehr gibt, besteht die Möglichkeit, in den anderen Maßnahmenbereichen besonders im Bereich der Investitionsförderung und diverser Strukturmaßnahmen hier voll auch noch tätig werden zu können, was andernfalls durch die beschränkten Mittel nicht mehr möglich wäre.

Und es wäre aus der Sicht oder zumindest aus meiner Sicht nicht wünschenswert, daß gerade jene Bauern, die die Herausforderung in der Zukunft aufnehmen wollen und investieren wollen, von den Investitionen und den Investitionsprogrammen ausgeschlossen wären und keinen Zugang mehr hätten. Also ich glaube, daß wir hier einen guten Kompromiß haben, der besonders für Salzburg paßt. Was die Bereiche jener, deren Anträge nicht bearbeitet oder nicht genügend ausgefüllt waren und nicht zur Kenntnis genommen wurden, ist ja in Wien vorgesehen, daß über diese Anträge noch eine Verhandlungsrunde geführt wird und ich hoffe, daß hier der eine oder andere Fall, der gerechtfertigt eingebracht wurde, auch dann letztendlich berücksichtigt wird. (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Keine weitere Wortmeldung! Damit ist diese Anfrage abgeschlossen! Wir haben damit sämtliche Anfragen hinter uns.

 

Wir kommen nun zu den Anträgen und Berichten. Ich schlage Ihnen vor, ich lese jetzt alle jene Erledigungen vor, die im Ausschuß einstimmig geschehen sind. Wenn sich von Ihrer Seite kein Widerspruch erhebt, also wenn Debatte gewünscht wird, würde ich dann diese Anträge und Berichte zusammenfassen und in einem verabschieden. Also, wenn jemand Debattenwünsche hat, bitte das gleich zu sagen. Ich lese jetzt vor:

 

Punkt 8: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem die Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973 geändert wird - Nr. 439 der Beilagen

Punkt 9: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Katastrophenhilfegesetz geändert wird - Nr. 440 der Beilagen

Punkt 10: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Feuerwehrgesetz geändert wird - Nr. 441 der Beilagen

Punkt 11: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Schulzeit-Ausführungsgesetz 1995 geändert wird - Nr. 442 der Beilagen

Zu Punkt 12 und 13 Debatte.

Punkt 14: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Ortsbildschutzgesetz geändert wird - Nr. 445 der Beilagen

 

Punkt 16: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Dr. Firlei, Dr. Schausberger und Haider betreffend die digitale Erfassung des Landesrechtes und von Vorlagen der Landesregierung im Landespolitischen Informationssystem (LPI) - Nr. 447 der Beilagen

Punkt 17: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Mag. Burgstaller, Dr. Firlei und Mag. Thaler betreffend die Durchforstung des Landesrechtes - Nr. 448 der Beilagen

Punkt 22: Bericht des Sozial- und Gesundheitsausschusses zum Antrag der Abg. Dr. Schausberger, Hofer, Fletschberger, Saliger und Saller betreffend die Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Ermittlung der Pension für Pflegemütter - Nr. 453 der Beilagen

Punkt 24: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Mag. Burgstaller, Mag. Strebl und Rainer betreffend die Integration behinderter Kinder im Kindergarten - Nr. 455 der Beilagen

Punkt 25: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Haider, Dipl.-Vw. Hofer und Höggerl betreffend die Schaffung von Telearbeitsplätzen in der Landesverwaltung - Nr. 456 der Beilagen

Zu Punkt 26? Debatte bei 26.

Punkt 27: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Haider, Naderer und Dr. Lechenauer betreffend ein Sicherheitsgesetz für das Land Salzburg - Nr. 458 der Beilagen

Punkt 28: Bericht des Ausschusses für Raumordnung und Verkehr zum Antrag der Abg. Mag. Burgstaller, Mayr und Dr. Firlei betreffend die Erfahrungen mit dem Grundverkehrsgesetz 1993 - Nr. 459 der Beilagen

Punkt 29: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Mag. Burgstaller, Mayr und Dr. Firlei betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 geändert wird - Nr. 460 der Beilagen

Punkt 31: Bericht des Finanzüberwachungsausschusses zum Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Tauernkraftwerke AG - Nr. 462 der Beilagen

Punkt 32: Bericht des Finanzüberwachungsausschusses zum Bericht des Landesrechnungshofes "Beteiligung des Landes am Investitionsprogramm 1991 bis 1997 der Salzburger Stadtwerke AG (Tieferlegung der Lokalbahn)" - Nr. 463 der Beilagen

Punkt 34: Bericht des Finanzüberwachungsausschusses zum Bericht des Landesrechnungshofes "Hackschnitzelanlagen" - Nr. 465 der Beilagen

Punkt 35: Bericht des Finanzüberwachungsausschusses zum Bericht des Landesrechnungshofes "Landeslabor" - Nr. 466 der Beilagen

Punkt 36: Bericht des Finanzüberwachungsausschusses zum Bericht des Landesrechnungshofes "Medizinische Geräte und ärztliches Verbrauchsmaterial" - Nr. 467 der Beilagen

Punkt 37: Bericht des Petitionsausschusses zur Petition der überparteilichen Bürgerinitiative Alpenstraße Süd betreffend die Altstadterhaltungsgesetz-Novelle sowie zur Petition der Bürgerini-tiative Josefiau/Herrnau betreffend die Altstadterhaltungsgesetz-Novelle - Nr. 468 der Beilagen

 

und nun die ergänzte Tagesordnung

Punkt 38: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Haushalts-Strukturgesetz ergänzt und Bestimmungen über eine Einmalzahlung für Magistrats- und Gemeindebedienstete im Jahr 1996 erlassen werden - Nr. 504 der Beilagen

Punkt 39: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Ing. Griessner, Mag. Burgstaller, Haider und Dr. Meisl betreffend ein Gesetz, mit dem das Grundverkehrsgesetz 1993 und das Kollegialorgane-Sitzungsentschädigungsgesetz geändert werden - Nr. 505 der Beilagen

Von den vorgelesenen gibt es jetzt eine Debatte bei 12, 19 und 26. Alle anderen fasse ich in einem zusammen und bitte um gemeinsame Abstimmung. Wer mit den in den genannten Nummern enthaltenen Anträgen einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke, Gegenprobe! Ich stelle die einstimmige Erledigung fest! Ich rufe jetzt auf den

 

Punkt 7: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1991 bis einschließlich 1995 - Nr. 438 der Beilagen

Er wurde im Ausschuß gegen die Bürgerliste verabschiedet. Zunächst die Frau Berichterstatterin oder können wir auf die Berichte verzichten? Ich sehe, wir können verzichten. Dann ist gleich die Frau Dr. Hochreiter am Wort!

 

Abg. Dr. Hochreiter: Zum letzten Mal beschließen wir heute eine Verlängerung des Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds. Wir haben alle schon sehr darauf gewartet, daß das 16-jährige Provisorium zu Ende geht. Allerdings können wir uns nicht darüber freuen, was die Landesfinanzreferentenkonferenz jetzt an neuer Lösung für die Spitalsfinanzierung gefunden hat.

Es waren bei dieser Landesfinanzreferentenkonferenz - nach meiner Information - nicht einmal die Fachbeamten beigezogen und so sieht die Lösung jetzt auch aus, einfach nur neun Ländertöpfe zu machen, der Bund und die Krankenversicherungen deckeln ihre Beiträge, wie die Länder und die Gemeinden jetzt zurechtkommen, ist ihre Sache. Eingezogen wird auch die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung, egal, ob ein Bundesland oder das andere vielleicht noch überhaupt nicht die Voraussetzungen dafür haben. Es wird ein gewaltiges Finanzchaos entstehen. Auch in Salzburg, so wie ich höre, sind wird nicht ausreichend darauf vorbereitet. Man kann nur hoffen, daß das funktioniert, was sich die Landesfinanzreferenten hier ausgedacht haben.

Das Verhandlungsergebnis widerspricht auch ganz eindeutig der Empfehlung, die die Sozialpartner in einer Studie "Neue Wege im Gesundheitssystem" vorgeschlagen haben. Die große Gefahr, die jetzt auf uns zukommt, liegt auch darin, wie die einzelnen Leistungen im leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierungssystem bewertet werden. Denn grundsätzlich ist es gut, wenn einzelne Leistungen transparent bezahlt werden, wenn transparent ist: das war die Leistung, so viel kostet das. Aber die Versuchung wird darin liegen, teure Leistungen, für die viele Punkte verrechnet werden, besonders zu forcieren und verstärkt zu erbringen, egal, ob sie medizinisch nötig sind oder nicht. Das heißt, wir brauchen gute Qualitätskontrollen in den Landeskrankenanstalten, die es in dieser Form noch nicht gibt.

 

Eindeutig ist es so, daß bis jetzt die Hightech-Medizin viel besser dotiert wird, als sogenannte weiche Medizin, Pflegepsychosomatik, Psychiatrie und so weiter. Es gibt noch keine Klarheit darüber, wie Rehabilitationsmaßnahmen verrechnet werden sollen, wie die Ambulanzkosten verrechnet werden und wie die psychiatrischen Fälle behandelt werden. Das heißt, so kurz vor Einführung des LKF sind noch so viele offene Fragen. Ob das gut geht? Man kann nur hoffen, daß die Beamten schnell genug sind, und das, was die Politiker hier verbraten haben, einigermaßen zurechtrücken können.

Wir werden neugierig sein dürfen, wenn wir im Herbst den neuen Vertrag, die neue 15a-Vereinbarung für die Spitalsfinanzierung auf den Tisch bekommen, was diese 15a-Vereinbarung alles schon geklärt oder noch nicht geklärt haben wird. Sehr viel Verbesserung ist einstweilen aufgrund dieser politischen Entscheidung noch nicht zu erwarten.

Präsident Dr. Schreiner: Danke, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dieser Antrag wurde gegen die Bürgerliste verabschiedet. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke, die Gegenprobe! Gegen die Bürgerliste! Damit ist Punkt 7 erledigt. Ich rufe auf

 

Punkt 12: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Tagesbetreuungsgesetz geändert wird und zum Antrag der Abg. Mag. Burgstaller, Mag. Strebl und Dr. Firlei betreffend eine Novellierung des Salzburger Tagesbetreuungsgesetzes sowie des Sozial- und Gesundheitsausschusses zum Antrag der Abg. Dr. Hochreiter, Dr. Burtscher und Dr. Meisl betreffend die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung von Tagesmüttern - Nr. 443 der Beilagen

 

Wurde einstimmig erledigt. Die Debatte war gewünscht. Wem darf ich das Wort geben? Frau Mag. Strebl!

Abg. Mag. Strebl: Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir haben nun endlich eine Novelle zum Tagesbetreuungsgesetz vor uns. Das Tagesbetreuungsgesetz 92 hatte nie unsere Zustimmung gefunden. Unsere Fraktion hatte immer schon wichtige Punkte im bestehenden Tagesbetreuungsgesetz bemängelt. Wir mußten einen harten Kampf führen, um einen Punkt um den anderen mehr oder minder abzuringen. Wir haben immer wieder Anträge gestellt und sind immer wieder vertröstet worden, von einem Monat zum anderen. Letztlich sind wir vertröstet worden, daß wir zuerst diese Enquete zur "Tagesbetreuung" machen und daß dann endlich das Tagesbetreuungsgesetz geändert würde.

Man muß sagen, daß der erste massive Aufmarsch von Eltern, von Müttern, im Chiemseehof in aller Deutlichkeit gezeigt hat, wie wichtig eine Änderung des Tagesbetreuungsgesetzes ist, wie groß der Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen ist. Und schließlich hat es die Wahl des Landeshauptmannes möglich gemacht, daß die Zugeständnisse noch größer geworden sind, daß wir einen noch höheren Schlüssel an Fördergeldern und an Mindestbedarf bekommen haben.

In der Presse hat es zwar so ausgeschaut, als hätte der Herr Landeshauptmann das alles errungen. Er hat sich da offenbar mit fremden Federn geschmückt, aber es ist einfach nachzulesen, wer die vielen Anträge und Anfragen geschrieben hat und von welcher Seite das kam. Der Herr Landeshauptmann war hier sicher nicht unser Ghostwriter, im Gegenteil, er hat eher verhindert, etwas voranzutreiben. (Beifall der SPÖ-Abgeordneten) Er hätte es als Klubobmann nämlich schon längst machen können.

Wir sind sehr froh über den jetzigen Schlüssel an Mindestbedarf, doch wir sind bei Gott nicht an der Spitze, im Gegenteil. Über ei-

ne Nullkommairgendwas-Prozentzahl brauchen wir nicht stolz sein, wenn man weiß, daß es in anderen Ländern einen Deckungsgrad von 40 % gibt, wie in Dänemark, in Frankreich; selbst Spanien und Italien liegen noch vor uns, wenn man die Gruppe der unter Dreijährigen betrachtet. Da sind unsere 4 % keine grandiose Zahl. Das ist nicht atemberaubend, aber wir sind froh, denn es ist ein Schritt nach vorne. Wenn wir nämlich großen Wert auf Modernisierung legen, dann liegt in meinen Augen eine Modernisierung eines Landes nicht darin, daß man neue Häuser baut, daß man eventuell ein Guggenheimmuseum in Erwägung zieht oder ein Opernhaus, sondern eine Modernisierung einer Gesellschaft, ist dann gegeben, wenn der Bedarf an sozialen Einrichtungen gedeckt ist. Hier war es höchste Zeit, daß wir endlich einen Schritt in Richtung zeitgemäß machen. Denn zeitgemäß heißt dem Bedarf gemäß und wie ich schon des öfteren hier gesagt habe: Frauen sind inzwischen auch berufstätig, wie Sie hoffentlich schon alle bemerkt haben, und in einem hohen Grade berufstätig, zB bis zu 50 % Absolventen an der Uni. Also wird man auch annehmen können, daß es dementsprechend viele berufstätige Mütter gibt, doch die Zahlen dazu will ich jetzt nicht aufzählen.

Ein wichtiger Punkt ist noch, daß es nicht nur einen hohen Bedarf an Betreuungseinrichtungen gibt, den wir jetzt - ich würde nicht sagen optimal - aber besser decken als vorher. Ein wichtiger Kritikpunkt an dem alten Gesetz war auch, daß Einrichtungen nicht das finanzielle Auslangen finden konnten, der Förderschlüssel war viel zu gering. Man kann nicht vom Gesetz Betreuungspersonal vorschreiben und dieses dann nicht fördern. Jetzt ist auch zusätzliches Personal in entsprechender Weise gefördert.

Ein weiterer Fortschritt ist, daß es jetzt eine Mindestbedarfsfeststellung gibt und nicht mehr ausschließlich eine Feststellung des individuellen Bedarfs. Das heißt, in der Frage, ob eine Frau einen Bedarf hat oder nicht, wird in Zukunft nicht mehr zu entscheiden sein, was der Bürgermeister dazu meint. Sie ist zwar immer noch relevant, was wir natürlich auch sehr bedauern, aber

nicht mehr so vorrangig. Sie ist sozusagen in die zweite Linie gerückt. Auch die Vorrangigkeit der Tagesmütter spielt in dieser Novelle noch eine Rolle, auch diesbezüglich hätten wir andere Vorstellungen gehabt: Wir waren der Meinung, daß sonstige Einrichtungen gleichwertig mit Tagesmüttern rangieren sollen. Man will nicht in manchen Bereichen die größere Praktikabilität der Tagesmütter in Frage stellen, aber es wäre fair gewesen, beide Einrichtungen gleichrangig zu behandeln.

Ein dritter wichtiger Punkt ist, daß nun auch Gemeinden endlich eine Kinderbetreuungseinrichtung schaffen können, was natürlich auch sinnvoll ist. Denn der künstliche Einschnitt nach dem Lebensalter des Kindes - Kindergarten ab drei Jahren, Krabbelstube unter drei - wird zunehmend in Frage gestellt werden. Wir wissen genau, daß die Entwicklung der Kinder nicht so nach Programm abläuft, sondern daß im Frühförderbereich einige Grenzen verschwimmen werden. Man kann nicht sagen, das Kind kommt mit drei Jahren oder vier Jahren in den Kindergarten, sondern beide Einrichtungen - Krabbelstube und Kindergarten - werden ineinandergreifen. So ist es natürlich auch sinnvoll, daß die Gemeinde nicht nur Träger des Kindergartens ist, sondern auch der vorgelagerten Einrichtungen.

Wir wünschen uns sehr, daß dieses Gesetz jetzt sehr bald Realität wird, daß es diesem Gesetz nicht so geht wie anderen, zum Beispiel der Nachmittagsbetreuung an den Schulen, wo wir zwar das Gesetz schriftlich schwarz auf weiß haben, wo aber in der Umsetzung noch nichts passiert ist. So gesehen möchte ich, daß das Tagesbetreuungsgesetz sehr schnell umgesetzt wird, daß wir alle unsere Aufgabe als Mandatare wahrnehmen und dazu beitragen, daß die Mütter nicht umsonst im Chiemseehof gestanden sind. Dankeschön. (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Danke. Nächste Wortmeldung, die Frau Präsidentin!

Dritte Präsidentin Dipl.-Vw. Hofer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Wir beschließen heute das Tagesbetreuungsgesetz, das im Jahre 1992 erstmalig beschlossen wurde, dann immer zu Unruhen geführt hat und jetzt es zu Änderungen gekommen ist. Die Änderungen, die gewünscht wurden, waren ursprünglich die Bedarfsfeststellung und eine bessere Finanzierungsstruktur für die Vereine.

Wir Freiheitlichen bekennen uns zum Ausbau, denn die Familien in unserem Lande werden durch das Belastungspaket sehr schwer getroffen. Mit welcher Verlogenheit der Karenzurlaub gestrichen wurde, das Karenzgeld verkürzt wurde, ist eigentlich unbeschreiblich und eigentlich hätten die sozialdemokratischen Männer jubeln müssen, daß sie jetzt endlich ein halbes Jahr zu Hause bei den Kindern sein dürfen. Der Jubel ist mir abgegangen. Ich habe ihn leider nicht vernommen und habe auch nichts davon gehört. Die Belastungen, die auf uns zukommen, die sind enorm und wie es in diesem Lande weitergeht, das weiß derzeit sowieso niemand.

Wir haben heute Voraussetzungen, daß, wenn eine junge Familie gegründet wird, beide arbeiten müssen, weil einer allein eine Familie nicht mehr erhalten kann, weil die Wohnungskosten zu teuer sind. Die Rahmenbedingungen für die Familien sind jetzt schlechter denn je. Deshalb muß das Land auch einschreiten und bessere Bedingungen schaffen. Das kostet aber auch Geld und die Verbesserungen, die wir jetzt gemacht haben kosten dem Land S 9 Mio. und den Gemeinden ca. S 10 Mio.

Es wären natürlich auch für uns weitere Verbesserungen vorstellbar gewesen, wie zum Beispiel die sozialrechtliche Absicherung der Tagesmütter. Das ist zweifelsohne ein Anliegen, das alle Fraktionen betrifft. Ich habe auch gelesen, daß auch die Bundes-ÖVP dafür eintritt. Aber ich gebe zu, wir sind zurückgestanden, weil wir die finanziellen Nöte des Landes kennen und haben uns gesagt, daß wir

diesen Schritt momentan nicht wagen können, weil wir darauf aus sind, das Budget wieder in den Griff zu bekommen und wir eine weitere Verschuldung nicht eingehen können. Um so verwunderlicher war es dann, daß am Tag vor den Ausschußberatungen plötzlich vom Ressort ein Antrag kommt, in dem zwei Punkte drinnen sind, die sehr überraschend waren, weil wir schon jahrelang darüber reden. Einmal die Veränderung des Schlüssels der Finanzierung für Tagesbetreuungseinrichtungen von 50 : 50 auf 60 : 40. Mir soll es recht sein.

Es ist schade, daß weder der Herr Landeshauptmann noch der Herr Landesfinanzreferent jetzt da sind, denn ich möchte schon, bevor wir das beschließen, die Erklärung haben: "Jawohl, das ist vom Land gedeckt". Der Bericht, der mir vorliegt, der enthält nämlich noch die Kosten, die ursprünglich für das Land angegeben wurden, nämlich die S 9 Mio. Durch diese Veränderung des Schlüssels von 50 : 50 auf 60 : 40 verändern sich die Kosten in einem sicherlich beträchtlichen Ausmaß. Vielleicht ist der Herr Landesfinanzreferent hier irgendwo in der Nähe, daß man ihn holen kann, damit er dazu auch Stellung bezieht, denn ich glaube, er sollte sagen: Jawohl, das ist finanziell abgedeckt. Nicht, daß wir wieder Gesetze ins Blaue hinein beschließen und uns dann spätestens in einem halben Jahr danach wieder die Vorwürfe gefallen lassen müssen, daß wir Gesetze beschließen, ohne an die Folgekosten zu denken.

Ich verstehe die Sorgen der Gemeinden, da sie mit den Finanzen nicht mehr zu Rande kommen, verstehe aber auch, daß sie diese Änderung wollen, und sagen: "Das Land kann nicht Gesetze beschließen, die uns wieder finanziell treffen." Das ist nur logisch, aber ich möchte vom Land eine klare Aussage haben "Jawohl, das ist in unserem Budget gedeckt", zumal auf die Frage in den Ausschußberatungen der Herr Landeshauptmann eher mit einer sehr kargen Antwort darüber hinweggefahren ist und gemeint hat: "Ja, ja, das sei schon geklärt."

Die zweite Passage oder das zweite Anliegen, das dann vom Ressort noch gekommen ist, ist für uns Freiheitliche allerdings nicht mehr

tragbar. Es kann nicht sein, daß der Salzburger Landtag ein Gesetz beschließt, das eigentlich mit der Tagesbetreuung nichts mehr zu tun hat, sondern im Grunde genommen eine Parteienfinanzierung ist. In diesem Ressortantrag ist davon die Rede, daß privaten Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Salzburg, die im Jahre 1995 trotz gesetzlicher Förderung einen bedeutenden Betriebsabgang zu verzeichnen hatten, zur Aufrechterhaltung bestehender Kinderbetreuungsplätze bis zur betrieblichen Sanierung, längstens aber bis zum 31. Dezember 1999, zusätzliche öffentliche Förderungsmittel gegeben werden können.

Nun, meine Damen und Herren, hier handelt es sich ganz einfach um die Lex Fartacek, und das hat mit Kinderbetreuung im Sinne des Landes eigentlich nichts mehr zu tun, denn ich sehe nicht ein, daß für eine Parteivorfeldorganisation der Steuerzahler zum Handkuß kommt, da soll bitte die sozialdemokratische Partei die Unregelmäßigkeiten oder die Gebarung des Vereines Kinderfreunde selbst regeln oder der Herr Vranitzky oder wer auch immer. Wenn ich mir die Wortmeldung von der Frau Kollegin Strebl anhöre, so habe ich das so verstanden, daß sie gesagt hat: "Ich habe es zumindest so verstanden - "die Zustimmung der Sozialdemokraten zur Wahl des Landeshauptmannes hat einen teuren Preis gekostet, nämlich die Lex Fartacek und der höhere Schlüssel für die Gemeinden." Diese Vorgangsweise scheint mir der echte Proporz und die echte Packelei zu sein.

Meine Damen und Herren! Wir werden dem nicht zustimmen, denn wir beschließen hier kein Parteienförderungsgesetz, sondern wir beschließen hier ein Gesetz zur Kinderbetreuung und ich möchte auch den Herrn Präsidenten bitten, daß er den § 7 Abs. 2 extra abstimmen läßt, weil wir dem nicht zustimmen können, dem restlichen Gesetz werden wir aber die Zustimmung geben. Es ist im Bericht zwar immer vom § 6 die Rede, das kann aber nicht ganz stimmen. Es handelt sich um den § 7 Abs. 2.

Etwas, was mich in dem Gesetz freut: Wir haben bereits im Jahr 1991 einen Antrag eingebracht, daß den Betrieben die Kinderbetreuungseinrichtungen schaffen eine Förderung gegeben wird. Dieser Antrag wurde aber im Jahre 1991 oder 1992 von ÖVP und SPÖ abgelehnt und insofern freut es mich heute, daß es jetzt doch so gekommen ist und daß auch Betriebskindergärten bzw. Kinderbetreuungseinrichtungen in die Förderung miteinbezogen werden.

Die Kinderfreunde, um noch einmal darauf zurückzukommen, meine Damen und Herren, haben in den vergangenen Jahren bereits enorme Zuschüsse zur Sanierung bekommen. Gelaufen ist das ganze unter dem Titel "Strukturkostenförderung" und wenn ich mir den Subventionsbericht 1995 anschaue, dann betrug allein die Zusatzförderung an die Kinderfreunde, die gesetzlichen Verpflichtungen ausgenommen, unter dem Titel Zusatzförderungen S 6,301.296,--. Wenn wir das bis 1999 jährlich wiederholen müssen, dann bitte sind das allein in diesen paar Jahren über S 30 Mio., die nur zur Sanierung der Kinderfreunde von seiten des Steuerzahlers, von seiten des Landes bezahlt wurden. Dafür dazu müßte wirklich die Parteienförderung ausreichen, aber nicht das Gesetz für die Kinderbetreuung herhalten müssen. (Beifall der FPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Nächste Wortmeldung, Frau Abg. Hofer!

Abg. Hofer: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren!

In der vorliegenden Novelle zum Tagesbetreuungsgesetz werden heute einige, ich würde sagen weitere positive Schritte gesetzt. Denn, Frau Kollegin Strebl, ich würde sagen, unser Salzburger Tagesbetreuungsgesetz ist sehr zeitgemäß, vor allem sind wir auch im Bun-desland Salzburg die Vorreiter. Wir sind das einzige Bundesland, das ein solches Tagesbetreuungsgesetz hat und hier wirklich genau

regelt, wie die Kinderbetreuung im Kleinstkinderbereich ablaufen soll. Es ist also nicht so, daß wir hier im Mittelalter leben in bezug auf die Kinderbetreuung.

Positive Dinge, und es wurde jetzt von Vorrednerinnen schon angesprochen, sind zum Beispiel die Möglichkeit, daß jetzt auch Betriebseinrichtungen gefördert werden können, die, wenn sie einmal anlaufen, für mich auch einen frauen- und familienfreundlichen Arbeitsplatz bereitstellen können, wenn sie auch dafür Sorge tragen können, daß die Kinder dann am Arbeitsplatz oder zumindest in der Nähe des Arbeitsplatzes und des -betriebes auch betreut werden können. Auch die Regelung des Mindestbedarfs wird in den nächsten Jahren sicherlich zu einer Verdoppelung der betreuten Kinder beitragen und wir tragen somit auch der Realität Rechnung, daß Frauen halt auch in immer höheren Ausmaße berufstätig sein müssen und daß die Kinderbetreuung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie unabdingbar ist.

Eines darf man jedoch nicht aus den Augen verlieren. Familie muß oberste Priorität sein. Und alle Kinderbetreuungseinrichtungen, und mögen sie noch so pädagogisch wertvoll sein, können niemals einen Ersatz für die Familie bieten, sondern nur eine Ergänzung sein. Die Verantwortung muß nach wie vor bei den Eltern und in der Familie bleiben.

Es wird jetzt schon enorm viel Geld für die Kinderbetreuung investiert. Wir wissen alleine aus den Budgetverhandlungen im letzten Jahr, daß das Land Salzburg ca. S 30 Mio. in die Kinderbetreuung investiert hat. Diese Novelle beinhaltet weitere gewisse Entlastungen für Gemeinden einerseits und andererseits auch weitere Unterstützungen für jene Organisationen, die Kinderbetreuung bereitstellen und organisieren. Nur wird es auch unabdingbar sein, daß alle Gelder, die von der öffentlichen Hand an die Vereine überwiesen werden, auch mit größter Sorgfalt und mit Verantwortung eingesetzt werden.

Ich würde meinen, es ist absolut legitim, daß Bewilligungen erst nach der Erstellung eines Finanzplanes gegeben werden und andererseits, daß alle Organisationen auch aufgefordert und angehalten werden, so zu wirtschaften, daß sie auch mit den vorgesehenen Geldern auskommen. Viele dieser Organisationen schaffen es, manche müssen noch daran arbeiten und ich meine, daß es oberste Pflicht ist, wenn man Gelder verwaltet, wenn man fremde Gelder verwaltet, daß man doppelt und dreifach überlegen und prüfen muß, wie man diese Gelder auch am besten einsetzt. Man kann nicht als Verein am Jahresende dann daherkommen und sich an das Land wenden und um weitere Finanzspritzen bitten, nur weil man vielleicht dort und da die Gelder nicht immer mit der gebotenen Sorgfalt eingesetzt hat und damit umgegangen ist. Das kann man im eigenen Bereich genausowenig tun, wie man es auch im öffentlichen Bereich tun kann und diese Mentalität wird sich auch nicht in Ewigkeit fortführen lassen. ... (Zwischenruf Abg. Mayr: Sie kennen die Situation immer noch nicht!) ... Ich möchte aber vielleicht noch - ich kenne die Situation sehr gut, Herr Kollege -, ich möchte aber vielleicht noch zu einem Punkt Stellung nehmen, das ist die Absicherung der arbeits- und sozialrechtlichen Versicherung für Tagesmütter. Hier gibt es viele Überlegungen, die in diesen Bereich miteinbezogen werden müssen. Einerseits ist es einfach zu sagen, Tagesmutter ist ein Beruf und somit ist eine Anstellung auch eine logische Konsequenz daraus. Dies ist für mich nicht immer in der endgültigen Form ersichtlich, denn, was passiert, wenn eine Tagesmutter Angestellte ist? Zum ersten unterliegt sie dem Arbeitsrecht, das heißt, daß sie damit auch dem Arbeitszeitgesetz und den Arbeitnehmerinnenschutzgesetzbestimmungen unterworfen ist, wie zum Beispiel auch das Nachtarbeitsverbot für Frauen. Jetzt wissen wir aber, daß sehr oft Tagesmütter auch Kinder von Krankenschwestern, Kinder von Angestellen in der Hotellerie, in den Gastbetrieben betreuen müssen, und zwar in der Nacht betreuen müssen, weil diese Frauen eben für ihre Kinder, wenn sie in der Nacht berufstätig sein müssen, niemanden haben. Das Nachtarbeitsverbot für Frauen würde aber ge-

nau diese Tätigkeit verbieten, also ist es hier sicher auch zu überlegen, wie weit hier eine Tagesmutter in den vollen arbeitsrechtlichen Schutz kommen könnte. Auch bei den Arbeitsstunden generell wird dies ein Problem darstellen, da wir wissen, daß wir derzeit maximal neun oder zehn Stunden pro Tag arbeiten dürfen, eine Tagesmutter aber sehr oft, wenn sie eine Ganztagesbetreuung macht, zehn und zwölf Stunden oft sogar 13 Stunden für ein Kind da ist.

Das ist aber nur eine Facette in dieser ganzen Problematik, eine andere ist auch das Gehalt, denn derzeit bekommt eine Tagesmutter, wenn sie angestellt ist, S 4.321,20, das Ganze brutto und für ein Kind, das sie 40 Stunden in der Woche und für ein Monat lang betreut. Niemand, und ich glaube, das ist uns allen hier herinnen klar, niemand wird von diesem Entgelt leben können, weshalb eine Tagesmuttertätigkeit halt auch als ein Beruf im Sinne von Lebenserhaltung nur schwer möglich sein wird. Ab Juli gibt es zwar auch für Werkverträge eine Art Versicherungspflicht, die in der pensionsrechtlichen Hinsicht für Frauen sicher von Vorteil ist, im Sozialversicherungsbereich allerdings wissen wir alle, daß es sich nur um eine Art Teilversicherung handelt, daß hier nur Sachleistungen gegeben werden, aber eben keine Geldleistungen wie Krankengeld oder Wochengeld und dergleichen ausgezahlt wird.

Meines Erachtens kann eine Tagesmutter nie ein Vollberuf in dem Sinn werden, da es auch einer Alleinerzieherin zum Beispiel, die Tagesmutter werden möchte, ja überhaupt nicht möglich ist, von diesem Entgelt zu leben. Vorwiegend sind Tagesmütter Frauen, die zu ihren eigenen Kindern ein fremdes halt dazunehmen, weil sie eigene Kapazitäten frei haben und weil sie sich auch ein bißchen was dazuverdienen wollen. Mehr wird es nicht werden können, weil sich auch Land, Gemeinden und auch die Elternbeiträge nicht ins uner-meßliche steigern können und wir wollen sicher nicht, daß wir zwar

lauter angestellte Tagesmütter haben, aber dafür nur mehr die Hälfte der Kinder betreuen können, weil die Finanzmittel halt auch nur begrenzt sind.

Trotz der Wichtigkeit der frauenpolitischen Anliegen geht es hier in erster Linie um das Wohl der Kinder und um den Erhalt und die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen und erst in zweiter Linie um die Schaffung von Arbeitsplätzen. Danke. (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Nächste Wortmeldung, Frau Dr. Hochreiter!

Abg. Dr. Hochreiter: Die Bewertung von Arbeit ist das Problem. Packelschupfen ist auf jedenfall mehr wert als Kinder betreuen und so weiter. Aber ich will mich hier nicht ausbreiten, weil es eine hoffnungslose Angelegenheit ist, hier andere Bewertungsmaßstäbe zu schaffen, in diesen Mehrheitsverhältnissen, die es hier gibt. Überhaupt, ich gebe es auf, bevor ich noch damit beginne sozusagen.

Wenn wir heute dem Tagesbetreuungsgesetz von der Bürgerliste aus zustimmen, so nicht, weil wir von dieser Novellierung so wahnsinnig begeistert wären. Es gibt ein bißchen was, was besser geworden ist: die Erhöhung der Förderung für Personalaufwand von 20 % auf 30 % ist positiv zu bewerten, auch daß es jetzt einmal einen fixen Grundbedarf gibt, ist positiv zu bewerten, und das möchten wir nicht ablehnen. Allerdings, wie Sie wissen, ist das Ausmaß dieses fixen Grundbedarfs viel zu niedrig angesetzt, und leider hat hier auch die SPÖ sehr stark gegenüber ihren früheren Forderungen nachgegeben. Sie haben vorher ein Staffelmodell gehabt, in welcher Zeit sich dieser fixe Grundbedarf innerhalb von wenigen Jahren in den Gemeinden erhöhen soll, jetzt sind es 1,5 %. Ich glaube, daß wir sehr rasch und in kurzer Zeit feststellen werden, daß dieser Grundbedarf vor allem deswegen auch nicht reichen wird können, weil ab 1. Juli dieses verflixte Sparpaket in Kraft tritt und

Frauen, die ab 1. Juli entbinden, nur mehr 18 Monate in Karenz gehen können, das heißt in eineinhalb Jahren werden dann wesentlich mehr Kinder um eine Tagesbetreuung anstehen.

Nicht zufriedenstellend ist noch einiges an diesem Gesetz. Die ÖVP spricht immer so hehr von der großen Hauptverantwortung der Eltern für das Kind. No na, kann man da immer nur sagen, 24 Stunden hat der Tag und sieben Tage die Wochen. Also, die Hauptverantwortung bleibt sowieso bei den Eltern. Allerdings meint es die ÖVP mit der Hauptverantwortung bei den Eltern dann schon nicht mehr ganz so ernst, wenn sie nämlich die Eltern zu bevormunden beginnt. Sie beginnt die Eltern bezüglich der Wahl zu bevormunden, daß sie also zu wählen haben Tagesmutter oder Krabbelstube. Natürlich Tagesmutter, so familienfreundlich ist das. Ich werde sehr zynisch schon dabei, weil ich es eigentlich satt habe, immer wieder erklären zu sollen oder Ihnen nahebringen zu wollen, was ein hoffnungsloser Fall ist, daß das Tagesmuttermodell nicht so ein super Modell ist. Das Tagesmuttermodell mag billiger sein, aber es ist fachlich kein besseres Modell als das Krabbelstubenmodell, das sei Ihnen hundert Mal hinter die Ohren geschrieben, auch wenn Sie das gar nicht so hören wollen.

Eine zweite Bevormundung hat die ÖVP für die Eltern noch parat. Nämlich sie müssen zur Gemeinde gehen und die Gemeinde muß zustimmen, wenn ein Kind nicht in der Wohnsitzgemeinde betreut wird. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Betrieb in einer anderen Gemeinde eine Krabbelstube einrichtet und die Eltern dort ihr Kind betreut wissen wollen. Sie müssen zur Gemeinde gehen und sagen "Bitte, bitte darf ich dort mein Kind unterbringen", weil die Gemeinden mitfinanzieren müssen. Hier hört sich also die hehre Rede von der Hauptverantwortung der Eltern für das Kind dann schon wieder auf.

Ich glaube, daß wir noch immer keine befriedigende Situation für die Betreuung von Kindern außerhalb der Familie im Bundesland

Salzburg geschaffen haben. Daß drei Gesetze zuständig für Kinder sind: das Schulorganisationsgesetz, das Hortgesetz und das Tages-betreuungsgesetz, schafft Probleme, vereinfacht die Situation für die Eltern nicht, funktioniert zum Teil noch immer ziemlich schlecht. Es gibt noch einiges zu tun, wenn wir wollen, daß Frauen vor allem es mit der Kindererziehung leichter haben sollen. (Beifall der BL- und SPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Nächste Wortmeldung, Frau Abg. Fletschberger!

Abg. Fletschberger: Hohes Haus! Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Wir haben im Land Salzburg als einziges Bundesland in Österreich ein Tagesbetreuungsgesetz, das bestimmt vielen Familien zugute kommt. Ich möchte grundsätzlich zur Betreuung der Kinder etwas sagen. Neben der Familie, neben der idealen Familie mit zwei Eltern und Kindern gibt es neue Situationen in der Form des Zusammenlebens, sprich die Lebensgemeinschaft oder die Alleinerzieher oder Alleinerzieherinnen. Es ist gut, die Möglichkeit der Tagesbetreuung zu haben und es ist gut, sie gesetzlich abgesichert zu haben. Es steht aber außer Zweifel, daß für die Kinder in den ersten Lebensjahren die Elternbetreuung das beste ist. Die Kinder brauchen eine Bezugsperson und die Eltern sind wohl zweifellos die best geeignetsten dafür. ... (Zwischenruf Abg. Dr. Hochreiter: Nicht immer!) ... Ein großer Teil der Mütter wollen ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selber betreuen und selber erziehen. ... (Zwischenruf Landesrat Wolfgruber: Ausnahmen bestätigen die Regel!) ... Sie wollen es genießen, Kinder zu haben und Zeit für sie zu haben, mit ihnen die vielen Freuden, aber auch die Sorgen zu erleben. Es stimmt daher nicht, daß für alle Kleinkinder Tagesbetreuungsplätze zu schaffen sind.

Natürlich gibt es viele Eltern, die gezwungen sind, aus wirtschaftlichen oder familiären Gründen in die Arbeit zu gehen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung bedeutet für das Land jährlich S 9 Mio. und für die Gemeinden S 10,6 Mio. Mehraufwand. Dieses Geld muß verantwortungsvoll eingesetzt werden. Die Kinder haben aber im Mittelpunkt zu stehen und für die Kinder und deren gute Betreuung sind wir, aber auch die Eltern verantwortlich. (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Danke! Frau Dr. Hochreiter!

Abg. Dr. Hochreiter: Ich habe etwas vergessen, und zwar die Sache mit den Kinderfreunden wollte ich schon noch kurz ansprechen, weil die Freiheitlichen eben sagen, wir stimmen diesem Absatz nicht zu. Die Frage ist dann allerdings, Frau Präsidentin: Welche Lösung schlagen Sie vor?

Kinderfreunde sind ein Verein. Wenn Sie sagen wir wollen jetzt nicht mehr Geld bezahlen für die Kinderfreunde, weil dort Mist passiert ist, zweifellos viel Mist passiert ist, dann haben Sie zu verantworten, daß alle diese Kinder, die jetzt dort betreut werden, keine Betreuung mehr haben, daß die Leute, die dort angestellt sind und mit den Kindern arbeiten, ihren Arbeitsplatz verlieren, daß die Eltern, die ihre Kinder dort haben, ihre Möglichkeit, die Kinder dort zu haben, verlieren, daß Kindergruppen auseinandergerissen werden. Ich glaube auch nicht, daß das eine gute Lösung wäre.

Nun ist das ein Verein, ich will absolut überhaupt nichts beschönigen, das ist gräßlich, was dort passiert ist und ich meine, daß die Dinge bei der Staatsanwaltschaft liegen, und daß dort festgestellt werden wird müssen, inwieweit diese Angelegenheit strafrechtlich verfolgbar ist oder nicht. Das ist aber ein anderes Ka-

pitel. Wenn Sie eine gute Lösung wissen, wie man dieses Debakel anders lösen kann, verraten Sie es uns. Uns ist keine andere Lösung eingefallen als diese. Bitte? ... (Zwischenruf Zweite Präsidentin Dipl.-Vw. Hofer: Wenn eine Partei in der Vorfeldorganisation Mist baut, dann hat das gefälligst die Mutterpartei wegzuräumen oder wer immer, aber nicht der Steuerzahler. Ich glaube, daß die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen sind, um Einrichtungen, die wir für die Kinder- und Tagesbetreuung benötigen, finanzieren zu können, aber nicht, daß der Steuerzahler jetzt jahrelang bitte Millionenbeträge bezahlt, nur weil Mist gebaut worden ist, das sehe ich eigentlich nicht ein!) ... Wie wollen Sie das regeln? Ein Verein ist ein Verein und eine andere Rechtskörperschaft als eine Partei. Aber vielleicht wissen Sie wirklich eine bessere Lösung. Ich meine, daß diese Angelegenheit bei der Staatsanwaltschaft gut aufgehoben ist und ich nehme an, daß dort intensiv geprüft wird, was los war. Ich glaube nicht, daß Kinder, Eltern und Angestellte dieses Debakel austragen sollten.

Im übrigen, wenn hier jemand wirklich will, daß Frauen sich aussuchen können, ob sie beim Kind zu Hause bleiben oder ob sie arbeiten gehen wollen, daß die Frauen wirklich Wahlfreiheit haben sollen, dann glaube ich, müssen wir unser Sozialsystem ganz gewaltig umbauen. Umbauen zum Beispiel in Richtung Grundeinkommen für alle, was die katholische Sozialakademie seit 15 Jahren vorschlägt. Das wäre dann vielleicht ein Modell, das der ÖVP in ihre Grundsätze passen würde, aber ich habe bis jetzt von dieser Seite keine Initiative in diese Richtung vernommen. (Beifall der BL- und SPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Frau Klubvorsitzende Burgstaller!

 

Abg. Mag. Burgstaller: Meine Damen und Herren!

Ich glaube, daß eine kurze Stellungnahme in dieser Frage von uns notwendig ist, ob der Steuerzahler das Wegräumen des Mists finanzieren muß, so ist es mitnichten. Es gibt eine klare Unterscheidung zwischen dem, was die Kinderbetreuungseinrichtungen kosten und dem, was sonst passiert ist. Es gibt hier auch nichts zu beschönigen und es ist selbstverständlich, daß die Staatsanwaltschaft und die Gerichte sich damit befassen müssen.

Aber, wenn Sie eins und eins zusammenzählen, dann können Sie davon ausgehen, daß der laufende Betrieb, und die Betonung liegt auf dem Wort Betrieb, einer Kinderbetreuungseinrichtung nicht gesichert ist, wenn sie 120 % einer Person finanziert bekommen. Denn gerade die Freiheitlichen reden ja normalerweise davon, daß in Österreich die Lohnnebenkosten mittlerweile bei über 100 % sind. Dann müßte eigentlich das Land 200 % oder mehr einer Betreuungsperson bezahlen und nicht 120 %. Das heißt, das ist eine strukturelle Frage Frau Präsidentin, wir hätten gerne einen anderen Weg als den der Übergangsbestimmung gewählt.

Wir haben im Ausschuß vorgeschlagen, daß wir den Weg gehen, daß die tatsächlich notwendigen, erforderlichen, nachzuweisenden Kosten beglichen werden und nicht irgendwelche Prozentsätze. Das wäre der ehrlichere Weg gewesen, denn es geht letztendlich nur um eine einzige Frage. Die Frage lautet: Können die bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen, die im Land Salzburg nur von den Kinderfreunden geführt werden, in dieser Art und Weise als Betriebe, können die mit dem jetzigen Schlüssel von 120 % geführt werden oder nicht? Diese Frage war seriöserweise zu verneinen, daher gibt es eine Übergangsfrist. Wir hoffen, daß spätestens am 1. Jänner 2000 jemand anderer diese Betreuungseinrichtungen führt, und zwar jemand, der in der Lage ist, den Abgang auch zu schlucken. Ein Verein kann einen jährlichen naturgegebenen Abgang, müßte man fast sagen, weil die Kostenfinanzierung nicht hinhaut, nicht schlucken.

Da könnten höchstens die ehrenamtlichen Mitglieder dazuzahlen. Wenn der Betreiber allerdings eine Stadt ist, eine Gemeinde ist, dann schaut das schon anders aus.

Wir glauben, daß die Zukunft der Kinderbetreuung nicht in der ehrenamtlichen Vereinsstruktur liegt, sondern einzig und allein in der betriebswirtschaftlichen Führung durch Gemeinden oder auch zum Beispiel durch Firmenzusammenschlüsse oder durch Gemeindeverbände, auch das wäre wünschenswert, durch betriebliche Einrichtungen, aber mit Sicherheit nicht durch gemeinnützige Vereine, die eine gesetzliche Finanzierung erhalten, die nie und nimmer ausreichen wird für so eine Art einer betrieblichen Führung mit Absicherung der Angestellten.

Das System funktioniert nur dort, wo Eltern unentgeltlich mitarbeiten, das kann ganz gut sein, das funktioniert bei den Krabbelstuben der Universitäten, aber es funktioniert nicht, wenn es sich um Betriebe handelt. Frau Präsidentin, es ist eigentlich Ihr Metier, Sie sind Volkswirtin, rechnen Sie sich das in Ruhe einmal durch, es ist wie es ist, es wäre kein Überleben mit dem Finanzierungsschlüssel möglich und daher glaube ich, ist diese Übergangsbestimmung fair.

Es wird nichts finanziert, was nicht notwendig ist. Ich glaube dafür garantiert schon die Tatsache, daß das Ressort in ÖVP-Händen ist und daher glaube ich, sollten wir diese Kinderbetreuungseinrichtungen bestehen lassen und es geht nur um die. Es geht hier nicht um einen Herrn Fartacek oder sonst jemanden. Es geht um die Kinder, um die Eltern dieser Kinder und um die Menschen, die in diesen Betrieben arbeiten und denen sollten wir bis 1999 eine faire Umstrukturierungschance geben. Danke. (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: So, und nun liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Ich schließe damit die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung. Wunschgemäß wird zunächst über den § 7 Abs. 2 abgestimmt, den die FPÖ nicht mitgetragen hat. Wer mit dem § 7 Abs. 2 einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke, Gegenprobe! Gegen die Stimmen der Freiheitlichen angenommen.

Nun wird über das gesamte Gesetz abgestimmt, das nach dem Bericht im Ausschuß insgesamt einstimmig verabschiedet wurde. Wer mit dem Gesetz insgesamt einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke, Gegenprobe! Einstimmige Annahme! Wir kommen damit zu

 

Punkt 13: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Grundverkehrsgesetz 1993 geändert wird (Grundverkehrsgesetz-Novelle 1996) - Nr. 444 der Beilagen

Ich darf vorweg festhalten, daß ein Minderheitenbericht der ÖVP, aber auch der Bürgerliste angemeldet ist und ein Ergänzungsantrag der ÖVP. Zu Wort gemeldet, bitte Herr Klubobmann!

Abg. Ing. Griessner: Ich ersuche die Fraktionen um eine fünfzehnminütige Unterbrechung der Sitzung zu einer kurzen Beratung der Fraktion.

Präsident Dr. Schreiner: Nach der Geschäftsordnung gäbe es hier Probleme. Ich muß daher feststellen, ob zwei Drittel des Landtages dafür sind. Gibt es einen Einwand gegen den Wunsch? Wenn das nicht der Fall ist, lege ich das als einen von zwei Drittel der Abgeordneten mitgetragenen Wunsch aus. Ich unterbreche für 15 Minuten.

(Unterbrechung der Sitzung von 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr)

Wir nehmen die unterbrochene Sitzung wieder auf. Ich bedanke mich für die große Geduld bei den Damen und Herren Abgeordneten. ...

(Zwischenruf Abg. Dr. Hochreiter: Nicht gehabt!) ... Der Herr Abg. Griessner hat um Unterbrechung gebeten. Ich erteile ihm das Wort.

Abg. Ing. Griessner: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bitte auch für die ÖVP-Fraktion oder seitens der ÖVP-Fraktion um Verständnis, daß wir etwas länger gebraucht haben, um die Beratungen zur Novelle des Grundverkehrsgesetzes zu Ende zu führen.

Ich mache gar kein Hehl daraus, sehr geehrte Damen und Herren, daß es uns als ÖVP darum gegangen ist, diese Novelle doch zu einem positiven Abschluß zu bringen. Erstens deshalb, weil ich glaube, daß wir nicht umsonst im Ausschuß Stunden mit dieser Materie verbracht haben. Zweitens, für uns sich die Situation insofern sehr schwierig dargestellt hat, daß in der Sache selber es ganz wesentliche Beschlüsse zwischen SPÖ und FPÖ gegeben hat gegen unsere Fraktion, wir uns damals im Ausschuß noch bereit erklärt haben, die Gesamtnovelle mit der Freiheitlichen Fraktion zu beschließen, obwohl wir damals schon schwere Bedenken gegen diese Beschlüsse hatten.

Damals war es für uns schon ersichtlich, daß dieses System eigentlich nicht funktionieren kann, daß man in der Sache unterschiedliche Beschlüsse faßt, am Ende ein ganz anderer Beschluß eigentlich zu Tage tritt, der die Meinung des Hohen Hauses in ganz wichtigen Details gar nicht wiedergibt. Ich bekenne mich dazu, ich bitte auch um Verständnis für die ÖVP-Fraktion, daß wir uns heute sehr bemüht haben, mit der Freiheitlichen Fraktion zu einem positiven Ergebnis in bezug auf dieses Grundverkehrsgesetznovelle zu kommen.

Ich habe gestern schon in der Präsidialkonferenz unsere Anträge bekanntgegeben. Wir haben uns nicht versteckt. Wir haben nicht ge-

trickst, sondern wir haben uns bemüht, in der Sache selber, wo es uns als wirklich wichtig erschienen ist, eine Mehrheit zu finden. Es war uns klar, daß die SPÖ-Fraktion - und das ist gar kein negativer Vorwurf - in vielen Bereichen dieses Grundverkehrsgesetzes einfach mit uns nicht eine gemeinsame Linie finden kann und finden konnte.

Wir sind mit vielen Bestimmungen der Grundverkehrsgesetznovelle absolut einverstanden. Die Grundverkehrsgesetznovelle hat wichtige Bereiche der Endbürokratisierung, hat wichtige Bereiche der Verwaltungsvereinfachung. Die Grundverkehrsgesetznovelle hat neuerlich wieder eine ganz klare Definition des Landwirtebegriffes gefunden, nichts Neues, eigentlich schon im ursprünglichen Gesetz ganz klar definiert, aber es hat darüber hinaus ganz entscheidende und einschneidende Beschlüsse gegen unsere Meinung gegeben, daß der Grundverkehrsbeauftragte auch im Grünen Grundverkehr alle, sehr geehrte Damen und Herren, alle Geschäftsstücke vorgelegt erhalten muß.

Es geht jetzt nicht darum, daß wir irgendjemanden schützen möchten, schützen wollen, sondern es ging uns einfach darum, daß wir es nicht einsehen können, daß jeder Quadratmeter Grüner Grundverkehr, der von irgend jemanden zu irgendjemanden wandert, dem Landesgrundverkehrsbeauftragten vorgelegt werden muß und, sehr geehrte Damen und Herren, das muß man sich vorstellen: Wie soll den dieser Landesgrundverkehrsbeauftragte das überhaupt bewältigen? Und welchen Sinn sieht man denn überhaupt darin, daß Bauernland zu Bauernland wandert und dann irgendwer noch auftritt und das beurteilt und sagt das geht nicht? Aber wir sind sehr wohl bereit, Einschränkungen in dieser Weise zu akzeptieren, daß nur Bauernland in Bauernhand kommt, daß nicht diverse Großunternehmer als Bauern auftreten, die aufgrund ihrer Vermögenssituation, aufgrund ihrer finanziellen Situation in der Lage sind, Almen, Wiesen, Weiden, die andere bräuchten, um ihren bäuerlichen Betrieb entsprechend aufzustocken, aufkaufen. Auch dafür werden Sie die ÖVP nicht als

Partner finden. Da sind wir durchaus bereit, mit einschränkenden Maßnahmen, mit gesetzgeberischen Maßnahmen, da sind wir durchaus bereit, durch einen Auftrag an den Landesgrundverkehrsbeauftragten, der hier eine Einschau und Parteienstellung letztendlich erhalten sollte, entsprechend einwirken zu können.

Uns geht es wirklich darum und ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren, daß wir letztendlich alle hier im Landtag, ÖVP, Freiheitliche Partei, Sozialdemokratische Partei und auch die Bürgerliste in dieser Frage kaum auseinander liegen. Es müßte eigentlich möglich sein, daß wir in einer vernünftigen, objektiven, grundehrlichen Bewertung dazu kommen, daß wir sagen: Beschließen wir diese Sache doch gemeinsam. Beschließen wir doch diese Sache gemeinsam, wo es darum geht, den klein- und mittellandwirtschaftlichen Betrieb zu sichern, ihn abzusichern gegen jene, die nur mit dem Geld winken und sagen: "Ich möchte die Jagd kaufen, ich möchte mir halt ein Ausgedinge, weil ich vielleicht gern ein Nebenerwerbsbauer ab 60 Jahre bin, erwerben." Seien wir doch ehrlich. Bekennen wir uns doch dazu, zu dem Sinn dieses Grundverkehrsgesetzes.

Es geht nicht um den Herrn Dr. Ronacher, sehr geehrte Damen und Herren. Es geht nicht darum, daß wir dafür eintreten, und ich glaube da müssen wir alle gemeinsam überlegen, daß alle Geschäfte im Grünen Grundverkehr diesem Landesgrundverkehrsbeauftragten übermittelt werden. Wir sind einverstanden damit, daß er selbstverständlich informiert wird, weil Information auch dazu dient, zu beurteilen, gibt es vielleicht Mißbrauch? Gibt es den Ansatz eines Skandals? Gibt es den Ansatz eines Umgehungsgeschäftes? Da glaube ich, haben wir eine ganz gute Formulierung gefunden, die uns helfen sollte, eben diese Umgehungsgeschäfte entsprechend zu verhindern.

Im Rahmen der Debatte um die Novelle des Salzburger Grundverkehrsgesetzes wurde sehr viel Milch ausgeschüttet. Es wurden viele, die sehr hart gegen diese Novelle aufgetreten sind, verurteilt. Entwe-

der verurteilt aus persönlichen Ressentiments, verurteilt aus völlig unersichtlichen Gründen, aber sehr wenige von uns, sehr geehrte Damen und Herren, haben sich wirklich mit der Materie auseinandergesetzt. Eines müssen wir gemeinsam feststellen, daß trotz EU-Beitritt der Ausverkauf Salzburgs nicht stattgefunden hat. Das müssen jene EU-Skeptiker und jene, die den EU-Beitritt als Vorwand verwendet haben, um in der Sache selber Mißtöne zu verursachen, auch zur Kenntnis nehmen. Es hat hier keinen Ausverkauf gegeben.

Wir selber, sehr geehrte Damen und Herren, haben hier im Hohen Hause das Salzburger Raumordnungsgesetz beschlossen. Genau wir selber waren zum Großteil nicht bereit, dieses Raumordnungsgesetz wirklich zu dem Zeitpunkt voll wirksam werden zu lassen, weil sonst kann es nicht möglich sein, wenn die ÖVP einen Antrag einbringt, daß nach Vollwirksamwerden des Raumordnungsgesetzes unseres Landes eigentlich dieses Grundverkehrsgesetz obsolet ist. Wenn man sich diese Linie durchdenkt, muß man doch feststellen, räumliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, in der Gemeinde herrscht Ordnung. Wo es gibt es Zuzug? Wo gibt es genügend Baugründe für die eigene Bevölkerung? Also, jede Gemeindevertretung hat die Möglichkeit, in ihrem ureigensten Bereich das selber so zu gestalten und zu organisieren, daß der EU-Beitritt überhaupt kein Thema in diesem Zusammenhang ist, sehr geehrte Damen und Herren. Er wird nur als Vorwand hergenommen, um Ängste zu schüren, weil vielleicht die lieben Belgier oder wer immer bei uns alles aufkaufen könnten. Das hat nicht stattgefunden. Wir sollten uns auf eine objektive Basis, auf eine objektive Beurteilung zurückziehen.

Ich darf daher für die ÖVP-Fraktion feststellen, daß wir einerseits durchaus mit dieser Regierungsvorlage, mit dieser Novelle zum Salzburger Grundverkehrsgesetz einverstanden sind, weil es ganz entscheidende Verbesserungen in der Endbürokratisierung bringt. Es bringt ganz entscheidende Erleichterungen, Verbesserungen im Ablauf vieler Verfahren.

Wir sind sehr froh darüber, sehr geehrte Damen und Herren, daß wir uns gemeinsam zu einer ganz klaren Definition des Landwirtebegriffs durchgerungen haben. Für unser Land, sehr geehrte Damen und Herren, eine ganz entscheidende, völlig unterbewertete Beurteilung. Der Landwirtebegriff wird in Zukunft noch mehr Wert bekommen, als wir das derzeit vielleicht abschätzen können.

Ich bedanke mich für die ÖVP-Fraktion dafür, daß wir hier wirklich eine gemeinsame Formulierung gefunden haben. Es geht einfach darum, sehr geehrte Damen und Herren, daß wir unsere bäuerliche Struktur so erhalten, wie wir sie derzeit vorfinden. Wir können es gar nicht abschätzen, wir können es uns gar nicht ausmalen, was passieren würde, wenn wir diese kleinbäuerliche Struktur in unserem Lande nicht mehr vorfinden würden. Wer, wie so mancher von uns vielleicht in südliche Gefilde fährt, der kann das miterleben, wo nichts mehr gemäht wird, wo nichts mehr gepflegt wird. Ich nehme das wirklich für den gesamten Landtag, daß wir uns hier zu einer ganz eindeutigen und klaren Aussage zusammengefunden haben und ich möchte mich für die ÖVP-Fraktion ganz herzlich dafür bedanken.

Wir haben schon im Ausschuß, sehr geehrte Damen und Herren, einen Entschließungsantrag eingebracht, der darauf gezielt hat, daß mit dem Inkrafttreten des Salzburger Raumordnungsgesetzes das Grundverkehrsgesetz außer Kraft tritt. Ich möchte neuerlich hier in dieser Generaldebatte einen Abänderungsantrag einbringen zum Ausschußbericht und darf ihn hier vorlesen und würde dann den Herrn Klubsekretär bitten, daß er mir den zweiten Antrag, den ich nicht mithabe, noch übermittelt:

Die Landesregierung wird ersucht, dem Landtag eine Regierungsvorlage zuzuleiten.

Erstens: mit der im Raumordnungsgesetz jene Ergänzungen vorgenommen werden, durch die der ersatzlose Wegfall des nicht landwirtschaftlichen Teiles des Grundverkehrsgesetzes im Hinblick auf die Effektivität der Raumordnung nach ihrem Vollwirksamwerden erfolgen kann.

Zweitens: a) mit der weiters das Salzburger Grundverkehrsgesetz zum 1. Jänner 2000 für den nicht landwirtschaftlichen Bereich außer Kraft gesetzt wird

b) oder gemeindeweise durch Verordnung der Landesregierung jeweils für jene Gemeinden mit dem Zeitpunkt außer Kraft gesetzt wird, mit dem diese Gemeinden über einen dem ROG 1992 entsprechenden Flächenwidmungsplan verfügen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns wirklich bemüht, daß diese Grundverkehrsgesetznovelle nicht den Bach hinunterschwimmt. Ich glaube, daß es durchaus akzeptabel ist, daß es Fraktionen gibt, die mit dieser Haltung nicht einverstanden sind. Ich bitte die Fraktion der Sozialdemokraten und die Fraktion der Bürgerliste nachdrücklich um Verständnis, daß wir jetzt am Nachmittag etwas länger gebraucht haben, um einen Konsens, der nur zwischen ÖVP und Freiheitlicher Partei herbeizuführen war, zu erreichen. Ich bitte um Verständnis für die lange Wartezeit, ich bitte um Verständnis dafür, daß letzten Endes jetzt eine Mehrheit für eine Linie gefunden wurde. Ich bitte um Überlegung, vor allem seitens der Sozialdemokraten, vielleicht doch unserem Antrag beizutreten. Ich glaube, daß unsere Anträge wohl überlegt sind, daß sie wohl begründet sind und daß sie einen wesentlichen Inhalt haben.

Ich möchte den zweiten Antrag gleich noch - der mir jetzt Gott sei Dank übermittelt wurde - zum § 36 Abs 2 einbringen. Der § 36 Abs 2 wird nach unserem Antrag lauten:

 

"Parteien im Verfahren sind die im Vertrag genannten Parteien bzw. der Rechtserwerber beim Rechtserwerb von Todes wegen sowie im Verfahren vor der Grundverkehrskommission - und das ist jetzt das Neue - bitte zu unterstreichen - wenn der Rechtserwerber kein Landwirt ist, oder im Verfahren vor der Grundverkehrslandeskommission der Grundverkehrsbeauftragte nach Maßgabe des § 37 Abs 4."

Sehr geehrte Damen und Herren! Uns geht es darum, und ich würde wirklich die sozialdemokratische Partei einladen zu überlegen, ob Sie dem nicht beitreten kann, sehr geehrte Damen und Herren, daß wir nicht jene schützen wollen und nicht jene unterstützen wollen, die eigentlich im ursächlichen Sinn überhaupt keine Landwirte sind. Ich möchte keine Namen nennen. Jeder von uns weiß, worum und um wem es geht. Uns geht's, der ÖVP-Fraktion geht es um die landwirtschaftlichen Betriebe, die seit Jahrhunderten ihren Erwerb und ihre Ernährung und ihr Einkommen aus ihrem Betrieb erzielt haben. Uns geht es um die vielen klein- und mittelbetrieblichen landwirtschaftlichen Betriebe, die wir hier absichern wollen.

Ich bedanke mich ausdrücklich - ich sage das hier im vollen Bewußtsein - bei der Freiheitlichen Fraktion, daß Sie bereit ist, dieser Definition näherzutreten, weil ich glaube, daß es uns, sehr geehrte Damen und Herren, um eine gemeinsame Sache geht. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Sozialdemokrat dagegen auftreten kann, daß man diese Struktur der bäuerlichen Betriebe so entsprechend festigt, weil nur diese Struktur der bäuerlichen Betriebe überhaupt in der Lage ist - Herr Präsident vielleicht kann man da ein bißchen für Ruhe sorgen -, weil diese Struktur der bäuerlichen Betriebe überhaupt in der Lage ist, den Herausforderungen der Zukunft entgegenzutreten. Die Familienbetriebe sind die, die durchaus für unsere Ernährung auch in Zukunft beitragen, auch wenn wir es nicht wahrhaben wollen, weil wir glauben, nur die Lebensmittelketten sind's, die uns ernähren, nur die Dosen sind's, die uns

glücklich machen, sondern wir wissen gerade seit BSE-England, daß die produzierende einheimische Landwirtschaft jene ist, die für uns wichtig ist.

Ich würde wirklich alle Fraktionen dieses Hauses erstens einladen, diesen Anträgen beizutreten. Zweitens: Noch einmal sowohl die Sozialdemokraten als auch die Bürgerliste um Verständnis bitten, wirklich ehrlich um Verständnis bitten, daß wir uns um einen Kompromiß bemüht haben, und ich würde drittens - ich habe zwei Anträge vorgebracht -, ersuchen, daß der Ausschußbericht im Grunde genommen mit diesen Ergänzungen zur Kenntnis genommen wird. (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Nun der Minderheitsbericht des Herrn Dr. Burtscher!

Abg. Dr. Burtscher: Sehr geehrte Damen und Herren!

Das ganze Vorhaben ist ja nicht unbedingt von Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit geprägt. Die lange Vorrede des Kollegen Griessner vermochte uns nicht völlig irre zu machen, indem wie man dieses Gesetz lesen kann und lesen muß. Um es so kurz wie irgend möglich zu machen, Herr Kollege Griessner.

Der Grüne Grundverkehr kann nur zwischen solchen Menschen und Rechtsobjekten stattfinden, die Bauern sind oder als Bauern eingestuft werden. Oder wenn Sie es in der Sprache des Gesetzes wollen: Landwirte sind oder Landwirte im Sinne dieses Gesetzes sind. Andere Möglichkeiten gibt es nicht. Wenn Sie nun eine Bestimmung einfügen wollen, daß der Grundverkehrsbeauftragte immer dann Parteistellung bekommen soll, wenn der Rechtserwerber kein Landwirt ist, dann ist es schlichtweg so, daß er in keinen Rechtszusammenhängen

Parteistellung bekommt. Das ist bitte, wenn wir hier noch lange Drumherumreden wollen, ein für Dummverkaufenwollen der Abgeordneten. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung.

Schlicht ist es so, daß mit dem, was hier vorgelegt wird, die Bestimmung, die vorher eingeführt worden ist, nämlich daß der Grundverkehrsbeauftragte ein Kontrollrecht hat und sich immer dann einschalten kann, wenn es zweifelhafte Vorgänge gibt, daß diese Bestimmung weg vom Tisch ist, und zwar - ich sage das mit aller Deutlichkeit - ersatzlos vom Tisch weg ist. Es gibt keine Möglichkeit für den Grundverkehrsbeauftragten, er kann hinterher dann reklamieren, daß das vielleicht ganz anders gemeint war, oder von der FPÖ ganz anders gemeint war, in den Gesprächen mit der Volkspartei, aber er kann sich nicht mehr in eine solche Parteistellung hineinreklamieren, weil eben der Begriff des Landwirtes ein solcher nach dem Gesetz ist und Landwirte im Sinne des Gesetzes im § 8 ganz klar definiert sind.

Ehrlicher wäre es zu sagen: "Wir streichen dieses Vorhaben, auf das man sich - mit zugegebenerweise anderer Mehrheit - im Landtag zusammengefunden hat." Die ÖVP vermochte sich hier offensichtlich nachträglich bei der Freiheitlichen Partei durchzusetzen. Ich weiß nicht, aus welchen Überlegungen hier eine Zustimmung erfolgt ist. Jedenfalls heißt das de facto und auf Dauer hieße das, soferne nicht eine andere Mehrheit zustande kommt, daß weiterhin im Grünen Grundverkehr zum Nachteil auch der Bauern, das muß gesagt werden, und da frißt der Größere den Kleineren, in Zukunft wie in der Vergangenheit, in vielen Fällen, daß im Grünen Grundverkehr in weiterer Folge alles möglich sein wird, und daß diese Dinge, die schon jetzt von uns höchst argwöhnisch beobachtet durch die Grundverkehrskommission durchgegangen sind, die sich in vielen Fällen als nicht effiziente Einrichtung erwiesen haben, daß diese Dinge auch in weiterer Folge passieren werden.

 

Keine Tränen sind zu vergießen. Es ist schlichtweg festzustellen, daß die ÖVP mit ihrem heißen Wunsch, verständlicherweise, die Grundverkehrskommissionen unter ihrer Kontrolle zu halten und dort schalten und walten zu können, wie sie es will, wie es ihre örtlichen Funktionäre wollen, daß sie damit durchgekommen ist. Aber nur nicht eines soll man hier stattfinden lassen, daß hier der Restschein aufrechterhalten wird, daß es eine Möglichkeit gibt, diesem Schalten und Walten Einhalt zu gebieten. Das wird der Grundverkehrsbeauftragte nicht als Möglichkeit haben, und er soll sich sich heute nicht - der Grundverkehrsbeauftragte ist im Saal anwesend - in diesem Schein und in diesem Irrtum weiter befinden. Diese Vorlage ist ganz klar eine solche, die die Kontrolle der Grundverkehrsbehörden durch den Grundverkehrsbeauftragten wieder gänzlich aus dem Gesetz ausklammert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Angesichts einer Willensbildung, die in diese Richtung gegangen ist, halte ich es für nicht sonderlich zielführend - es würde den Abstimmungsvorgang neuerlich komplizieren, worin ich keinen besonderen Sinn sehe und woran ich kein Interesse habe. Ich ziehe damit den angemeldeten Minderheitsbericht zurück und kann nur an die FPÖ nochmals appellieren, zu erkennen, daß hier von der Substanz der ursprünglichen Kontrollmöglichkeiten nichts mehr zurückgeblieben ist. Lassen Sie sich bitte nicht über diesen Tisch ziehen, der von Partnern umgeben ist, die nicht die Interessen haben, daß der Grüne Grundverkehr mit Transparenz und mit Kontrolle versehen wird.

Präsident Dr. Schreiner: Danke! Nächste Wortmeldung Herr Klubobmann Haider!

Abg. Haider: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren!

Am 20. Oktober 1993 wurde das Grundverkehrsgesetz hier in diesem Hohen Haus beschlossen. Es steht von diesem Beschluß kein Wort zum

Nachlesen, weil es damals so spät beschlossen wurde, daß kein einziger Debattenbeitrag war. Mit ein Grund, warum ich mich heute zu dieser Novelle auch gemeldet habe.

Ich glaube, daß diese Novelle sehr notwendig war, daß 80 % dieser Novelle sind echte Verwaltungsvereinfachungen und 20 %, würde ich sagen, ist Substantielles drinnen. Der Kollege Griessner hat des langen und breiten vom Ausverkauf der Heimat gesprochen. Ich möchte das nur mit einem einzigen Satz vielleicht streifen, und zwar er hat davon gesprochen, daß durch den EU-Beitritt kein Ausverkauf der Heimat stattgefunden hat. Ich glaube, es war nicht der EU-Beitritt, sondern die Rezession, die in den letzten Jahren - wir haben das Gesetz erst seit 1993 - gegriffen hat, daß kein Ausverkauf der Heimat stattgefunden hat. Ich könnte Ihnen das aufgrund von verschiedensten Zahlen auch klar beweisen, wann wirklich die Ausländer, im besonderen die Deutschen und die Holländer, hier in unserem schönen Land gekauft haben. In den letzten Jahren hatten sie zu wenig Geld, um hier zu kaufen.

Der Kollege Burtscher hat davon gesprochen, daß im Grünen Grundverkehr nur Landwirte an Landwirte verkaufen können. Kollege Burtscher, ich darf Dich verbessern, das ist nicht so. Im Grünen Grundverkehr können sehr wohl Landwirte auch an alle anderen Personen verkaufen, nur es geht eben durch die Grundverkehrskommission. Ich habe mich zwischenzeitlich kundig gemacht. 20 % der Geschäfte in Zahl laufen so, wie ich es jetzt gesagt habe, nämlich an andere Personen. Das ist jetzt die Zahl, aber an Fläche sind es fast 50 %, weil es genau die Personen sind, die eben dann ganz große Flächen kaufen. Herr Kollege Burtscher, und genau diese Personen, bei denen wollten wir, daß der Grundverkehrsbeauftragte Parteienstellung bekommt. Diese Parteienstellung wird der Grundverkehrsbeauftragte auch bekommen, wenn wir die Novelle, die jetzt am Tisch liegt, heute beschließen. Ich bin sehr froh darüber, daß

wir zu guter letzt doch eine Einigung gefunden haben. Ich glaube, wir waren nicht sehr weit entfernt voneinander, nur einige Kleinigkeiten haben uns getrennt.

Ich glaube, beim Reden kommen die Leute zusammen. Wir haben uns zusammengesprochen und ich glaube, im großen und ganzen ist mit dieser Änderung, die wir im § 36 Abs. 2 vorgenommen haben, jedem gedient. Es ist, glaube ich, jenen gedient, die nicht mehr länger zuschauen konnten, so wie wir es waren, daß Liftgesellschaften ein Bauernlechen nach dem anderen kaufen, daß große Unternehmer einen Bauern nach dem anderen aufkaufen. Da konnten wir nicht mehr zuschauen und ich glaube, genau das ist mit dieser Novelle jetzt dann nicht mehr möglich. Der Kollege Griessner hat das Wort "Bauernland in Bauernhand" geprägt. Ich sage immer: "Stirbt der Bauer, stirbt das Land" und das soll in unserem schönen Land Salzburg nicht passieren. (Beifall der FPÖ- und ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Danke! Sind weitere Wortmeldungen? Herr Dr. Lechenauer!

Abg. Dr. Lechenauer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Die Grundverkehrsnovelle in der vorliegenden Form ist ein wichtiges Gesetz, das der Salzburger Landtag heute beschließen wird. Es ist eine Novelle zu einem Gesetz, das im Jahr 1993 Neuland beschritten hat mit einer völlig anders gearteten Systematik als frühere Grundverkehrsgesetze, und das möge man sich bitte auch einmal vor Augen rufen. Die Grundverkehrsgesetze hatten immer ideologischen Hintergrund, waren immer zeitgemäß angepaßt oder zumindestens dem angepaßt, was der damalige Zeitgeist, als man sie beschlossen hat, als notwendig angesehen hat.

Das Grundverkehrsgesetz 1993 in der alten Fassung ist ein Gesetz, das im Zusammenhang mit dem bevorstehenden EWR-Beitritt und schon im Hinblick auf einen möglichen Beitritt zur Europäischen Gemein-

schaft richtungsweisend in eine neue Richtung gegangen ist. Es geht einmal vom alten Denken weg, das in den 70er Jahren eingeführt wurde, nämlich, daß Ausländer generell etwas Böses sind, wenn sie Grund und Boden erwerben wollen, und daher mit allen rechtlichen Tricks und Kniffen draußen zu halten sind. Es ist so, daß das Grundverkehrsgesetz durch diese Novelle viele Dinge aus dem Regelungsinhalt wieder herausnimmt, wo wir gesehen haben, es ist nicht notwendig. Wir sollten hier, wenn wir über das Gesetz in der neuen Fassung debattieren, auch darüber sprechen, was wir Positives damit verbinden, nämlich eine enorme Entlastung der Verwaltung. Es fallen die gesamten Mietverträge aus dem Anwendungsbereich des Grundverkehrsgesetzes heraus. Das ist etwas Wichtiges und Sinnvolles.

Ich erlebe es in meiner täglichen Arbeit immer wieder, daß, wenn ich einen Mietvertrag errichte und sage: Jetzt müssen wir ihn nach der Unterschrift beim Finanzamt anzeigen und dann beim Grundverkehrsbeauftragten. Das Finanzamt, da murren die Leute schon, weil sie Abgaben zahlen müssen. Beim Grundverkehrsbeauftragten wissen sie nicht einmal, was das ganze soll und dann kommt die Bemerkung "das haben wir noch nie gemacht". Das hat ja auch gestimmt. Vor dem Jahr 1994 hat man das auch nicht tun müssen. Jetzt mußte man es tun. Wie wir im Ausschuß gehört haben, haben aber nur sehr wenige Personen Mietverträge angezeigt.

Wir haben heute vormittag über Landesdienst 2000 gesprochen. Weg mit unnotwendigen Bestimmungen in Gesetzen, die nicht vollzogen werden oder nicht vollziehbar sind. Daher, wenn wir wissen, daß wir eine Dunkelziffer von mehreren Tausend Mietverträgen pro Jahr haben, die nicht beim Grundverkehrsbeauftragten angezeigt werden, dann wird das gesamte Gesetz in diesem Bereich unanwendbar und muß novelliert werden. Wir setzen diesen Schritt. Er ist wichtig, er ist richtig.

 

Ein weiterer Schritt ist die Lückenschließung für Umgehungsgeschäfte. Es wird sicherlich einige meiner Berufskollegen und Berufskollegen des Landesrates Thaller unangenehm berühren, daß der Trick mit der Schenkung an die Ehefrau nicht mehr geht, um die Nutzungsvorschriften des Grundverkehrsgesetzes zu umgehen. Aber solche Schlupflöcher, wenn man sie erkannt hat - damals bei der Gesetzwerdung hat man sie nicht gesehen -, muß man stopfen, denn es kann nicht richtig sein, daß der eine, der sich verheiratet oder verheiratet ist, deswegen das Grundverkehrsgesetz umgehen kann mit einem relativ billigen Trick. Derjenige, der nicht verheiratet ist oder in Lebensgemeinschaft lebt, kann es nicht tun. Das sind unsinnige Ungleichbehandlungen von Personen, die wir nicht tolerieren sollen.

Wir haben Kleingrundstücke bis 100 m² aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausgenommen. Damit wollen wir erzielen, daß viele hundert Rechtsgeschäfte pro Jahr im Bagatellbereich nicht mehr dem Grundverkehrsbeauftragten zugemittelt werden müssen. Das ist Verwaltungsvereinfachung, wie sie sinnvoll ist, wie sie hoffentlich für die Zukunft richtungsweisend wird.

Wir haben viele andere Punkte noch novelliert. Die einzelnen Punkte werden vielleicht nicht immer dem Rechtsanwender sofort einleuchten, aber der Salzburger Landtag hat sich bemüht und hat in vielen sehr heftigen Diskussionen gute Ergebnisse erzielt. Es macht auch Sinn, daß der Antrag der Sozialdemokraten in das Gesetz hineingekommen ist, daß ausländische Arbeitnehmer und Selbständige, die nicht Staatsbürger von EU-Staaten sind, für die Wohnsitze, die sie zur unmittelbaren Berufsausübung brauchen, in das Anzeigeverfahren eintreten können und nicht in das Zustimmungsverfahren für der Grundverkehrslandeskommission.

Mir klingt die Begründung eines Mitarbeiters des Amtes der Salzburger Landesregierung als Experte im Ausschuß noch immer in den Ohren, der gemeint hat: "Diesen Punkt bräuchte man nicht novellie-

ren, man hätte die Rechtsgeschäfte ja eh immer bewilligt." Rechtsgeschäfte, die immer bewilligt werden, und denen man die Zustimmung noch nie versagt hat, die braucht man auch nicht in ein kompliziertes Verfahren hetzen. Da hat man früher die falschen Personen getroffen. Die Novelle setzt wieder den Schritt in die richtige Richtung und vereinfacht die Verwaltung. Sie ist bürgernah.

Wir haben kleine Parzellen im Bereich Erweiterung von Abstellplätzen, Garagen und ähnlichen Zufahrten aus dem Anwendungsbereich der schlimmsten Regelungsmöglichkeiten herausgenommen. Auch das ist sinnvoll und hilft dem Bürger.

Es ist gleichzeitig ein Schritt auch in einen neuen Regelungsbereich gemacht worden, daß der mit dem Grundverkehrsgesetz 1993 neu geschaffene Grundverkehrsbeauftragte des Landes Salzburg auch die Möglichkeit hat, im Grünen Grundverkehr kontrollierend einzugreifen. Jetzt ist hier ganz deutlich zu beachten: Es gibt die sogenannte Ziffer 21 in unserer vorliegenden Novelle über das Recht des Grundverkehrsbeauftragten, Parteistellung zu beantragen. Im § 37 Abs. 4 des Gesetzes. Dort steht jetzt ausdrücklich drinnen: "Die Grundverkehrskommissionen haben zu informieren." Im § 36 Abs. 2 nach dem Abänderungsantrag der ÖVP steht drinnen, daß er die Parteistellung nur geltend machen kann, wenn der Erwerber nicht Landwirt ist. Da ist jetzt ein fundamentaler Unterschied zwischen der Auffassung des Kollegen Burtscher und meiner.

Die Grundverkehrskommissionen haben selbstverständlich den Grundverkehrsbeauftragten prinzipiell einmal zu informieren. Nur dort, wo der Erwerber Landwirt ist und daran kein Zweifel besteht, dort kann er sich nicht aus anderen Gesichtspunkten über die Parteistellung in das Verfahren einklinken. Selbstverständlich kann er dort, wo er der Meinung ist jemand ist nicht Landwirt, in seiner Stellungnahme die Parteistellung urgieren also reklamieren und gleichzeitig ausführen, warum der Erwerber kein Landwirt ist. Denn, nur deswegen, weil jemand in den Vertrag hineinschreibt "Ich

bin Landwirt" ist er das noch lange nicht. Das wäre ja die einfachste Variante. Daher können die Saalbacher Bergbahnen dadurch, daß sie behaupten, Landwirt zu sein, nicht zum Landwirt werden, sondern es ist der Akt dem Grundverkehrsbeauftragten kundzutun. Er muß informiert werden im Sinne des § 37 Abs. 4 GVG. Wenn er daran Zweifel hat, ob die Saalbacher Bergbahnen Landwirt sind, dann schaltet er sich in das Verfahren ein und gibt eine Stellungnahme ab. Das ist ganz wichtig auch für das Protokoll der heutigen Landtagssitzung.

Die Grundverkehrskommissionen haben noch immer zu informieren. Der Grundverkehrsbeauftragte kann die Position als Verfahrenspartei nur dann geltend machen, wenn er einen Nichtlandwirt oder einen für ihn vermeintlichen Nichtlandwirt vor sich sieht und nicht, wie der Kollege Griessner es zuvor ausgedrückt hat, wenn ein Bauer dem anderen einen Wegrain oder eine kleine Parzelle verkauft. Dann ist er nicht Verfahrensbeteiligter.

Was jetzt einen Punkt betrifft, wo ich nicht mit der vorliegenden Gesetzesvorlage übereinstimme bzw. vor allem auch nicht mit den Ausführungen in den erläuternden Bemerkungen, ist das Problem des § 8 Abs. 4. Es steht in den erläuternden Bemerkungen: "Es bleibt beim bisherigen Landwirtsbegriff, dem die Bäuerlichkeit des Betriebes eigen ist. Juristische Personen scheiden aus, weil bei ihnen nicht von einem aus den Einnahmen zu bestreitenden Lebensunterhalt für sich gesprochen werden kann."

Dieser Punkt, meine Damen und Herren - und ich bin da wieder der Kassandrarufer der europäischen Rechtsordnung, ich weiß, daß das nicht freundlich ist für manche im Raum - gilt nur für Österreicher. Wenn eine holländische landwirtschaftliche Produktionsges.m.b.H., was immer das wäre, in Salzburg einen Bauernhof kauft, und die Gesellschafter oder der Geschäftsführer der holländischen bäuerlichen Ges.m.b.H. in Salzburg auf dem Hof Wohnsitz nimmt und er Landwirt im Sinne unserer persönlichen Qualifikationen ist,

dann kann man ihr, der Ges.m.b.H., den Grunderwerb nicht verbieten, denn die Ges.m.b.H. ist im Sinne des Europarechtes gleich der natürlichen Person zu betrachten und es steht nirgends drinnen im Europarecht, daß Ges.m.b.H. keine Landwirtschaft betreiben können. Bitte alle persönlichen Qualifikationen, Residenzpflicht, etc. bleiben, damit das nicht mißverstanden wird. Wir können nur österreichische Gesellschaft diskriminieren. ... (Unverständlicher Zwischenruf Landesrat Wolfgruber) ... aber dieser Fall ist zumindestens denkmöglich. Es gibt ihn - dem Herrn Präsidenten Schreiner ist er selbstverständlich bekannt - das ist Fearon gegen Irish Land Commission, einen Fall, den der Europäische Gerichtshof schon entschieden hat, daß bei einer englischen Gesellschaft, die in Irland einen Bauernhof kauft, die Residenzpflicht verlangt werden kann, sogar aller Gesellschafter, aber dann könnte sie Landwirt sind. Dies, nur zur Klarstellung, ist aber sicher nicht von größter praktischer Bedeutung, weil wir werden nicht von deutschen oder holländischen bäuerlichen Ges.m.b.H. überschwemmt werden.

Ich möchte noch auf den geplanten Entschließungsantrag eingehen. Ich glaube nicht, daß er besonders viel nützt. Ich glaube nicht, daß er besonders viel schadet.

Die Raumordnung beruht wesentlich auf der Gemeindeautonomie und auf der Landesaufsicht. Das Grundverkehrsgesetz hat mit den Gemeinden überhaupt nichts zu tun, sondern ist ein reines Landesgesetz, das von den Landesbehörden zu vollziehen ist. Wir werden sehen, wenn diese Regierungsvorlage auszuarbeiten ist. Ich spüre die prüfenden Blicke des Hofrat Faber, daß es wahnsinnig schwierig wenn nicht unmöglich sein wird, grundverkehrsbehördliche Tatbestände und Parteienverfahren typusmäßig in die Raumordnung überzuleiten. Ich bin der Meinung, sie passen nicht dazu, aber es ist nicht mein Problem hier und heute, ich halte die vorliegende Novelle des Grundverkehrsgesetzes in der Fassung von 1996 für wichtiger, als die Frage, was im Jahr 2000 geschieht. Abgesehen davon, wenn diese Regierungsvorlage kommt, wird es mir oder meinen mögli-

cherweise dann schon Nachfolgern im Salzburger Landtag immer noch offen stehen, die Regierungsvorlage wieder zu debattieren, abzuändern oder zurückzuweisen. Aber das, was wir heute beschließen können, ist das beste was erreichbar ist.

Und auch die Sozialdemokraten, die prinzipielle Bedenken gegen das Gesetz haben, haben ihren Teil dazu beigetragen, daß Punkte in das Gesetz hineingekommen sind und ich glaube auch die werden sich nicht überstimmt oder überfahren vorkommen, sondern einfach aus prinzipiellen Gründen dem Gesetz nicht zustimmen können. Im übrigen gerade an die Adresse der Bürgerliste gerichtet meine Aufforderung: Stimmen Sie dem Gesetz zu. Der Halbsatz im § 36 Abs. 2 ist nicht so schrecklich, daß er es rechtfertigen würde, das Gesetz deswegen abzulehnen. (Beifall der FPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Danke! Nächste Wortmeldung, Herr Prof. Firlei!

Abg. Dr. Firlei: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zuerst ein paar allgemeine Bemerkungen zur Position der Sozialdemokraten zu dieser Novelle und zum Grundverkehrsgesetz. Wir sehen einige Änderungen, die in dieser Novelle vorgenommen wurden, positiv. Insbesondere eine gewisse Verstärkung der Rolle des Grundverkehrsbeauftragten, insbesondere die Möglichkeit, nach dem neuen § 12 Abs. 4, daß bei einem Verdacht einer nicht korrekten Abwicklung von Rechtsgeschäften der Grundverkehrsbeauftragte die Möglichkeit hat, ein solches Rechtsgeschäft sozusagen dem Zustimmungsbereich zuzuweisen und insbesondere sehen wir auch positiv, daß der Grundverkehr für die hier ansässigen und arbeitenden Nicht-EU-Ausländer nunmehr endbürokratisiert wurde.

Insgesamt hat es aber diese Novelle nicht vermocht, dieses außerordentlich schwache Grundverkehrsgesetz, daß der Umgehung Tür und

Tor öffnet, man denke nur an die Regelungen über Kinder und Enkel, für die Vorsorge getroffen werden kann. Man denke nur daran, daß die Preiskontrolle zu schwach ist und so weiter. Es ist auch diese Novelle in keiner Weise dazu geeignet, unsere seinerzeitige grundsätzliche Kritik an diesem Grundverkehrsgesetz zu relativieren und daher ist es auch klar, daß wir dieses weiterhin außerordentlich schwache Gesetz als Ganzes nicht mitbeschließen können.

Aus unserer Sichtweise ist der Grundverkehr ein Instrument, das von seinen Funktionen weit über die Raumordnung hinausgeht und das zudem auch die Raumordnung mit sehr viel stärkeren Sanktionen versehen kann, als ein bloßes Raumordnungsgesetz. Wir haben das in den Ausschußberatungen deutlich gemacht. Es ist weiterhin sinnvoll, den Gedanken zu verfolgen, daß man mit dem Grundverkehr im stärkeren Ausmaß Strukturziele verfolgt, wie sie ja der Grüne Grundverkehr verfolgt.

Wir haben ja seinerzeit, wenn Sie sich erinnern, auch im Bereich des Altstadterhaltungsgesetzes Vorkaufsrechte, Einbietungsrechte und ähnliches, Vorbestandsrechte gefordert, um Strukturziele im Sinne des Altstadterhaltungesetzes im Gesetz verankern zu können. Dazu gehören dann natürlich Zustimmungspflichten, das muß von der Behörde ex ante kontrolliert werden. Wir haben uns, auch nach wie vor stellen wir uns das vor, daß das sinnvoll ist, daß man über die Raumordnung hinaus, die ja nur an die Nutzung anknüpft, mit einem Grundverkehrsrecht an den Erwerber anknüpfen kann. Und das sind so wertvolle Möglichkeiten und Funktionen, daß wir absolut dagegen sind, daß wie immer die Raumordnung funktioniert, meine Damen und Herren, sie wird im Jahr 2000 mit Sicherheit nicht funktionieren, aber wie immer die Raumordnung funktioniert, ist für uns das Grundverkehrsrecht ein zusätzliches Lenkungsinstrument für den Immobilienbereich, das außerordentlich wichtig sein kann. Von dieser Position gehen wir nicht ab und hier werden nach wie vor große Chancen vertan.

Meine Damen und Herren! In der Frage des Grünen Grundverkehrs sind wir der Meinung, daß der Grundverkehrsbeauftragte im Sinne des Ausschußbeschlusses die Möglichkeit einer umfassenden Parteistellung haben sollte. Es ist völlig richtig, was der Kollege Burtscher hiezu rechtlich ausgeführt hat. Wir brauchen auch innerhalb des Grünen Grundverkehrs diese Parteistellung. Und ich sage Ihnen jetzt eines: Ich bin relativ unvoreingenommen und unbedarft immer an diesen Gründen Grundverkehr herangegangen und dachte: Ok, erstens ein vorbildlicher Bereich, den daß ist im Grunde dasjenige Grundverkehrsrecht, das wir uns auch für den Grundverkehr mit Baugrundstücken wünschen würden, das ist das eine. Und zweitens ist genau das dort verwirklicht mit Preiskontrollen und mit Strukturzielen und mit einer Kontrolle der Erwerber, was man auch in anderen Bereichen hätte machen sollen. Also gut. Also insgesamt eine sehr positive Einschätzung dieses Grünen Grundverkehrs.

Aber wie jetzt in den letzten zwei Stunden, schon bei den Ausschußberatungen, aber in den letzten zwei Stunden seitens der ÖVP und dann mit Zustimmung der Freiheitlichen dieser Bereich behandelt wird, das fordert ja geradezu dazu auf, sich einmal die Dinge dort genauer anzuschauen. Weil das gibt es doch nicht, daß ein Grundverkehrsbeauftragter, der nichts anderes zu tun hätte, als auf die Einhaltung der Gesetze zu schauen, und der überhaupt nichts zu entscheiden hat, daß man vor diesem eine solche Angst hat.

Was würden Sie sich denn vorstellen, meine Damen und Herren, wenn plötzlich jemand herginge und sagt: "Na bitte, aber ich möchte absolut nicht, daß der Kinder- und Jugendanwalt in bestimmten Bereichen, wo er jetzt Parteistellung hat, noch etwas zu sagen hat. Das wollen wir nicht, und das mit einer derartigen Vehemenz betreibt, da würde man stutzig werden, daß da offensichtlich genau in dem Bereich, den Sie jetzt herausnehmen wollen innerhalb des Grünen Grundverkehrs, alles in Ordnung ist. Bitte hören Sie mir jetzt zu, meine Damen und Herren, dieser Eindruck, den Sie da erweckt haben,

daß offensichtlich da doch der Grundverkehrsbeauftragte vielleicht eine Funktion haben könnte, der veranlaßt mich, darüber nachzudenken und wir werden dies in unserer Fraktion diskutieren, ob es nicht sinnvoll wäre, in diesem Bereich einen Untersuchungsausschuß einzusetzen.

Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, das gibt es doch nicht, daß Sie vor einem reinen Kontrollorgan so viel Angst haben. Sehen Sie sich doch die Funktion der Beauftragten und der Anwaltschaften an. Das ist doch überhaupt nichts anderes, als daß man die Leute an die Sachverhalte heranläßt und sagt: "Schau Dir das bitte an". Da brauche ich keine Angst haben, wenn innerhalb des Grünen Grundverkehrs alles so in Ordnung ist, daß sich das jemand gegebenenfalls anschaut.

Ihr Verhalten, meine Damen und Herren von der ÖVP, ist so verdächtig, daß wir dieser Idee wirklich sehr nahe treten werden und uns genaue Informationen beschaffen werden, warum das ein derartig heißes Thema ist und ich sage dazu ein derartig heißes Thema ist, daß die Freiheitliche Partei offensichtlich gewillt ist, diesem Antrag auf Kippen des Salzburger Grundverkehrsrechts kurze Zeit, nachdem wir dieses Grundverkehrsrecht im Hinblick auf den EU-Beitritt beschlossen haben und der Bevölkerung hoch und heilig versprochen haben "Wir tun hier alles was wir können", das zu kippen. Sagen Sie nicht, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, das ist eh' nichts wert, das kommt ja und dann kann man immer noch. Das ist eine Willenskundgebung des Salzburger Landtages, daß man das will. Natürlich die Regierung kann das vorlegen oder nicht vorlegen, aber es ist eine Willenskundgebung, daß der Salzburger Landtag an die Landesregierung den Wunsch heranträgt, das Salzburger Grundverkehrsgesetz mit 1. Jänner 2000 oder in einigen Gemeinden etwas später zur Gänze zu kippen. Und Sie sagen, wenn die Raumordnung funktioniert, meine Damen und Herren von der FPÖ, sagen Sie, brauchen wir kein Grundverkehrsrecht mehr. Das habe ich von Ihnen schon anders gehört. Ich habe vom Herrn Landesrat

Thaller sehr wohl die Beteuerungen gehört, daß das Grundverkehrsrecht eine eigenständige Funktion hat und wir sehen das genau so.

Also, der Deal, der hier gelaufen ist, meine Damen und Herren, mit dem Grünen Grundverkehr, mit dieser Tat, die für mich absolut unverständlich ist, weil noch einmal das Grundverkehrsrecht ein sehr viel schärferes Instrumentarium auch der Kontrolle der Raumordnung darstellt, weil Sie mit der Rückabwicklung ganz interessante Möglichkeiten haben und weil Sie mit dem Grundverkehrsinstrumentarium die Möglichkeit haben, die wir jetzt schaffen, daß das vorab geprüft wird und daß man sich die verdächtigen Fälle, die ja lang und breit diskutiert wurden, anschaut. Das ist dann nicht mehr möglich, Sie haben nur mehr die dürren Vorschriften, die dürren Nutzungsvorschriften und keine Vorabkontrolle mehr, die so dringend erforderlich ist, dort wo es zum Beispiel um diese Fälle der Zweitwohnsitze oder nicht ganz Zweitwohnsitze, der berufsbedingten Zweitwohnsitze, der ausbildungsbedingten Zweitwohnsitze geht, wo man vorher sich das anschauen muß. Dieser wirklich sehr gute Gedanke, der jetzt verstärkt wurde im § 12 Abs 4 ist dann auch weg.

Daß dieser Deal gelaufen ist, meine Damen und Herren, das ist keine Kleinigkeit. Sie haben sich im Ausschuß ganz klar dazu geäußert, daß Sie das Grundverkehrsrecht über das Jahr 2000 aufrechterhalten wollen. Sagen Sie doch jetzt, vielleicht gehen Sie noch einmal hinaus und sagen Sie: Wir stimmen dem zu, aber wir wollen, daß weiterhin das Grundverkehrsgesetz bleibt. Bitte Herr Landesrat ...(Zwischenruf Landesrat Wolfgruber: Sie gehen davon aus, daß die Raumordnung nicht funktioniert!) ... Aber ich habe auch gesagt, auch wenn - sie wird nicht funktionieren, das kommt erschwerend hinzu -, aber auch wenn die Raumordnung funktioniert, Herr Landesrat, hat das Grundverkehrsrecht eine so hohe Funktion, daß ich nicht alleine mit der Raumordnung die Strukturziele verwirklichen kann. Ich habe hier ein sehr viel schärferes Instrument und ich habe wenigstens in einem Restbereich eine Vorabprüfung in bestimmten Bereichen, das ist ein ganz wichtiger Gedanke. Ich habe das

erläutert, warum wir glauben, daß die Zustimmungswichtigkeit eine so wichtige Sache ist.

Meine Damen und Herren! Diese Wende, die jetzt diese Sache mit dem Grundverkehrsgesetz genommen hat, ist ein politischer Hammer ersten Ranges und zeigt natürlich auch, zu welchen Koalitionen man sich in diesem Land zusammenfinden kann, wenn es wirklich um hochrangige Interessen bestimmter Teile dieser Bevölkerung geht. Wir werden das mit aller Deutlichkeit der Öffentlichkeit klarmachen.

Ein letztes: Ich möchte hier anmerken, daß wir die Auffassung vertreten, daß der Abänderungsantrag der Volkspartei zum Ausschußbericht nicht zur Abstimmung kommen kann. Die Volkspartei hat, soweit ich weiß, diesem einen Antrag im Bericht zugestimmt und wenn sie einem Antrag zugestimmt hat, kann sie dann ja wohl nicht im Haus einen Abänderungsantrag stellen. Das geht ja nur wenn, wenn ich das richtig verstanden habe, wenn man gegen einen Antrag im Ausschuß gestimmt hat.

Herr Präsident, ich würde Sie ersuchen, das sehr sorgfältig zu prüfen. Sie wissen, daß die rechtlichen Möglichkeiten für Fraktionen, die anderer Meinung sind in Geschäftsordnungsfragen, äußerst beschränkt sind, aber es ist natürlich eine unglaublich wichtige Sache, ob dieser Antrag hier jetzt zur Abstimmung kommen kann oder nicht. Er ist ja auch Bestandteil eines informellen Gentlemenagreement kann man vielleicht hier nicht ganz so sagen, wenn das nicht abgestimmt werden kann, vielleicht wacht die FPÖ auch wieder auf und merkt, daß sie mit dieser Neuformulierung zum Grünen Grundverkehr, Ihre ursprünglich sehr vehement vertretenen Intensionen selbst wieder in den Abfalleimer geworfen hat. Es ist eine politisch sehr wichtige Frage, wie man diese Geschäftsordnungsfrage bewertet.

 

Aber nichts desto trotz, meine Damen und Herren, das ist eine verdächtige Angelegenheit. Sie haben uns selbst auf die Idee gebracht, ich wäre nicht auf diese Idee gekommen, der Grüne Grundverkehr ruft nach einer sehr genauen, intensiven Betrachtung und die werden wir auch vornehmen, über die Instrumente werden wir uns noch unterhalten. (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Weitere Wortmeldungen? Der Herr Präsident Thaler. Ich darf in der Zwischenzeit den Herrn Altabgeordneten Bürgermeister sehr herzlich in unserer Mitte begrüßen, den Herrn Bürgermeister Gruber von Badgastein.

Zweiter Präsident Mag. Thaler: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Gestatten Sie mir zunächst einmal ein paar Worte zum Grundsätzlichen der Vorgangsweise, wie sie heute von der ÖVP-Fraktion an den Tag gelegt wurde und zum zweiten ein paar Worte zu den Erfahrungen, die wir draußen in den Gemeinden mit dem Grundverkehr, seit wir bei der Europäischen Union sind, gemacht haben.

Zunächst einmal, lieber Klubobmann Griessner, es ist das gute Recht eines jeden Landtagsklubs, wenn innerhalb der eigenen Reihen noch Bemühungen vorhanden sind, zu einer Neuorientierung zu kommen oder neue Überlegungen anzustellen, den Landtag zu ersuchen, eine Unterbrechung herbeizuführen. Wenn diese mit einer Viertelstunde anberaumt wird, dann habe ich auch dann nichts dagegen, wenn diese Viertelstunde auf das Sechsfache erweitert wird und eineinhalb Stunden in Anspruch nimmt. Was ich aber nicht verstehen kann, ist, daß man dann nach Beendigung dieser Unterbrechung von vornherein der SPÖ mitteilt, daß man die Pause dazu verwendet hat, ausschließlich mit einer Fraktion Verhandlungen zu führen, weil man mit der sozialdemokratischen Fraktion ja ohnehin zu keinem gemeinsamen Ergebnis kommen kann.

Geschätzte Damen und Herren, das ist ehrlich, das ist richtig so. Man sollte aber dann, lieber Kollege Griessner, nicht am Ende seiner Wortmeldung sirenenartig beschwörend auf die sozialdemokratische Partei einzuwirken versuchen, flehend in einem Tone, wie ich ihn von Dir nicht kennengelernt habe in den Jahren meiner Landtagstätigkeit. Appellativ einwirkend auf die Sozialdemokraten nach dem Motto: "Es kann doch kein ehrlicher Sozialdemokrat diesem, unserem neuen Vorschlag, der ja gar kein neuer Vorschlag ist, weil in derselben Form im Ausschuß bereits damals auch mit den Stimmen der FPÖ abgelehnt wurde, jetzt die Zustimmung verweigern. Das was hier passiert, ist doch zum Besten der Landwirtschaft, ist doch zum Besten des Landes und ist damit zum besten für uns alle."

Ich hätte mich damit begnügt zu erfahren, daß die ÖVP-Fraktion keinen Weg gefunden hat, mit uns zu verhandeln, das wäre richtig und ehrlich gewesen, die Beschwörungsformel im nachhinein habe ich für überflüssig gefunden. Denn wenn man schon will, daß wir zustimmen, dann sollte man uns auch rechtzeitig zumindestens zu Gesprächen und Verhandlungen noch einmal einladen. Das zum Grundsätzlichen.

Aber jetzt zu den Erfahrungen. Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es stimmt einfach nicht, wenn man behauptet, daß durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union sich hinsichtlich des ausländischen Erwerbs von Salzburger Grund und Boden seither nichts getan hat. Es mag schon sein, daß sich in einigen Gemeinden nichts getan hat, nämlich in den Gemeinden, ich brauche sie ja nicht aufzuzählen, in denen sich schon vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 70 % des Grund und Bodens in ausländischer Hand befinden. Wald, Krimml und andere Gemeinden, St. Gilgen mit bis zu 50 %. Dort braucht man nicht mehr davon zu reden, daß neues Land in ausländische Hände gerät, dort ist die Mehrheit des Landes bereits in Hand der Ausländer. Da brauche ich solche Dinge nicht mehr zu beschwören. Und lieber Herr Landesrat Wolfgruber, Du als Bauer solltest eigentlich dafür kämpfen, so kämpfen,

wie Deine Freunde in Tirol und Kärnten es tun. Dort nämlich ist es die ÖVP-Fraktion, die für eine Verschärfung der Grundverkehrsgesetze auf die Barrikaden steigt und mit ihren Mehrheiten oder mit gesuchten Mehrheiten eine solche Verschärfung herbeiführt. Bei uns wird getan, als ob nichts passiert. Allein im letzten Jahr, innerhalb eines Jahres, sind im politischen Bezirk Zell am See, sprich Pinzgau, 8 % aller Grunderwerbe durch EU-Bürger erfolgt. Ich frage die ÖVP-Fraktion: Ab wann, ab welchem Prozentsatz beginnt denn der Ausverkauf? Sind 8 % innerhalb des ersten Jahres, da wir zu der Europäischen Union gekommen sind, nicht genug? Für mich sind es genug. (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Geschätzte Damen und Herren! Wer heute den Umfaller der Freiheitlichen Partei erlebt hat, mag sich seine Gedanken machen. Wir werden sie uns machen. Wir werden auch der Bevölkerung mitteilen, warum es zu keiner Verschärfung des Grundverkehrs kommen wird.

Geschätzte Damen und Herren! Das, was sich jetzt abgespielt hat, ist für mich keine glänzende Stunde des Salzburger Parlamentarismus gewesen. Ich halte es eher für ein Trauerspiel. Wenn man wirklich der tiefen Überzeugung ist, daß das, was damals im Ausschuß als Gesetz, als Antrag an das Hohe Haus mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ, nicht mit den Stimmen der SPÖ, nicht mit den Stimmen der Bürgerliste, beschlossen wurde, doch nicht richtig ist, dann hätte man heute in Form eines Antrages eine Rückverweisung an den Ausschuß durchaus beantragen können und sich dann dort bemühen, wirklich zu einem vielleicht noch besseren Gesetz zu kommen.

Meine Damen und Herren, es ist auch nicht richtig, es ist auch nicht richtig, was in den letzten Tagen in der Öffentlichkeit ...

(Zwischenruf Abg. Lienbacher: Das ist Scheinheiligkeit!) ... Kollege Lienbacher, ich lade Dich ein, ... (Zwischenruf Abg. Lienbacher: Ihr könnt dem Gesetz nicht zustimmen und dann weinen um das Gesetz, wo Ihr nicht einmal zugestimmt habt. Das ist eine Frotzlerei!) ... Wir weinen nicht um das Gesetz, dem wir nicht zugestimmt

haben. Lieber Kollege Lienbacher, es ist Dir unbenommen, Dich jederzeit zu Wort zu melden, ich darf nur eines noch hinzufügen. Auch das, was in den letzten Tagen in den Medien berichtet wurde, daß nämlich die Grundstückspreise aufgrund des neuen Raumordnungsgesetzes und aufgrund des Grundverkehrsgesetzes nicht mehr steigen, im Grunde keineswegs der Realität entspricht.

Das SIR, das Institut für Raumordnung, wird demnächst einen Bericht vorlegen, der ganz andere Zahlen spricht. Das was gestern oder vorgestern gesagt wurde, betraf einige wenige große Flächen, die, nachdem der Bedarf nach solchen großen Flächen nicht gerade entsprechend vorhanden war, heute noch schnell einmal auf den Markt geworfen worden sind und auf diese Art und Weise vielleicht billiger hergegangen sind, als sie sonst zu erwerben gewesen wären.

Zum Schluß bitte, möchte ich als Kenner der Politik in den Gemeinden schon eines sagen. Die Raumordnung ist eines der zentralen Anliegen einer jeden Gemeinde. Es wird sehr schwierig sein, den Verpflichtungen des Raumordnungsgesetzes, vor allem den Fristsetzungen, zu entsprechen. Bis Ende des Jahres 1998 in jeder Gemeinde ein von der Salzburger Landesregierung akzeptiertes räumliches Entwicklungskonzept zu haben, ein großer Teil, ich sage sogar der überwiegende Teil der Salzburger Gemeinden ist derzeit noch nicht einmal dabei, sein räumliches Entwicklungskonzept zu überarbeiten. Wir wissen, daß eine seriöse Überarbeitung des räumlichen Entwicklungskonzeptes unter Einbeziehung der Bevölkerung, das ist nämlich verpflichtend vorgeschrieben, einen Zeitraum von zwei Jahren im Schnitt erfordert. Und darauf aufbauend hat dann die Landesregierung erst dieses REK gutzuheißen, und erst wenn es gutgeheißen wurde, dann kann aufbauend auf dem räumlichen Entwicklungskonzept der Flächenwidmungsplan erstellt werden, der dann wieder durch den Fachbeirat erst abgesegnet werden muß, sodaß ich daran zweifle,

daß im Jahr 2000 bereits alle Salzburger Gemeinden einen neuen Flächenwidmungsplan haben werden.

Wenn man weiß, mit welchen Schwierigkeiten aufgrund der Nähe, der örtlichen Nähe, der familiären Beziehungen in den kleinen Gemeinden die Funktionäre jetzt zu kämpfen haben, daß sie Baulandüberhang rückwidmen, weil es nicht mehr angeht, einfach Bauland zu widmen, ohne daß diese Widmung auch dem tatsächlichen Bevölkerungszuwachs und dem tatsächlichen Bedarf an Wohnungen entspricht, der wird mir Recht geben, daß im Jahre 2000 die Abschaffung eines Grundverkehrsgesetzes sicher nicht der Weisheit letzter Schluß sein wird.

Meine Damen und Herren! Was denkt sich eigentlich ein Bürger in unserem Land, wenn er weiß, daß ein Gesetz, das erst kurze Zeit in Kraft ist, nach gut einem Jahr oder nach zwei Jahren bereits aufgrund der Beschlußfassung des Landesgesetzgebers nach viereinhalb Jahren wieder außer Kraft gesetzt werden soll. Ein solches Gesetz, das letzen Endes nur Übergangscharakter hat, das ja gar nicht mehr ernst genommen wird, von einem solchen Gesetz darf man sich nicht erwarten, daß es auch wirklich lückenlos von den Grundverkehrsbehörden der Bezirke, von den bäuerlichen Vertretern, die dort sitzen und die nicht immer nur bitte die bäuerlichen Anliegen zu ihren machen in diesen Kommissionen, daß dieses Gesetz dann auch wirklich vollzogen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, daß bei der Abstimmung vielleicht doch noch eine Einsicht einkehrt, und daß möglicherweise von dem Gebrauch gemacht wird, was in der Präsidialkonferenz zumindest angedeutet wurde, daß, wenn man schon seriös ein so wichtiges Gesetz neu formulieren will in den entscheidenden Passagen, daß dann noch immer die Möglichkeit einer Rückverweisung besteht. Aber diesen Antrag müßte jene Fraktion einbringen, die das größte Interesse daran hat. Wir werden diesem Gesetz oder die-

sen Änderungsvorschlägen von seiten der sozialdemokratischen Fraktion aus den genannten Gründen nicht unsere Zustimmung geben können. (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Danke! Herr Abg. Dr. Nindl!

Abg. Dr. Nindl: Herr Präsident! Hohes Haus!

Ich wollte eigentlich auf eine Wortmeldung verzichten. Ich habe mir gestern dieses Buch "Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 1993" herausgesucht, in dem damals ein gewisser Helmut Schreiner schon gesagt hat: "Man sieht also, wenn einmal das neue ROG 1992 voll greifen wird, das wird im Anbetracht der vielen und langwierigen Verfahren etwa bei der Neuerstellung von räumlichen Entwicklungskonzepten und Flächen- und Widmungsplänen erst am 1. Jänner 2000 sein, wird es genügend Instrumente geben, um die Schutzziele GVG über die Raumordnung zu gewährleisten. Bis dahin jedoch braucht das Land, wenn man nicht plötzlich auftretende negative Überraschungen am Bodenmarkt riskieren will, ein eigenes GVG." Das haben wir damals gesagt, das steht heute wieder in unserem Antrag, der zur Debatte steht. Also man kann uns nicht Scheinheiligkeit oder so etwas vorwerfen, das haben wir nie behauptet.

Und Herr Kollege Firlei, wir haben immer das Grundverkehrsgesetz als Steuerungsinstrument abgelehnt. Wir haben gesagt, das ist eine Übergangsregelung, uns genügt die Raumordnung, und die Entwicklung hat uns Recht gegeben. Wenn man jetzt den Medien entnimmt - gestern, heute -; "das Raumordnungsgesetz greift;" "in der Stadt Salzburg sind die Grundstückspreise, die Immobilienpreise 20 bis 25 % gesunken", und dieselben Medien, die uns damals bekämpft haben, heute zugeben, daß das der richtige Weg war. Und Kollege Firlei, ich glaube, Du hast damals 22 Punkte angeführt, warum das Raumordnungsgesetz nicht greifen wird. Und ich zitiere auch daraus noch einmal: "ÖVP und Grundverkehr, eine endlos traurige Geschichte." Dieses Papier ist ebenfalls drei Jahre alt und hat damals al-

so schon alles Negative prophezeit, was bitte bis heute nicht eingetreten ist.

Wir von der ÖVP treten doch für einen liberaleren Grundverkehr ein mit der EU. Wir liegen im Zentrum Europas -, und glauben, mit diesem Weg eine gute Wahl getan zu haben. Dankeschön! (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Weitere Wortmeldungen, Frau Klubvorsitzende!

Abg. Mag. Burgstaller: Meine Damen und Herren!

Es ist schon ein äußerst mutiger Schritt, daß die ÖVP heute im Haus wieder einen Antrag einbringt, mit dem mit 1. Jänner 2000 das Grundverkehrsgesetz außer Kraft gesetzt werden soll, weil ja dann angeblich die Raumordnung das alles locker miterledigt.

Erstens: Sie maßen sich an zu wissen, daß von 1996 bis 1999 alles wie am Schnürchen läuft. Zweitens: Sie wollen nicht vorab prüfen, was sind die Vor- und Nachteile eines alleinigen Inkraftseins des Raumordnungsgesetzes. Sie verabschieden sich eigentlich davon, daß wir vorher abschätzen können, was alles passiert. Ich erinnere an den Entschließungsantrag der Freiheitlichen, daß uns die Regierung einen Katalog der Vor- und Nachteile übermitteln sollte. Ich hielte das für eine bessere Vorgangsweise, zuerst darüber zu beraten.

Und drittens: Die ÖVP hat sich leider in manchen Fragen als Aufweicherin des Raumordnungsgesetzes bereits bewährt. Ich erinnere an die letzte Raumordnungsgesetznovelle, wo die SPÖ mit den Freiheitlichen und ich glaube, auch der Bürgerliste verhindert hat, daß wieder Fristen hinausgeschoben werden für die Bebauungspläne und wo die ÖVP wirklich dem Druck der Handelskammer nachgegeben hat und wollte, daß eine wesentliche Bestimmung des Raumordnungsgesetzes bis 1999 wieder hinausgeschoben wird, und dann soll am

1. Jänner 2000 das Raumordnungsgesetz alleine gelten, wo wir doch heute nicht wissen, wie dieses Raumordnungsgesetz, wenn es so weitergeht wie bisher, am 1. Jänner 2000 wirklich ausschauen wird.

Daß die ÖVP das tut, hat eine gewisse logische Konsequenz. Der Herr Präsident Schreiner hat sich in dieser Angelegenheit wohl etwas verlaufen, würde ich fast sagen. Ich halte es für seriös, daß wir über die Frage diskutieren, aber wir sollten nicht definitiv heute beschließen und mehrheitlich beschließen, daß mit 1. Jänner 2000 das Grundverkehrsgesetz außer Kraft zu setzen ist, sondern wir sollten das vorher anhand von Vor- und Nachteilen und möglichen Ergänzungsmaßnahmen im Raumordnungsgesetz prüfen. Und nicht mehr und nicht weniger verlangen wir.

Daß aber die Freiheitlichen, die das letzte Mal im Ausschuß so sehr dagegen waren das so definitiv zu beschließen, heute auf einmal doch dafür sind, wundert einen schon ganz kräftig. Ich meine, das ist ein großer Deal gewesen, aber ein ganz ein schlechter, er hilft weder dem Grundverkehrsrecht noch hilft er dem Raumordnungsrecht, sondern ich glaube, in beiden Fällen geht es darum, daß man Tür und Tor den Eigentümern öffnet, daß sie wieder tun und lassen können, was sie wollen.

Aber nun zu einem noch wichtigeren Punkt. Herr Präsident, ich bin der Meinung, daß Sie den Abänderungsantrag der ÖVP nicht abstimmen lassen können. Ursprünglich war ich, waren wir noch im zweifeln, ob man dadurch, daß der Entschließungsantrag der Freiheitlichen im Text des Berichtes des Ausschusses erwähnt ist, einen Anknüpfungspunkt hat. Aber, zwischenzeitlich haben wir die Angelegenheit etwas genauer geprüft, und siehe da, der Entschließungsantrag der Freiheitlichen in Reaktion auf den Entschließungsantrag der ÖVP im Ausschuß, der nicht beschlossen wurde, also keine Mehrheit fand, hat die Zustimmung der ÖVP gefunden, und zwar die Entschließung: "Die Landesregierung wird ersucht, dem Landtag einen Katalog jener Maßnahmen vorzulegen, die notwendig sind, um das ROG 1992 mit je-

nen Instrumenten auszustatten, die das Auslaufen der grundverkehrsgesetzlichen Bestimmungen ermöglichen." Diese Entschließung wurde mit ÖVP, FPÖ und SPÖ gefaßt.

Und wenn ich mir dann den § 52 Abs 2 GO anschaue, dann gibt es überhaupt nur eine Möglichkeit für Minderheitenanträge, nämlich die, daß jemand einem Beschluß nicht beigetreten ist. Wir haben jetzt zwei Beschlüsse: zum einen den Ausschußbeschluß, zum anderen den Entschließungsantrag. Beiden ist die ÖVP beigetreten. Ich sehe also keinen Grund, diesen Antrag heute abzustimmen. Und ich möchte auch wirklich die ÖVP noch einmal eindringlich ersuchen: Ziehen Sie diesen Antrag lieber gleich zurück und warten wir doch bitte den Katalog ab, den uns die Landesregierung übermittelt, wo wir die Vor- und Nachteile eines Außerkrafttretens des Raumordnungsgesetzes seriös prüfen, und uns dann zur gegebenen Zeit darüber unterhalten, ob das Grundverkehrsgesetz tatsächlich außer Kraft treten kann.

Machen Sie nicht einen Geschäftsordnungsbruch, dafür daß Sie partout hier einen Standpunkt durchsetzen, dessen Konsequenz Sie heute nicht abschätzen können. Ziehen Sie diesen Antrag zurück oder, Herr Präsident, lassen Sie über diesen Antrag bitte nicht abstimmen, er ist - so sind wir jetzt überzeugt - geschäftsordnungswidrig. Danke! (Beifall der SPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Meine Damen und Herren!

Die Geschäftsordnungsfrage ist von Herrn Prof. Firlei angesprochen worden. Es ist eine sehr schwierige Frage. Gleich wie man sie entscheidet, wird eine Seite unzufrieden sein. Ich habe mich daher mit dem Herrn Legisten beraten, und bin zu folgendem Ergebnis gekommen: Erstens, es handelt sich nicht, wie die Frau Klubvorsitzende meint, um einen Minderheitenantrag gemäß § 52 Abs 2 der Geschäftsordnung, für den all das zutreffen würde, was die Frau

Klubvorsitzende gesagt hat, sondern um einen Abänderungs- und Zusatzantrag gemäß § 57 Abs 5 der Geschäftsordnung.

Vom Inhaltlichen her muß man, kann man festhalten, daß eine Abänderung oder eine Auflösung des Grauen Grundverkehrs zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit dem Grundverkehrsgesetz wohl nur geregelt werden sollte. Der Antrag ist also durchaus als Zusatzantrag zu qualifizieren, der formell als Punkt 3. auf Seite 5 des Ausschußberichtes einzureihen wäre. Also nach 1. auf Seite 4: "Das beiliegende Gesetz wird zum Beschluß erhoben."; 2. auf Seite 5: "Die Landesregierung wird zur Vornahme formeller Änderungen usw. ermächtigt."; und dann würde 3. als Ergänzung dazukommen, was die ÖVP selbst nicht als ihren Minderheitenantrag - es ist richtig, daß sie früher von einem Minderheitenantrag gesprochen hat - vorsieht.

Ich möchte mich mit dieser formellen Erklärung aber nicht zufriedengeben, sondern auch darauf verweisen, daß heute ein Problem deutlich wird, für das Sie den derzeitigen Landtag nicht verantwortlich machen können. Es besteht darin, daß unsere Geschäftsordnung die bisherige Praxis, daß Entschließungen nur im Ausschuß gefaßt werden, nicht vorsieht. Es steht nirgendwo, daß sie nicht eigentlich im Haus zu fassen sind. Insofern kann man diese Vorgangsweise auch durchaus als geschäftsordnungskonform ansehen, auch wenn sie im Widerspruch zu einer sehr langen Praxis des Landtages steht.

Aber noch einmal: Ich betrachte diesen Antrag als Abänderungs- und Zusatzantrag im Sinne des § 57 Abs 5, für den der Zusammenhang zum Ausschußbericht gegeben ist, insofern als nunmehr dieser Antrag als Punkt 3 auf Seite 5 des Ausschußberichtes einzureihen wäre. Dazu hat sich die Frau Klubvorsitzende gemeldet. Bitte!

 

Abg. Mag. Burgstaller: Kann ich sitzenbleiben, es ist zur Geschäftsordnung?

Also, wenn Sie diesen Antrag jetzt als § 57 Abs 5-Antrag interpretieren, dann stelle ich die Frage, ob es möglich ist, diesen Antrag - nur diesen Antrag - an den Ausschuß zu verweisen, denn im § 57 Abs 5 heißt es: "Dem Landtag steht das Recht zu, jeden solchen Antrag an den Ausschuß zu verweisen." Ich halte es für notwendig, über diese Frage neuerlich zu diskutieren wenn möglich. Vor allem dann, wenn uns die Regierung diesen Katalog an Vor- und Nachteilen zugewiesen hat, denn das ist sicher die seriösere Vorgangsweise.

Präsident Dr. Schreiner: Ein solcher Antrag ist nach meiner Auffassung zulässig. Er würde, wenn er angenommen würde, bedeuten, daß der gesamte Gegenstand abgesetzt wird und mit Vorliegen des neuen Berichtes dann neuerlich zu verhandeln wäre. ... (Zwischenrufe der Abg. Mag. Burgstaller und Dr. Burtscher: Nur der Antrag! Nein, nur der Antrag!) ... Nein. Es heißt hier "und bis zur Vorlage eines weiteren Berichtes die Verhandlung zu vertagen." Das betrifft offenbar den gesamten Gegenstand. Bitte, Herr Dr. Burtscher!

Abg. Dr. Burtscher: Sehr geehrte Damen und Herren, zur Geschäftsordnung!

Die eben zitierte Bestimmung ist möglicherweise anzuwenden auf das, was von der ÖVP vorgeschlagen wurde. Ich sage möglicherweise. Wenn überhaupt, dann diese Bestimmung des § 57 Abs 5. Diese Bestimmung des § 57 Abs 5 steht im Zusammenhang mit der Behandlung von Regierungsvorlagen durch den Landtag. Und wenn man nun die Geschäftsordnung nicht als etwas völlig Beliebiges ansieht, dann muß man den Zusammenhang doch sehen und hier konkret herstellen. Regierungsvorlagen sind Vorlagen, die Gesetzesbeschlüsse zum Gegen-

stand haben, die jeweils detaillierte Bestimmungen zum Inhalt haben und in solche gegliedert sind. Zusatz und Abänderungsanträge können von jedem Mitglied des Landtages zu jedem einzelnen Teil, dh. zu Teilen einer Regierungsvorlage, wie sie durch den Ausschuß gegangen ist, im Plenum gestellt werden.

Was hier nun beabsichtigt wird, ist eine programmatische Erklärung des Landtages, die nicht einen einzelnen Teil einer Regierungsvorlage betrifft, sondern die ein generelles Vorhaben auf lange Sicht zum Inhalt hat. Dafür ist - so lese ich das im Zusammenhang, weil es hier um Regierungsvorlagen geht - dieser Abs 5 des § 57 nicht geschaffen. Er kann nicht dafür geschaffen sein; dafür sind andere Instrumente vorgesehen; dafür ist das Antragsrecht, das generelle Antragsrecht der Abgeordneten mit den entsprechenden Unterstützungserklärungen durch Kollegen vorgesehen. Es würde diese Bestimmung überhaupt keinen Sinn machen. Und die Benennung in Abänderungsanträge und Zusatzanträge, wenn hier eine völlige Beliebigkeit im Inhalt und in der Breite eines solchen Antrages vorgesehen wäre.

Ich bitte das wirklich mit aller Ernsthaftigkeit, ich erkenne die Mehrheitsverhältnisse. Sie vergeben sich nichts, wenn Sie das heute nicht jetzt übers Knie brechen und einer der Geschäftsordnung entsprechenden Vorgangsweise zukommen und zuführen lassen. Ich bitte Sie wirklich, hier nicht Beliebigkeit walten zu lassen, sondern eine solche Erklärung - und es ist Ihnen ja unbenommen, daß bei nächster Gelegenheit im Landtag durch den Ausschuß auch entsprechend beschließen zu lassen durch die Abgeordneten im Ausschuß. Aber ich bitte Sie, das nicht in diesen Kontext hineinzustellen. Es entspricht tatsächlich in keiner Weise dem, was § 57 in seinem Aufbau zum Inhalt hat.

 

Präsident Dr. Schreiner: Bevor ich das Wort weitergebe darf ich doch festhalten: Grundlage der Verhandlungen war natürlich eine Regierungsvorlage. Herr Klubobmann Griessner!

Abg. Ing. Griessner: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Zur Geschäftsordnung darf ich für die ÖVP-Fraktion feststellen, daß erstens unser Abänderungsantrag zum Ausschußbericht nicht direkt in die Novelle eingreift, sondern auf die Novelle Bezug nimmt und mit dem Raumordnungsgesetz in Zusammenhang gesehen werden muß, und erst mit 1. Jänner 2000 wirksam wird. Zweitens glaube ich, daß der Abänderungsantrag betreffend den § 36 Abs 2 eine Mehrheit finden wird und ich würde wirklich bitten, Herr Präsident, daß man hier im Hohen Hause Anträge abstimmt, und Mehrheiten, die allenfalls zustandekommen, auch zur Kenntnis nimmt.

Präsident Dr. Schreiner: Weitere Wortmeldungen, Herr Dr. Lechenauer! Keine Wortmeldung?

Abg. Dr. Lechenauer: Herr Präsident, ich habe keine Bedenken, daß man den Antrag zum § 36 Abs 2 selbstverständlich als Abänderungsantrag sehen kann. Ich sehe aber durchaus Probleme, die wir noch erörtern sollten, inwieweit die Novelle zum ROG Teil der Verhandlung, des Verhandlungsgegenstandes ist, denn der Landesrat Schnell und seine Kompetenzen werden da doch beachtlich betroffen. Inwieweit das ein Abänderungsantrag zum Grundverkehr sein kann, daß das ins Raumordnungsgesetz eingearbeitet werden soll, glaube ich, bedarf zumindestens jetzt hier und jetzt noch einer genaueren Erörterung.

 

Präsident Dr. Schreiner: Frau Klubvorsitzende!

Abg. Mag. Burgstaller: Ja, Herr Präsident, ich schließe mich der Rechtsmeinung des Klubobmanns der Bürgerliste an. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man so einen Antrag, wo es wirklich eher um eine Entschließung geht vom Sinn her, als Abänderungsantrag zu einer Regierungsvorlage bezeichnen kann. Ich bin also der Meinung, über diesen Antrag können wir heute nicht abstimmen.

Präsident Dr. Schreiner: Frau Klubvorsitzende, wenn Sie dieser Meinung sind, müßten Sie einen Antrag einbringen auf Rückverweisung in den Ausschuß. Das wäre die einfachste Form. Ich darf festhalten: es handelt sich nicht nur um Abänderungs- sondern auch um Zusatzanträge, die im § 57 Abs 5 geregelt sind, und ich vermag sehr wohl einen Zusammenhang, einen Zusatz darin zu erkennen, daß über das weitere Schicksal des Grundverkehrsgesetzes aus Anlaß der Novellierung beschlossen werden soll. Und ich darf noch einmal festhalten: Grundlage der Verhandlungen war eine Regierungsvorlage. Darf ich jetzt fragen: Gibt es einen Antrag auf Rückverweisung? Keinen? Bitte, Frau Klubvorsitzende!

Abg. Mag. Burgstaller: Also, Herr Präsident, das würde ja in diesem Zusammenhang heißen, daß die gesamte Regierungsvorlage zurück an den Ausschuß geht, und das will ja niemand, sondern wir wollen ja nur, daß der Zusatz- oder Abänderungsantrag heute nicht behandelt wird, weil er unserer Meinung nach geschäftsordnungswidrig ist.

Präsident Dr. Schreiner: Ja, Frau Klubvorsitzende, wenn Sie wollen, daß der Gegenstand in der nächsten Haussitzung beraten wird und das Ganze zurückgestellt wird, dann könnten Sie und diesen Antrag stellen. Solange Sie diesen Antrag nicht stellen, bleibe ich bei der Auffassung, die ich mit dem Herrn Legisten erörtert habe. Einer Seite kann ich nicht voll entsprechen. Ich muß eine Ent-

scheidung treffen. Ich treffe sie so, daß ich jetzt folgendermaßen - darf ich bitte um Aufmerksamkeit bitten - abstimmen lassen würde:

Als erstes würde ich den § 36 Abs 2 in der neuen Fassung abstimmen lassen. Er würde nach der Z. 19 eingefügt, 20.1 eingefügt werden. Als zweitens - bitte um Aufmerksamkeit - würde ich den Abänderungsantrag als 3. auf Seite 5 abstimmen lassen, und als drittes den Hauptantrag des Ausschusses.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Ich stimme ab den Antrag, den § 36 Abs 2 neu zu fassen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke, die Gegenprobe! Gegen die Stimmen von SPÖ und Bürgerliste verabschiedet.

Ich komme nun zum Abänderungsantrag. Wer mit dem Abänderungsantrag und Zusatzantrag einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Das ist ÖVP und FPÖ. Gegenprobe! Gegen die Stimmen der Bürgerliste und der SPÖ verabschiedet.

Ich komme nun zum Hauptantrag: Bitte?

Abg. Dr. Burtscher: Ich bitte, das Abstimmungsverhalten festzuhalten.

Präsident Dr. Schreiner: Bitte, dann das Abstimmungsverhalten. Noch einmal zum Abänderungs- und Ergänzungsantrag. Wer zustimmt bitte um ein Handzeichen. Ich zähle nunmehr: eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun, zehn, elf, zwölf, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, wenn ich mich nicht verzählt habe, 21.

Gegenprobe: Eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun, zehn, elf, zwölf, 13. Kann das stimmen? Eins, zwei, drei,

vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun, zehn, elf, zwölf, 13, richtig.

Damit kommen wir zum Hauptantrag. Hier habe ich festzuhalten, daß eine Verfassungsbestimmung in der Z. 19.1 enthalten ist. Ich stelle fest, daß jedenfalls das Präsenzquorum dafür vorhanden ist. Die Verfassungsbestimmung betrifft die Unabhängigkeit der Mitglieder der Grundverkehskommission. Ist der Wunsch, diese Verfassungsbestimmung gesondert abzustimmen gegeben? Dann stimmen wir zunächst über die Verfassungsbestimmung, enthalten in Z. 19.1, ab. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke, Gegenprobe! Ich stelle hier die einstimmige Annahme und damit die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Qualifikationen fest.

Wir stimmen nun über den Rest des Ausschußantrages, also über alle anderen Ziffern ab. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke, die Gegenprobe! Gegen SPÖ und Bürgerliste!

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Wir kommen damit zum nächsten Tagesordnungspunkt, das ist der

 

Punkt 15: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Dr. Schausberger, Fletschberger, Lienbacher, Roßmann und Saliger betreffend das Fiakergesetz - Nr. 446 der Beilagen,

der im Ausschuß gegen die Stimmen der SPÖ verabschiedet worden ist - Fiakergesetz. Wem darf ich das Wort erteilen? Frau Fletschberger bitte!

Abg. Fletschberger: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren!

Fuhrwerksdienste, die von Landwirten erbracht werden, ist eine Möglichkeit des Nebenerwerbs. Die Bewilligungspflicht hätte für die Landwirte eine beträchtliche Verschlechterung und erheblichen Bürokratismus bedeutet. Das nun vorliegende Gesetz sagt aus, daß die entgeltliche Beförderung von Personen im Rahmen eines Pferdemietwagenunternehmens, wenn dieses als landwirtschaftliches Nebengewerbe ausgeübt wird, keiner Bewilligung bedarf.

Um den Landwirten die Möglichkeit zu geben, Einkommen in Form dieses Nebenerwerbes zu erwirtschaften, ersuche ich die Landtagsfraktionen - auch die SPÖ, welche im Ausschuß eine Einschränkung der Ausnahme auf Fahrten außerhalb der Stadt Salzburg verlangten - auch diesem Gesetz zuzustimmen. (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Debatte ist abgeschlossen. Im Ausschuß wurde diese Vorlage gegen die SPÖ verabschiedet. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke, Gegenprobe! Gegen die Stimmen der SPÖ. Damit ist 15 erledigt. Wir kommen nun zu

 

Punkt 18: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Haider, Dipl.-Vw. Hofer und Dr. Lechenauer betreffend die Bundesstaatsreform - Nr. 449 der Beilagen

Gibt es Wortmeldungen? Wenn das nicht der Fall ist, kommen wir zur Abstimmung. Hier gibt es unterschiedliche Mehrheiten. Einstimmig wurden verabschiedet, und das werden wir in einem abstimmen: Punkt 1.1 mit Ausnahme des letzten Satzes, Punkt 1.2, Punkt 1.3 mit Ausnahme des letzten Satzes, und Punkt 1.5 und Punkt 1.6. Diese soeben erwähnten Punkte wurden einstimmig verabschiedet. Wer mit diesen Punkten einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke, Gegenprobe! Einstimmig!

Gegen die SPÖ wurden verabschiedet: Der letzte Satz des Punktes 1.1, der letzte Satz des Punktes 1.3 und der Punkt 1.4. Wer mit den soeben aufgerufenen Punkten einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke, die Gegenprobe! Gegen die SPÖ! Damit ist der Punkt 18 erledigt.

 

Punkt 19: Bericht des Ausschusses für Umweltschutz zum Antrag der Abg. Mag. Neureiter, Mag. Burgstaller, Fritzenwallner und Dr. Hochreiter betreffend die Initiative Österreichs zur Schaffung einer "Koalition atomfreier Staaten" - Nr. 450 der Beilagen

Es wurde die Diskussion beantragt. Er ist einstimmig erledigt worden. Frau Dr. Hochreiter!

Abg. Dr. Hochreiter: Sehr geehrte Damen und Herren!

In bewährter Einmütigkeit werden wir heute den Antrag betreffend eine Initiative Österreichs zur Schaffung einer Koalition atomfreier Staaten beschließen. Vermutlich ist es Ihnen um den zehnten Jahrestag von - es ist wirklich schwierig, nach so einer aufregenden und unglaublichen Geschichte von vorhin dann noch sich anderen Themen zu widmen, das ist wahr, geht mir selber auch so. Nichts desto trotz sind die anderen Themen, auch wenn sie so aneinandergereiht sind, auch irgendwie wichtig. Ich wollte Ihnen nur irgendwie - nicht weil es so neu ist, aber doch - mitteilen, daß es mir um den zehnten Jahrestag von Tschernobyl herum wieder sehr sehr gruselig geworden ist, was die Situation Österreichs und die uns bedrohenden Atomkraftwerke betrifft.

Der Mensch hält es ja nicht aus, ständig die Bedrohung wahrzunehmen und das Gruseln ständig zu haben, das einen befällt, wenn man sich wieder näher mit der Materie beschäftigt. Man könnte so nicht weiterleben, wenn man die Bedrohung ständig parat hätte. Aber es

ist trotzdem wichtig, sich wenigstens zeitweise dieser Bedrohung wieder bewußt zu werden, um wenigstens zeitweise wieder sehr aktiv dagegen anzutreten. Denn es ist so, wie der Herr Prof. Steinhäusler auch anläßlich einer Treffpunktsendung gesagt hat: "Es kann uns stündlich ein neues Tschernobyl drohen." Stündlich ein neues Tschernobyl, jederzeit!

So viele Schrottreaktoren stehen herum, so viel Schrott auch im Westen, und zwar deswegen, weil die Atomkraftwerke, viele Atomkraftwerke westlichen Standards ihre Laufzeit von 30 Jahren bereits um einige Jahre überschritten haben, und doch nicht abgeschaltet werden. Eine ganz Reihe solcher AKW's steht zum Beispiel in England, wunderbare Windrichtung zu uns, ganz phantastisch, und ein bißchen näher noch als Tschernobyl. Es ist, wenn man es sich vor Augen hält, und wenn man mit Atomexperten zum Beispiel aus dem Forum für Atomfragen spricht oder eben auch mit dem Prof. Steinhäusler, der ja in der IEAO tätig ist, einfach zum Gruseln.

Und ich glaube, daß es wirklich tragisch ist, daß die österreichische Bundesregierung zwar dauernd von einem atomkraftfreien Mitteleuropa spricht, aber dann zwei Vertreter in die EU-Atombehörden entsendet, die noch nicht ein einziges Mal irgendeinen Antrag gestellt haben, der annähernd in die Richtung von dem geht, was die österreichische Bundesregierung will oder was der Salzburger Landtag sich vorstellt. Das ist natürlich auch Politik, Leute in Gremien zu entsenden, die dort sicher nichts tun. Also, wie ernst nimmt die Bundesregierung ihre Aussage, ein atomkraftfreies Mitteleuropa zu schaffen? Wie die Bundesregierung das bisher angestellt hat, konnte es nur zum Scheitern verurteilt sein, denn man kann natürlich nicht gerade bei den Gegnern anfangen bzw. halt bei den Staaten, die Atomkraftwerke haben wollen oder haben, sondern sinnvollerweise muß man dort beginnen, wo man Koalitionen schaffen kann.

 

Und ich meine, es ist eine sehr kluge Strategie, die sich hier die Salzburger Plattform zusammen mit den gesamtösterreichischen Atomgegnern mit Antiatom international ausgedacht hat. Ich finde es sehr positiv, daß wir vom Salzburger Landtag aus der Regierung das Signal geben, daß wir möchten, daß sie endlich eine vernünftige und eine zielführende, eine aussichtsreiche Strategie einschlägt und nicht dauernd eine Strategie verfolgt, die zum Scheitern verurteilt sein muß. Ich glaube, es ist notwendig, immer wieder Achtsamkeit zu beweisen und das tun wir, glaube ich, in einem kleinen Ausmaß mit diesem Antrag heute.

Präsident Dr. Schreiner: Danke! Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Neureiter!

Abg. Mag. Neureiter: Hohes Haus! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich möchte vorschlagen und bitten, die von der Kollegin Dr. Hochreiter zitierte bewährte Einigkeit noch um einen Zahn zu verstärken. Wir haben heute eine Initiative eingebracht betreffend die Forderung eines Abkommens über grenznahe Atomkraftwerke zwischen Österreich und Tschechien als Voraussetzung für alle Beitrittsbemühungen Tschechiens. Wenn wir diese Initiative mit Kraft unterstützen, könnte es möglicherweise sein, daß Österreichs Vertreter bei der EU in allen möglichen Organen und Gremien diese Voraussetzung für Gespräche über einen Beitritt Tschechiens akzeptieren, so daß hier wirklich ein Qualitätsschub in unserer gemeinsamen Anti-

atompolitik zustandekommen könnte. Dankeschön! (Beifall der ÖVP-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Debatte ist abgeschlossen. Wir kommen zur Abstimmung dieses im Ausschuß einstimmig verabschiedeten Gegenstandes. Wer mit dem An-

trag einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke, Gegenprobe! Einstimmig angenommen. Wir kommen damit zu

 

Punkt 20: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Dr. Meisl, Dr. Burtscher und Dr. Hochreiter betreffend das Sachprogramm "Siedlungsentwicklung und Betriebsstandorte im Salzburger Zentralraum" - Nr. 451 der Beilagen,

der gegen die Bürgerliste verabschiedet wurde. Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke, die Gegenprobe! Gegen die Bürgerliste verabschiedet.

 

Punkt 21: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Dr. Schausberger, Ing. Griessner, Saliger, Hofer und Saller betreffend die Verhinderung von Alterslimitierungen bei Stellenangeboten - Nr. 452 der Beilagen,

der gegen die FPÖ verabschiedet wurde. Zu Wort gemeldet, Herr Abg. Fritzenwallner!

Abg. Fritzenwallner: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus!

Dieser Antrag lautet: "Der Salzburger Landtag wolle doch tatsächlich beschließen: Die Landesregierung wird ersucht, an die zuständigen Bundesstellen, insbesondere an den Bundesgesetzgeber dahingehend heranzutreten, daß künftighin Maßnahmen gegen altersdiskriminierende Stellenausschreibungen ergriffen werden." Das ist der reine Brief an das Christkind. Gleichzeitig ist heute ein Antrag der ÖVP in den Einlauf gekommen, wo es um Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze auf den Bauernhöfen geht, wo beschlossen

werden soll: Die Landesregierung wird ersucht, eine Arbeitsgruppe einzusetzen mit den Zielen und und und.

Gleichzeitig hören wir gestern, das läßt uns der Chef des Arbeitsmarktservice ausrichten, daß ein starkes Ansteigen der Jugendarbeitslosigkeit zu erwarten ist und auch tatsächlich eintreten wird. In einer Situation, wo wir bundesweit noch einen ungehemmten Zuzug von billigen Arbeitnehmern aus dem Ausland haben - Kasper Kohl hat sich geeinigt -; in einer Situation, wo wir eine sehr große Anzahl an Frühpensionierungen und Frühpensionisten derzeit haben; in einer Situation, wo gerade auch durch den EU-Beitritt eine Absiedlung von Betriebsstätten und Arbeitsplätzen in den billigeren Ostraum stattfindet, weil dort billiger produziert werden kann, nämlich Lohnkosten und Lohnnebenkosten doch rund nur ein Drittel von dem betragen, was in Österreich der Fall ist; gerade in so einer Situation erleben wir eine Narretei, einen Vorschlag, ein Pflichtschuljahr an die jetzigen noch anzuhängen. In dieser Situation, in dieser angespannten Arbeitsmarktsituation, hier könnte sich ein Landeshauptmann profilieren. Wo sind die versprochenen Arbeitsplätze, die uns der Landeshauptmann Gasteiger versprochen hat bei einem EU-Beitritt Salzburgs, die geschaffen werden. Ganz im Gegenteil, verloren haben wir. Hier wäre auch die Regierung in Wien gefordert, endlich die Lohnkosten und die Lohnnebenkosten zu senken, Wirtschaftsimpulse zu setzen, Zuzug von Billigarbeitskräften zu verhindern, und endlich auch einmal die Bundesstaatsreform anzugehen. Sie ist nämlich dringend umzusetzen.

Wenn Sie diesen Antrag unterschreiben, dann unterschreiben sie, daß wir heute für die älteren Arbeitnehmer was machen, das nächste Mal für die bäuerliche Bevölkerung irgendwas machen, zum Dritten für die Jugend irgend etwas machen, und etliche Anträge können uns ja genügend noch einfallen. Uns ist es, für uns ist es nicht in Ordnung, daß Arbeitslose gegen Arbeitslose ausgespielt werden, und wenn Sie diesen Antrag unterschreiben, dann ist das eine Bankrott-

erklärung, nämlich für Ihre Regierung in Wien. (Beifall der FPÖ- Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Saliger!

Abg. Saliger: Liebe Kolleginnen und Kollegen!

So wird doch tatsächlich dieser Landtag diesen Beschluß fassen. Wenn auch der Kollege Fritzenwallner anderer Meinung hier ist und alles, alles, was auf dem Arbeitsmarkt passiert, vermengt hat.

Kollege Fritzenwallner! Ich bitte Dich wirklich, inständig, versuche hier eine klare Linie zu finden. Wir haben hier einen Beschluß vorliegen, der uns eines deutlich macht, daß wir eine Willenskundgebung dafür abgeben, daß Ältere nicht zum alten Eisen gehören. Und das ist ausschließlich innerhalb dieses Antrages. Und alles andere sind ebenfalls Probleme. Und wenn Du jetzt aufgezählt hast, daß wir uns heute für das und morgen für das und übermorgen für das, dann darf ich Dir sagen, das müssen wir tun, das ist genau unsere Aufgabe, sonst gar nichts. Das sind die wesentlichen Herausforderungen, nicht Herumpalavern, um welche sonstigen Probleme es nun geht. In erster Linie geht es um die Arbeitnehmer in diesem Land, und daher müssen wir uns bemühen, die Arbeitsplätze zu schaffen, und zwar ohne Streit. Gemeinsam, das ist die Grundaufgabe. Das darf ich Dir an dieser, zu dieser späten Stunde noch einmal sagen.

Ich meine, es ist wirklich zu ernst als damit solches Schindluder zu treiben, das hier jetzt geschehen ist. Ich bitte für dieses harte Wort um Entschuldigung. (Beifall der ÖVP- und SPÖ-Abgeordneten)

Präsident Dr. Schreiner: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Im Ausschuß wurde dieser Antrag gegen

die FPÖ verabschiedet. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, bitte ich um ein Handzeichen. Danke, Gegenprobe! Gegen die F verabschiedet.

 

Punkt 23: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Mag. Burgstaller und Mag. Strebl betreffend die Vereinheitlichung des Salzburger Salzburger Kindergartengesetzes, des Salzburger Hortgesetzes und des Salzburger Tagesbetreuungsgesetzes - Nr. 454 der Beilagen

Der wurde gegen SPÖ und Bürgerliste verabschiedet. Keine Wortmeldung. Wir kommen zur Abstimmung. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Handzeichen! Gegenprobe! Gegen die Stimmen von SPÖ und Bürgerliste verabschiedet. Wir kommen zu

 

Punkt 26: Bericht des Ausschusses für Umweltschutz zum Antrag der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Hochreiter und Dr. Meisl betreffend die Förderung von Energiespar-Investitionen und Energiespar-Contracting-Verträgen für Salzburgs Gemeinden - Nr. 457 der Beilagen

Er war einstimmig verabschiedet. Diskussion ist gewünscht. Keine Wortmeldung. Wir kommen zur Abstimmung. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke, Gegenprobe! Einstimmig angenommen. Wir kommen damit zu

 

Punkt 30: Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Dr. Burtscher, Dr. Meisl und Dr. Hochreiter betreffend die Änderung des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes - Nr. 461 der Beilagen

 

Hier haben wir unterschiedliche Mehrheiten. § 11 Abs 2 wurde gegen die Bürgerliste verabschiedet, § 12 Abs 7 gegen SPÖ und Bürgerliste. Gibt es Diskussionswunsch? Das ist nicht der Fall, dann stimmen wir, bitte Herr Dr. Burtscher!

Abg. Dr. Burtscher: Sehr geehrte Damen und Herren!

Die mangelnde Bereitschaft, die Altstadtkommission erstens mit dem entsprechenden Fachwissen auszustatten, auch was Experten auf dem Gebiet der Kunstgeschichte betrifft, und zweitens die Altstadtkommission von ihrer Interessensüberlagerung durch Sachverständige, die gleichzeitig Auftragnehmer im Bereich des Schutzgebietes sind, diese mangelnde Bereitschaft haben sie ein weiteres Mal bewiesen, und zwar mit der Mehrheit von ÖVP und FPÖ. Ich glaube, daß damit dem Schutz der Altstadt und auch der Grundlage einer Altstadt, deren Substanz so gut wie möglich weit erhalten bleibt, der Grundlage, die dieses für den Fremdenverkehr bietet, ein schlechter Dienst erwiesen ist. Sie werden mit Sicherheit wiederum vor die Frage gestellt werden, bei den nächsten Anlaßfällen, die eben gerade aufgrund dieser mangelnden Sachkompetenz in der Altstadtkommission und aufgrund der dort sich massiv niederschlagenden Interessen in den Entscheidungen, Sie werden wieder vor die Situation kommen, das anschauen zu müssen. Spätestens dann, aber leider wieder nach dem nächsten Fall oder nächsten Fällen, in denen Substanz verloren gegangen ist, werden Sie den Vorschlägen, die wir mehrfach schon eingebracht haben, hinsichtlich derartiger Bestimmungen ihre Zustimmung geben müssen. Sie könnten es auch heute schon tun, das wäre ein Dienst an dieser Stadt, in der wir unsere politische Arbeit verrichten.

Präsident Dr. Schreiner: Danke, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen. Wir stimmen zunächst ab über 11 Abs 2. Das Novellierungsvorhaben zu 11 Abs 2 wurde gegen die Stimmen der Bürgerliste abgelehnt. Wir kommen zur Gesamtabstimmung. Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuß stellt mehrheitlich den

Antrag: Der Antrag wird abgelehnt. Dieser Antrag wird, nachdem unterschiedliche Mehrheiten waren, jedenfalls von ÖVP und FPÖ unterstützt. Wer mit dem Gesamtantrag, der Ablehnung, einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. ÖVP und FPÖ waren das im Ausschuß. Danke, Gegenprobe! Mit den unterschiedlichen Mehrheitsbezügen damit abgelehnt.

Damit, meine Damen und Herren, sind wir an das Ende der Sitzung gelangt. Die nächste Sitzung wird für 3. und 4. Juli 1996 um 9:00 Uhr einberufen. Ich bedanke mich und schließe die Sitzung. Bitte?

Entschuldigung, meine Damen und Herren! Es ist mir ein Irrtum unterlaufen. Ich eröffne wieder die Sitzung. Punkt 33 ist mir entgangen.

 

Punkt 33: Bericht des Finanzüberwachungsausschusses zum Bericht des Landesrechnungshofes "Dienstfahrzeuge des Landes" - Nr. 464 der Beilagen

Im Ausschuß gegen die Bürgerliste verabschiedet. Wortmeldungen liegen keine vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke, Gegenprobe! Gegen die Bürgerliste verabschiedet.

Mit dem besten Dank an die Frau Präsidentin für diesen Hinweis schließe ich nun endgültig die Sitzung.

 

(Schluß der Sitzung: 22:05 Uhr)