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Nr. 813 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(2. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)


Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 706 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Landes-Personalvertretungsgesetz geändert wird


Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 28. Juni 2000 mit der zitierten Vorlage der Landesregierung geschäftsordnungsgemäß befasst.

Die in der Novelle vorgesehenen Änderungen des Salzburger Landes-Personalvertretungs-gesetzes beruhen auf Vorschlägen des Zentralausschusses der Personalvertretung. Sie sollen die in der praktischen Anwendung des Gesetzes aufgetretenen Probleme lösen. Im Einzelnen sind folgende Neuerungen vorgesehen: Die gemeinsame Wahrnehmung der gesetzlichen Vertretung der Personalvertretung durch den Vorsitzenden der Personalvertretung und dessen Stellvertreter; Entsendung von Personen in Unterausschüsse des Zentralausschusses und des Dienststellenausschusses; Zahl der Mitglieder der Dienststellenausschüsse, Dienstlaufbahn für vom Dienst freigestellter Personalvertreter.

Die Abgeordneten signalisierten in der Debatte breite Zustimmung zur Regierungsvorlage. Hinterfragt wurde jedoch die Regelung in Z. 4 der Regierungsvorlage, wonach freigestellten Personalvertretern die Bestlaufbahn ohne Leistungsfeststellung gewährt werden sollte.

Der Legist, Hofrat Dr. Faber, stellte fest, dass die Frage, wer der Vorgesetzte eines freigestellten Personalvertreters sei, offen bliebe, somit nicht gesagt werden könne, wer die Leistung des Personalvertreters beurteile. Letztendlich würde die Leistung durch die Wahl gewürdigt. Außerdem solle der Dienstgeber die Leistungen der freigestellten Personalvertreter nicht beurteilen.

Die Mitglieder des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses stellen einstimmig den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 706 enthaltene Gesetz wird zum Beschluss erhoben.


Salzburg, am 28. Juni 2000

Der Verhandlungsleiter:
Dr. Petrisch eh.

Der Berichterstatter:
Saliger eh.


Beschluss des Salzburger Landtages vom 5. Juli 2000:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.