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Nr. 440 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)


Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung
(Nr. 316 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem Bestimmungen über das Ersetzen von Schillingbeträgen durch Eurobeträge getroffen werden (2. Landes-Euro-Begleitgesetz)


Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 17. Jänner 2001 geschäftsordnungsgemäß eingehend in Anwesenheit von Experten des Amtes der Landesregierung (Abteilungen 8 – Finanzen und 11 – Gemeindeaufsicht) sowie eines Experten des Österreichischen Städtebundes – Landesgruppe Salzburg mit der zitierten Vorlage der Landesregierung befasst.

Die Einführung des Euro als gemeinsame einheitliche Währung der an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedsstaaten wird mit dem Ende der Übergangszeit, dh. mit 1. Jänner 2002, zur Folge haben, dass alle in nationalen Rechtsvorschriften enthaltenen Schillingangaben als entsprechend umgerechnete Euro-Angabe gelten. Diese Wirkung tritt bereits unmittelbar aufgrund der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften ein und bedarf keiner innerstaatlichen Umsetzung. Die durch die Umrechnung entstehenden Eurobeträge sind jedoch unrund und erschweren dadurch die praktische Arbeit, so dass eine Glättung anzustreben ist. Die Festlegung von Eurobeträgen dient auch der leichteren Verständlichkeit der Rechtsvorschriften.

Geldbeträge sind in vielen Landesgesetzen festgelegt und erfüllen unterschiedliche Funktionen. In der Mehrzahl der Fälle werden Höchstgrenzen zB für Geldstrafen festgelegt; es gibt aber auch Festlegungen von Mindestbeträgen (zB für die Höhe des Schadenersatzes bei sexueller Belästigung nach dem Landes-Gleichbehandlungsgesetz und dem Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz) usw. Die Vorlage geht von der Überlegung aus, dass alle in Landesgesetzen enthaltenen Geldbeträge mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 durch Eurobeträge ersetzt werden sollen. Ausgenommen davon sind nur jene Geldbeträge, die aufgrund einer gesetzlich vorgesehenen Wertsicherung in bestimmten Abständen neu festgelegt werden, so dass der gesetzlich festgelegte Betrag nicht mehr dem tatsächlich geltenden Betrag entspricht.

Ziel der Vorlage ist es, die durch die Umrechnung entstehenden Euro-Beträge zu glätten, ohne vom bisher geltenden Betrag wesentlich abzuweichen. Die Glättung erfolgt dabei je nach der Funktion und der Höhe des Geldbetrages nach unterschiedlichen Gesichtspunkten.

Auf die ausführlichen Erläuterungen zur Vorlage der Landesregierung und den Gesetzesinhalt selbst wird verwiesen.

Nach Beantwortung von wenigen, durch Abgeordnete aufgeworfenen Fragen kamen die Ausschussmitglieder von ÖVP und SPÖ sowie ein Ausschussmitglied der FPÖ zur Auffassung, dem Landtag die unveränderte Beschlussfassung des vorliegenden Gesetzes zu empfehlen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und einer Stimme der FPÖ gegen eine Stimme der FPÖ – sohin mehrstimmig – den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 316 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluss erhoben.


Salzburg, am 17. Jänner 2001

Der Vorsitzende:
Roßmann eh.

Der Berichterstatter:
Lindenthaler eh.


Beschluss des Salzburger Landtages vom 7. Februar 2001:
Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen gegen die der FPÖ - sohin mehrstimmig - zum Beschluss erhoben.