Meldung anzeigen


Nr. 168 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(4. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)


Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 918 der Beilagen der 3. Session der 12. Gesetzgebungsperiode) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 geändert wird (SKAG-Novelle 2001)


Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung in Anwesenheit von Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Burgstaller sowie einer Reihe von Experten des Amtes der Landesregierung, der Holding der Landeskrankenanstalten Salzburg, der ärztlichen Direktion des Landeskrankenhauses St. Veit, der Primarärztevereinigung sowie dem Zentralbetriebsrat der Landeskrankenanstalten eingehend geschäftsordnungsgemäß mit der zitierten Vorlage befasst.

Das umfangreiche Gesetzesvorhaben enthält vor allem Ausführungsbestimmungen zu den KAG-Novellen BGBl I Nr. 80/2000 und BGBl I Nr. 5/2001. Die Novelle BGBl 80/2000 enthält neben einer Reihe klarstellender Regelungen, terminologische Anpassungen und Zitatanpassungen Änderungen im Sinn eines EU-rechtskonformen Bezuges von Arzneimitteln in Krankenanstalten aus Apotheken im Europäischen Wirtschaftsraum sowie über die Einräumung des Rechts der Ausbildungskommission der Ärztekammer für Salzburg, die Krankenanstalten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu vertreten. Die Novelle BGBl I
Nr. 5/2001 beinhaltet die auf Grund der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung erforderlichen Bestimmungen über die Weiterführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung einschließlich der neuen Organisationseinheiten "Departments" und "Fachschwerpunkte". Die Ausführungsgesetzgebung zu § 148a ASVG (Behandlungsbeitrag für Ambulanzen) wird in einer gesonderten Regierungsvorlage vorgeschlagen.

Die Ausschussberatungen standen in einem engen sachlichen Zusammenhang mit denen über die Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 geändert wird (Nr. 917 der Beilagen der 3. Session der 12. Gesetzgebungsperiode).

Klubobmann Abg. Ing. Griessner (ÖVP) wies darauf hin, dass es sich bei diesem Gesetzesvorhaben um eine reine Umsetzung der Bundesgrundsatzgesetzgebung der KAG-Novelle des Bundes handle. Aus diesem Grunde werde diesem Gesetzesvorhaben zugestimmt. Allerdings wolle die ÖVP einen Abänderungsantrag einbringen, der auch als gemeinsamer Ausschussantrag verabschiedet werden könnte, wonach im Bereich der Psychiatrie Departements für Psychosomatik eingeführt werden sollen.

Abg. Schwaighofer wies für die Grünen darauf hin, dass verschiedene Widersprüche im gesamten System enthalten seien.

Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Burgstaller betonte, dass sich dieses Gesetzeswerk auf eine 15a B-VG-Vereinbarung stütze. Bedauerlicherweise stünden derartige Verhandlungen immer unter einem enormen Zeitdruck wegen der damit zusammenhängenden Finanzierung. Sichergestellt sei aber damit jetzt, dass die Krankenanstalten nicht unter einem gewissen Standard geführt werden dürfen. Ab diesem Niveau bestünde allerdings für einen Krankenhausträger wenig Autonomie in der Ausgestaltung. Derzeit habe man sehr konsequent mit dem Bund über die Strukturqualitätskriterien verhandelt.

Nach weiteren Wortmeldungen von Frau Dritter Präsidentin Bommer und von Hofrat
Dr. Grüner (Abteilung ), der über die Zusammenarbeit im Land sowie zwischen Land und Bund berichtete, kommen die Ausschussmitglieder überein, dem Landtag das Gesetzesvorhaben unter Berücksichtigung des von der ÖVP eingebrachten, und von allen Landtagsparteien getragenen Abänderungsantrages zu verabschieden.

Abschließend weist Hofrat Dr. Grüner darauf hin, dass die Möglichkeit der Einrichtung von Departements im Bereich der Psychiatrie für Psychosomatik zwar nicht im Bundesgrundsatzgesetz vorgesehen sei, aber im Österreichischen Krankenanstaltenplan.

Sodann kommen die Ausschussmitglieder übereinstimmend zur Auffassung, dem Landtag das Gesetzesvorhaben in der modifizierten Weise zur Beschlussfassung zu empfehlen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt sohin einstimmig den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Der in der Nr. 918 der Beilagen der 3. Session der 12. Gesetzgebungsperiode enthaltene Gesetzesvorschlag wird mit der Änderung zum Beschluss erhoben, dass im Art I in der Z 2.3 (§ 2 Abs 4) im 3. Satz nach der Wortfolge "für Kinder- und Jugendheilkunde" die Wortfolge "sowie für Psychiatrie" eingefügt wird.


Salzburg, am 10. Oktober 2001

Der Vorsitzende-Stellvertreter:
Mayr eh.

Die Berichterstatterin:
Mosler-Törnström eh.


Beschluss des Salzburger Landtages vom 24. Oktober 2001:
Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ gegen die der Grünen - sohin mehrstimmig - zum Beschluss erhoben.