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Nr. 321 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(6. Session der 11. Gesetzgebungsperiode)


Bericht

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 308 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem die Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992 geändert wird


Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich am 3. Februar 1999 während einer Unterbrechung der Sitzung des Landtages mit der zitierten Vorlage der Landesregierung geschäftsordnungsgemäß befasst. Aufgrund des Ersuchens des Leiters des Legislativ- und Verfassungsdienstes namens der Landesregierung wurde dieses Gesetzesvorhaben schon am Tag der Zuweisung an den Verfassungs- und Verwaltungsausschuss inhaltlich behandelt. Die Novelle ist im Gefolge eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes erforderlich und beruht weiters auf einem Übereinkommen zwischen dem Land Salzburg und der Landeshauptstadt. Sie dient der finanziellen Entlastung der Gemeinden. Auf den Gesetzesbeschluss und die Präambel hiezu in der zitierten Vorlage wird verwiesen.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss empfahl die unveränderte Beschlussfassung durch den Landtag.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt sohin einstimmig den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1. Das in der Vorlage der Landesregierung Nr. 308 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluss erhoben.

2. Die Landesregierung wird zur Vornahme formeller Änderungen im Sinne des § 58 der Geschäftsordnung des Landtages ermächtigt.

Salzburg, am 3. Februar 1999

Der Vorsitzende:                            Die Berichterstatterin:
Roßmann eh.                                      Bommer eh.