Nr. 748 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(4. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)
Vorlage der Landesregierung
betreffend die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen der Gebarung 2001
Die Landesregierung war gemäß Art III Abs 3 des Landeshaushaltsgesetzes 2001 ermächtigt, für unabweisbare Ausgaben Überschreitungen der bezüglichen Ansätze vorzunehmen, wofür die nachträgliche Genehmigung des Landtages einzuholen ist.
Die nachträgliche Genehmigung ist in folgenden Fällen nicht erforderlich:
1. Bestimmungen im Landeshaushaltsgesetz
1.1 Gemäß Art III Abs 2 bei Kreditverschiebungen bis 15 vH der Abschnittssumme der bezüglichen Gruppe,
1.2 gemäß Art III Abs 4 bei Ausgaben, die mit zweckgebundenen Einnahmen zu decken sind,
1.3 gemäß Art III Abs 5 bei Entnahmen aus zweckbestimmten Rücklagen, die als zweckgebundene Mehreinnahmen gelten,
1.4 gemäß Art VII Abs 1 und Art VIII Abs 2, die die Zuführung von Mitteln des ordentlichen Haushaltes an den außerordentlichen Haushalt, die Bildung einer Haushaltsrücklage und von Rücklagen für den Investitionsaufwand sowie die Bildung einer allgemeinen Baufondsrücklage regeln.
2. Im Sinne des Beschlusses des Landtages vom 25. Mai 1966 betreffend die Verrechnung von Zuführungen zu und Entnahmen aus Rücklagen (Nr 136 der Beilagen der 2. Session der 5. Wahlperiode).
Die Darstellung der unter 1.1 bis 1.4 und 2. auszuweisenden Kreditüberschreitungen erfolgt im Rechnungsabschluss.
Die Bedeckung der genehmigungspflichtigen Haushaltsüberschreitungen des Jahres
2001 erfolgte durch Mehreinnahmen, Heranziehung von Mitteln der Haushaltsrücklage, der Investitionsrücklage, Kreditübertragungen sowie durch Darlehensaufnahmen gemäß Art VIII Abs 3 des Landeshaushaltsgesetzes 2000.
Gruppe Ansatz | Betrag S | Betrag € | |||
Ordentlicher Haushalt | |||||
1 | Öffentliche Ordnung und Sicherheit | ||||
1/17900 | Katastrophenhilfsdienst | ||||
Zur vorläufigen Deckung der Einsatzkosten im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe am Kitzsteinhorn wurde eine Kreditüberschreitung in Höhe von S 2.000.000,-- | |||||
Reg. Beschl. v 12. Februar 2001, Zl 0/91-1660/19-2001 Meldung an den Landtag, lfd Nr 01 | 2.000.000,-- | 145.346,-- | |||
1/17910 | Katastrophenlager des Österr. Roten Kreuzes | ||||
Für die Ausstattung des Katastrophenlager in Viehhausen wurde einem Förderungsbeitrag von S 750.000,-- (€ 54.504,--) zugestimmt. Für die Bereitstellung dieses Betrages war eine Kreditüberschreitung in Höhe von | |||||
Reg. Beschl. v 8. August 2001, Zl 20091-1660/216-2001 | 250.000,-- | 18.168,-- | |||
Fürtrag: | 2.250.000,-- | 163.514,-- | |||
Übertrag: | 2.250.000,-- | 163.514,-- | |||
1/18000 | Beiträge für Zwecke des Zivilschutzes | ||||
Dem Salzburger Zivilschutzverband wurde zur Wiederbeschaffung unbrauchbar gewordener Gerätschaften und für Personalkosten ein Förderungsbeitrag in Höhe von | |||||
Reg. Beschl. v 8. August 2001, Zl 20091-1660/216-2001 | 300.000,-- | 21.802,-- | |||
1/18900 | Geistige Landesverteidigung | ||||
Für die Organisation und Durchführung der Ausstellung "Das Land Salzburg sorgt vor" wurde der Gesellschaft für Landesverteidigung und Sicherheitspolitik in Salzburg ein Betrag von S 30.000,-- (€ 2.180,--) im Wege einer Kreditüberschreitung bereitgestellt. Die Bedeckung erfolgte durch Bindung eines gleich hohen Betrages beim Ansatz 1/53090 – Sonstige Hilfs- und Einsatzorganisationen. | |||||
Reg. Beschl. vom 8. August 2001, Zl 20091-1660/216-2001 Meldung an den Landtag, lfd Nr 07 | 30.000,-- | 2.180,-- | |||
2 | Unterricht, Erziehung, Sport u Wissenschaft | ||||
1/21300 | Sonderschulen | ||||
Dem Caritasverband Salzburg wurde für dringend notwendig gewordene Reparatur- Fürtrag: Übertrag: und Instandhaltungsarbeiten im Bereich der Heizungsanlage und des Hallenbades in der Allgemeinen öffentlichen Sonderschule St. Anton, Bruck/Glocknerstraße ein Zuschuss in Höhe von S 200.000,-- (€ 14.535,--) gewährt. |
2.580.000,-- 2.580.000,-- |
187.496,-- 187.496,-- | |||
Für die Bedeckung dieser Kreditüberschreitung wurden Mittel der Investitionsrücklage herangezogen. | |||||
Reg. Beschl. v 10. Dezember 2001, Zl 0/9-R 1780/15-2001 Meldung an den Landtag, lfd Nr 11 | 200.000,-- | 14.535,-- | |||
1/28900 | Wissenschaftliche Einrichtungen u Arbeiten | ||||
Für die Auszahlung des Landesbeitrages an den Verein "Internationales Zentrum für Kultur & Management" (ICCM) war eine Kreditüberschreitung in Höhe von S 1 Mio | |||||
Reg. Beschl. v 10. Dezember 2001, Zl 0/9-R 1780/15-2001 Meldung an den Landtag, lfd Nr 11 | 1.000.000,-- | 72.673,-- | |||
3 | Kunst, Kultur und Kultus | ||||
1/34000 | Haus der Natur, Salzburg | ||||
Um die Sanierungsmaßnahmen der Elektroanlage im Haus der Natur durchführen Fürtrag: Übertrag: Organisationsstatutes) einer Kreditüberschreitung von insgesamt S 1.850.000,-- |
3.780.000,-- 3.780.000,-- |
274.704,-- 274.704,-- | |||
Reg. Beschl. v 10. Dezember 2001, Zl 0/9-R 1780/15-2001 Meldung an den Landtag, lfd Nr 11 | 1.750.000,-- | 127.177,-- | |||
4 | Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung | ||||
1/44100 | Behebung von Katastrophenschäden | ||||
In zwei Sitzungen der Kommission für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden wurden Beihilfen von insgesamt S 12.288.672,-- (€ 893.053,--) und die sich dadurch beim Ansatz 1/44100 ergebende Kreditüberschreitung in gleicher Höhe genehmigt. Für die Bedeckung standen zwecksbestimmte Rücklagen in Höhe von | |||||
Reg. Beschl. v 13. November 2001, | 5.525.473,-- | 401.552,-- | |||
Fürtrag: |
11.055.473,-- |
803.433,-- | |||
Übertrag: | 11.055.473,-- | 803.433,-- | |||
5 | Gesundheit | ||||
1/51000 | Ärztlicher Bereitschaftsdienst | ||||
Zur Aufrechterhaltung des Ärztenotdienstes während der Woche wurde einer Kreditüberschreitung in Höhe von S 2 Mio | |||||
Reg. Beschl. v 10. Dezember 2001, Zl 0/9-R 1780/15-2001 Meldung an den Landtag, lfd Nr 11 | 2.000.000,-- | 145.346,-- | |||
1/55000 | Landeskliniken Salzburg, laufender Betrieb | ||||
Im Bereich der Landeskliniken Salzburg wurde der im Rechnungsjahr 2000 veranschlagte Ausgabenkredit für investive Maßnahmen aufgrund von Projektverzögerungen nicht zur Gänze ausgenützt und daher im Wege von Kreditüberschreitungen im Rechnungsjahr 2001 zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung des insgesamt erforderlichen Betrages von S 51.319.455,-- (€ 3.729.530,--) erfolgte durch Darlehensaufnahme im Sinne des Art VIII (3) des Landeshaushaltsgesetzes in Höhe von S 40.498.455,-- | |||||
Reg. Beschl. v 8. August 2001, Zl 20091-1660/216-2001 Meldung an den Landtag, lfd Nr 07 | 42.594.000,-- | 3.095.426,-- | |||
Fürtrag: | 55.649.473,-- | 4.044.205,-- | |||
Übertrag: | 55.649.473,-- | 4.044.205,-- | |||
Reg. Beschl. v 10. Dezember 2001, Zl 0/9-R 1780/15-2001 | 8.725.455,-- | 634.104,-- | |||
7 | Wirtschaftsförderung | ||||
1/77103 | Beiträge an Fremdenverkehrseinrichtungen | ||||
Der Salzburger Land Tourismus GesmbH wurde für zusätzliche fremdenverkehrsfördernde Maßnahmen im belgischen und englischen Raum ein Beitrag des Landes Salzburg in Höhe von S 2.075.000,-- (€ 150.796,--) zur Verfügung gestellt. Von der Stadtgemeinde Salzburg und der Wirtschaftskammer wurden dazu ebenfalls Beiträge geleistet. Die sich dadurch ergebende Kreditüberschreitung konnte durch Heranziehung von Mitteln der Haushaltsrücklage bedeckt werden. | |||||
Reg. Beschl. v 10. Dezember 2001, Zl 0/9-R 1780/15-2001 | 2.075.000,-- | 150.796,-- | |||
9 | Finanzwirtschaft | ||||
1/91400 | An- und Verkauf von Anteilen | ||||
Mit Regierungsbeschluss vom 17. September 2001, Zl 0/9-R 1780/10-2001, wurde der Gründung der "Salzburg Winterspiele 2010 GmbH" mit einer Stammeinlage von jeweils S 4.816.105,-- (€ 350.000,--) – Stadt und Land – zugestimmt. Der für den Gesellschaftsanteil des Landes erforderliche Betrag wurde im Wege einer Kreditüberschreitung durch Heranziehung von Mitteln der Haushaltsrücklage bereitgestellt. | |||||
Fürtrag: | 66.449.928,-- | 4.829.105,-- | |||
Übertrag: | 66.449.928,-- | 4.829.105,-- | |||
Reg. Beschl. v 10. Dezember 2001, Zl 0/9-R 1780/15-2001 | 4.816.105,-- | 350.000,-- | |||
Summe ordentlicher Haushalt | 71.266.033,-- | 5.179.105,-- | |||
Außerordentlicher Haushalt | |||||
0 | Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung | ||||
5/02014 | Sebastian Stief-Gasse 2 | ||||
Für die Sanierung des Objektes Sebastian Stief-Gasse 2 wurden im Jahr 2000 insgesamt S 2 Mio (€ 145.346,--) zur Verfügung gestellt, die jedoch aufgrund der Verzögerung des Baubeginnes nicht beansprucht wurden. Zur finanziellen Abwicklung des Vorhabens waren daher zusätzlich zum präliminierten Kredit 2001 die nicht beanspruchten Mittel in Höhe von S 1.990.000,-- (€ 144.619,--) erforderlich. Die Bedeckung der Kreditüberschreitung erfolgte durch Darlehensaufnahme gemäß Art VIII (3) des Landeshaushaltsgesetzes. | |||||
Reg. Beschl. v 5. Juni 2001, Zl 0/91-1660/ 140-2001 | 1.990.000,-- | 144.619,-- | |||
5/02300 | Projektierung neuer Vorhaben, Landeshochbau | ||||
Zur Finanzierung des Hälfteanteiles der für die Überarbeitung der Machbarkeitsstudie "Museum am Mönchsberg" anfallenden Kosten wurde einer Kreditüberschreitung in Fürtrag: Übertrag: Höhe von S 1.425.000,-- (€ 103.559,--) zugestimmt, die durch Darlehensaufnahme gemäß Art VIII (3) des Landeshaushaltsgesetzes abgedeckt werden konnte. |
1.990.000,-- 1.990.000,-- |
144.619,-- 144.619,-- | |||
Reg. Beschl. v 5. Juni 2001, Zl 0/91-1660/139-2001 | 1.425.000,-- | 103.559,-- | |||
2 | Unterricht, Erziehung, Sport u Wissenschaft | ||||
5/22004 | Berufsschule IV (Ehemaliges Arbeitsamt) | ||||
Für das Bauvorhaben "Sanierung, Adaptierung und Erweiterung der Objekte der ehemaligen Arbeitsmarktverwaltung und des Invalidenamtes zur Unterbringung der Berufsschule IV" wurde ein Betrag von | |||||
Reg. Beschl. v 6. November 2001, Zl 20091-1660/286-2001 | 537.000,-- | 39.025,-- | |||
5/22116 | Landwirtsch. Fachschule Kleßheim, Werkstätten | ||||
Durch Verzögerungen bei den Ausbauarbeiten und teilweise verspätete Rechnungslegungen konnte der 2000 bereitgestellte Kredit nur zum Teil ausgenützt werden. Zur Ausfinanzierung des Vorhabens war daher zusätzlich eine Kreditüberschreitung in Höhe von insgesamt S 9.000.000,-- (€ 654.055,--) erforderlich. Die Bereitstellung erfolgte durch Fürtrag: Übertrag: Heranziehung von Mitteln der Investitionsrücklage. |
3.952.000,-- 3.952.000,-- |
287.203,-- 287.203,-- | |||
Reg. Beschl v 5. Juni 2001, Zl 0/91-1660/134-2001 | 9.000.000,-- | 654.055,-- | |||
5/22201 | Holztechnikum Kuchl | ||||
Für den Ausbau des Holztechnikums Kuchl wurde einer Kreditüberschreitung in Höhe von S 5 Mio (€ 363.364,--) zugestimmt. Die Bedeckung erfolgte aus den vorläufigen Mehreinnahmen des Jahres 2001 an Vorschüssen aus Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben. | |||||
Reg. Beschl. v 10. Dezember 2001, Zl 0/9-R 1780/15-2001 | 5.000.000,-- | 363.364,-- | |||
3 | Kunst, Kultur und Kultus | ||||
5/32400 | Laienspielbühnen und sonstige Theater | ||||
Für die Ausführung der künstlerischen | |||||
Reg. Beschl. v 28. September 2001, | 1.790.00,-- | 130.085,-- | |||
5/34010 | Museum "Carolino Augusteum", Salzburg
Fürtrag: |
19.742.000,-- |
1.434.707,-- | ||
Übertrag: Im Zusammenhang mit dem Umbau des Residenz-Neugebäudes wurde einer Kreditüberschreitung im Ausmaß von S 5 Mio. (€ 363.364,--) zugestimmt. Die Bedeckung erfolgte aus den vorläufigen Mehreinnahmen des Jahres 2001 an Vorschüssen aus Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben. | 19.742.000,-- | 1.434.707,-- | |||
Reg. Beschl. v 10. Dezember 2001, Zl 0/9-R 1780/15-2001 | 5.000.000,-- | 363.364,-- | |||
6 | Straßen- und Wasserbau, Verkehr | ||||
5/02301 | Projektierung neuer Straßenbauten | ||||
5/61101 | Neu- und Ausbau von Straßen | ||||
5/61102 | Liegenschaftserwerb | ||||
5/61104 | Umweltschutzmaßnahmen | ||||
5/61605 | Vorleistungen für Straßenübernahmen | ||||
Zur Abdeckung bestehender Verpflichtungen bei laufenden Vorhaben des Landesstraßenbaues wurde im Rechnungsjahr 2001 eine Kreditüberschreitung in Höhe von insgesamt S 4.760.000,-- (€ 345.922,--) genehmigt. Die Bedeckung erfolgte durch Darlehensaufnahme gemäß Art VIII (3) des Landeshaushaltsgesetzes in Höhe von S 2.426.000,-- | |||||
Reg. Beschl. v 5. Juni 2001, Zl 0/91-1660/133-2001 Meldung an den Landtag, lfd Nr 04 | 4.760.000,-- | 345.922,-- | |||
Fürtrag: | 29.502.000,-- | 2.143.993,-- | |||
Übertrag: | 29.502.000,-- | 2.143.993,-- | |||
5/61111 | Neu- und Ausbau von Brücken | ||||
Durch unterschiedlich verursachte Verzögerungen bei der Abwicklung von Brückenbauvorhaben wurde der im Jahr 2000 bereitgestellte Kredit nicht zur Gänze beansprucht. Für die Ausfinanzierung der betroffenen laufenden Vorhaben und für die Errichtung und Sanierung von neuen Brückenbauvorhaben wurde daher einer Kreditüberschreitung in Höhe von S 8.590.000,-- (€ 624.260,--) zugestimmt, die durch Darlehensaufnahme im Sinne des Art VIII (3) des Landeshaushaltsgesetzes abgedeckt werden konnte. | |||||
Reg. Beschl. v 2. April 2001, Zl 0/91-1660/79-2001 Meldung an den Landtag, lfd Nr 02 | 8.590.000,-- | 624.260,-- | |||
5/63300 | Beiträge zur Wildbachverbauung | ||||
Zur Ausfinanzierung der Jahresarbeitsprogramme 2000 und 2001 war eine Kreditüberschreitung in Höhe von insgesamt | |||||
Reg. Beschl. v 8. August 2001, Zl 20091-1660/216-2001 Meldung an den Landtag, lfd Nr 07 | 5.400.000,-- | 392.433,-- | |||
9 | Finanzwirtschaft | ||||
5/91410 | Stadion Salzburg Wals-Siezenheim Im Zusammenhang mit der Stadionerrichtung wurde für den vom Land an die Stadion Fürtrag: |
43.492.000,-- |
3.160.686,-- | ||
Übertrag: Salzburg Wals-Siezenheim Planungs- und Errichtungs GmbH zu leistenden Zuschuss einer Kreditüberschreitung im Ausmaß von | 43.492.000,-- | 3.160.686,-- | |||
Reg. Beschl. v 10. Dezember 2001, Zl 0/9-R 1780/15-2001 Meldung an den Landtag, lfd Nr 11 | 50.000.000,-- | 3.633.642,-- | |||
Summe außerordentlicher Haushalt | 93.492.000,-- | 6.794.328,-- | |||
Gesamtsumme | 164.758.033,-- | 11.973.433,-- |
Die Landesregierung stellt sohin den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
1. Die im Jahr 2001 gegenüber dem Landesvoranschlag 2001 nach Artikel III Abs 3 des Landeshaushaltsgesetzes 2001 von der Landesregierung beschlossenen Überschreitungen
im ordentlichen Haushalt von S 71.266.033,-- €€€ 5.179.105,--
und im außerordentlichen Haushalt von S 93.492.000,-- €€ 6.794.328,--
zusammen somit S 164.758.033,-- €€ 11.973.433,--
werden gemäß Art 47 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 genehmigt.
2. Diese Vorlage wird dem Finanzausschuss zur Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.