Invasive gebietsfremde Arten

- Invasive Alien Spezies (IAS)


Druesiges-Springkraut Bild: Roland Schiegl
Gebietsfremde Arten (Neobiota) sind Organismen, welche unter direkter oder indirekter Mitwirkung des Menschen nach dem Jahr 1492 in neue Gebiete und damit auch nach Österreich gelangt sind. Einige dieser Arten können sich dauerhaft in diesen neuen Gebieten fortpflanzen (etablieren) und werden somit als „invasive“ gebietsfremde Arten bezeichnet. Durch die Einschleppung, Ausbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Tierarten (Neozoen) und Pflanzenarten (Neophyten) kann die heimische Biodiversität gefährdet oder nachteilig beeinflusst werden.

Schäden durch Ertragsverluste und Bekämpfungskosten sowie medizinische Behandlungskosten und die Gefahr der Verdrängung heimischer Arten sind die Folge. Der Schutz der natürlichen Artenvielfalt ist daher ein zentrales Anliegen der Umwelt- und Naturschutzpolitik.

Am 1. Jänner 2015 trat die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft. Die Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.

Zentrales Element der Verordnung ist die „Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung". Diese Arten dürfen zB nicht in das Gebiet der Union eingeführt, nicht gehalten, oder in Verkehr gebracht werden. Für bestimmte Zwecke können unter bestimmten Auflagen Ausnahmen beantragt werden. Solche Zwecke betreffen etwa die Forschung oder die Erzielung von Fortschritten für die menschliche Gesundheit.

Die Verordnung sieht zur Bekämpfung bereits weit verbreiteter invasiver Arten Dringlichkeits- bzw. Wiederherstellungsmaßnahmen bereits geschädigter Ökosysteme vor. Primär aber soll die Verbreitung bereits vorsorgend durch Aktionspläne und Managementmaßnahmen verhindert werden.

Die Basis hierfür bieten im Land Salzburg die Rechtsmaterien der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 (IAS-VO) und das Salzburger EU-Rechtsvorschriften-Begleitgesetz in der Stammfassung LGBl. 35/2019 idgF.


Weiterführende Informationen zu diesem Thema können auf der Homepage des Landes Salzburg unter dem Stichwort Umweltmedizin, als auch zudem über www.umweltbundesamt.at, www.neobiota-austria.at sowie über das European Alien Species Information Network (EASIN) bezogen werden.

Gemäß Artikel 13 der IAS-Verordnung ist von jedem Mitgliedstaat nach Untersuchung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung der invasiven Arten und nach Identifizierung jener Pfade, die aufgrund des Artenvolumens und aufgrund des potentiellen Schadens, den die über diese Pfade in die Union gelangenden Arten verursachen (prioritäre Pfade) ein Aktionsplan zu erstellen.
Da die Pfade der Einbringung nach Österreich und die Pfade der Ausbreitung in Österreich eine einheitliche Betrachtung und ein koordiniertes Vorgehen erfordern, wurde für Österreich ein gemeinsamer Aktionsplan aller 9 Länder unter Beteiligung des Bundes erstellt. Ein Entwurf wurde in der Zeit vom 16.09.2020 bis 28.10.2020 einer Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen. Nach Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen konnte die finale Fassung des Aktionsplans erstellt und der Europäischen Kommission übermittelt werden.