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Nr. 232 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(2. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)


Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Ing. Griessner, Breitfuß, Saliger, Dr. Petrisch und Mag. Neureiter (Nr. 197 der Beilagen) betreffend die Einfügung einer Staatszielbestimmung, in der sich das Land Salzburg grundsätzlich zum arbeitsfreien Sonntag bekennt, in das Salzburger Landes-Verfassungsgesetz


Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 17. November 1999 eingehend geschäftsordnungsgemäß mit dem vorliegenden Initiativantrag der ÖVP befasst. Dadurch soll Art. 9 Salzburger Landes-Verfassungsgesetz 1999 dahingehend erweitert werden, dass in die Auflistung "- die grundsätzliche Anerkennung und Erhaltung der Sonntage als Tage der Arbeitsruhe" angefügt wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten der ÖVP bringen in der dem Antrag zu Grunde liegenden Präambel zum Ausdruck, dass der arbeitsfreie Sonntag eine unverzichtbare Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens in unserem Kulturraum sei. Daher sprechen sich die genannten Abgeordneten mit Nachdruck gegen jede Ausweitung der Sonntagsarbeit in gesellschaftlicher oder wirtschaftlich nicht unbedingt notwendigen Bereichen aus. Im Übrigen wird auf Antrag und Präambel hiezu verwiesen.

Klubobmann Abg. Ing. Griessner argumentierte für die ÖVP, dass es viele Dienste gebe, die an Sonntagen erbracht werden müssen, weshalb viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmerinnen und Unternehmer auch am Sonntag Arbeit verrichten müssen. Dazu gehören Angehörige der Landwirtschaft, des Gesundheitswesens, der Verkehrsbetriebe und des Fremdenverkehrs genauso wie zahlreiche, auch ehrenamtlich tätige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rettungsdiensten etc. Auf dem Gebiete der Feiertage sei derzeit die Diskussion im Fluss, allerdings werde der Sonntag von der ÖVP bedingungslos als Tag der Arbeitsruhe unterstützt. Gerade weil die Diskussion über die Feiertage in Fluss sei, sollte der Schutz des Sonntages als Signal nach außen verstanden werden. Die Feiertage wurden antragsgemäß nicht in den Katalog als Tage der Arbeitsruhe aufgenommen.

Für die SPÖ erinnerte Abg. Steidl an die Diskussion und die Ereignisse um den 8. Dezember. Dabei wurde an den Stufenbau der Rechtsordnung und die sich daraus ergebenden Systeme der Einordnungen von Sonntagen, Feiertagen und den damit möglichen und verbundenen Ausnahmen hingewiesen. Es komme auch dem Landeshauptmann, der Landesregierung sowie den Behörden auf diesem Gebiet eine große Verantwortung zu. Wenn keine rechtlichen Probleme entstünden, werde die SPÖ ihre Zustimmung für den Antrag geben.

Auch Abg. Naderer von der FPÖ unterstützte argumentativ den von der ÖVP eingebrachten Initiativantrag.

Nach dem Hinweis von Hofrat Dr. Faber als Leiter des Legislativ- und Verfassungsdienstes, dass die Sonntagsruhe nicht weiter eingeschränkt werden solle, und nach formeller Modifikation kamen alle Ausschussmitglieder überein, dem Landtag in formell modifizierter Weise das Gesetzesvorhaben zur Beschlussfassung zu empfehlen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt sohin einstimmig den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Das beiliegende Gesetz wird zum Beschluss erhoben.


Salzburg, am 17. November 1999

Der Vorsitzende:
Roßmann eh.

Der Berichterstatter:
Dr. Petrisch eh.


Beschluss des Salzburger Landtages vom 15. Dezember 1999:
Der Antrag wurde mit einer Gegenstimme - sohin mehrstimmig - sowie mit einer für Verfassungsbestimmungen erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit zum Beschluss erhoben.